Die AGB eines Händlers sind ja kein "Gesetz". Ich lese die AGB aufmerksam und streiche solche Passagen. Sind da mehrere sogenannte Überraschungsklauseln enthalten, streiche ich sie komplett und füge hinzu: "Es gilt das BGB".Weitreisender hat geschrieben: So 6. Jul 2025, 18:24
Ich würde jede Wette eingehen, das die allermeisten, gar nicht wissen, was sie mit Ihrer Unterschrift alles akzeptieren.
Ich Habe schon mal eine AGB gesehen, da stand drin, dass Lieferungen, die bis zu 6 Wochen nach Liefertermin geliefert werden, noch als termingerecht gelten.
Der Lieferant kann ja dann frei entscheiden, ob er den Vertrag so annehmen möchte. Man muß aber auch als Auftraggeber hin und wieder damit leben, das kein Geschäft zustande kommt. (Passiert aber eher selten.)