Berchumer hat geschrieben: So 6. Jul 2025, 00:11
Also wo ich meinen Installateurbetrieb noch hatte habe ich immer eine Anzahlung genommen wenn ich Bäder gebaut habe weil ich a. Ware bestellt habe die oftmals auf Kundenwunsch angepasst worden ist. und b. Ich die Anzahlung genommen habe um auch Skonto zu ziehen bei Lieferanten den ich dann an den Kunden mit der Anzahlung weitergegeben habe , all das war ein fairer Wettbewerbsvorteil und brachte volle Auftragsbücher. Wer das nicht wollte da ja im Vorfeld kommuniziert konnte sich halt einen anderen Handwerker suchen weil viele haben im laufe der Zeit gemerkt das sich Zeiten grundlegend geändert hatten . Aber wie gesagt immer alles offen und ehrlich kommunizieren ist wichtig .
Schönes Beispiel aus der Praxis, wo dann auch „alle zufrieden“ sind. Daran ist gar nix auszusetzen.
Man gewinnt den Eindruck, dass der Handwerker/Händler ein unbedingtes Vertrauen in den Kunden zu setzen hat, während der Kunde aber grundsätzliches Misstrauen an den Tag legen muss.
Ist ja toll dass der Weitreisende uns berichtet, wie brav er seine Rechnungen bezahlt hat (das machen wahrscheinlich die aller-aller meisten hier und überall) , aber das ist doch das normale Vorgehen. Dennoch erforderte es einen vorherigen Vertrauensvorschuss durch den Handwerker, weil er das erst am Ende bestätigt bekommt.
Könnt ja mal bei My Hammer oder Kleinanzeigen eine Handwerkerarbeit einstellen und dazuschreiben, dass der Handwerker in volle Vorleistung treten soll und Du keinesfalls eine Anzahlung leisten wirst - und schauen was passiert.
Klar, es wird speziefische Ausnahmen geben aber monetäre Vorleistungen sind heutzutage üblich und bestenfalls in ihrem Umfang verhandelbar.
Ausserdem muss man damit nicht zwingend ein LiquiditätsPROBLEM des Auftragnehmers verknüpfen, sondern eher ein Bestreben, die Liquidität laufend aufrechtzuerhalten um die Einkaufsrechnungen skontierbar zu halten. So macht das ein ordentlicher Kaufmann.
Wenn dann mehrere Tausende Euros für Material vorgestreckt werden müssen, was wmgl. erst nach Wochen abnahmefähig abgerechnet werden darf, dann ist das ggü. dem Handwerker auch nicht fair. Aber der Umstand spielt für einige hier leider gar keine Rolle, weil man sich ja permanent vor der täglichen Insolvenzgefahr des Handwerkers schützen muss und der gefälligst schlicht daran zu glauben hat, dass er auch die Rechnung bezahlt kriegt.
So einfach ist das aber nicht.