Erstmal ein herzliches Dankeschön an alle, die sich hier Mühe gegeben haben, mich aufzuklären!
So ganz ist das leider nicht gelungen, ich war danach immer noch ohne Erkenntnis. Leider hat die französische Botschaft in Berlin mich auch noch nicht erreicht und erleuchten können, meine Anfrage blieb jedenfalls bis jetzt unbeantwortet. So hab' ich mich nochmal selbst im Netz auf die Suche nach Rechtsgrundlagen für diese Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder gemacht. In der Schule hab' ich mich damals für Latein entschieden, weil man mir sagte, da müsse ich weniger irreguläre Verben lernen. Das mit den Verben stimmte möglicherweise, aber Französisch hätte ich jetzt doch besser als "De Bello Gallico" brauchen können. Alle folgenden Recherchen im Netz habe ich mit Google-Translate übersetzen müssen, Fehler durch mangelhafte Übersetzung könnten sich eventuell eingeschlichen haben.
Alles beginnt im Artikel R413-13 der französischen Straßenverkehrsordnung:
"Fahrzeuge, deren Geschwindigkeit aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Fahrweise geregelt wird, müssen am Heck sichtbar die Höchstgeschwindigkeit(en) tragen, die sie nicht überschreiten dürfen. Der für die Straßenverkehrssicherheit zuständige Minister legt per Dekret die Bedingungen für die Anwendung dieses Artikels fest."
Der "zuständige Minister" ist in Frankreich offenbar der "Minister für Ausrüstung, Wohnen und Verkehr", er hat diese Verordnung erlassen, hier ein Auszug aus der aktuellen Version:
"Wenn ein Fahrzeug ... gemäß Artikel R. 312-4 ... eine oder mehrere Geschwindigkeitsanzeigescheiben tragen muss, muss jede Scheibe die folgenden Bedingungen erfüllen: ..."
Im genannten Artikel R. 312-4 geht es eigentlich um Maximalgewichte, die Verordnung des Ministers bezieht sich aber ausdrücklich auf die dort genannten Fahrzeugtypen, im Wesentlichen Schwerlastfahrzeuge. Nach meinem Verständnis müssen also nur die dort aufgeführten Fahrzeugtypen diese Schildchen aufpappen.
Eine Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Fahrzeugen konnte ich nicht feststellen. Wohnmobile über 3,5 Tonnen sind offenbar nicht ausdrücklich genannt, ich konnte auch keine andere Sparte finden, unter die solche Wohnmobile fallen könnten - mit einer Ausnahme: "... 2° Motorfahrzeug mit drei Achsen ..." (Der Franzose neben mir an der Entsorgung hatte einen Hymer mit drei Achsen, wahrscheinlich musste der diese Geschwindigkeitsschildchen deswegen aufkleben.)
Da unser Wohnmobil keinem aufgeführten Fahrzeugtyp aus Artikel R. 312-4 entspricht, denke ich, diese Geschwindigkeitsschildchen sind für uns nicht vorgeschrieben.
Die Suche ergab 129 Treffer
- Fr 22. Okt 2021, 16:01
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- Thema: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
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- Do 21. Okt 2021, 19:15
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- Thema: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
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Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Das klingt, als ob Du von den "Angles Morts" Schildern schreibst. Die hatte ich bereits Anfang des Jahres für teures Geld von der Werbetechnik-Firma mit Saugnäpfen und Wohnmobil-Motiv gekauft, im Urlaub drangemacht und war genauso zufrieden wie k28:
Die Rechtslage ist für diese Schilder klar und wurde in einem anderen Thread schon ausführlich erläutert - um die ging es mir aber nicht.k28 hat geschrieben: ↑Mi 20. Okt 2021, 22:24[...] Wir haben ebenfalls die Schilder mit den 4 Saughaltern von diesem Anbieter angebracht:
https://www.werbetechnik-horsch.de/selling.php [...]
Ich wäre an Infos zu den Geschwindigkeitsschildern interessiert, da ist die Rechtslage aus meiner Sicht nicht so klar. In der französischen Straßenverkehrsordnung steht, dass man soetwas haben muss. Dort steht aber auch: "... Der für die Straßenverkehrssicherheit zuständige Minister legt per Dekret die Bedingungen für die Anwendung dieses Artikels fest." Den Inhalt irgendeines ministerialen Dekrets konnte ich genausowenig wie andere belastbare Infos im Netz finden, deshalb war eine Frage von mir: Müssen auch ausländische Wohnmobile über 3,5 Tonnen die drei Schilder 80, 100 und 110 in Frankreich auf die Heckwand kleben?
(Ob man das auch wirklich macht, ist dann nochmal eine andere Frage.)
- Do 21. Okt 2021, 16:06
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Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Aus der Google-Übersetzung der französischen Straßenverkehrsordnung, Artikel R413-13: "Fahrzeuge, deren Geschwindigkeit aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Fahrweise geregelt wird, müssen am Heck sichtbar die Höchstgeschwindigkeit(en) tragen, die sie nicht überschreiten dürfen. ..."
Das hieße in meinem Fall: 80, 100 und 110 für Landstraße, Schnellstraße und Autobahn.
- Do 21. Okt 2021, 15:08
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Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Die "Angles Morts" waren auf jedem LKW, jedem Linienbus, jedem Reisebus und auf allen mutmaßlich über 3,5 Tonnen liegenden Wohnmobilen, sowohl auf inländischen, wie auch auf ausländischen angebracht. Mein Eindruck war, dass jeder über 3,5 Tonnen diese Schilder brav angebracht hat.
Aufkleber zur Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbegrenzung wie diese schwarz-weißen hier, die es wohl auch mit rotem Rand gibt, sind mir an so gut wie allen LKWs, aber nur an einem französischen Wohnmobil aufgefallen.
- Mi 20. Okt 2021, 23:06
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Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Tut mir leid, wenn das oben von mir missverständlich gefragt war.
Ich setze den Zähler deswegen jetzt zurück und neu auf ca. 0:1,5 gegen diese Schildchen.
Der ADAC und Ähnliche weisen keine Notwendigkeit für die Schildchen aus. Ich habe mal eine Email mit der Bitte um Auskunft an die französische Botschaft in Berlin geschickt, große Hoffnung auf eine befriedigende Antwort mache ich mir allerdings nicht.
Ich setze den Zähler deswegen jetzt zurück und neu auf ca. 0:1,5 gegen diese Schildchen.
Der ADAC und Ähnliche weisen keine Notwendigkeit für die Schildchen aus. Ich habe mal eine Email mit der Bitte um Auskunft an die französische Botschaft in Berlin geschickt, große Hoffnung auf eine befriedigende Antwort mache ich mir allerdings nicht.
- Mi 20. Okt 2021, 22:50
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Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
War vielleicht nicht ganz klar formuliert, ich habe den ersten Artikel leicht geändert.
- Mi 20. Okt 2021, 22:46
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Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Vorletzte Woche stand ein Franzose mit seinem Dreiachser und diesen Aufklebern neben mir an der Entsorgung. Allerdings scheint es nicht sehr viele französische Wohnmobile über 3,5 Tonnen zu geben. An ein deutsches Wohnmobil mit diesen Geschwindigkeits-Schildern kann ich mich nicht erinnern.
- Mi 20. Okt 2021, 22:33
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Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Hallo Klaus, vielen Dank für Deine Antwort.
Meine Frage bezog sich aber auf die kleinen Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder, die an LKWs in Frankreich z. B. im Heckbereich angebracht werden müssen. Für mein Fahrzeug wären das jeweils ein 80, 100 und 110 km/h Schild - für Landstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen.
Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor. Bei den Schildern, von denen Du redest, handelt es sich um die "Angles Morts" oder "Toter Winkel"-Schilder. Diese habe ich tatsächlich auch von dem Hersteller, den Du genannt hast. Deren Notwendigkeit für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ist vollkommen klar.
Meine Frage bezog sich aber auf die kleinen Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder, die an LKWs in Frankreich z. B. im Heckbereich angebracht werden müssen. Für mein Fahrzeug wären das jeweils ein 80, 100 und 110 km/h Schild - für Landstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen.
- Mi 20. Okt 2021, 21:30
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Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Vielen Dank für Eure eindeutigen Antworten.
Es steht jetzt 3:0 für "Aufkleber müssen drauf". Da ich zu gerne nach Frankreich fahre, werde ich auch diese dann besorgen und irgendwie mit Saugnäpfen festmachen.
Es steht jetzt 3:0 für "Aufkleber müssen drauf". Da ich zu gerne nach Frankreich fahre, werde ich auch diese dann besorgen und irgendwie mit Saugnäpfen festmachen.
- Mi 20. Okt 2021, 21:14
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Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Vielleicht habe ich mich nicht ganz klar ausgedrückt. Ich versuche es gerne nocheinmal mit einfachen Sätzen:
Im Netz habe ich zu dieser Vorschrift recherchiert. Ich fand Aussagen wie "deutsche Wohnmobile brauchen das nicht".
Brauchen auch deutsche Wohnmobile diese Aufkleber? Gilt dieses Gesetz nur für französische Wohnmobile?
- Mi 20. Okt 2021, 20:53
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Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Hallo liebe Forumsmitglieder.
Letzten Monat waren wir mit unserem Hymer BMC-T 680, zGG 4,5 t unter anderem auch in Frankreich unterwegs. Vorgeschriebenerweise hatten wir diese ominösen "Angles Morts" in Saugnapfversion mit Wohnmobil-Abbildung angebracht, damit gab's keine Probleme und wir dachten soweit regelkonform unterwegs zu sein.
In Frankreich müssen laut diesem Gesetz (hier in der Google-Übersetzung) an Fahrzeugen mit einem zGG über 3,5 t aber auch noch zusätzlich drei Aufkleber zur Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbegrenzungen für Land-, Schnellstraßen und Autobahnen am Heck aufgebracht werden. An französischen Wohnmobilen über 3,5 t konnte ich das auch so sehen, an außerfranzösischen allerdings nicht.
Im Netz konnte ich nur kontroverse Empfehlungen dazu finden, die reichten von "ausländische/deutsche Wohnmobile brauchen das nicht" bis "unbedingt anbringen, Freunde wurden wegen fehlender Aufkleber schon angehalten".
Wisst Ihr vielleicht irgendetwas genaueres, gilt dieses Gesetz auch für außerhalb Frankreichs zugelassene Fahrzeuge?
Letzten Monat waren wir mit unserem Hymer BMC-T 680, zGG 4,5 t unter anderem auch in Frankreich unterwegs. Vorgeschriebenerweise hatten wir diese ominösen "Angles Morts" in Saugnapfversion mit Wohnmobil-Abbildung angebracht, damit gab's keine Probleme und wir dachten soweit regelkonform unterwegs zu sein.
In Frankreich müssen laut diesem Gesetz (hier in der Google-Übersetzung) an Fahrzeugen mit einem zGG über 3,5 t aber auch noch zusätzlich drei Aufkleber zur Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbegrenzungen für Land-, Schnellstraßen und Autobahnen am Heck aufgebracht werden. An französischen Wohnmobilen über 3,5 t konnte ich das auch so sehen, an außerfranzösischen allerdings nicht.
Im Netz konnte ich nur kontroverse Empfehlungen dazu finden, die reichten von "ausländische/deutsche Wohnmobile brauchen das nicht" bis "unbedingt anbringen, Freunde wurden wegen fehlender Aufkleber schon angehalten".
Wisst Ihr vielleicht irgendetwas genaueres, gilt dieses Gesetz auch für außerhalb Frankreichs zugelassene Fahrzeuge?
- Mi 20. Okt 2021, 08:40
- Forum: Hobbys mit dem Wohnmobil.
- Thema: eBike Verbot in den Alpen
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Re: eBike Verbot in den Alpen
Wer z. B. die Tour-de-France-Fans bekannten Wintersportorte L'Alpe d'Huez und Les Deux Alpes oder die gerodeten "Abfahrtspistenwüsten" anderer Alpenländer kennt, könnte allerdings auch auf die Idee kommen, dass Fahrradfahren in den Alpen nicht das dringendste ökologische Problem ist.
- Mo 18. Okt 2021, 11:13
- Forum: Technik
- Thema: Darf es ein paar Meter mehr sein?
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Re: Darf es ein paar Meter mehr sein?
Vorab: ich bin kein Fachmann, sondern bestenfalls "angelesener Laie". Soweit ich weiss, müssen laut irgendeiner VDE-Norm Camping-Anschluss-Kabel
- eine Leitung vom Typ "H07RN-F" (Gummischlauchleitung) oder besser mit einem Aderquerschnitt von mind. 2,5 mm2
- Anschlüsse vom Typ "blauer" CEE-Stecker/-Buchse und
- eine Maximal-Länge von 25 Metern aufweisen.
Bei Verwendung dürfen nicht mehrere Kabel zusammengesteckt werden - auch dann nicht, wenn die Gesamtlänge 25 Meter nicht überschreiten würde. Es dürfen weiter keine Adapter-Kabel oder -Stecker irgendwelcher Art verwendet werden. Zum Anschluss dürfen an der Leitung nur einfache CEE-Stecker und -Buchsen verwendet werden, der von mir so heißgeliebte CEE-Stecker mit Schuko-Steckdose z. B. darf nicht verwendet werden.
Diese Vorschriften gibt es offenbar weniger wegen der Belastbarkeit der Leitungen. Hier geht es vielmehr um das Funktionieren der Sicherheitsabschaltungen. Jeder Zentimeter Leitung, jeder geringere Kabelquerschnitt, jede zusätzliche Kontaktstelle an Zwischensteckern oder Adaptern erhöht den Widerstand des Leitungssystems. Bei einem Fehler wie etwa einem Kurzschluss durch Berührung einer stromdurchflossenen Leitung würde laienhaft ausgedrückt mit einem hohen Widerstand des Systems und einem geringeren Stromfluss zu rechnen sein, die Sicherheitssysteme würden eventuell später oder gar nicht ansprechen und die Zeitdauer des eventuellen Stromflusses durch einen menschlichen Körper wäre länger und gesundheitsschädlich bis zum Tod.
Das gilt übrigens nicht nur beim Camping, sondern auch zuhause. Wenn Du einen elektrischen Rasenmäher mit 10 zusammengesteckten Aldi-0,75mm2-Dreifachsteckdosen a 10m betreibst und beim Mähen über das Kabel fährst, könnte es sein, dass die Sicherung nicht mehr auslöst.
Ich persönlich verwende wie offenbar viele andere auch trotz VDE-Vorschrift Adapter zum Anschluss an die Stromsäule. Mein Kabel hat 2,5mm2, ist nie länger als nötig und maximal 25m lang.
- Mo 18. Okt 2021, 09:52
- Forum: Technik
- Thema: Eine Woche und die Gasflasche ist leer
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Re: Eine Woche und die Gasflasche ist leer
... wie in dieser Liste aufgeführt: Propangastankstellen
- Sa 16. Okt 2021, 20:01
- Forum: Technik
- Thema: Eine Woche und die Gasflasche ist leer
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Re: Eine Woche und die Gasflasche ist leer
Das wäre mir auch lieber gewesen und wohl auch preiswerter.
- Sa 16. Okt 2021, 19:41
- Forum: Technik
- Thema: Eine Woche und die Gasflasche ist leer
- Antworten: 460
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Re: Eine Woche und die Gasflasche ist leer
Das scheint schon seit einiger Zeit nicht mehr möglich zu sein: Auf meine Anfrage bei dieser Firma und noch einigen anderen im Bundesgebiet im April dieses Jahres kann eine TÜV-Abnahme der 14 kg Aluminium-Flaschen der "Gasfachfrau" nicht mehr erfolgen. Die einzigen eintragungsfähigen Gastankflaschen derzeit scheinen die 11 kg Stahlflaschen von Wynen mit Mono-CS, manueller Umschaltung und Außenbetankung zu sein. Unsere wurden im April/Mai bei Wynen in Viersen eingebaut, beim TÜV begutachtet und anschließend in den Fahrzeugschein eingetragen.MobilLoewe hat geschrieben: ↑Sa 16. Okt 2021, 12:27[...] Freizeitecke Weber in Böhl-Iggelheim [...] mit TÜV Abnahme in der Nähe.
- Mo 4. Okt 2021, 16:12
- Forum: Technik
- Thema: Erfahrungen mit Lithium-Akku / Kaufberatung
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Re: Erfahrungen mit Lithium-Akku / Kaufberatung
Danke für die "Anschiebhilfe", das hab' jetzt sogar ich verstanden: Es ist also so, als ob die Module einen Tag lang 62,5 Watt liefern, also 24 h * 62,5 W = 24 * 62,5 [W*h] = 1.500 Wh = 1,5 kWh.
- Mo 4. Okt 2021, 14:15
- Forum: Technik
- Thema: Erfahrungen mit Lithium-Akku / Kaufberatung
- Antworten: 82
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Re: Erfahrungen mit Lithium-Akku / Kaufberatung
Hallo "Camper36", nach meinem themenfremden Einheitengequatsche oben kann ich vielleicht auch etwas Konstruktiveres zu Deinem Thema beitragen.
Bei unserem Hymer sollte ähnlich wie bei Dir eine Lithium-Batterie rein und die Original-Varta mit 95 Ah ersetzen. Wir haben (derzeit noch) lediglich ein faltbares 120-Watt-Panel, den Schaudt EBL30 und einen Schaudt Ladebooster zum Laden. Ich hatte mich nicht nur in diesem Forum versucht schlau zu machen. Letztendlich wollte ich die Batterie selbst montieren, vor einer Batterie-Selbstbaulösung mit Bausatz und Winston-Zellen wäre ich auch nicht zurückgeschreckt. Wegen der guten Berichte hatte ich mich dann dennoch zunächst für eine Fertig-Batterie, eine Bulltron 12V/300Ah entschieden. Trotz einigen Bemühens ist es mir aber leider nicht gelungen, so eine zu kaufen, dieses offenbar neu erschienene Modell war nirgendwo in annehmbarer Zeit lieferbar. Letztendlich ist es dann ein maßgeschneiderter Winston-Bausatz von Lisunenergy geworden, der zusammengebaut und anschlussfertig mit allem Zipp und Zapp in einer Alukiste geliefert wird. Diese Bausätze gibt es natürlich auch von weiteren Anbietern. Wenn die Batterie geliefert und installiert wurde, kann ich gerne Weiteres berichten.
- Mo 4. Okt 2021, 13:40
- Forum: Technik
- Thema: Erfahrungen mit Lithium-Akku / Kaufberatung
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Re: Erfahrungen mit Lithium-Akku / Kaufberatung
Danke, TomL, hatte ich auch so verstanden. Ungefähr 1,5 kWh beträgt die maximal aus 500-Wp-Solarzellen gewinnbare Energie an einem durchschnittlichen Tag. Aber wenn man das als 1,5 kWh/Tag ausdrückt, was ja irgendwie richtig scheint, kürzt sich die Zeit aus dem Bruch, das Ergebnis ist 62,5 W, eine physikalische Leistung. Da kann irgendwas doch nicht stimmen. Vielleicht ist der Ausdruck "1,5 kWh/Tag" falsch, er würde Energie durch/pro Zeit bedeuten und das wäre gleich einer Leistung.
- Mo 4. Okt 2021, 11:50
- Forum: Technik
- Thema: Erfahrungen mit Lithium-Akku / Kaufberatung
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Re: Erfahrungen mit Lithium-Akku / Kaufberatung
Wenn ich kürze, komme ich auf: 1,5 kWh/Tag = 1,5 kWh/24 h = 1,5 kW / 24 = 0,0625 kW = 62,5 W
Was soll diese Zahl bedeuten oder anders gefragt, stimmt hier vielleicht etwas mit den Einheiten nicht?
Ich kenne Watt [W] als physikalische Einheit der Leistung und Kilowattstunde [kWh,Joule,Ws] als Einheit der Energie.