Moin
Sellabah hat geschrieben: ↑Mi 24. Apr 2024, 11:41
Die Dealer kaufen die Wohnmobile vom Hersteller und sind dann für alles Weitere zuständig und in Anspruch zu nehmen.
[...]
Der Fahrzeughersteller ist in den allermeisten Fällen raus.
Jein, denn der Händler wird sein Geld für die Gewährleistungsarbeit abrechnen wollen. Die Kosten werden mit Aus- und Einbau der Frontscheibe und möglichst noch dem Ersatz der Scheibe ungleich höher. Insofern könnte dann durchaus der Hersteller sagen, was er [dem Händler] zu ersetzen gedenkt.
https://www.rapido-reisemobile.de/reise ... 854f.chtml
Die Scheibe macht Geräusche (was sehr nervtötend werden kann und man dann sicher nicht akzeptieren muss) und sie ist in irgendeiner Form undicht. Ob das Bauteil zur Stabilisierung der mehr oder weniger verwindungsfreudigen Karosserie beiträgt wissen wir nicht mit Sicherheit, aber wir könnten es mal annehmen. Wir wissen aber nicht, ob durch die eine undichte Stelle (und der dort dann ja teilweise fehlenden Verklebung) die Stabilität oder die Haftung der Scheibe an der Front maßgeblich beeinträchtigt wäre.
Der Händler sagt vermutlich nein und dichtet die erfolgreich ab, hoffentlich aber nur dort, denn wenn er jetzt einmal rundum "zuschmiert" <pardon>, merkt man weitere durch Verklebungsmängel entstehende Undichtigheiten erstmal nicht.
Wie auch immer, verklage ich den Händler, müsste ich den nach dem Mängelbeseitigungsversuch vorgeblich noch vorhandenen Mangel beweisen (das Auto ist vor mehr als 12 Monaten an den Käufer übergeben worden) und das läuft ja letztlich über einen vom Gericht bestellten Gutachter hinaus. Ich kann einen eigenen Gutachter beauftragen, aber den muss der Beklagte Händler ja nicht akzeptieren.
Wer Zeit und eine gewisse Routine und Emotionslosigkeit in solchen Sachen mitbringt, kann das ja versuchen, nur wie von anderen schon angedeutet, Beweissicherung bedeutet m.E. auch mal, dass das im Streit stehende Objekt nicht weiter verändert wird.
Ist die Scheibe dicht ? Ist das Geräusch weg oder auf einen zumutbaren Rahmen reduziert ? Dann könnte der Händler, wenn er sich seiner Sache sicher ist, für die Verklebung und Dichtigkeit der Scheibe (und nur für diese) ja eine verlängerte Gewährleistung übernehmen (also z.B. ab jetzt wieder zwei Jahre, mehr gab es beim Neufahrzeug ja auch nicht).
Gruß
K.R.