Eine PV-Anlage unterhalb von <10kw ist auch immer eine Auseinandersetzung mit den steuerrechtlichen Themen.
Betrachte hier auch eine Anlage die im selbst genutzten Haus verbaut ist.
Zu unserer Anlage Süd-Ostlage / 2 Personenrentnerhaushalt:
Anlagenleistung: 5,270 kWp
Jahresproduktion: ca. 4.743 kWh (900 kWh/kWp)
CO2 Vermeidung: ca. 3,3 Tonnen jährlich
Batterie Nennkapazität: 5.100 Wh
Batterietyp: Lithium-Ionen (Li-Ion)
In 2021 haben wir ~3.000 kwh in das Netz eingespeist und ~ 600 kwh vom Netz bezogen.
~ 1.000 kwh haben wir im direkt von der PV verbraucht, ~ 1.000 kwh haben wir vom Batteriespeicher bezogen.
Nimmt man die ~3.000 kwh, spielt es für die Amortisation kaum eine Rolle ob 0,10cent oder mehr oder weniger.
Interessanter sind die Einsparungen durch den Eigenverbrauch.
Wenn man die 70%-Regelung PV Wirkleistungsbegrenzung ohne Verlust betreiben will, sollte man den Eigen-Energiebedarf danach ausrichten.
Steuerrechtlich zu beachten:ohne Gewähr!
Ein Gewerbe ist nicht anzumelden, aber um die Vorsteuer für die Anlage zurück erstattet zu bekommen, darf man sich
nicht als Kleinunternehmer anmelden. Dies kann man erst nach 5/6 Jahren vornehmen.
Solarmodule und Speicher müssen immer zusammen zeitlich eine verbundene Kaufentscheidung sein, sprich zusammen auf der Rechnung stehen, sonst entfällt die Vorsteuer Rückerstattung für den Speicher.
In diesem Jahr kann die Anlage
ohne Nachweis als Liebhaberei beim Finanzamt angemeldet werden. Bislang musste nachgewiesen werden, dass die Anlage für die gesamte Lebensdauer keinen Gewinn erzielt. Für neue 2022 Anlagenbesitzer, Antrag bis zum Ablauf des Folgejahres.
Bitte beachten Einkommenssteuer und Umsatzsteuer sind zwei getrennte Vorgänge.
Zusammenfassung:
Nach 3 Jahren PV gehen wir von einer Amortisationszeit von 10-12 Jahren aus.
Ohne die Vorsteuer Rückerstattung wären es > 15 Jahre.
Hier zwei Links vom Bayerisches Landesamt für Steuern:
Liebhaberei
Steuerliche Hilfe für PV-Anlagen