Dass der folgende Post einfach so stehen gelassen und ignoriert wurde finde ich für Personen, die wie ich zufällig auf diesen Thread stoßen gefährlich:
Die Aufbewahrung Erlaubnisfreier Schusswaffen (Schreckschuss, Luftgewehr, Paintball, etc. Unter 7,5 Joule mit F oder eben PTB Zeichen) erfordert ein verschlossenes Behältnis. Ein Reisekoffer mit Vorhängeschloss ist schon ausreichend. Weiterhin muss erlaubnisfreie Munition (wie z.B. Schreckschussmunition [Luftgewehr Diabolos, Paintball Paints, Airsoft BBs etc. sind hingegen lediglich Geschosse]) getrennt von der dazugehörigen Waffe aufbewahrt werden und erfordert ebenfalls ein verschlossenes Behältnis.Austragler hat geschrieben: Fr 2. Feb 2024, 15:10Wie ist es mit einer Schreckschußwaffe ? In den eigenen 4 Wänden darf man so eine rumliegen haben. Zählt ein Wohnmobil auch zu den eigenen 4 Wänden ?
Ich frag nur mal so, ich führe kein solches Ding mit.
Der Transport erlaubnisfreier Waffen muss nicht zugriffsbereit (verschlossenes Behältnis oder so, dass die Waffe nicht mit 3 oder weniger Handgriffen in den Anschlag gebracht werden kann) und nicht schussbereit (nicht geladen und nicht unterladen [geladenes Magazin in der Waffe aber keine Patrone in der Kammer]) erfolgen.
Das zugriffsbereite Führen Erlaubnisfreier Waffen ist in der Öffentlichkeit verboten außer es liegt eine Erlaubnis (z.B. ein kleiner Waffenschein für das führen von Reizstoffwaffen) vor.
Das "rumliegen haben" ist also zu Hause und im Wohnmobil absolut nicht OK. Das Führen im Wohnmobil, wenn es eine vorübergehende Behausung darstellt Erlaubnisfrei, da nicht öffentlich und das Führen im Wohnmobil, das keine Behausung darstellt (bspw. Während der Fahrt) erfordert eine Erlaubnis (kleinen Waffenschein).
Das Führen muss allerdings immer so gestaltet sein, dass Unberechtigte keinen Zugriff haben. Fahrer kleiner Waffenschein, Schreckschuss im Handschuhfach, Beifahrer kein kleiner Waffenschein ginge also nicht.
Führen ist ferner im Schlaf nicht möglich. Spätestens da müssen Waffe und Munition getrennt voneinander und jeweils in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt sein.
Ich weiß, besonders das letzte ist fern der häufig praktizieren Realität, allerdings finde ich, dass die korrekten Informationen zur Entscheidungsfindung vorliegen sollten.