Urheberrecht, Datenschutz, Recht am eigenen Bild, Jedermannsrecht, private Fotos versus veröffentliche Bilder.......
Das ist ein sehr weites und kompliziertes Feld. Und je nach den Umständen berührt das Thema mehrere Felder.
Aber schauen wir mal. (unverbindlich)
Verstanden habe ich aus dem Startbeitrag folgendes:
Ein Blogger ist in einer Wohnmobil Fabrik und macht Bilder bzw. Filme von der Fertigung.
Hierbei entstehen auch Bilder von dem Wohnmobil, welches im Anschluß an jemanden ausgeliefert wird. Habe ich da irgendwelche Rechte an den Bildern?
Nein. Das Wohnmobil hat ja zum Zeitpunkt des Fotos noch niemanden gehört.
2. Variante: Jemand läßt sich individuell nach seinen Plänen ein Wohnmobil bauen, und ein Blogger filmt den Bau und veröffentlicht diesen.
Da es kein Recht auf das Bild an der eigenen Sache gibt,
KLICK, wäre das eigentlich nicht zu beanstanden (mal individuellen begrenzenden Vertrag mit dem Ausbauer ausgenommen).
Aber es könnte sein, dass der Auftraggeber auf dem Urheberrecht an der Form, dem Plan vom Ausbaus besteht, und aus diesem Grund gegen das Video vorgeht.
3. Variante: Man befindet sich im Ausland mit unterschiedlichem Recht, z.B. in Paris, filmt oder fotografiert den beleuchteten!! Eifelturm. Dieses Bild/Video veröffentlicht man.
Kurz darauf bekommt man Ärger, weil das Recht am illuminierten Eifelturm bei einer Firma liegt.
....
Man könnte da noch mehr Beispiele konstruieren, einfacher wird es aber nicht.
Gruß
Andi