Beim Schwiegersohn habe ich mich schon mal geirrt, er fährt eine Peugeot-Motor
Werd trotzdem schauen welchen Intervall der hat.
Cybersoft hat geschrieben: ↑Sa 23. Mär 2024, 13:32Mann kann natürlich auch alle drei Monate das Öl wechseln.
Wenn der Hersteller Vorgaben macht verstehe ich nicht warum man da drunter gehen sollte, die "packen" sich schon dick genug ein, das vermutlich die doppelte Laufleistung immer noch ausreicht.
raidy hat geschrieben: ↑Do 14. Mär 2024, 21:11Wie du siehst, kann dir das hier leider keiner beantworten.Sprinterteufel hat geschrieben: ↑Do 14. Mär 2024, 15:27Wo finde ich Richtlinien zur Platzierung Handbremshebel. Alles andere ist für mich wenig zielführend.
Meine Frau macht es genauso, und sagt mir was ich haben und vorzeigen muß (Pay back z.B). Wenn sie mir dann zeigt was sie Alles gutgeschrieben bekommt, macht es echt Spass da mitzumachen.Doraemon hat geschrieben: ↑So 4. Feb 2024, 17:24Also wir, bzw. meine Frau ist da voll mit dabei, Lidl app natürlich auch und ich weiss nicht was meine Frau sonst noch so auf dem Handy hat. Bei einer app scannt sie den Einkauf und bekommt irgendwo dafür was gut geschrieben.
Auch nutzen wir die app too good to go, hier in Spanien und auch in Frankreich, gibt für kleines Geld sehr oft gute Sachen.
Wir nagen zwar nicht am Hungertuch, aber zu verschenken wir auch nichts.
Servus
Servus und Danke
Servus
https://www.tp-link.com/de/home-networking/mifi/m7350/
Meines ist ein Samsung Galaxy S20 5G, das wird nach Stunden gefühlte 45Grad heiß, und meine Frau hat ein Iphone 13 von dem ich nicht genau weiß wie warm es wird, aber es wird ziemlich warm.
Wir auch, abwechselnd.....wenn ein Handy zu heiß wird, wird auf das Andere gewechselt, so muß Jeder mal was von seiner Datenmenge abgeben...
Was kostet denn diese App monatlich?? Funktioniert die App nur über einen Telekom-Vertrag?
ServusCybersoft hat geschrieben: ↑So 14. Jan 2024, 14:09Oft wird ja Mario Wendt beim Thema Zahnriemenwechsel genannt : https://www.mw-fahrzeugtechnik.de/IMPRESSUM/
Ich habe keine Ahnung was dort derzeit dafür verlangt wird.
Friedo hat geschrieben: ↑Sa 16. Dez 2023, 21:54Laut § 26 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Ausübung des Vorkaufsrechts ausgeschlossen, wenn der Eigentümer das Grundstück an seinen Ehegatten oder an eine Person verkauft, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt ist