Das hatte mir der ADAC noch geschrieben
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Transport von Fahrrädern in Italien.
In Italien wird von Kfz-Führern verlangt, dass sie über das Fahrzeugheck hinausstehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art. 164 Codice della Strada sowie in weiteren Durchführungsbestimmungen (Art. 361 Regolamento del Codice della Strada) normiert sind und sie muss in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden.
Immer wenn die Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht – nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet –, sind nach dem Gesetz „sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden“.
Art. 164 Abs. 3 Codice della Strada legt außerdem fest, dass Gegenstände, die seitlich über die Fahrzeugabmessungen hinausragen, nur transportiert werden dürfen, wenn der Ladungsüberstand auf jeder Seite nicht mehr als 30 cm über den vorderen Begrenzungsleuchten und den Schlussleuchten beträgt. Pfähle, Stangen, Platten und ähnliche schwer erkennbare Ladungen dürfen dagegen, wenn sie auf dem Fahrzeug waagrecht angebracht werden, auf keinen Fall seitlich über die Fahrzeugabmessungen hinausragen.
Nach einer neuen Interpretation des italienischen Gesetzgebers gelten Fahrräder ebenfalls als schwer erkennbare Ladung und dürfen daher am Heckträger nicht breiter sein als das Fahrzeug selbst. Vor allem bei kleineren Pkw ist dies aber oft der Fall. Nach Auskunft der Straßenverkehrspolizei in Bozen sind derzeit zumindest in Südtirol bei einschlägigen Zuwiderhandlungen aber keine Strafen zu erwarten. Beanstandungen sind aber in anderen Regionen Italiens nicht auszuschließen und können mit einem Bußgeld von 87 bis 345 Euro geahndet werden.
Inwieweit die Verpackung der Fahrräder auf dem Heckträger durch eine Plane oder zu ähnliches einer anderen Interpretation des italienischen Gesetzgebers führt, können wir bislang nicht beurteilen, da die entsprechende Vorschrift hierzu keine Angaben enthält. Es dürfte sich wohl um eine rechtliche Grauzone handeln.
Bislang liegen uns keine Mitteilungen über entsprechende Beanstandungen italienischer Polizisten vor.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.