Dashcam für's Wohnmobil

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M846
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Re: Dashcam für's Wohnmobil

#61

Beitrag von M846 »

walter7149 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 15:58
M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 15:36
Ich kenn die Dinger und habe derzeit keine weil die in Deutschland nicht erlaubt sind.
Hab jetzt nur noch eine Kamera für zu Hause und Privat.
Scheiße, wieder nicht aufgepasst und mein Beitrag ist verschwunden im Nirvana, also schreib ich nochmal.

Wenn du Nichtbesitzer und -benutzer einer Dashcam bist, wenn ich richtig verstanden habe, dann diskutiere ich hier mit dir nicht weiter :!:

Ich kenne auch BH´s, beteilige mich aber an keiner Diskussion darüber :!:

Dashcam und private Videoüberwachung zu Hause sind nicht vergleichbar :!:
Walter das ist großer Quatsch.
1. Könnte ich sagen das ich mit nicht diskutiere weil du unsere Gesetze nicht kennst.
2. Ein Anwalt für Datenschutz hat Ahnung vom Datenschutz auch ohne Dashcam
3. Eine Kamera die zu Hause den öffentlichen Verkehrsraum filmt unterliegt den selben Datenschutzgesetzen.

Vielleicht wäre es besser du diskutierst hier gar nicht mit weil es sich sich um deutsche Gesetze handelt und du weiter vorne schon geschrieben hattest dass du dich nicht dran halten willst.
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
Manred80
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Re: Dashcam für's Wohnmobil

#62

Beitrag von Manred80 »

@Marco
M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 15:47
[...] Als Zeuge hast du nichts mit dem Unfall zu tun. [...]
Wie bereits geschrieben, ich bin kein Jurist und kann nur nach meinem bescheidenen Allgemeinwissen mehr oder weniger Kluges von mir geben. Aber natürlich hast Du auch als Zeuge etwas "mit dem Unfall zu tun". Denk z. B. an den Umstand, dass Du als Fahrer eines Autos, das nicht Dir gehört, einen Unfall hast. Du bist dann sowohl Unfallbeteiligter im allgemeinsprachlichen Sinne, im rechtlichen Sinne (als Anspruchsteller eines Schmerzensgeldes etwa), als Du auch Zeuge bist bei der Geltendmachung der Ansprüche des Fahrzeugeigentümers oder gegen alle möglichen anderen mit dem Unfall in Zusammenhang stehenden Rechtsfolgen. Auch wenn Du nur "dabei warst" und denkst, Du könntest gar nichts als Zeuge beitragen, hast Du etwas "mit dem Unfall zu tun", Du darfst Dich dann z. B. nicht einfach so entfernen, sondern musst Deine Aussage zur Verfügung stellen. Andere werden dann beurteilen, ob das was Du aussagst, der Rechtsfindung dienlich ist.
M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 15:47
[...] Dann frage ich mich voher du davon eine Aufnahme hast.
Wenn du eine hast musst du die zeigen und trotzdem bekommst du eine Strafe weil du ohne Grund den Verkehr gefilmt hast.
Darum geht mir das.
Als Zeuge kannst du im Normalfall keine Aufnahme haben außer deine Kamera filmt und speichert immer.
[...]
Wie kannst du als Zeuge eine Aufnahme davon haben? (wie so ein YouTube Video die man ganz oft sieht)
Richtig, nur wenn du dauerhaft filmst und das ist nicht erlaubt.

Daher meinte ich eine Aufnahme von dem Unfall darfst du nicht haben.
Wenn du sie hast dann nicht erlaubt.

Eine Aufnahme hat nur jemand der am Unfall beteiligt war weil die Kamera da den Unfall registert hat und die letzte Aufnahme gespeichert hat. :-)
Vielleicht habe ich das oben mit zwei langen Beiträgen nicht verständlich ausdrücken können, mir geht aber jetzt auch irgendwie die Puste aus. Man kann in der Tat vollkommen legal eine Aufnahme eines Unfalls haben, unabhängig davon, ob man Beteiligter, Unbeteiligter oder Was-Auch-Immer ist. Man darf nicht permanent den laufenden Verkehr filmen und aufzeichnen. Moderne Dashcams ermöglichen mit ihrer Ringspeichertechnik einen permanenten Betrieb ohne permanente Aufzeichnung. Nur bei Bedarf - und das wäre durch die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung in Deutschland gestattet - wird ein dauerhaft gespeicherter Clip mit begrenzter Zeitdauer entstehen.
Viele Grüße

Peter
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Re: Dashcam für's Wohnmobil

#63

Beitrag von M846 »

Nochmal wegen Zeuge.

Beteiligt ist gemäß § 34 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) derjenige, der zur Verursachung des Unfalls beigetragen hat. Inbegriffen ist in dieser Bezeichnung schuldhaftes und nicht schuldhaftes Verhalten gleichermaßen. Es handelt sich also nicht nur um den Verursacher, sondern um alle Parteien, die miteinander kollidiert sind.
Zeugen sind lediglich Personen, die einen solchen Vorfall beobachtet haben

Dein Beispiel geht nicht weil ich als beteiligter betroffen bin und dadurch befangen.
Das heißt meine Aussage geht natürlich zu gunsten meiner Freunde.

Eine Aufnahme kannst du von dem Unfall nur haben wenn du ihn gesehen hast und dann sofort auf manuelle Speicherung gedrückt hast.
Dann hast du eine Aufnahme von dem Unfall ohne dauerhafte Aufzeichnung.
Meinst du das?
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
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Re: Dashcam für's Wohnmobil

#64

Beitrag von Manred80 »

M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 16:30
[...] Zeugen sind lediglich Personen, die einen solchen Vorfall beobachtet haben [...]
Nein, das stimmt nicht! Ich selbst war bei einem Verkehrsunfall bereits gleichzeitig Zeuge und Unfallbeteiligter. (Das ist ausnahmsweise 'mal was, was ich nicht nur erklären kann. :-D )
Viele Grüße

Peter
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Re: Dashcam für's Wohnmobil

#65

Beitrag von M846 »

AndiEh hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 16:04
Wobei ich das so formulieren würde:

dauerhaft: immer wenn ich Auto fahre, läuft die Kamera mit und zeichnet auf (verboten)
(Urlaubs) Fahrtaufnahme: Ich entscheide mich; jetzt die 2 stündige Fahrt mitzuschneiden. (nicht verboten)

Gruß
Andi
Warum sollte die Urlaubsfahrt erlaubt sein?
Dann könnte ich ja immer sagen das ich die Kamera erst paar Minuten nach dem Start anmache und dann ist es nicht dauerhaft (weil meine Fahrtzeit länger war)
Und ich könnte immer sagen ich bin urlaubsmäßig unterwegs und nehm deshalb auf.

Dann kann ja keiner kontrollieren.
Daher sind die erlaubt dürfen aber nicht dauerhaft laufen.
Gar nicht.
Nicht Urlaub oder privat

Es gibt aber eine Ausnahme.
Die kommt von zu Hause wo Walter meint ich hätte keine Ahnung.
Wenn die Kamera nichts aufnimmt was Datenschutzrechtlich strafbar ist dann darf man dauerhaft aufnehmen.
Das heißt alle Nummernschilder verschwommen und die Personen auch.
Häuser natürlich auch.
Usw.
Kennen wir doch noch von Google wo man sagen konnte ob sein Haus im Netz auftauchen darf.
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
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Re: Dashcam für's Wohnmobil

#66

Beitrag von M846 »

Manred80 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 16:34
M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 16:30
[...] Zeugen sind lediglich Personen, die einen solchen Vorfall beobachtet haben [...]
Nein, das stimmt nicht! Ich selbst war bei einem Verkehrsunfall bereits gleichzeitig Zeuge und Unfallbeteiligter. (Das ist ausnahmsweise 'mal was, was ich nicht nur erklären kann. :-D )
Und wie ist das gelaufen?
Das läuft sonst immer unter befangen.
Interessiert mich wirklich. :-)
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Re: Dashcam für's Wohnmobil

#67

Beitrag von Manred80 »

M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 16:30
Eine Aufnahme kannst du von dem Unfall nur haben wenn du ihn gesehen hast und dann sofort auf manuelle Speicherung gedrückt hast.
Dann hast du eine Aufnahme von dem Unfall ohne dauerhafte Aufzeichnung.
Meinst du das?
Wenn die Dashcam im legalen Modus betrieben wurde, dann kann eine Aufnahme nur durch den G-Sensor ausgelöst oder manuelles Eingreifen eines Nutzers (auch im Nachhinein) entstanden sein. Die Aufnahme hätte immer auch die paar Minuten "in der Vergangenheit". Falls es 3 Minuten wären, hätte ein möglicher Dashcamnutzer also nach dem Unfallzeitpunkt noch immer diese 3 Minuten Zeit, auf den Knopf zu drücken und das Unfallgeschehen aufzuzeichnen.
Viele Grüße

Peter
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Re: Dashcam für's Wohnmobil

#68

Beitrag von AndiEh »

M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 16:38

Warum sollte die Urlaubsfahrt erlaubt sein?
Weil es nicht verboten ist zu filmen.
Dann könnte ich ja immer sagen das ich die Kamera erst paar Minuten nach dem Start anmache und dann ist es nicht dauerhaft (weil meine Fahrtzeit länger war)
Und ich könnte immer sagen ich bin urlaubsmäßig unterwegs und nehm deshalb auf.
Merkst du was.......?

Gruß
Andi
P.S. es wäre nicht das erste mal, dass von Gerichten unterschiedlich bewertet wird, warum etwas gemacht wurde.
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Re: Dashcam für's Wohnmobil

#69

Beitrag von M846 »

Andi dauerhaft filmen ist verboten.

Wegen meinen zwei Beispielen ist es verboten.

Das blöde ist, das Deutschland noch kein richtiges Gesetz wegen Dashcam hat.
Derzeit ist alles geduldet und die Gerichte entscheiden einzeln.
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Re: Dashcam für's Wohnmobil

#70

Beitrag von Manred80 »

M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 16:38
AndiEh hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 16:04
[...]
dauerhaft: immer wenn ich Auto fahre, läuft die Kamera mit und zeichnet auf (verboten)
(Urlaubs) Fahrtaufnahme: Ich entscheide mich; jetzt die 2 stündige Fahrt mitzuschneiden. (nicht verboten)
Warum sollte die Urlaubsfahrt erlaubt sein?
[...]
Es gibt aber eine Ausnahme.
[...]
Wenn die Kamera nichts aufnimmt was Datenschutzrechtlich strafbar ist dann darf man dauerhaft aufnehmen.
Das heißt alle Nummernschilder verschwommen und die Personen auch.
Häuser natürlich auch.
[...]
Man darf eben gerade nicht dauerhaft aufnehmen - auch dann nicht, wenn Nummernschilder verschwommen dargestellt worden sind! "Urlaubsaufnahmen" aus dem Fenster mit der Knipskamera oder mit der Dashcam sind aber erlaubt. Die Frage ist halt, was ist "dauerhaft"?

Die einwandfreie Auslegung datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist mittlerweile selbst für Fachleute nicht mehr einfach. Umso weniger werden wir normalen Wohnmobilisten uns hier in jedem Einzelfall auf eine einwandfreie Aussage einigen können. Für uns Europäer und Deutsche gelten vor Allem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundes-Datenschutzgesetz (BDSG), hier in den aktuellen Fassungen. Im konkurrierenden Fall geht die europäische Norm (das DSGVO) vor! Siehe auch BDSG und DSGVO.

Aber wer will das ganze Zeug schon lesen und verstehen? Deshalb hier meine kleine Vorschriftenliste für Dashcams in Deutschland:

- Dashcams dürfen in entsprechendem "Ringspeicher-Modus" zur eventuellen Beweissicherung bei Verkehrsverstößen oder im Unfall-Falle betrieben werden: Mitlaufen lassen ohne Aufzeichnen ist erlaubt - Aufzeichnungen jedoch nur im besonderen Fall.
- Die permanente Überwachung öffentlichen Raumes (darunter darf auch der Verkehrsbereich um das eigene Fahrzeug verstanden werden) ist für Privatleute nicht zulässig.
- Aufnahmen ohne Verletzung von Persönlichkeitsrechten natürlicher Personen ("Urlaubsaufnahmen") dürfen dann gemacht werden, wenn sie nicht permanenten Aufzeichnungen wie oben entsprechen. Im Einzelfall muss geklärt werden, was hier "permanent" heißt.
- Die Veröffentlichung solcher Aufnahmen kann unter Umständen jedoch nicht zulässig sein, etwa wenn Urheberrechte verletzt wurden.
- Unfallaufnahmen nicht nur von Dashcams können von Gerichten als Beweis zugelassen werden.
- Auch Aufnahmen, die keinen Unfall, sondern nur einen Verkehrsverstoß zeigen, können von einem Gericht als Beweis zugelassen werden.
- Alle Unfallbeteiligten sind möglichst noch am Unfallort von der Existenz solcher Aufnahmen in Kenntnis zu setzen.
- Die permanente Überwachung des öffentlichen Raumes darf nur durch bestimmte Organe und zu bestimmten Zwecken erfolgen.

(Ich hab' bestimmt noch was vergessen.)
Viele Grüße

Peter
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Re: Dashcam für's Wohnmobil

#71

Beitrag von Austragler »

Es wurde nun über mehrere Seiten diskutiert was beim Gebrauch einer Dashcam verboten ist und was nicht.
Wissen tun wir es noch immer nicht genau.
Und überhaupt: Wie wäre es zu beweisen dass eine automatisch aufzeichnende Kamera in Betrieb war ?
Weiß jemand was über die strafrechtlichen Konsequenzen wenn man bei einerm Verstoß erwischt wird ?

Ein anderes, aber durchaus vergleichbares Beispiel :
In meinem Wald wurden vor ein paar Jahren frisch gefällte und auf Fixlängen zurechtgeschgnittene Bäume gestohlen.
Ich habe die Sache bei der Polizei angezeigt, dort fand man es nicht mal für nötig die Sache in der lokalen Tageszeitung zu veröffentlichen, wie es sonst eigentlich immer gemacht wird, selbst wenn ein altes Fahrrad gestohlen wird. Den Diebstahl hat garantiert kein Gelegeheitsdieb begangen, dazu war schweres Gerät nötig, was den möglichen Täterkreis schon mal deutlich eingeschränkt hätte.
Seit dieser Zeit hängt immer eine Fotofalle im Wald die alles und jedes fotografiert was sich im Umkreis von 30 Metern vor der Kamera abspielt. Ob das erlaubt ist oder nicht interessiert mich einen feuchten Kehricht.
Natürlich hängt ein Hinweis im Wald der auf das Vorhandensein einer automatischen Überwachungskamera hinweist. Er hängt an einem Baum und man stolpert bestenfalls zufällig über den Zettel.
Und wenn mir einer mit Datenschutz oder dergleichen käme der bei einer Straftat fotografiert wird- ich würde dem beruhigt entgegensehen.
Gruß aus Oberbayern
Franz
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Re: Dashcam für's Wohnmobil

#72

Beitrag von AndiEh »

Genau so sehe ich das auch Peter. Es ist wieder mal eine Interpretationssache des Gerichtes.
Und in welche Richtung das Gericht interpretiert, hängt auch davon ab, was ich glaubhaft machen kann.

Beispiel: Wenn ich mir extra eine China Dashcam kaufe, die schon Überwachung im Titel hat und permanent aufzeichne, wird es schwierig dem Gericht klar zu machen, dass dies ja nur geschieht, damit ich später Urlaubsvideos erstellen kann.

Habe ich aber vor der Urlaubsfahrt meine ActionCam hinter die Windschutzscheibe geklemmt, um meine Urlaubsfahrt aufzunehmen, kann der Richter davon ausgehen, das dies der Zweck war und nicht die Überwachung.

Aber wie gesagt, dass ist alles so schwammig, dass da niemand mit Gewissheit sagen kann, was dabei herauskommen würde.

Gruß
Andi
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Re: Dashcam für's Wohnmobil

#73

Beitrag von Manred80 »

M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 16:41
Manred80 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 16:34
M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 16:30
[...] Zeugen sind lediglich Personen, die einen solchen Vorfall beobachtet haben [...]
Nein, das stimmt nicht! Ich selbst war bei einem Verkehrsunfall bereits gleichzeitig Zeuge und Unfallbeteiligter. (Das ist ausnahmsweise 'mal was, was ich nicht nur erklären kann. :-D )
Und wie ist das gelaufen?
Das läuft sonst immer unter befangen.
[...]
Im konkreten Fall ist mein Auto auf den Namen meiner Frau zugelassen und ihr Auto auf meinen. (Viele Grüße, sie macht sich gerade über mich lustig, weil ich hier so viel schreibe.) Ich bin also Besitzer und Eigentümer des Autos, um das es hier geht, meine Frau ist Halterin. Mir ist jemand auf der Autobahn in die Seite gefahren. Das Auto hatte erhebliche Schäden :'-( , ich nicht. Ich war Zeuge im zivilrechtlichen Verfahren meiner Frau gegen den Unfallverursacher, bzw. dessen Versicherung und im strafrechtlichen Verfahren des Staates gegen den Unfallverursacher. In diesem Fall war es nicht so, aber angenommen, ich hätte irgendwelche Verkehrsverstöße begangen, wäre ich dann auch gleichzeitig Beschuldigter in einer Strafsache und dann alleine in dieser Sache kein Zeuge mehr. Als Zeuge bist du (meist) zu einer Aussage verpflichtet, als Beschuldigter darfst du eine Aussage verweigern, wenn du denkst, du könntest dich selbst damit belasten.
Viele Grüße

Peter
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Re: Dashcam für's Wohnmobil

#74

Beitrag von Manred80 »

AndiEh hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 17:45
[...]
Beispiel: Wenn ich mir extra eine China Dashcam kaufe, die schon Überwachung im Titel hat und permanent aufzeichne, wird es schwierig dem Gericht klar zu machen, dass dies ja nur geschieht, damit ich später Urlaubsvideos erstellen kann.
Ohne dass ich das hier mit Urteilen belegen kann aber es hat offenbar tatsächlich in der Vergangenheit auch Fälle gegeben, wo auch eigentlich unzulässige Aufnahmen von einem Gericht als Beweise zugelassen worden sind. Unter Umständen wird dann aber auch noch ein Bußgeld fällig wegen der unzulässigen Nutzung der Kamera.
Viele Grüße

Peter
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Re: Dashcam für's Wohnmobil

#75

Beitrag von M846 »

Manred80 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 17:55
Viele Grüße, sie macht sich gerade über mich lustig, weil ich hier so viel schreibe
Grüße zurück, meine macht sich auch lustig :grin:
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
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