Verhaltensregeln für freies Stehen

Ihr findet einen Campingplatz/Stellplatz gut? Dann teilt eure Erfahrungen doch mit allen.
Ihr habt eine Gastankstelle entdeckt, eventuell sogar mit Wintergas 95/5? Dann teilt eure Erfahrungen doch mit allen.
Zusätzlich zu einem Bericht hier könnt ihr einen Eintrag in der Mitgliederkarte als POI vornehmen.
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Alfred
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#31

Beitrag von Alfred »

Hallo Wolfgang,
Hallo Ernie,

eigentlich hatte ich gedacht, Positives zu bewirken mit der Veröffentlichung der Ideen aus park4night.

Nun gehten die Freisteher und Camper aufeinander los. Das finde ich schade, dafür gibt es doch schon andere Threads. :Ironie:

Zu den Keilen fällt mir ein, dass ich auf schrägen Parkplätzen schon oft Keile gegen wegrollen benutzt ;-) habe. Soviel ich weis, ist das bei meinem Fahrzeug mit ü3,5 Tonnen zGG sogar empfohlen, wenn nicht sogar vorgeschrieben.

Dies ist geregelt im § 41 der StVZO. Dort ist genau festgelegt, welche Fahrzeuge und Anhänger mit einem oder gar mit zwei Unterlegkeilen ausgerüstet sein müssen. So gilt diese Pflicht zunächst einmal für Kraftfahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 4.000 kg haben. Ebenfalls zwei Unterlegkeile benötigt man für ein Fahrzeug mit drei oder mehr Achsen.
Da für die genannten Fahrzeuge die Unterlegkeile vom Gesetz her vorgeschrieben sind, müssen diese auch zwingend immer mitgeführt werden. Auch hierzu gibt es vom Gesetz her eindeutige Aussagen, wie dies zu geschehen hat. Die Unterlegekeile müssen entweder im oder am Fahrzeug mit entsprechenden Halterungen angebracht sein. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Keile leicht zugänglich sind. Die Halterungen müssen in ihrer Beschaffenheit so ausgelegt sein, dass die Unterlegkeile nicht klappern und dass ein Verlieren der Keile komplett ausgeschlossen werden kann. Daher sind auch nur starre Vorrichtungen zulässig, die auch über eine entsprechende Sicherung verfügen. Für den Fahrzeugführer bedeutet dies, dass er bei Nichteinhaltung von Ladungssicherheit eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einem Buß- oder Verwarnungsgeld geahndet werden kann.

Also gehen wir mal davon aus, dass die Benutzung von Keilen keine missbräuchliche Benutzung eines Parkplatzes oder des Straßenrands ist.

Grüße, Alf

P.S. Auszug StVO:

§ 41
Bremsen und Unterlegkeile
(1)
Kraftfahrzeuge müssen zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben oder eine Bremsanlage mit zwei voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen, von denen jede auch dann wirken kann, wenn die andere versagt. Die voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen müssen durch getrennte Übertragungsmittel auf verschiedene Bremsflächen wirken, die jedoch in oder auf derselben Bremstrommel liegen können. ...
traveller

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#32

Beitrag von traveller »

Nikolena hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 14:55
Ich finde es einfach nicht, sorry!
Ich glaube, dass das auch schwierig zu finden ist.... ich meine damit, das ist eine Auslegungssache von Fall zu Fall und von der Laune des anwesenden Trachten-Gardisten abhängig. Wenn ich mir vorstelle, ich besuche meinen Bruder - so mit der Idee "lass uns mal zusammen frühstücken... kommse so um halbzehn rüber"... dann fahr ich morgens auf den Parkplatz (sofern das erlaubt ist), fahr auf die Keile, damit mir das Fett in der Pfanne für Ham&Eggs nicht nur in eine Ecke läuft und bin 2 Stunden später wieder weg.

Andersrum, fahr ich auf die Keile, damit ich beim Freistehen in der Nacht nicht aus dem Bett rolle.... keine Ahnung .... wenn das Campen dort an sich nicht erlaubt ist, ist es doch egal, ob mit oder ohne Keile. Ich sehe das so, wie beim Fremdgehen.... mit oder ohne Lippenstift spielt auch keine Rolle *oooops* :oops: verboten ist verboten....
willy13 (verstorben)
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#33

Beitrag von willy13 (verstorben) »

Aber in den Anlagen zur Stvzo ist auch geregelt wie Unterlegkeile beschaffen sein müßen, jetzt diese Keile zum gerade stellen von Wohnmobile als solche zu bezeichnen ist wohl als Witz gemeint, denn so bes.... kann wohl niemand sein.



Aber hier in §16 ist doch vieles geregelt, und jetzt glaubt Ihr wirklich das Keile zum Gemein-gebrauch zählen? Nein es ist eine Sondernutzung und die strafen haben keinen Bußgeldkatalog und kann die Kommune selber festlegen.


§ 16
Sondernutzung

(1) 1Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis. 2Die Erlaubnis darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden. 3Eine Erlaubnis soll nicht erteilt werden, wenn Menschen mit Behinderungen durch die Sondernutzung in der Ausübung des Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt würden.
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Alfred
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#34

Beitrag von Alfred »

willy13 hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 15:12
Aber in den Anlagen zur Stvzo ist auch geregelt wie Unterlegkeile beschaffen sein müßen, jetzt diese Keile zum gerade stellen von Wohnmobile als solche zu bezeichnen ist wohl als Witz gemeint, denn so bes.... kann wohl niemand sein.
Stimmt. Meine ganz normalen Keile erfüllen diese Vorschriften mit Leichtigkeit:

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willy13 (verstorben)
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#35

Beitrag von willy13 (verstorben) »

Erniebernie hat geschrieben: So 24. Jan 2021, 18:06
Es ist doch immer wieder schön zu sehen, wie viele sich ihre eigenen Regeln gerade biegen und meinen sie seien damit im Recht.
Genau das sind diejenigen, woran der Ruf aller Schaden nimmt.
Aber das bißchen Keile, oder Nudelwasser oder, oder, oder....

Da kann man noch nicht einmal mehr den Kopf schütteln , einfach traurig
Genau so sehe ich das auch, und deshalb suche ich mir die Besucher unseres Stellplatzes aus, ich möchte solche nicht auf dem Grundstück haben.
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<Anon1>

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#36

Beitrag von <Anon1> »

traveller hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 15:09
Andersrum, fahr ich auf die Keile, damit ich beim Freistehen in der Nacht nicht aus dem Bett rolle....
Und Unterlegkeile, die vor dem Wegrolllen schützen sollen, nicht mit Auffahrkeilen zum Zweck des Nivellieren verwechseln. *BYE*

Nachtrag, die Diskussion einer Nutzung von Auffahrkeilen, bei einer Übernachtung an einem Ort, wo es grundsätzlich nicht verboten ist, (zum Beispiel nicht auf einem Parkplatz, der nur für Pkw zugelassen ist) grenzt an Haarspalterei. Ob sich darüber eine Ordnungsmacht aufregt? Ich würde es darauf ankommen lassen.
willy13 (verstorben)
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#37

Beitrag von willy13 (verstorben) »

So es fängt hier scheinbar wieder an, ich werde mich an Beiträgen wo ein bestimmter solches schreibt nicht mehr teilnehmen!
Gruß aus Cöln
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traveller

Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#38

Beitrag von traveller »

Wenn ich mit meiner Lippenstift-Metapher gegen die guten Sitten und Anstand verstoßen habe, dann tuts mir leid.... ich wollte das nur ein wenig humorig umschreiben.
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Nikolena
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#39

Beitrag von Nikolena »

Alfred hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 15:08
Hallo Wolfgang,
Hallo Ernie,

eigentlich hatte ich gedacht, Positives zu bewirken mit der Veröffentlichung der Ideen aus park4night.

Nun gehten die Freisteher und Camper aufeinander los. Das finde ich schade, dafür gibt es doch schon andere Threads. :Ironie:

Zu den Keilen fällt mir ein, dass ich auf schrägen Parkplätzen schon oft Keile gegen wegrollen benutzt ;-) habe. Soviel ich weis, ist das bei meinem Fahrzeug mit ü3,5 Tonnen zGG sogar empfohlen, wenn nicht sogar vorgeschrieben.

Dies ist geregelt im § 41 der StVZO. Dort ist genau festgelegt, welche Fahrzeuge und Anhänger mit einem oder gar mit zwei Unterlegkeilen ausgerüstet sein müssen. So gilt diese Pflicht zunächst einmal für Kraftfahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 4.000 kg haben. Ebenfalls zwei Unterlegkeile benötigt man für ein Fahrzeug mit drei oder mehr Achsen.
Da für die genannten Fahrzeuge die Unterlegkeile vom Gesetz her vorgeschrieben sind, müssen diese auch zwingend immer mitgeführt werden. Auch hierzu gibt es vom Gesetz her eindeutige Aussagen, wie dies zu geschehen hat. Die Unterlegekeile müssen entweder im oder am Fahrzeug mit entsprechenden Halterungen angebracht sein. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Keile leicht zugänglich sind. Die Halterungen müssen in ihrer Beschaffenheit so ausgelegt sein, dass die Unterlegkeile nicht klappern und dass ein Verlieren der Keile komplett ausgeschlossen werden kann. Daher sind auch nur starre Vorrichtungen zulässig, die auch über eine entsprechende Sicherung verfügen. Für den Fahrzeugführer bedeutet dies, dass er bei Nichteinhaltung von Ladungssicherheit eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einem Buß- oder Verwarnungsgeld geahndet werden kann.

Also gehen wir mal davon aus, dass die Benutzung von Keilen keine missbräuchliche Benutzung eines Parkplatzes oder des Straßenrands ist.

Grüße, Alf

P.S. Auszug StVO:

§ 41
Bremsen und Unterlegkeile
(1)
Kraftfahrzeuge müssen zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben oder eine Bremsanlage mit zwei voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen, von denen jede auch dann wirken kann, wenn die andere versagt. Die voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen müssen durch getrennte Übertragungsmittel auf verschiedene Bremsflächen wirken, die jedoch in oder auf derselben Bremstrommel liegen können. ...
Hier geht niemand auf den andern los, jedenfalls für meinen Teil nicht. Ich fand es nur unangemessen mich DESWEGEN in die Ecke der Camper zustellen, die die ganze Szene in Verruf bringen. Damit sollten dann ganz andere Verfehlungen gemeint sein, als ein Auto von -3° auf etwa +-0° zu bringen, nur um "die Fahrtüchtigkeit" einigermaßen adäquat "wiederherzustellen". Seine Empörung war überzogen. Nicht mehr und nicht weniger.

Was die Unterlegkeile angeht.....gaaanz andere Thematik. Hat damit nix zu tun.
Traveller hat geschrieben:
Wenn ich mit meiner Lippenstift-Metapher gegen die guten Sitten und Anstand verstoßen habe, dann tuts mir leid.... ich wollte das nur ein wenig humorig umschreiben.
Kein Problem....Hauptsache die Fremdgeherei tut dir leid! :-P *BYE*
Es grüßt der Wolfgang :-)

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Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#40

Beitrag von Capricorn »

Nikolena hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 14:55

Bisher las ich im Übrigen immer nur, dass die Markise, der Grill etc. nicht ausgepackt werden darf, weil DAS DANN zu Recht regelrechtes Campen darstellt. Daher fragte ich explizit danach, wo denn konkret SOGAR die Keile erwähnt werden. Ich finde es einfach nicht, sorry! Aber vielleicht kannst Du mir das ja mal zeigen, sobald sich Deine Entrüstung wieder legt. Wäre nett! Ganz ehrlich.
Hier wirst du vielleicht geholfen :?:

siehe unter der Rubrik "Definition von Campingverhalten"

https://womoguide.de/wohnmobil-tipps-un ... wohnmobil/
Klug zu reden ist schon schwer, klug zu schweigen noch viel mehr......

herzliche Grüsse und euch allen allzeit gute Fahrt

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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#41

Beitrag von Felisor »

willy13 hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 15:12
Aber hier in §16 ist doch vieles geregelt, und jetzt glaubt Ihr wirklich das Keile zum Gemein-gebrauch zählen? Nein es ist eine Sondernutzung und die strafen haben keinen Bußgeldkatalog und kann die Kommune selber festlegen.


§ 16
Sondernutzung

(1) 1Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis. 2Die Erlaubnis darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden. 3Eine Erlaubnis soll nicht erteilt werden, wenn Menschen mit Behinderungen durch die Sondernutzung in der Ausübung des Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt würden.
Ja und wo steht da jetzt, dass auf Keilen parken eine Sondernutzung ist? Und ist es dann auch Sondernutzung, wenn ich mein Mobil mit der Luftfederung nivelliere?
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Alfred
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#42

Beitrag von Alfred »

Capricorn hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 15:50

siehe unter der Rubrik "Definition von Campingverhalten"

https://womoguide.de/wohnmobil-tipps-un ... wohnmobil/
Das ist auch nur die persönliche Meinung eines Einzelnen. Es wird niemand gelingen zu zeigen, dass von offizieller Seite das Parken mit Auffahrkeilen verboten ist.

Grüße, Alf
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#43

Beitrag von Nikolena »

Capricorn hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 15:50


Hier wirst du vielleicht geholfen :?:

siehe unter der Rubrik "Definition von Campingverhalten"

https://womoguide.de/wohnmobil-tipps-un ... wohnmobil/
Dankeschön Adrian,

Ich kenne eher den YT-Kanal, aber auch die HP liest sich ganz gut.

Womoguide hat geschrieben:
Beim Freistehen darfst du kein Campingverhalten an den Tag legen. Die Markise auszukurbeln, ein Vorzelt aufzubauen und einen Zaun in den Sand zu bauen sind No-Gos, die mittlerweile fast überall umgehend zu Probleme führen (auch dort, wo es vor 10 Jahren noch ok war).
und weiter wird dann interessant....
Zum Campingverhalten zählt:

seine Camping-Stühle vor dem Wohnmobil aufzustellen,
das Fahrzeug auf Keile zu fahren
Wäsche aufzuhängen
die Markise hinauskurbeln oder ein Vorzelt aufzustellen
den Grill auspacken
das Zelt für die Kinder in der Wiese aufstellen
Ein Federball-Netz in der Wiese neben dem Camper aufzustellen

Nicht immer sind die offiziellen Definitionen so relevant, wie die lokale Kultur und Toleranz. Gerät man an den falschen Polizisten oder Kontrolleur, wird einem schonmal eine ausgefahrene Trittstufe, oder ein leicht geöffnetes Ausstellfenster als „Campingverhalten“ ausgelegt, während das anderswo gar kein Problem darstellt.

Was wo genau erlaubt ist, ist somit unterschiedlich. Die Camping-Regeln in Deutschland sind nicht automatisch gleich jenen in Spanien. Auf offiziellen Stellplätzen gibt es meist ein Schild, das die Camping-Regeln definiert. Auf inoffiziellen Stellplätzen verhält man sich am besten vernünftig und respektvoll.

Auch hier ist das wichtigste immer, auf andere Rücksicht zu nehmen. Weder sollen andere Camper beeinträchtigt werden, noch die lokalen Einwohner. Wenn man das berücksichtigt, und sich respektvoll verhält, hat man in den wenigsten Fällen wirkliche Probleme. Selbst im Fall einer Beanstandung passiert oft nichts, wenn man freundlich und respektvoll auftritt. Wer zu poltern beginnt und auf vermeintliche Rechte beharren möchte, darf sich über Strafen und Verbote nicht wundern.
Das ist ja eine private Meinung, die ich auch nahezu und selbstverständlich teile. Sicher wird es auf den Ordnungshüter ankommen, wie er waagerechtes Parken zu Markise, Grill und Kinderzelt ins Verhältnis eines Verstoßes setzt.
Es grüßt der Wolfgang :-)

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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#44

Beitrag von willy13 (verstorben) »

Siehe hier::bist aber leider anspruchsvoll!




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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#45

Beitrag von Alfred »

Nikolena hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 16:18
Das ist ja eine private Meinung, die ich auch nahezu und selbstverständlich teile. Sicher wird es auf den Ordnungshüter ankommen, wie er waagerechtes Parken zu Markise, Grill und Kinderzelt ins Verhältnis eines Verstoßes setzt.
Eben.

Genausogut kannst du irgendwas Anderes seitenlang zitieren. Das bringt uns der verlässlichen Antwort nicht näher.

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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#46

Beitrag von Nikolena »

Ich glaube nicht das wir von Sondernutzung sprechen.
Es grüßt der Wolfgang :-)

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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#47

Beitrag von Capricorn »

Nikolena hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 16:18
Das ist ja eine private Meinung, die ich auch nahezu und selbstverständlich teile. Sicher wird es auf den Ordnungshüter ankommen, wie er waagerechtes Parken zu Markise, Grill und Kinderzelt ins Verhältnis eines Verstoßes setzt.
Nun gut - ich habe nun so rd. 30b Min im Net gestöbert und z.B. auch für Frankreich und Spanien unter den "Campingregeln" gefunden, dass das Auffahren auf Keile verboten ist.

M.E. gibt's auch "ungeschriebene Gesetze" - also so allgemeine Verhaltensregeln die einfach akzeptiert werden, weil sie sich über die Jahre etabliert haben.

Nicht böse sein, deine Bemerkung, dass das wohl niemand offiziell wird finden können, hat mich einfach neugierig gemacht und ich wollte das selber überprüfen - damit ist aber nun auch gut für mich.
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herzliche Grüsse und euch allen allzeit gute Fahrt

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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#48

Beitrag von Felisor »

willy13 hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 16:19
Siehe hier::bist aber leider anspruchsvoll!
[Diverse Links zu Gemeindeordnungen Sondernutzung Straße]
Ich hab mir die jetzt alle mal durchgelesen. Und in keiner steht drin, dass das Parken auf Keilen eine Sondernutzung ist. Ja, nicht mal von Campen ist da die Rede als Sondernutzung. Interessant allerdings der Link zur juristischen Abhandlung. Da steht nämlich, dass eine "Ortsveränderung zum Zwecke des Personentransports" Gemeingebrauch sei. Dazu zählt auch das Parken, wenn das KFZ zugelassen und betriebsbereit ist und eine spätere Wiederinbetriebnahme möglich ist.

Ganz allgemein kann man davon ausgehen, dass eine Sondernutzung dann gegeben ist, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch über die Maßen am Gemeingebrauch der Straße gehindert werden und/oder ein gewerbliches Handeln vorliegt. In diesem Sinn kann auch eine (permanent) ausgefahrene Trittstufe als Behinderung angesehen werden, wenn diese in den Gehsteig oder auf den nächsten Parkplatz ragt, oder eben erst recht auch Markise oder Stühle. Hier kommt es aber eben auf die örtlichen Gegebenheiten an und inwiefern der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird. Unter diesen Voraussetzungen ist das Stehen auf Keilen in meine Augen juristisch keine Sondernutzung, da es weder geberblich ist noch den Gemeingebrauch für andere einschränkt. Und da das Parken zum Zwecke der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit eben ein Gemeingebrauch der Straße ist, dürfte das Parken auf Keilen zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ebenso keine Sondernutzung sein.
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#49

Beitrag von Nikolena »

Capricorn hat geschrieben: Mo 25. Jan 2021, 16:50
Nicht böse sein, deine Bemerkung, dass das wohl niemand offiziell wird finden können, hat mich einfach neugierig gemacht und ich wollte das selber überprüfen - damit ist aber nun auch gut für mich.
All right!
Ich habe das nicht behauptet, ich war der, der danach gefragt hat, weil ich es wirklich wissen wollte. Im Übrigen habe ich ja aus deinem Linktipp zitiert, wo es zumindest Erwähnung fand. Ok, für ES und F hast Du offenbar etwas offizielles gefunden. Reisen dorthin würde ich ohnehin akribischer planen. Ich hatte allerdings subjektiv mehr D am Schirm, da könnte (könnte!) es mal vorkommen, dass ich nach einem geschäftlichen Termin abends meine Not habe um eine erlaubte Parkfläche zum Übernachten zu finden wenn (wenn!) wirklich nichts besseres zu finden ist.

Du siehst, nur um so was ging es mir eigentlich.

Aber danke, dass Du internetgestöbert hast! *THUMBS UP*
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Re: Verhaltensregeln für freies Stehen

#50

Beitrag von heinz1 »

Wenn Deine Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Prozesskosten übernimmt, kannst Du Dich ja auf diese Diskussion einlassen.
Wenn nicht, empfehle ich, es sein zu lassen ;-)
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