EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

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Dieselreiter
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#61

Beitrag von Dieselreiter »

Billy1707 hat geschrieben: Fr 1. Jan 2021, 15:31
Im alten Prolösch Forum hatte sich Raidy (Georg) mal so eine gelbe Auffahrwaage gekauft.

Diese kleinen tragbaren Auffahrwaagen sind nur zu gebrauchen wenn...
...
Der Knackpunkt ist hier, daß die Waage die maximal Belastung anzeigt,
...
*Gedächtnisprotokoll* hoffentlich verständlich wiedergegeben *SCRATCH*
Hast du ganz gut wiedergegeben - ich hatte diese Waage auch, vollkommener Schmarrn, ist in der Praxis nicht verwertbar. Mir ist es nicht einmal gelungen, mein eigenes Körpergewicht zu messen, hat ständig >= 15kg zu viel angezeigt, egal wie zärtlich ich es bestiegen habe. ]:->

Die Rennleitung ist da mit ganz anderen Geräten ausgerüstet - aber bei denen kann man auch nicht einfach so vorbeischneien und sagen "Jo Mann, was geht ab, lass mich mal schnell eine Verwiegung machen!". Die sie total eifersüchtig auf ihr Zeug und lassen dich nur drauffahren, wenn du dann auch ordentlich zur Kasse gebeten werden kannst. Nur einfach so zur Prävention stellen die den Krempl nicht zur Verfügung, pffff, da könnte ja jeder kommen. Ich hatte ein längeres, sehr interessantes Gespräch mit unseren Kapplständern.

Wir haben außerdem noch unsere vielgescholtene Asfinag, die hat vor einiger Zeit an neuralgischen Punkt auf der AB "Weigh in Motion" Sensoren installiert - damit man den Brummis anzeigen kann, wenn sie überladen sind. Prima hab ich gefragt, wo stehen denn die, hab ich gefragt? Nachdem ich so einen Sensor geortet habe, war auch schon klar, dass die gar nix anzeigen. Auf Rückfrage bei der Asfinag kam die Antwort, dass die nur anzeigen, wenn das FZ überladen ist. Na super, hab ich gesagt, und wenn ich wissen will, ob ich 3,3to oder 3,4to habe, um festzustellen, ob noch der Wassertank aufgefüllt werden darf, dann wird das nicht angezeigt??? Nope, nur wenn du schon drüber bist. Ja und Himmelherrgott woher weiß dieses Ding, welches ZGG in meinen Papieren steht? Antwort - das wir gemessen und geprüft und erraten ... Black magic ... streng geheimer Scheiß ... das war der Punkt, wo ich die Kommunikation beendet habe.

Kommen wir zurück auf unsere Gesetzeslage in AT - laut Gesetz gibt es keine Toleranz. Wenn ein Womo Fahrer allen Ernstes behauptet, dass er gewogen wurde und mit 600kg weiterfahren durfte, dann muss die Rennleitung ang'soffen g'wesen sein. Da braucht sich niemand auf eine Typengenehmigung berufen, da zählt nur das ZGG im Fahrzeugbrief (Zulassungsschein). Ich habe auch noch niemals einen "Offiziellen" darüber munkeln gehört, dass eine Toleranz eingeräumt wird. Und es wäre auch vermessen, von der üblichen Messtoleranz bei der Tagesbestzeitmessung auszugehen - die erfolgt ja im freien Flug und die Genauigkeit ist u.U. physikalischen Einflüssen unterworfen. Und da wird eine Toleranz abgezogen, damit das Urteil nicht wegen Ungenauigkeit angefochten wird.
Grüße Peter, unterwegs auf Carado T334

"Da streiten sich die Leut herum, oft um den Wert des Glücks,
der eine heißt den andern dumm, am End weiß keiner nix."

(Hobellied von Ferdinand Raimund anno 1834, bevor es Foren gab - a g'scheiter Mann)
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Nikolena
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#62

Beitrag von Nikolena »

Die Messpunkte in der Strassendecke sind vornehmlich für den Schwerverkehr gedacht. Wenn dann z.B. Achslasten > 10 t ausgemacht werden, dann kann schnell geprüft werden ob da ein genehmigunspflichtiger Transport unterwegs ist oder ein Standardtransport, der dann eben sehr wahrscheinlich überladen ist. Kontrolliert wird dann an einem neuralgischen und strategisch geeigneten Parkplatz .

Es gibt also durchaus noch eine Welt AUSSERHALB der Womoszene, bei der die Gewichte von grosser Relevanz sind. Gegen die ist alles Rund um Womos wie Fliegendreck im Weltraum.
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Schröder
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#63

Beitrag von Schröder »

Dieselreiter hat geschrieben: Di 19. Jan 2021, 13:56
Wenn ein Womo Fahrer allen Ernstes behauptet, dass er gewogen wurde und mit 600kg weiterfahren durfte, dann muss die Rennleitung ang'soffen g'wesen sein. Da braucht sich niemand auf eine Typengenehmigung berufen, da zählt nur das ZGG im Fahrzeugbrief (Zulassungsschein).
und das zGG in F1 zeigte eben keine Überladung und das abgelastete Gewicht interessiert eben im Ausland nicht, sondern nur im Zulassungsmitgliedsstaat und das ist D!
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Ablastung nur formell ist, also ohne technische Veränderungen!
Gruß
Thomas

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Avalanche
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#64

Beitrag von Avalanche »

Schröder hat geschrieben: So 24. Jan 2021, 11:14


und das zGG in F1 zeigte eben keine Überladung und das abgelastete Gewicht interessiert eben im Ausland nicht, sondern nur im Zulassungsmitgliedsstaat und das ist D!
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Ablastung nur formell ist, also ohne technische Veränderungen!
Es wird nicht richtiger, auch wenn du es noch so oft postest. :!:
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Alfred
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#65

Beitrag von Alfred »

Schröder hat geschrieben: So 24. Jan 2021, 11:14
Dieselreiter hat geschrieben: Di 19. Jan 2021, 13:56
Wenn ein Womo Fahrer allen Ernstes behauptet, dass er gewogen wurde und mit 600kg weiterfahren durfte, dann muss die Rennleitung ang'soffen g'wesen sein. Da braucht sich niemand auf eine Typengenehmigung berufen, da zählt nur das ZGG im Fahrzeugbrief (Zulassungsschein).
und das zGG in F1 zeigte eben keine Überladung und das abgelastete Gewicht interessiert eben im Ausland nicht, sondern nur im Zulassungsmitgliedsstaat und das ist D!
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Ablastung nur formell ist, also ohne technische Veränderungen!
Das verstehe ich nicht. Das würde ja bedeuten, dass die vielen abgelasteten Mobile auf Sprinter 316 oder 416 CDI mit technischem GG von 3,88 bzw 4,1 t alle als ü3, 5t behandelt würden?

Grüße, Alf
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Schröder
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#66

Beitrag von Schröder »

Alfred hat geschrieben: So 24. Jan 2021, 14:38


Das verstehe ich nicht. Das würde ja bedeuten, dass die vielen abgelasteten Mobile auf Sprinter 316 oder 416 CDI mit technischem GG von 3,88 bzw 4,1 t alle als ü3, 5t behandelt würden?

Vom Zoll in A wohl schon, die Asifang macht ja keine Gewichtskontrolle. Aber wenn man einen 4-Tonner auf 3,5t ablastet um mit Plakette statt GO-Box zu fahren und dann mit 4t fährt, würde ich das schon als Mautbetrug sehen.
Wenn in D gewogen wird zählt immer F2 und da ist es egal was in F1 steht.
Gruß
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#67

Beitrag von <Anon4> »

Zum Thema F1/F2 aus einem anderen Forum/Thread.

"Eine Anfrage bei der Rechtsabteilung des ADAC erbrachte folgende Stellungnahme (von 2016):

Entscheidend für die Berechnung einer etwaigen Überladung und die Einhaltung der Gewichtsgrenzen im Zulassungs- und Fahrerlaubnisrecht ist der in Feld F2 eingetragene Wert. Die in Feld F2 der Zulassungsbescheinigung ausgewiesene zulässige Gesamtmasse (zGM) ist die von der Zulassungsbehörde für dieses konkrete Fahrzeug anerkannte zGM. Dies gilt grds. auch bei Auslandsfahrten (auch z.B. hinsichtlich der Maut in der Schweiz und Österreich)."

Tom
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Schröder
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#68

Beitrag von Schröder »

nicehome hat geschrieben: So 24. Jan 2021, 16:39
Dies gilt grds. auch bei Auslandsfahrten (auch z.B. hinsichtlich der Maut in der Schweiz und Österreich)."

Maut ja, aber Gewicht?
Wenn F1 angeblich niemanden interessiert, warum existiert diese Spalte denn überhaupt und warum wird die Spalte auch noch ausgefüllt?
Gruß
Thomas

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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#69

Beitrag von <Anon4> »

In dem ADAC-Text geht es um Überladung, Einhaltung von Gewichtsgrenzen und zulässige Gesamtmassen und nur ergänzend um Maut etc.

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Felisor
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#70

Beitrag von Felisor »

Schröder hat geschrieben: So 24. Jan 2021, 17:03
Wenn F1 angeblich niemanden interessiert, warum existiert diese Spalte denn überhaupt und warum wird die Spalte auch noch ausgefüllt?
Meine eigene Vermutung: Um relativ einfach auflasten zu können. So hast du einen einfachen und sicheren Nachweis, was dein Fahrzeug könnte, ohne extra Gutachten anfertigen lassen zu müssen.
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SaJu
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#71

Beitrag von SaJu »

1005 kg überladen

immerhin nicht wie zuletzt bei dem WoMo auch noch Gras gefunden 8-)
Juppi
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#72

Beitrag von <Anon1> »

Hammer! Ein Mobil in der Größe als 3,5 Tonner ist schon bei 2 Personen schnell überladen.
fernweh007
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#73

Beitrag von fernweh007 »

SaJu hat geschrieben: Mo 2. Aug 2021, 13:39
1005 kg überladen

immerhin nicht wie zuletzt bei dem WoMo auch noch Gras gefunden 8-)
28,7 % ergibt 140 € und ein Punkt
https://www.adac.de/der-adac/regionalcl ... eberladen/

Wenn man bis 700kg Überladung "nur" 30,- Ordnungswidrigkeit bezahlen muss .... kann das alles nicht so schlimm sein.
TomL
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#74

Beitrag von TomL »

MobilLoewe hat geschrieben: Mo 2. Aug 2021, 13:46
Ein Mobil in der Größe als 3,5 Tonner ist schon bei 2 Personen schnell überladen.
Wir haben uns ja ganz bewusst für die 3,5 t entschieden - trotz 741 cm ... nach wirklich langer Überlegerei und viel Kalkuliererei. Mittlerweile weiß ich, dass wir maximal die Frischwassertank-Menge überladen haben... aber auch nur dann, wenn gleichzeitig beide Tanks (Diesel u. Frischwasser) voll sind. Ich bleib da also erst mal entspannt. Bei uns war die Erkenntnis hilfreich, was wir alles jahrelang völlig unbenutzt im Wohnwagen durch die Gegend gekarrt habe, nach der Maxime "Könnte ja mal gebraucht werden". Wir nehmen heute nur noch mit, was ohne jeden Zweifel definitiv gebraucht wird, alles andere wurde durch eine Kreditkarte ersetzt. Damit passt es dann wohl.
<Anon1>

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#75

Beitrag von <Anon1> »

TomL hat geschrieben: Mo 2. Aug 2021, 15:36
Mittlerweile weiß ich, dass wir maximal die Frischwassertank-Menge überladen haben... aber auch nur dann, wenn gleichzeitig beide Tanks (Diesel u. Frischwasser) voll sind.
Da scheiden sich die Geister, ich fahre Reisemobil und stets mit vollen Tanks los.

Wenn du unterwegs bist, ist dann nie der Dieseltank und der Wassertank voll?
TomL
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#76

Beitrag von TomL »

Der ist immer voll. Das war eher nur als Hinweis zu verstehen, dass ich im Fall der Fälle das Problem der Überladung einfach vor Ort lösen könnte, ohne auf Ersatzfahrzeuge von zuhause angewiesen zu sein - indem ich einfach das Frischwasser ablasse. Ist zwar dann bis zum nächsten SP blöd, aber ich kann wenigstens weiterfahren. 100 l Wasser wären bei mir im ungünstigsten Fall also weniger als etwa 3% Überladung. In DE wird das wohl ignoriert, im EU-Ausland weiss ich nicht, was das kosten würde.... aber das riskiere ich ... was soll ich auch machen (?). Die Rahmenbedingungen mit >3,5 t wiegen auf meiner Waage der Unannehmlichkeiten schwerer, deswegen 3,5 t.
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#77

Beitrag von Luxman »

Ich hab meinen auf einer Waage eines Kieswerks gemessen nach der Rueckreise fast voll beladen.
Gesamtgewicht 3860kg ca. 50kg waren schon ausgeladen und kein Beifahrer.
Das sind dann an die 4to mit Reisebeladung, voller Wassertank und Diesel auch.

Bleiben noch gut 500kg Zuladung.

Hab mir jetzt eine Reich Radwaage bis 1500kg zu gelegt.
Der teil ausgeräumte Hymer wiegt damit 3565kg
HA 1900 VA 1665

Luftdruck 4,1 und 3,4 bar damit ist es einigermassen komfortabel

Beste Gruesse Bernd
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Hör auf zu fragen ob du es kannst sondern frag dich ob du es willst.
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#78

Beitrag von SaJu »

TomL hat geschrieben: Mo 2. Aug 2021, 15:48
Der ist immer voll. Das war eher nur als Hinweis zu verstehen, dass ich im Fall der Fälle das Problem der Überladung einfach vor Ort lösen könnte, ohne auf Ersatzfahrzeuge von zuhause angewiesen zu sein - indem ich einfach das Frischwasser ablasse. Ist zwar dann bis zum nächsten SP blöd, aber ich kann wenigstens weiterfahren. 100 l Wasser wären bei mir im ungünstigsten Fall also weniger als etwa 3% Überladung. In DE wird das wohl ignoriert, im EU-Ausland weiss ich nicht, was das kosten würde.... aber das riskiere ich ... was soll ich auch machen (?). Die Rahmenbedingungen mit >3,5 t wiegen auf meiner Waage der Unannehmlichkeiten schwerer, deswegen 3,5 t.
Wenn Du schon eine Tendenz zum überladen hast, wurde dann auch mal die Gewichte der Achsen gewogen? Die +- 3,5 t sind ja die eine Sache. Aber der Klassiker ist doch dann eigentlich die deutlich stärker überladene Hinterachse. Kann sein, muss aber nicht. Und bei 7,41 m auch bestimmt ein entsprechender Überhang.
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#79

Beitrag von TomL »

SaJu hat geschrieben: Mo 2. Aug 2021, 18:07
wurde dann auch mal die Gewichte der Achsen gewogen? Die +- 3,5 t sind ja die eine Sache. Aber der Klassiker ist doch dann eigentlich die deutlich stärker überladene Hinterachse
Das war auch das für mich überraschende... kein Problem auf der HA. Das liegt wohl am weit vorne liegenden Wassertank.
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SaJu
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#80

Beitrag von SaJu »

Na dann ist ja zumindest das im grünen Bereich
Juppi
Die schwerere Hälfte von SaJu
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