Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

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Alfred
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#21

Beitrag von Alfred »

Was soll mir das bringen? Ich will eine höhere Steuerlast erreichen.
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jagstcamp-widdern
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#22

Beitrag von jagstcamp-widdern »

mehr arbeiten - mehr kohle - mehr steuern! :idea:
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AndiEh
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#23

Beitrag von AndiEh »

LT35 hat geschrieben: Mo 18. Jan 2021, 17:44

Der Thread gehört aber nicht unter Zubehör / Sonstiges ;-)

Mit freundlichen Grüßen
K.R.
Wo du recht hast.....Habs in den Stammtisch verschoben.

Gruß
Andi
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willy13 (verstorben)
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#24

Beitrag von willy13 (verstorben) »

Rente und Pension sind so unterschiedlich das man dieses nicht vergleichen kann!
Gruß aus Cöln
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willy13 (verstorben)
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#25

Beitrag von willy13 (verstorben) »

Der der die Pension bekommt bezahlt den höheren Steuersatz eines Selbstständigen und nicht den eines Angestellten. Er darf sämtlich Einnahmen auch so versteuern und unterliegt für den Rest seines Lebend der Disziplinaraufsicht seines früheren Dienstherrn, und das könnte hier zu einem abendfüllenden Thema werden.

Es sind einfach auch steuerlich verschiedene Modelle.
Gruß aus Cöln
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LT35
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#27

Beitrag von LT35 »

Moin

Es gibt keine Selbstständigen-Steuertabelle im Veranlagungsverfahren und auch nicht für Beamte / Pensionäre. Es gibt nur für den Lohnsteuerabzug, der auch beim Pensionär bzw. bei Betriebsrenten je nach Höhe erfolgt, eine abweichende Formel (die in der Tabelle B mündet), weil hier mangels Rentenversicherungspflicht eine gekürzte Vorsorgepauschale berücksichtigt wird. Die Unterscheidung zur allgemeinen Tabelle hat nur den Sinn, bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern höhere Abzüge zu vermeiden, die dann sowieso zwangsläufig zu erstatten wären, bei den anderen aber eben nicht.

Im Veranlagungsverfahren ist es dann derselbe Tarif, nur setzt der rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer (der Rentner nicht mehr) dann halt seine ja auch bezahlten Auswendungen ab (die aber nur zum Teil). Wäre das nicht so, würde er die Beiträge aus dem Netto zahlen und das mittelbare Ergebnis der Beitragszahlung dann (noch einmal) versteuern.

Die Versorgungssysteme fallen in ihrer Systematik auseinander, in manchen Fällen auch zum Nachteil des Pensionärs (bei Hinterbliebenenversorgungen, wenn beide Ehepartner Pensionsansprüche hatten), soweit ist das schon richtig.

Mit freundlichen Grüßen
K.R.
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LT35
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#28

Beitrag von LT35 »

Moin
wavemaster hat geschrieben: Di 19. Jan 2021, 14:32
Hat sich Dank K.R. erledigt.
die Hoffnung kann ich Dir nicht machen, Du wirst weiter Steuern zahlen müssen <duck>

Mit freundlichen Grüßen
K.R.
Anon16
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#29

Beitrag von Anon16 »

Moin
R.K kannst Du mir das mal mit der Hinterbliebebnenrente aus einander frimmeln.Wie lange hätte man Anrecht darauf ?Ab welcher Rentenhöhe würde man sie gekommen,kurz gefragt ,wenn meine Frau doppet soviel Rente bekommt wie ich,sie früher verstierbt,was würde ich davon von ihrer Rente bekommen?
Wäre nett wenn mich jemand erhellen könnte.
Gruss Armin
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akany
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#30

Beitrag von akany »

Wesermann hat geschrieben: Fr 22. Jan 2021, 14:52
Moin
R.K kannst Du mir das mal mit der Hinterbliebebnenrente aus einander frimmeln.Wie lange hätte man Anrecht darauf ?Ab welcher Rentenhöhe würde man sie gekommen,kurz gefragt ,wenn meine Frau doppet soviel Rente bekommt wie ich,sie früher verstierbt,was würde ich davon von ihrer Rente bekommen?
Wäre nett wenn mich jemand erhellen könnte.
Gruss Armin

Weiss Deine Frau von Deiner Frage? :mrgreen:
Grüsse, Andreas
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LT35
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#31

Beitrag von LT35 »

Moin
Wesermann hat geschrieben: Fr 22. Jan 2021, 14:52
Moin
R.K kannst Du mir das mal mit der Hinterbliebebnenrente aus einander frimmeln.Wie lange hätte man Anrecht darauf ?Ab welcher Rentenhöhe würde man sie gekommen,kurz gefragt ,wenn meine Frau doppet soviel Rente bekommt wie ich,sie früher verstierbt,was würde ich davon von ihrer Rente bekommen?
Wäre nett wenn mich jemand erhellen könnte.
Gruss Armin
Wie Rolf schon schon schreibt, das ist "nicht mal eben" zu beantworten. Neben dem Geburtsdaten mindestens einer/r von Euch beiden (vor 1962 oder ab 1962) und der Eheschließung vor 2002 oder ab 2002 käme es dann auch auf das eigene Einkommen des Hinterbliebenen an. Und was dabei dann überhaupt zum Einkommen zählt, hängt eben wieder von diesen Daten ab. Das im Einzelfall darzulegen ist hier m.E. nicht ganz richtig aufgehoben.

Einstieg bei der DRV zu dem Thema:

https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html

Broschüre allgemein:

https://www.deutsche-rentenversicherung ... eiten.html

Broschüre zum Hinzuverdienst:

https://www.deutsche-rentenversicherung ... ienst.html

Rechtsgrundlagen und Kommentare zu dem Thema:

https://www.deutsche-rentenversicherung ... tting.html

Mit freundlichen Grüßen
K.R.
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#32

Beitrag von Anon16 »

Moin
so bin wieder da,Danke für Eure Antworten und meine Frau weiß auch Bescheid
Gruß Armin
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jagstcamp-widdern
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#33

Beitrag von jagstcamp-widdern »

die temporäre erhöhung der hinzuverdienstgrenze auf 46060.-€ wurde nach 2022 verlängert! *2THUMBS UP*
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rumfahrer
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#34

Beitrag von rumfahrer »

Ich habe jetzt nicht alle Tipps und Beiträge hier gelesen, weil ich mit jetzt 58 Lenzen eigentlich noch länger vom rettenden Ufer entfernt bin. Noch dazu bin ich mit Geburt Anfang Jan 1964 einer der ersten, bei dem die Rente mit 67 voll zuschlägt und wer weiß was sich die Rechenkünstler in der Politik bis dahin noch alles einfallen lassen...
Deswegen bin ich dabei eine für mich/uns pragmatische Lösung umzusetzen, nämlich die Einführung der vier-Tagewoche. Am Freitag wird zukünftig nicht mehr malocht. Zunächst wird mein Überstundenkonto aufgezehrt (was vermutlich noch mindestens 3-4 Monate vorhält). Gerade warte ich auf eine Simulation von unserer Bezügestelle, was die Reduktion von 38,5 auf 32 Stunden konkret ausmacht. Wenn der Zettel da ist werde ich mich zur Rentenberatung aufmachen. Danach wird die Sache dann - sofern einigermaßen verkraftbar - amtlich.

Ergo - das WE beginnt für uns nun donnerstags am späten Nachmittag und wir werden den Rentnern dann auf dem Stellplatz Konkurrenz machen können :mrgreen:

Grüße
Steffen
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Was würde es bringen mehr zu wollen?
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Sellabah
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#35

Beitrag von Sellabah »

rumfahrer hat geschrieben: Mi 19. Jan 2022, 11:15
Ich habe jetzt nicht alle Tipps und Beiträge hier gelesen, weil ich mit jetzt 58 Lenzen eigentlich noch länger vom rettenden Ufer entfernt bin. Noch dazu bin ich mit Geburt Anfang Jan 1964 einer der ersten, bei dem die Rente mit 67 voll zuschlägt und wer weiß was sich die Rechenkünstler in der Politik bis dahin noch alles einfallen lassen...

Grüße
Steffen

Berichte bitte unbedingt ab und an weiter Steffen. Ich bin auch ein 64er Jahrgang und werde in diesem Jahr die Frohn runterfahren.
Die Möglichkeiten dazu sind bei mir vielfältig, ich verfüge über Konzessionen, die meine Bude braucht und könnte vieles in kürzerer Zeit und aus der Ferne auch tun.
Rein finanziell würde ich auch mit einem halben Gehalt noch nicht hungern. Ich suche den Kompromiss zwischen komfortablem Leben und Freiheit.
Dazu werde ich dieses Jahr bis März 23 ausprobieren, ob mich Langzeitreisen wirklich glücklich macht und ich von meiner Arbeit schon loslassen kann.

LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern kann man prima überwintern.
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Austragler
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#36

Beitrag von Austragler »

Das nenne ich einen Plan ! Respekt !
Ich hatte an keiner Arbeitsstelle meiner letzten 40 Berufsjahre eine geregelte Arbeitszeit. Immer volles Rohr ohne Blick auf die Uhr, es hat sich halt so entwickelt. Fast mit ein wenig Neid blicke ich auf meine Söhne wenn sie mal wieder Überstunden abfeiern können.
Na ja, ist lange vorbei.
Mein vorzeitiger Ausstieg aus dem Berufsleben vollzog sich allerdings mit Planung und da bekam ich wertvolle Hilfe ausgerechnet durch die Agentur für Arbeit. Eigentlich wollte ich bis zu meinem 63. Lebensjahr arbeiten, anschließend 2 Jahre Altersteilzeit nehmen und mit 65 Jahren Rente ohne Abzüge.
Die Situation in meiner letzten Firma entwickelte sich jedoch so dass ich nichts unversucht ließ diesem führungsschwachen betriebswirtschaftlichen Saustall vorzeitig zu entfliehen.
Es gelang mir kurz vor Vollendung meines 61. Lebensjahres.
Ich bat um einen Termin bei der Agentur für Arbeit und schilderte der Sachbearbeiterin meine Situation. Kündigen konnte man mir nicht, ich musste also selber kündigen.
Das geht nicht... war die erste Ansage, da wird ihnen das ALG gesperrt.
"Wenn ich weiter in diesem Unternehmen arbeiten muß werde ich krank, körperlich und psychisch!"
Ich schilderte der Dame die Situation, auch die Tatsache dass es mir ans Geld ging. Ein unfähiger Geschäftsführer und ein noch unfähigerer Verkaufsleiter brachten es fertig dass die Firma und damit auch ich als Verkäufer an den verkauften Autos kein Geld mehr verdienten.
Dann kam es : Ja, wenn das so ist gibt es schon Möglichkeiten !
Ich durfte selber kündigen ohne dass das ALG gesperrt wurde, gleichzeitig musste ich unterschreiben dass ich auf mein Recht auf Arbeit verzichten würde, ich müsste den Rentenantrag stellen so bald ich Rentenberechtigt wäre. Das war kein Problem. Dass das ALG nicht allzu üppig ausfallen würde war mir bekannt, wegen des vergleichsweise geringen Verdienstes in den 2 Jahren vorher, ich hatte jedoch ausreichend vorgesorgt eben für das Alter, ich wusste ja nicht wie hoch die Rente sein würde.
Dann kam der Tag Kündigung. Ich stand nicht allein vor dem Büro des Geschäftsführers, zwei Kollegen hatten sich mir angeschlossen.
Am nächsten Tag stand einer der Gesellschafter vor mir am Schreibtisch: Franz, ganz ehrlich, was ist da los ?
Ich war darauf vorbereitet und erstattete Bericht, auch schriftlich. Ein Kollege und ich hatten schon früher versucht zu "sägen", waren aber nicht gehört worden.
Nach relativ kurzer Zeit bekam ich Anrufe aus der Firma: Du, den XX und den XY hams rausgeschmissen !
Hatte ich nicht anders erwartet. Dafür mussten aber erst "wichtige" Mitarbeiter (O-Ton Gesellschafter) kündigen.
Für mich begann der Ruhestand, 18 Monate ALG, dann Rente, voraussichtlich mit Abzügen.
Dann kam mir ein sehr unerfreulicher Zufall zu Hilfe. Nach 9 Monaten Vorruhestand ereilte mich ein Herzinfarkt. Hieß: 6 Monate Arbeitsunfähigkeit, Geld kam nicht mehr von der Agentur sondern von der Rentenversicherung. Ausgleichszahlung hieß das. Gleichzeitig verlängerte sich die Bezugsdauer des ALG um weitere 6 Monate. Rechtzeitig stellte ich dann den Rentenantrag. Die Dame im Landratsamt die mir behilflich war stellte aufgrund meiner gesundheitlichen Vorgeschichte den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente, die wurde auch bewilligt. So konnte ich einen Monat nach meinem 63. Geburtstag die Rente ohne Abzüge beziehen.
Anfangs war es Planung, dann Zufall, alles passt, die Rente reicht obwohl ich Alleinverdiener war, meine Hobbys und das Wohnmobil sind nicht gefährdet.
Nun möchte ich noch so lange wie möglich meine Rente genießen........

Nachtrag

Das blöde an einem Herzinfarkt ist dass ihn jeder zweite nicht überlebt und sehr oft weitere Infarkte folgen. Mit den Nachwirkungen habe seit dem Ereignis natürlich zu kämpfen, heisst zusätzliche Arztbesuche, auch einige Krankenhausaufenthalte, Eingriffe über die Venen ins Herz und zusätzlich plazierte Stent, jede Menge Medikamente und natürlich Einbußen der körperlichen Leistungsfähigkeit.
Aber sonst gehts mir eigentlich gut.....
Und im Falle der Erreichung der Rente war er sogar nützlich. Klingt makaber, ist es auch.
Gruß aus Oberbayern
Franz
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#37

Beitrag von AndiEh »

rumfahrer hat geschrieben: Mi 19. Jan 2022, 11:15
. Gerade warte ich auf eine Simulation von unserer Bezügestelle, was die Reduktion von 38,5 auf 32 Stunden konkret ausmacht. Wenn der Zettel da ist werde ich mich zur Rentenberatung aufmachen. Danach wird die Sache dann - sofern einigermaßen verkraftbar - amtlich.



Berichte mal, was dabei rausgekommen ist.
Bin ja genau so alt, traue mich aber nicht Stunden zu reduzieren, zum einen Wegen dem Gehalt, zum anderen wegen der Rentenhöhe. Bis 67 werde ich auf alle Fälle nicht arbeiten. Mit 65 ist bei mir Schluß.....noch 7 Jahre.

Gruß
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#38

Beitrag von Fazerfahrer »

Austragler hat geschrieben: Mi 19. Jan 2022, 12:39
Nachtrag

Das blöde an einem Herzinfarkt ist dass ihn jeder zweite nicht überlebt und sehr oft weitere Infarkte folgen. Mit den Nachwirkungen habe seit dem Ereignis natürlich zu kämpfen, heisst zusätzliche Arztbesuche, auch einige Krankenhausaufenthalte, Eingriffe über die Venen ins Herz und zusätzlich plazierte Stent, jede Menge Medikamente und natürlich Einbußen der körperlichen Leistungsfähigkeit.
Aber sonst gehts mir eigentlich gut.....
Und im Falle der Erreichung der Rente war er sogar nützlich. Klingt makaber, ist es auch.
Ich wünsche Dir, dass Du noch viele Jahre mit überschaubaren Einschränkungen genießen kannst.

Meinen Vater hat es mit gerade mal 50 Jahren bei seinem ersten und einzigen Herzinfarkt erwischt. Ich war noch mit ihm zusammen in der Gaststätte essen und habe ihn nach Hause gebracht, wenige Stunden später hat es ihn dann erwischt und er hat es nicht mehr lebend ins Krankenhaus geschafft. Am 11.01. war es allerdings schon 33 Jahre her.
Heute mit 54 Jahren wird mir erstmal richtig bewusst wie jung mein Vater damals war. Dies und andere Geschehnisse führen dazu, dass ich versuche hier und jetzt zu leben. Schließlich kann keiner abschätzen wann seine eigene Lebensuhr abgelaufen ist.
Mit Grüßen aus dem Fränkischen Seenland, Thorsten.
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rumfahrer
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#39

Beitrag von rumfahrer »

Andi hat geschrieben:
Berichte mal, was dabei rausgekommen ist.
Mach ich *THUMBS UP*
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#40

Beitrag von LT35 »

Moin
AndiEh hat geschrieben: Mi 19. Jan 2022, 20:55

Bin ja genau so alt, traue mich aber nicht Stunden zu reduzieren, zum einen Wegen dem Gehalt, zum anderen wegen der Rentenhöhe.
Die Auswirkungen auf die Rentenhöhe kann man aber mindestens grob selbst überschlagen. Für einen Entgeltpunkt, der über den "aktuellen Rentenwert" derzeit einen Wert von 34,19 EUR brutto (West) hat, brauchst Du derzeit um die 40.000 EUR Jahresbruttoverdienst. Für 2021 wird der der Wert wohl etwas darunter liegen, das spielt aber für die Schätzung nicht die ganz große Rolle. Wenn Du jetzt 15.000 EUR Minderverdienst (in 12 Monaten) erzielst, dann sind das 15000 : 40000 x 34,19 EUR = 12,82 EUR , um die der Rentenzuwachs geringer ausfällt. Macht man das über 5 Jahre, wird es halt 5x so viel.

Man muss ja auch nicht mit 63 in eine Altersvollrente, es gibt auch Teilrenten. Der zulässige Hinzuverdienst richtet sich nach dem individuellen Vorverdienst (ich meine dem höchsten Einzelverdienst eines Jahres) aus einem längeren zeitlichen Korridor vor der Antragstellung.

Wenn jemand den Minderverdienst ausgleichen will, so kann er das mit freiwilligen Beiträgen tun. Dann sollte man hinsichtlich seiner persönlichen Lebenserwartung nur nicht zu pessimistisch sein. Daneben gibt es auch die Möglichkeit des Ausgleiches der Rentenminderung, die durch eine vorzeitige Inanspruchnahme entsteht. Damit kann man ab dem 50. Lebenjahr anfangen, ist nur nicht billig und es ist keine Kapitalanlage mit Rückzahlmöglichkeit. Problematisch bei dem Modell ist die in den meisten Fällen entstehende Doppelverbeitragung von Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen. Die Einkommensteuern sollte sich dagegen ausgleichen.

Wer es anders herum möchte, man darf auch bei voller Beitragszahlung über die Regelaltersgrenze hinaus weiter arbeiten (wenn der Arbeitgeber mitspielt oder die entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag vergessen haben sollte). Die Rentenversicherung zahlt auch Zuschläge für die spätere Inanspruchnahme (0.5% pro Monat). Aber ich glaube, das ist hier jetzt gerade der falsche Vorschlag ;-)

Gruß
K.R.
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