Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

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jagstcamp-widdern
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Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#1

Beitrag von jagstcamp-widdern »

moin gemeinde,

ein groszer teil der forenmitglieder befindet sich bereits im ruhestand, viele haben nicht mehr lange hin.
dieser strang soll dazu dienen, unklarheiten, neuerungen... tbc zu finanziellen und rechtlichen probs in bezug zum "altersruhegeld" abzuklären.

ich fange mit einem aktuellen an - und zwar mit der "hinzuverdienstgrenze":
diese liegt in "nicht corona" - jahren bei 6300.-€ (derzeit bei rgendwas von 44.000.-€) und betrifft nur vorgezogene altersrenten, mit erreichen des "regelalters" (65 + x) fällt diese grenze weg.
wie verhält sich das im "übergangsjahr"?
also beispielhaft, wenn man im juni das regelalter erreicht, aber das ganze jahr "jobt"?
darf man dann in den ersten 6 monaten nur 6300/12x6 verdienen und in den nächsten 6 monaten unbegrenzt?
ich komme nicht aus einer öffentlichen verwaltung, mein logisches denken ist darum ein ganz anders...
So weit, so gut!

Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal :!:
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LT35
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#2

Beitrag von LT35 »

Moin

Frag mal Deinen Rentenversicherungsträger ;-)

https://www.deutsche-rentenversicherung ... ienst.html
(auch wenn die diesen Fall schön umschiffen)

Zwischen Tür & Angel nur soviel: für 2021 beträgt die Hinzuverdienstgrenze (für 2020 waren das 44950 EUR) für vorgezogene Altersrenten ausnahmsweise 46060 statt 6300 EUR (§ 302 Abs. 8 SGB VI) . Es kommt nicht darauf an, in welchen Monaten der Hinzuverdienst erzielt wird, also 12 x 525 EUR oder einmal 6300 EUR ist egal. Einkünfte vor Rentenbeginn zählen dabei nicht mit, aber darum geht es ja nicht.

Die Ableitung vom "dann wäre im Jahr des Erreichens der Regelaltersgrenze die Verdiensthöhe egal" dürfte ob der Verdienstprüfung auf den Zeitraum vor der Regelaltersgrenze aber nicht zulässig sein.

§34 SGB VI: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__34.html

Auszug Absatz 3d)

In dem Kalenderjahr, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, ist dies abweichend von Satz 1 nach Ablauf des Monats durchzuführen, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde; dabei ist der tatsächliche Hinzuverdienst bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze zu berücksichtigen.


Es dürfte aber m.E. weiterhin egal sei, wie sich der Verdienst zusammensetzt und auch keine Zwölftelung erfolgen, also die 6300 EUR könnten auch im Teilzeitraum vor der Regelaltersgrenze erzielt werden.

Mit freundlichen Grüßen
K.R.
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Schröder
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#3

Beitrag von Schröder »

jagstcamp-widdern hat geschrieben: Mo 18. Jan 2021, 12:57

ich fange mit einem aktuellen an - und zwar mit der "hinzuverdienstgrenze":
diese liegt in "nicht corona" - jahren bei 6300.-€ (derzeit bei rgendwas von 44.000.-€) und betrifft nur vorgezogene altersrenten, mit erreichen des "regelalters" (65 + x) fällt diese grenze weg.
Danke für den Hinweis!

aber was hat das mit Corona zu tun, wenn Corona vorbei ist, fällt dann die Grenze von 44.000,- auf 6.300,- zurück?

Was heißt mit Erreichen des Regelalters fällt die Grenze weg, dürfen dann wieder Millionen verdient werden.....und davon provitiert nur der, der die Rente vorgezogen hat?
Gruß
Thomas

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jagstcamp-widdern
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#4

Beitrag von jagstcamp-widdern »

lt 35, ich danke dir, deine antwort ist eindeutig - hatte es aber so erwartet! :idea:
das faltblatt der drv hatte ich, dort wird aber mein anliegen, wie du so schön sagtest, komplett "umschifft! 8-)

thomas, als regelaltersrentner darfst du soviel hinzuverdienen, wie es dir paszt! vorher nur 6300€/a, in den coronajahre diese 45000, danach bestimmt wieder nur 6300.
aber nicht vergeszen: versteuern muszt du immer! 8-)
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Schröder
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#5

Beitrag von Schröder »

jagstcamp-widdern hat geschrieben: Mo 18. Jan 2021, 13:33

aber nicht vergeszen: versteuern muszt du immer! 8-)
diese Ungerechtigkeit hört nicht mal im Rentenalter auf? crying
Gruß
Thomas

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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#6

Beitrag von willy13 (verstorben) »

Schröder hat geschrieben: Mo 18. Jan 2021, 13:42

diese Ungerechtigkeit hört nicht mal im Rentenalter auf? crying
Andere müssen auch ihr Einkommen versteuern, wovon soll sonst der Staat vieles bezahlen?
Gruß aus Cöln
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Alfred
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#7

Beitrag von Alfred »

Ich wünschte mir, für 2020 mehr Steuern zahlen zu müssen.
Anon9
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#8

Beitrag von Anon9 »

Moin,
dein Wunsch wird erfüllt, Hand drauf.
Gruß Bospo
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#9

Beitrag von Anon9 »

Moin,
ich war der Meinung das ein Rentner der seine Arbeitsjahre erfüllt hat, soviel dazu verdienen kann wie er möchte. Es wird nicht von der Rente abgezogen. Einkommenssteuer müssen entrichtet werden.
Las mich aber auch gerne belehren.
Gruß Bosko
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jagstcamp-widdern
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#10

Beitrag von jagstcamp-widdern »

NUR als regelaltersrentner (also 65 + x) kannst du UNSCHÄDLICH unbegrenzt hinzuverdienen!
So weit, so gut!

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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#11

Beitrag von Anon9 »

jagstcamp-widdern hat geschrieben: Mo 18. Jan 2021, 15:01
NUR als regelaltersrentner (also 65 + x) kannst du UNSCHÄDLICH unbegrenzt hinzuverdienen!
Moin,
so wollte ich es verstanden wissen.
Gruß Bosko
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#12

Beitrag von Anon9 »

Moin,
habe gerade bei Google gelesen: Rentner müssen auch Krankenversicherung für den Zusatzverdienst bezahlen.
Gruß Bosko
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Schröder
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#13

Beitrag von Schröder »

Witwen müssen auch Krankenkassenbeiträge für ihre verstorbenen Ehemänner bezahlen!
Gruß
Thomas

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Alfred
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#14

Beitrag von Alfred »

Schröder hat geschrieben: Mo 18. Jan 2021, 15:15
Witwen müssen auch Krankenkassenbeiträge für ihre verstorbenen Ehemänner bezahlen!
Gibt es doch noch Gerechtigkeit auf der Welt! :-P
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LT35
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Re: Alles zur Rente(nversicherung)

#15

Beitrag von LT35 »

Moin
Schröder hat geschrieben: Mo 18. Jan 2021, 15:15
Witwen müssen auch Krankenkassenbeiträge für ihre verstorbenen Ehemänner bezahlen!
Das unterstellt, dass ein Hinterbliebener eine potentielle Beitragspflicht des/der Verstorbenen erfüllen sollte, dem ist aber nicht so.

Beitragspflichtig sind die Einkünfte der Hinterbliebenen und dazu gehören eben auch die Hinterbliebenenrenten. Soweit die eigenen anzurechnenden Einkünfte - und da hat es für Jahrgänge nach 1961 ab 2001 deutliche Erweiterungen gegeben - zu hoch sind, wird die Hinterbliebenenrente ja sowieso gekürzt.

Zur höheren Hinzuverdienstgrenze: die wurde mit dem Sozialschutz-Paket I im März 2020 beschlossen. Hintergrund waren auch die Befürchtungen, nicht genügend Pflegekräfte zur Verfügung zu haben und auf Altersrentner zurück greifen zu können. Das ist zwar im Einvernehmen sowieso möglich, nur verliert er dann Teile seiner Rentenbezüge. Mag sich immer noch lohnen, ist aber eine lange Diskussion mit dem Arbeitnehmer. Die Regelung gilt allgemein und nicht nur für Arbeitnehmer in Pflegeberufen.

Aber das ist irgendwie mehr als OT hier.

Mit freundlichen Grüßen
K.R.
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jagstcamp-widdern
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#16

Beitrag von jagstcamp-widdern »

nee, ist HIER nicht ot.
kann alles rein, was mit kohle im ruhestand zu tun hat, auch für hinterbliebene :!:
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LT35
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#17

Beitrag von LT35 »

Moin
wavemaster hat geschrieben: Mo 18. Jan 2021, 16:41
Moin,
wie ist es denn mit der Krankenversicherung für ausgezahlte Direktversicherungen?
Muss der oder die Hinterbliebene dann den Beitrag weiterzahlen?
Ich fürchte ja.
Gruß
Rolf

PS: Leicht OT, Entschuldigung.
Nein, muß er nicht, sofern wir über eine ehemalige Kapitalisierung reden (§ 229 Abs. 1 SGB V). Die führt zwar beim ursprünglichen Empfänger zu einer auf 120 Monate verteilten Beitragspflicht, aber nicht mehr beim Hinterbliebenen. Für den ist es , soweit denn noch vorhanden, ein geerbtes Vermögen, aber kein Versorgungsbezug.

Mit freundlichen Grüßen
K.R.

Nachtrag für meine bis dato unbelegte Aussage:

"Sollte der Versorgungsempfänger vor Ablauf von zehn Jahren versterben, endet auch die Beitragspflicht. In diesen Fällen kann für die Hinterbliebenen eine eigene Beitragspflicht nur dann entstehen, wenn sie als Hinterbliebenenversorgung einen eigenen Kapitalbetrag beanspruchen können."

Quelle: GKV-Spitzenverband "Grundsätzliche Hinweise Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Regelungen für Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und gesetzliche Renten aus dem Ausland bei Versicherungspflichtigen vom 10. Juli 2018 ", Abschnitt A.1.1.8.3 Kapitalleistungen , letzter Absatz

https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 00_A01.pdf
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LT35
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#18

Beitrag von LT35 »

jagstcamp-widdern hat geschrieben: Mo 18. Jan 2021, 17:26
nee, ist HIER nicht ot.
kann alles rein, was mit kohle im ruhestand zu tun hat, auch für hinterbliebene :!:

Der Thread gehört aber nicht unter Zubehör / Sonstiges ;-)

Mit freundlichen Grüßen
K.R.
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LT35
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#19

Beitrag von LT35 »

Moin
Alfred hat geschrieben: Mo 18. Jan 2021, 14:45
Ich wünschte mir, für 2020 mehr Steuern zahlen zu müssen.
Wenn Du damit gezielte Staatsausgaben unterstützen möchtest, wird das schwierig. Wenn es reicht, dass es zur Schuldentilgung eingesetzt wird, dann kann Dir geholfen werden:

Schuldentilgungskonto des Bundes

Bundeskasse Halle/Saale bei der Deutschen Bundesbank, Filiale Leipzig

IBAN: DE17 8600 0000 0086 0010 30
BIC: MARKDEF1860
Verwendungszweck „Schuldentilgung“


https://www.bundestag.de/presse/hib/586160-586160

HTH

Mit freundlichen Grüßen
K.R.
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Seewolfpk
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#20

Beitrag von Seewolfpk »

LT35 hat geschrieben: Mo 18. Jan 2021, 17:44

Der Thread gehört aber nicht unter Zubehör / Sonstiges ;-)

Mit freundlichen Grüßen
K.R.
Derzeit aber wohl, denn: Sonstiges
Alles was wir in den anderen Gruppen vergessen haben.
Gruß
Paul
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Carthago chic c-line T 4.9 EZ 6/2016
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