Wie Rolf schon schon schreibt, das ist "nicht mal eben" zu beantworten. Neben dem Geburtsdaten mindestens einer/r von Euch beiden (vor 1962 oder ab 1962) und der Eheschließung vor 2002 oder ab 2002 käme es dann auch auf das eigene Einkommen des Hinterbliebenen an. Und was dabei dann überhaupt zum Einkommen zählt, hängt eben wieder von diesen Daten ab. Das im Einzelfall darzulegen ist hier m.E. nicht ganz richtig aufgehoben.Wesermann hat geschrieben: ↑Fr 22. Jan 2021, 14:52Moin
R.K kannst Du mir das mal mit der Hinterbliebebnenrente aus einander frimmeln.Wie lange hätte man Anrecht darauf ?Ab welcher Rentenhöhe würde man sie gekommen,kurz gefragt ,wenn meine Frau doppet soviel Rente bekommt wie ich,sie früher verstierbt,was würde ich davon von ihrer Rente bekommen?
Wäre nett wenn mich jemand erhellen könnte.
Gruss Armin
Einstieg bei der DRV zu dem Thema:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html
Broschüre allgemein:
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Broschüre zum Hinzuverdienst:
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Rechtsgrundlagen und Kommentare zu dem Thema:
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Mit freundlichen Grüßen
K.R.