Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

womocamper
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#91

Beitrag von womocamper »

Hans 7151 hat geschrieben: Sa 23. Jan 2021, 17:49
Warum soll der Radfahrer dahin schauen? Er hat doch Vorfahrt!
Mit den Schild darfst Du den dann aber umfahren *CRAZY* *THUMBS UP*
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight T67 ,160PS aut.Getriebe
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arco1111
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#92

Beitrag von arco1111 »

Nachdem auch ausländische Kennzeichnungen erlaubt sein sollen, hab ich mir bei der "Aktion Kinder-Unfallhilfe e.V." die deutschen Schilder bestellt.
Die Kantenlänge des gleichschenkligen Dreiecks beträgt 23 cm, somit sollte auch am Ducato ein Platz gefunden werden.


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Liebe Grüße -Uwe-

(Alle sagten "Das geht nicht" ... und dann kam einer, der das nicht wusste und hat's einfach gemacht)
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k28
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#93

Beitrag von k28 »

Hallo Uwe,

gute Idee!
Bleibt nur die Frage, wie die franz. Behörden die Idee finden....
Gruß
Klaus

Unterwegs mit Frankia A 740
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Hans 7151
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#94

Beitrag von Hans 7151 »

So wie ich die Infos verstehe muß es genau die Warntafel sein wie oben schon beschrieben und zwar eben in französisch und die Größe 23x17cm. Nur dieses Jahr gibt es noch Nachsicht wenn ein anders sprachiger Aufkleber drauf ist.

Grüße Hans
Guenni2
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#95

Beitrag von Guenni2 »

https://www.service-public.fr/particuli ... tes/A14499



Hier mal ein Link von einer offiziellen französischen Seite. Habe nicht den kompletten Fred gelesen. Wenn doppelt, dann Sorry! :-$
Günter

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Nikolena
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#96

Beitrag von Nikolena »

Das Schild soll DEM RAFDAHRER deutlich machen, dass ER möglicherweise nicht gesehen werden KANN. Deshalb soll ER sich so neben dem LKW/Womo plazieren, damit das gewährleistet ist. Vielen Radfahrern ist das gar nicht bewusst.

Wer Vorfahrt hat ist dabei erstmal egal, ich als Womofahrer bin doch froh zu erkennen, dass da überhaupt jemand neben mir steht, den ich bei meinen bevorstehenden Manövern berücksichtigen sollte.

Im Übrigen ist das nur die abgeschwächte Variante der kommenden Allgemeinpflicht für Fahrzeuge >7,5 t dernach ab 2024 alle NeuFahrzeuge mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sein müssen. Eine Nachrüstpflicht gibts leider nicht. In wie weit leichtere Fahrzeuge betroffen sind, bzw. ab wann, weiss ich nicht. Dadurch wird die optische Information direkt dem Fahrer zugänglich gemacht, mit dem Aufkleber bleibt ja immer noch das Risko wenn der Radfahrer ihn ignoriert, nicht kapiert oder wahrnimmt. Dennoch eine gute Sache.

Die Abbiegeassisten können schon jetzt freiwillig in verschiedenen optischen und akustischen Ausbaustufen nachgerüstet werden. Haben wir bereits 2019 unverzüglich und aus Überzeugung getan. Wurde sogar ein wenig gefördert. Werkseitig bieten das diverse LKWhersteller als Option an. Für uns eine persönliche Pflichtoption.

Bei Womos MIT aktivem Beifahrer ist das zum Glück deutlich sicherer. Aber nicht jedes ist auch mit 2 Personen besetzt. Vielleicht hilft es den Kritikern die Notwenigkeit und Akzeptanz dieser Maßnahmen mal dahingehend zu bewerten, wenn sie die Häufigkeit der Mithilfe ihres Beifahrers, gerade innerorts, quantifizieren. Mir ist das auf unseren Reisen mit einem 4,5 t VI gleich aufgefallen, wie hilfreich die Beifahrerin beim Rechtsabbiegen doch war.
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Hans 7151
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#97

Beitrag von Hans 7151 »

Nikolena hat geschrieben: So 24. Jan 2021, 09:38
Das Schild soll DEM RAFDAHRER deutlich machen, dass ER möglicherweise nicht gesehen werden KANN. Deshalb soll ER sich so neben dem LKW/Womo plazieren, damit das gewährleistet ist. Vielen Radfahrern ist das gar nicht bewusst.

Das glaube ich auch, daß vielen Radfahrern gar nicht bewußt ist in welche gefahren sie sich begeben und nur überlebt haben weil sie gesehen wurden. Kürzlich hat mich ein Radfahrer während des abbiegens bei dunkelheit rechts überholt. Gerade als ich rechts Lenken wollte hab ich ihn im Spiegel gesehen. Ein anderes mal fährt ein Radfahrer zwischen Zugfahrzeug und Anhänger in den Bereich der Deichsel rein. Ich habe sofort gebremst, ausgestiegen und geschaut was los ist, er sagt, er hätte Vorfahrt, auf Nachfrage warum er zwischen die Fahrzeuge fährt , gabs die Anwort ob wir ihn provozieren wollen. Also was ihn deren Köpfen vorgeht oder nicht ist mir ein Rätsel. Es handelte sich hier nicht um Kinder sondern um Erwachsenen Männer die geistig in der Lage sein müßten die Gefahrenlage zuerkennen.

Grüße Hans
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#98

Beitrag von <Anon4> »

Interessant dabei ist aber, das er im Falle eines Radweges unmittelbar neben der Fahrbahn (oder als abgetrennter Teil der Fahrbahn) in der Tat als Geradeausfahrer Vorfahrt vor dem Rechtsabbieger gehabt hätte.

Tom
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Hans 7151
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#99

Beitrag von Hans 7151 »

Interessant ist auch daß wir zu Zweit im Fahrzeug waren, es gab also keinen toten Winkel, und weit und breit kein*e Fahrradfahrer*in in Sicht war. Wo der so schnell her kam ist mir nicht bekannt. Auch bleibt es mir ein Rätsel wie ein Radfahrer eine Vorfahrt erzwingen will. Beim ersten beschriebenen Fall gab es keinen Radweg, der Radfahrer hat sich zwischen Fahrzeug und Gesteig durchgemogelt. Ich hab mich ganz na an den Gesteig gestellt da ich schon wusste das die Radfahrer hier gerne rechts vorbeifahren. Als ich zur Schule ging hatten wir auch immer wieder eine Schulung über Verhalten im Sraßenverkehr. Sowas scheint es heute nicht mehr zugeben.

Grüße Hans
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AndiEh
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#100

Beitrag von AndiEh »

Hatten wir den Link zum ADAC schon?

Interessant daraus:
Die seitliche Kennzeichnung ist links und rechts innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront gemessen in einer Höhe zwischen 0,9 m und 1,5 m vom Boden anzubringen. Ist dies aus technischen Gründen nachweislich unmöglich, muss die Kennzeichnung so erfolgen, wie es den Bestimmungen am nächsten kommt, maximal bis zu einer Höhe von 2,1 m vom Boden.
ADAC Beitrag: KLICK

Gruß
Andi
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Denkerle
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#101

Beitrag von Denkerle »

Da wir ja im Grenzbezirk wohnen, sehr oft die französischen Landstrassen benutzen habe ich diese Schilder bestellt.

https://www.reflexfolie.de/schilder/hin ... frankreich

Sie machen einen sehr guten Eindruck. Die Magnetschilder für die Türen des Duc. Und für die Rückwand ein selbsthaftendes mit Silikonbeschichtung.

Ich bin sehr gespannt, wie das ganze sich dann bewährt.
Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne,
Der uns beschützt und der uns hilft, zu leben.

Grüße Sonya
<Anon1>

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#102

Beitrag von <Anon1> »

Kostenloser Service der Accura, drei Aufkleber mit Anleitung.

IMG_20210309_121352.jpg

Die werde ich laminieren und im Bedarfsfall mit doppelseitigem Klebeband befestigen. Um sie einfach wieder entfernen zu können... :duw:
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charlie2407
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#103

Beitrag von charlie2407 »

Laminieren und Klebeband muss nicht unbedingt sein. Es gibt auch andere Möglichkeiten.
Guckst Du hier
<Anon1>

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#104

Beitrag von <Anon1> »

charlie2407 hat geschrieben: Di 9. Mär 2021, 14:04
Laminieren und Klebeband muss nicht unbedingt sein. Es gibt auch andere Möglichkeiten.
Guckst Du hier
*THUMBS UP* Magnetisch hält aber nicht auf Gfk oder Alu. Und meine Lösung kostet nix... 8-)
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charlie2407
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#105

Beitrag von charlie2407 »

Sorry, wusste nicht, dass das Original Sprinter-Fahrerhaus aus Alu ist.
Ich habe mir für meinen BMC-I 580 drei Schilder mit Saugnäpfen bestellt. Sollen heute noch geliefert werden.
<Anon1>

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#106

Beitrag von <Anon1> »

charlie2407 hat geschrieben: Di 9. Mär 2021, 14:41
Sorry, wusste nicht, dass das Original Sprinter-Fahrerhaus aus Alu ist.
*YAHOO* Nee, aber das Heck ist aus Gfk. :-P

Saugnäpfe, eine gute Idee? Ich hätte noch welche von irgendwelchen Isoliernatten. Aber seitlich am Fahrerhaus angebracht, ob die dem Fahrtwind widerstehen? Sind auch schnell gemopst? O:-)
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akany
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#107

Beitrag von akany »

Glaube nicht, dass das mit Saugnäpfen halten würde. Ansonsten interessiert es mich...

Gut wäre eine Lösung mit einer Art "neutralen" Schildhaltern. So dass man je nach Land die dort geforderten Schilder dann anbringen oder aufklappen kann. Ich sehe mich nicht jedem Landestölpel sein Papperl auf's Mobil hinkleben...
Grüsse, Andreas
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charlie2407
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#108

Beitrag von charlie2407 »

Schaut das Video an, dessen Link ich eingestellt habe. Die Saugnapf-Variante hält dort dem Wasserstrahl eines Hochdruckreinigers mit 200 Bar stand. Man muss auch nicht drei Schilder der gleichen Art abnehmen. Vorn zwei Magnettafeln und hinten eins mit Saugnäpfen geht auch. Aber jeder nach seinem Gusto.
<Anon1>

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#109

Beitrag von <Anon1> »

charlie2407 hat geschrieben: Di 9. Mär 2021, 15:40
Schaut das Video an, dessen Link ich eingestellt habe. Die Saugnapf-Variante hält dort dem Wasserstrahl eines Hochdruckreinigers mit 200 Bar stand.
OK, beeindruckend, frisch angebracht, aber Nutzung über mehrere Tage, unterschiedliche Temperaturen Tag und Nacht, beeinflussen das Vakum. Dann ein paar Stunden 100 kmh...

Aber vielleicht bin ich auch zu skeptisch. *PARDON*
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akany
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#110

Beitrag von akany »

charlie2407 hat geschrieben: Di 9. Mär 2021, 15:40
Schaut das Video an, dessen Link ich eingestellt habe. Die Saugnapf-Variante hält dort dem Wasserstrahl eines Hochdruckreinigers mit 200 Bar stand. Man muss auch nicht drei Schilder der gleichen Art abnehmen. Vorn zwei Magnettafeln und hinten eins mit Saugnäpfen geht auch. Aber jeder nach seinem Gusto.


Danke, aber ich habe einfach keinen Nerv, mir 20 Minuten Dummgeplapper (ja, so nenne ich das und ich stehe dazu) von genau diesem Schwätzer anhören zu müssen für eine Information, die auch in einem Dreizeiler sofort gelesen und erfasst werden kann.
Das halte ich auch bei "Online-Zeitungen" so. Lesen oder klicken. Vorgelesen brauch ich nicht.


Und zu "Saugnapf": es kommt immer auf die Unterfläche an.
Grüsse, Andreas
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