Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

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AndiEh
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#61

Beitrag von AndiEh »

AndiEh hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 16:03
Noch ein Beitrag über BW oder ähnliches und ich schließe.....

Gruß
Andi
Ich habe die OffTopic Beiträge jetzt verschoben. Da könnt ihr weiter diskutieren.

Gruß
Andi
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Bevaube
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#62

Beitrag von Bevaube »

In unseren Breitengraden ist das Abstellen von jeglichen Fahrzeugen immer weniger möglich. Ständig werden weitere Parkmöglichkeiten gestrichen und dann finden Dauerparker noch weniger Plätze für ihr Fahrzeug.
Das habe ich schon vor über 10 Jahren sehen kommen. Deshalb war für mich das Vorhandensein einer sicheren Garagierung erste Voraussetzung für den Kauf eines eigenen Wohnmobils.
Zumal ich ein derart wertvolles Teil niemals ständig Wind und Wetter aussetzen möchte (auf Achse natürlich ausgenommen)
Gruss, Beat.
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der bienenkönig
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#63

Beitrag von der bienenkönig »

Schröder hat geschrieben: Fr 9. Apr 2021, 15:23
Hallo,

§12 der Baunutzungsverordnung und Garagenverordnung sagen:

"(3) Unzulässig sind
1.
Stellplätze und Garagen für Lastkraftwagen und Kraftomnibusse sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in reinen Wohngebieten,
2.
Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge mit einem Eigengewicht über 3,5 Tonnen sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten."

https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__12.html

Also vielleicht mal informieren wie das am derzeitigen Platz gelöst ist!


War schon immer so.

Gab auch schon Anzeigen wenn Leute die nur nen Bungalow ohne Keller hatten ihre Garage deshalb aus Platzgründen zur Werkstatt umfunktioniert hatten und dort Werkbank, Rasenmäher, Fahrräder und alles drin standen während die PKWs auf der Strasse standen....
Unerlaubte Nutzung der Garage...
In Deutschland kannste alles machen, solange es den Nachbarn nicht stört... :mrgreen:


Landwirtschaft ist nen anderer Schuh, ich bin als Imker auch Landwirt, da brauchste teilweise für ne landwirtschaftlich genutzte Halle nichtmal ne Genehmigung wo du eigentlich schon für nen Schuppen über 10qm nen Baugenehmigung brauchst...
Ob dann in meiner Halle auch mein Wohnmobil mit drin steht ist egal... solange ich sie auch Landwirtschaftlich nutze... :mrgreen:




Willkommen in Deutschland. :mrgreen:
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ivalo
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#64

Beitrag von ivalo »

der bienenkönig hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 09:08

... unerlaubte Nutzung der Garage...
Guten Morgen

Schon erstaunlich, was sich mündige Bürger gefallen lassen.
Glücklicherweise sind die USA anders, sonst wären nie Computer in Garagen entwickelt worden.
Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten eben.

Gruss Urs
Adler fliegen alleine, Schafe gehen in Herden. Alte Adler fliegen langsam, aber sie sehen mehr.
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der bienenkönig
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#65

Beitrag von der bienenkönig »

Da hast du Recht...
Aber hier ist das wirklich so.
Wenns als Garage ne Baugenehmigung hat ist das nur fürs abstellen eines KFZ bis 3,5t.
Da darfst dann keinen Schuppen draus machen...

Auf dem Dorf eigentlich unvorstellbar, kontrolliert und interessiert ja auch keinen ...eigentlich....
Felisor
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#66

Beitrag von Felisor »

Anon11 hat geschrieben: Fr 9. Apr 2021, 16:14
Da muss es aber noch mehr geben, sonst hat unser Landwirt hier im Dorf seine ganzen Gefährtschaften nämlich widerrechtlich da stehen
Landwirtschaft --> Gewerbe --> Kein reines Wohngebiet sondern Mischgebiet --> Paragraph läuft ins Leere.
Anon22
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#67

Beitrag von Anon22 »

ivalo hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 09:14
Glücklicherweise sind die USA anders, sonst wären nie Computer in Garagen entwickelt worden.
Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten eben.
Gruss Urs
Fast jedes Startup in Deutschland fing in der GArage, Keller oder im Wohnhaus an. Brauerei, Rösterrei usw.
Man kann auch in D mit Tellerwaschen anfangen.....

Kenne Jemanden der hat bei Mc Doof vor 30 Jahren die PP gefegt..... . Besitzt heute eigene Läden.

Ich denke die Garagennutzung wird hier zu eng gesehen.
Garagen darf man auch auf die Grenze bauen. Daraus eine Kellerbar zu machen ist eben Wohnraum.

Trotzdem machen sich zu wenige Leute vorab Gedanken, wo ihr Mobil dauerhaft abgestellt werden kann.

Und vor allem darf dies nichts kosten. Wenn ich da diverse Gesuche im NEt sehe. Suche Halle 10 x 3m geheizt mit Strom für 25 €.
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der bienenkönig
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#68

Beitrag von der bienenkönig »

Frank1965 hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 09:57

Trotzdem machen sich zu wenige Leute vorab Gedanken, wo ihr Mobil dauerhaft abgestellt werden kann.
Da haste recht, vor allem in den Städten oder wenn Leute zur Miete wohnen und weder Grundstück noch Möglichkeiten haben.
Da wird erstmal ein Wohnmobil gekauft und dann erstmal im öffentlichen Parkraum irgendwo als Dauerparker abgestellt....
und sich dann aber wundern wenn die Nachbarn pissig werden weil die nach die Arbeit keinen Parkplatz finden, es die Sicht versperrt und dann Schäden an den Mobilen verzeichnen sind.

Ein Wohnmobil ist doch wie andere Hobbys, wenn ich keine Möglichkeiten habe kann ich eben gewisse Dinge nicht haben....
Verstehen nur viele nicht.
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Snowpark
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#69

Beitrag von Snowpark »

Muss noch nicht mal Dauerparker sein.

Mein alter Hymer stand erlaubt von So. Abend bis Do. Mittag am Straßenrand und wurde immer von wem angerotzt. Genügend Parkraum.
Hab dann weiter weg geparkt.

Nachbarn hatten sich dann einen neuen pössel oder ähnlich gekauft, wurde auch angerotzt und letztendlich die ganze Seite plus Kunststofffenster verkratzt. *STOP*
Liebe Grüße *HI*
Snowpark
willy13 (verstorben)
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#70

Beitrag von willy13 (verstorben) »

der bienenkönig hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 10:48
Frank1965 hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 09:57

Trotzdem machen sich zu wenige Leute vorab Gedanken, wo ihr Mobil dauerhaft abgestellt werden kann.
Ein Wohnmobil ist doch wie andere Hobbys, wenn ich keine Möglichkeiten habe kann ich eben gewisse Dinge nicht haben....
Verstehen nur viele nicht.
Ein Wohnmobil ist ein normales Kraftfahrzeug, und wie lange das auf öffentlichem Parkplatz steht geht den Gesetzgeber vielleicht was an aber nicht die Nachtbarn. Und wenn es dort den Ausblick aus dem Fenster stört dann soll derjenige sich eine neue Wohnung suchen, und die die von der Arbeit kommen und keinen Parkplatz finden, sollen wohl besser mit der Bahn fahren.

:Ironie: oder auch nicht.
Gruß aus Cöln
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der bienenkönig
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#71

Beitrag von der bienenkönig »

willy13 hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 14:38
Ein Wohnmobil ist ein normales Kraftfahrzeug, und wie lange das auf öffentlichem Parkplatz steht geht den Gesetzgeber vielleicht was an aber nicht die Nachtbarn. Und wenn es dort den Ausblick aus dem Fenster stört dann soll derjenige sich eine neue Wohnung suchen, und die die von der Arbeit kommen und keinen Parkplatz finden, sollen wohl besser mit der Bahn fahren.

Und den Leuten die das so trocken sehen wie du denen wird dann die Karre zerkratzt, die Reifen zerstochen, die Fenster beschädigt.
Und zwar von denen die es doch stört, wenn der Ausblick aus dem Küchenfenster auf ne weiße Wand geht, die eben nicht mit dem Bus zur Arbeit fahren und die sich eben keine neue Wohnung suchen. :grin:

Auch wenn du vielleicht recht hast, wird sich dann em Ende zeigen wer den längeren Atem hat.... *HI*
willy13 (verstorben)
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#72

Beitrag von willy13 (verstorben) »

Dann kann ich nur froh sein das ich nicht in solch einer Nachtbarschaft wohne, solche Straftaten würde hier niemand machen.
Gruß aus Cöln
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der bienenkönig
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#73

Beitrag von der bienenkönig »

Haste Glück....ich kenne nicht nur vom hören / sagen.
Ich habs schon gesehen.-.-.

Seitdem parken Freunde freiwillig woanders.... die Lernkurve war steil (und teuer)
dodo66
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#74

Beitrag von dodo66 »

Auch noch nie Probleme gehabt, selbst wenns Womo auch über 4 Wochen steht und repariert wird bis es auf seinen Parkplatz geht. Einzig und alleine hat der Nachbarsbub im Lümmelaler mit Edding ein Gesicht draufgemalt im unnüchternen Zustand durch Zufall erwischte ich ihn. Sein Vater Maurermeister fand das gar nicht komisch und es gab Backpfeiffen am nöchsten morgen. Zur Belohnung durfte er den Flair auf Anordnung seines Vaters Waschen und Polieren 1,5 -2Tage lang mit Hilfe seines Kumpels
lg
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#75

Beitrag von Anon11 »

dodo66 hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 20:40
Auch noch nie Probleme gehabt, selbst wenns Womo auch über 4 Wochen steht und repariert wird bis es auf seinen Parkplatz geht. Einzig und alleine hat der Nachbarsbub im Lümmelaler mit Edding ein Gesicht draufgemalt im unnüchternen Zustand durch Zufall erwischte ich ihn. Sein Vater Maurermeister fand das gar nicht komisch und es gab Backpfeiffen am nöchsten morgen. Zur Belohnung durfte er den Flair auf Anordnung seines Vaters Waschen und Polieren 1,5 -2Tage lang mit Hilfe seines Kumpels
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*LOL* DAS tut der nie wieder
dodo66
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#76

Beitrag von dodo66 »

TjA lernen durch Schmerz
lg
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#77

Beitrag von Anon11 »

dodo66 hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 21:01
TjA lernen durch Schmerz
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Schmerz würde ich das nicht nennen, tut ja nicht weh, aber natürliche Konsequenz.... meine mussten mal die Kohle, von der Kindergartenwand, mit der sie diese bemalt hatten schruppen... Mein Mitleid hielt sich arg in Grenzen.


Zum Thema: Hier kolidieren doch ganz klar StVo mit dieser Verordnung würde mich echt mal interessieren was da nun gültig ist.
dodo66
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#78

Beitrag von dodo66 »

Auch Schmerz, sein Vater Maurermeister, ortsbekannt, kenne ich seit 45jh, der gab ihm 2 ordentliche Schellen
lg
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Anon11
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#79

Beitrag von Anon11 »

dodo66 hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 21:30
Auch Schmerz, sein Vater Maurermeister, ortsbekannt, kenne ich seit 45jh, der gab ihm 2 ordentliche Schellen
lg
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muss man nicht machen und sollte man auch nicht....
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Schröder
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Re: Abstellen von Womos >3,5t auf Privatgrund und in Garagen

#80

Beitrag von Schröder »

so ist das eben, der eine pocht auf sein Recht, er darf die fremde Erdgeschosswohnung auf Dauer verdunkeln weil er ja schliesslich Steuern bezahlt und der in der nun dunklen Wohnung muss es ertragen und hat keinerlei Handhabe.
Rücksichtnahme und Sozialverhalten ist fehl am Platze.
Gruß
Thomas

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