Klasse B Führerschein Erweiterung

Alles was nicht in die anderen Reise Rubriken zu passen scheint.
Dieselreiter
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#100

Beitrag von Dieselreiter »

Lemax hat geschrieben: Mi 26. Mai 2021, 09:18
Danke Peter für den Hinweis mit Serbien. ...
Und: Navi-Software auf dem aktuellen Stand halten ;-)
Die Navi-SW (Garmin) ist genauso falsch programmiert wie PM, ADAC und ÖAMTC. Die rechtlichen Details kann man hier nachlesen: https://www.propisi.net/zakon-o-bezbedn ... -putevima/

Die Seite ist zwar auf serbisch und mit einem Übersetzer kriegt man ganz lustige Ergebnisse, aber die Grundaussage ist enthalten. Ich habe mal die entspr. Passage herauskopiert und durch Gurgel Translät gejagt:
Artikel 45

Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf den Straßen ist je nach Fahrzeugtyp begrenzt auf:

1) 80 km / h - für Busse und Busse mit Anhänger für den Warentransport sowie für Lastkraftwagen mit einer maximal zulässigen Masse von mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 7.500 kg, außer auf der Autobahn, auf der die maximal zulässige Geschwindigkeit 100 beträgt km / h,

2) 80 km / h - für Kraftfahrzeuge, die einen Wohnwagen (Wohnwagen) ziehen,
Im Umkehrschluss von 1) heißt das, dass Womos unter 3,5to auf der AB 130 fahren dürfen.
Grüße Peter, unterwegs auf Carado T334

"Da streiten sich die Leut herum, oft um den Wert des Glücks,
der eine heißt den andern dumm, am End weiß keiner nix."

(Hobellied von Ferdinand Raimund anno 1834, bevor es Foren gab - a g'scheiter Mann)
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Capricorn
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#101

Beitrag von Capricorn »

vielleicht, vielleicht kann ich wieder auf 4.25 auflasten..... schau'n wer mal, was Brüssel da entscheidet..

https://www.20min.ch/story/darum-sollte ... 5351779114
Klug zu reden ist schon schwer, klug zu schweigen noch viel mehr......

herzliche Grüsse und euch allen allzeit gute Fahrt

Adrian

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Felisor
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#102

Beitrag von Felisor »

Alles schön und gut, aber was ist mit der Maut? Ich darf eigentlich bis 40 to fahren, hab aber wegen dem ganzen Mautgedöns und anderen Einschränkungen trotzdem nur 3,5t
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Nikolena
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#103

Beitrag von Nikolena »

Wenn du die alte Klasse 2 hast, bist du nicht auf 40t begrenzt. Dann bremst dich nur das individuelle und genehmigte ZGG des Fahrzeuges, die Stecke und dein Talent ein.

Was aber hat denn die Mauteinstufung mit deinem Lappen zu tun ?
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#104

Beitrag von Felisor »

Nikolena hat geschrieben: Di 13. Jul 2021, 08:43
Wenn du die alte Klasse 2 hast
Ich hab C/CE. Auch der ist theoretisch nach oben offen. Über 40 to bekommt man aber nur mit Sondergenehmigung auf die Straße und deren Betrieb ist an strenge Auflagen gebunden, die für einen privaten Fahrer damit uninteressant werden. Für gewerbliche Fahrer gibt es die Klasse 2 seit September '14 nicht mehr, da diese mit Einführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes jetzt alle 5 Jahre die "Module" brauchen, um im gewerblichen Güterkraftverkehr (95er Eintrag) zu fahren.
Nikolena hat geschrieben: Di 13. Jul 2021, 08:43
Was aber hat denn die Mauteinstufung mit deinem Lappen zu tun ?
Nichts. Deshalb ist eine Hochstufung der Klasse B/BE auf 4,25to auch nur die halbe Miete. Viele, die heute 3,5t fahren, dürften dank altem Klasse 3 auch bis 7,5t fahren, machen das aber wegen der ganzen Einschränkungen nicht. Also, wenn der Führerschein angepasst wird, sollten auch die Fahrzeugklassen in den restlichen Regelungen angepasst werden.
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#105

Beitrag von ChrisL88 »

Ich habe hier ja schon mal gesagt, dass es viel nützlicher wäre, für Maut etc. würde die Grenze von 3.5to auf 4.4to oder 4.25to oder 3.5to angehoben...
Der Führerschein darf gerne so bleiben - der C1 ist wirklich nichts "spezielles" oder "extrem schwer" zu erlangen... Ja klar, man lernt da auch viel LKW Theorie, welche man für ein WoMo nie brauchen wird...

Aber Grundsätzlich ist es halt schon nicht schlecht, dass Leute, welche ein Fahrzeug über 3.5to fahren wollen, eine etwas "erweiterte Ausbildung" machen, als mit dem VW-Polo ein paar Fahrstunden und eine Prüfungsfahrt... Die Dimensionen sind halt schon "etwas unterschiedlich", und Anfälligkeit für z.B. Wind, Sogwirkung etc. sowie Beachtung anderer Schilder und und und...

Auch ich hab ja den CE-Schein (erlange diesen als Schweizer und unter 40 auf dem normalen Weg!), und dürfte daher auch schwere WoMos fahren - trotzdem haben wir uns nun ganz bewusst für ein Fahrzeug welches auch praxistauglich mit <3.5to Fahrbar ist entschieden...
Das beginnt bei absolut überrissenen Strassenverkehrssteuern hier in unserem Kanton, der PSVA und geht weiter im Ausland mit z.B. der GoBox in Östereich etc. etc.
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#106

Beitrag von eclipse88 »

Nehmen wir doch einen Standard Familien Alkoven, in jeder Vermietung mietbar, gut 7m lang, 3,20m hoch.
Wo ist der Unterschied zw. 3,5t und z. B. 3,85t?

Das Auto ist das gleiche, keine technische Änderung, die Maße sind gleich. Die Bremsen die gleichen, Helferlein ebenfalls.
Es werden lediglich Zahlen geändert in den Papieren.
Dafür muss ein LKW Schein her?
Jeder der einen Golf als Fahrschulauto hatte, darf das Ding fahren aus der Vermietung.
Möchte man nur ein wenig mehr Zuladung, im wohlgemerkt gleichen Fahrzeug, muss man den LKW Schein machen...
Da fehlt mir das Verständnis für. 🤔
Das Leben ist zu kurz für irgendwann!!!

Grüße Eric
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#107

Beitrag von womocamper »

Felisor hat geschrieben: Di 13. Jul 2021, 09:49

Ich hab C/CE. Auch der ist theoretisch nach oben offen. Über 40 to bekommt man aber nur mit Sondergenehmigung auf die Straße und deren Betrieb ist an strenge Auflagen gebunden, die für einen privaten Fahrer damit uninteressant werden. Für gewerbliche Fahrer gibt es die Klasse 2 seit September '14 nicht mehr, da diese mit Einführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes jetzt alle 5 Jahre die "Module" brauchen, um im gewerblichen Güterkraftverkehr (95er Eintrag) zu fahren.
Es gibt keinen gewerblichen Klasse 2 oder C Führerschein :roll:
Gruss Dieter
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#108

Beitrag von Nikolena »

Felisor hat geschrieben: Di 13. Jul 2021, 09:49
Also, wenn der Führerschein angepasst wird, sollten auch die Fahrzeugklassen in den restlichen Regelungen angepasst werden.
Ja, wenn wir grad dabei sind auch die Steuer nicht erhöhen, den Tüvintervall auf 2 Jahre lassen und als Beifang das LKW-Überholverbot flächendeckend für diesbezügliche Womos aufheben.

Da bin ich auch schwer dafür..... kann aber beim besten Willen keinen auch nur mittelbaren Zusammenhang zu einer Strassenbenutzungsgebühr erkennen.

Gleichwohl würde so manche gerade-so-nötige-Auflastung um meinethalben 350 kg (3,5 auf 3,85 t ZGG) schon vielen helfen. Wenn! die Hersteller ihre aktuellen Gewichte halten und sich davon nicht direkt etwas abzweigen. Bei der angestrebten Erhöhung auf 4,25 t ist es dann auf einem anderen Niveau ähnlich, wobei dann die große Masse an Womos mit abgedeckt wären die sich schon jetzt auch schöngerechnet nicht mit 3,5 t ZGG fahren lassen.

Was das Unsicherheitspotenzial betrifft bin ich der selben Meinung wie eclipse88
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#109

Beitrag von ChrisL88 »

Was auch immer der C1 Scheint mit dem "LKW-Schein" zu tun hat... Na gut, beides hat irgendwie "C" im Namen und in der Theorie auch Fragen zum LKW...

Das Problem ist doch, dass irgendwo eine Grenze gezogen werden muss, diese wird immer und überall absolut willkürlich sein - wenn sie nun bei 4.4to festgelegt wird, hast du dasselbe Spiel wieder mit 4.4to vs. 4.5to...

Es gab/gibt ja z.B. schon auch Gründe, weshalb es heute nicht nur "B" gibt, sonondern auch "BE" - aber auch hier, ist die grenze noch viel Willkürlicher, ja es kann sogar sein, dass du Anhänger X mit dem Auto A ziehen/fahren darfst, mit dem Auto B aber nicht...


Ich glaube wir wären absolut nicht die einzigen, die sich keine Minute mehr überlegen würden, ob wir beim WoMo absolut an der Grenze bei 3.5to bleiben, oder lieber das schwerere Fahrgestell mit grösseren Bremsen etc. nehmen würden, und dafür mehr Luft haben, wenn Benachteiligungen wie (jetzt immer auf die CH bezogen, teilweise sogar nur einzelne Kantone ;)):
- massiv höhere Verkehrsteuern
- PSVA
- in jedem Land etwas anderes betreffend Maut beachtet werden muss
- und viele weitere kleine Dinge...


Ja, den Rentner welcher 50, 60, 70 Tage/Nächte und mehr im Jahr im WoMo verbringt, ist das kein grosses Ding und die Kosten auf die Benutzungstage abgewälzt sind relativ gering... (gerade in DE sind die fixen Kosten im Vergleich so oder so absolut vernachlässigbar...)

Aber kommen wir gleich wieder zur Familie, oder wie wir, die voll Berufstätigen...
Ich habe hier im Kanton ZH gut 1'500-2'000.- CHF fixe Mehrkosten pro Jahr, wenn ich genau dasselbe Womo nicht als 3.5to einlöse, sondern als 4.4to...
Der, der den C1-Schein nicht hat, hat einmal im Leben diese Kosten... Schon ein kleiner Unterschied, oder...?
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#110

Beitrag von Felisor »

womocamper hat geschrieben: Di 13. Jul 2021, 12:19
Es gibt keinen gewerblichen Klasse 2 oder C Führerschein
Ah stimmt... da war ja was. Korrekterweise: Es gibt seit Mai '21 keinen gewerblichen Führerschein der Klasse C1/C mehr. Um noch ein bisschen mehr Geld zu scheffeln, reicht jetzt die 95 auf der Rückseite nicht mehr, sondern man braucht noch mal ein extra Stück Plastik (für etwa 25 bis 30 €, neben dem Führerschein und der Fahrerkarte alle 5 Jahre), um gewerblich LKW fahren zu dürfen. Damit hast du recht, alle ab Mai '21 ausgestellten Führerscheine haben keine Kennzeichnung mehr für die Erlaubnis, im gewerblichen Güterverkehr zu fahren (sprich, über den Erwerb der Berufskraftfahrerquali). Der alte 2er hatte das sowieso nicht, deshalb ja auch nur die Übergangsfrist bis '14, mit der man auch mit dem alten, allgemeinen 2er oder dem vor dem 2006 erworbenem C/CE, bevor es die BQ gab, gewerblich Güter transportieren durfte.
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#111

Beitrag von Felisor »

ChrisL88 hat geschrieben: Di 13. Jul 2021, 13:30
Was auch immer der C1 Scheint mit dem "LKW-Schein" zu tun hat..
C1 ist "Leicht-LKW" 3,5 bis 7,5t. Das sind vornehmlich die kleineren LKWs, die mit einer 8 in der Modellbezeichnung anfangen. Im Prinzip alles, was über einen PKW, also einen Kraftfahrzeug zur reinen Personenbeförderung bis maximal 9 Personen (inkl. Fahrer und Gepäck), hinaus geht. Wobei es sich bei einem LKW nicht zwangsweise um ein Gefährt zum Gütertransport handeln muss. Auch spezielle feste Aufbauten wie z.B. Hebebühne, Kran oder technische Anlagen zählen hier als "Last". Oder eben auch der Wohnaufbau.
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#112

Beitrag von ChrisL88 »

Mir musst du das nicht erklären…

Nur hat ein „Leicht-LKW“ auch gerade vom erlangen des Scheins einfach nicht allzu viel mit dem LKW zu tun…

Der Unterschied, ob 7.5to oder 40/44to ist doch massiv grösser als 3.5to zu 7.5to - gerade auf der Fahrerischen Seiten sowie im Thema Fahrphysik…

Ja klar, wir schon erwähnt sind im C1 praktisch als auch Theorie auch viele Themen vom „grossen LKW“ drin, wie zB ARV oder Luftdruck Bremssystem womit man bei einem WoMo wohl kaum einmal in Berührung kommt… (obwohl, ein 7.5to WoMo auf Eurocargo hat auch ein Luft-Bremssystem…)
Manöver an der Prüfung wir z.B. das Rampen fahren, ok, du wirst mit einem WoMo kaum mal Rückwärts am eine Laderampe fahren… dafür an einen Zaun, anderes WoMo und und und…


Nochmals, C1 ist keine Hexerei zum erlangen und auch die Kosten dazu sind irrelevant, wenn man vergleicht was man mehr an Steuern, Abgaben, Maut etc. bezahlt, wenn man nur schon 4.4to anstatt 3.5to einlöst…
Dazu die Verkomplizierung von Maut etc. im Ausland…

Die „Erweiterung“ hilft evtl. dem Vermietgeschäft, nicht aber wirklich jenen, welche ein eigenes WoMo haben…
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#113

Beitrag von Felisor »

ChrisL88 hat geschrieben: Di 13. Jul 2021, 15:36
Ja klar, wir schon erwähnt sind im C1 praktisch als auch Theorie auch viele Themen vom „grossen LKW“ drin, wie zB ARV oder Luftdruck Bremssystem womit man bei einem WoMo wohl kaum einmal in Berührung kommt…
Mit dem Wohnmobil vielleicht nicht, aber der Handwerker, der den großen Iveco-Transporter fahren soll. Eigentlich sogar schon mit BE kommst du in den Bereich, wo du u. U. eine Fahrtenschreiberpflicht hast. Und die Luftdruckbremsen sind bei 7,5 Tonnern einfach Standard. Dass man damit beim Wohnmobil nicht in Berührung kommt, heißt ja nix. Es gibt halt nunmal keinen speziellen Wohnmobil-Führerschein.

Genauso wie es mich beim Auto eigentlich auch nicht interessiert, dass ich ab 2,8 Tonnen gar nicht mehr auf dem Gehsteig parken darf, weil die meisten Autos gar nicht über das Gewicht kommen (selbst ein Straßenpanzer wie der Q7 sind noch unter 2,8t). Da könnte ich dann ja auch sagen, wozu soll ich das lernen, betrifft mich ja mit meinem kleinen Auto nicht.

ChrisL88 hat geschrieben: Di 13. Jul 2021, 15:36
Manöver an der Prüfung wir z.B. das Rampen fahre
Nein, das gibt's erst in der Berufskraftfahrer-Grundqualifikation. Ansonsten ist das Rückwärtsfahren nur zum Einparken bzw. dann mit Hänger rückwärts um die Kurve. Selbst bei C/CE musst du nur für den Führerschein nicht an die Rampe fahren, nur für den BKF (dann übrigens mit 2m seitlichem Versatz)
ChrisL88 hat geschrieben: Di 13. Jul 2021, 15:36
Der Unterschied, ob 7.5to oder 40/44to ist doch massiv grösser als 3.5to zu 7.5to


Finde ich nicht. Der Unterschied, ob ich ein SUV oder einen kleinen Umzugs-LKW fahre ist schon enorm. Das die Wohnmobile überhaupt mit 3,5t fahren ist ja eher ein Kniff der Ingenieure um auch Autofahrern irgendwie ein LKW-ähnliches Gefährt anzudrehen. Ähnlich wie mit dem dreirädrigen Fiat 500 für Jugendliche mit Mopedschein (A1). Der B-Führerschein ist primär für das Bewegen von PKWs gedacht. So Sachen wie Ladungssicherung, Gewichtsverteilung, Fahrdynamik fehlen bzw. werden im B-Führerschein nur ganz am Rande angerissen. Die wären aber für die auf dem Papier abgelasteten Transporter essentiell wichtig. Der Unterschied vom kleinen 7,5Tonner auf eine Sattelzugmaschine ist da bei weitem nicht mehr so groß.
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#114

Beitrag von ChrisL88 »

Na gut, wir sind und Teilweise einig, Teilweise nicht... Ich musste z.B. sowohl an der C-Prüfung als auch an der CE Prüfung sehr wohl Rückwärts als auch seitlich an Rampen fahren, aber anyway...

Und ich habe ja selbst gesagt, ja, bei nem 7.5to Iveco Eurocargo unter einem Concord, Phoenix etc. hast du auch wieder das Druckluftsystem - also sehr wohl ok, dass man das auch "lernt".

Viele Themen welche man im C1 Schein macht/lernt/anschaut, wie eben z.B. Ladungssicherung etc. kann man sehr gut auf das WoMo übertragen... Es ist halt schon was anderes, ob ich ein paar Koffer hinten im Auto im Kofferaum habe, als wenn ich einen ganzen Hausstand durch die Welt fahre...

Versteh mich nicht falsch, ich bin absolut dafür, dass man, wenn man mehr als 3.5to fahren möchte, den C1 schein machen muss, und eher gegen eine Allgemeine Erhöhung auf 4.25, 4.4to was auch immer für den B...


Ich sehe die grosse Hürde dass nicht mehr Leute ein Wohnmobil über 3.5to fahren/einlösen beim Administrativen sowie bei den "Fix-Kosten", das sind wie die schon erwähnten Beispiele der massiv höheren Fixkosten für Steuern, Gebühren etc., oder auch die Unterschiedlichen Mautsysteme in ganz Europa... und nicht wirklich beim Schein...

Meiner Meinung nach Spielt im Wohnmobilsektor diese mögliche Ausweitung des B-Scheins auf 4.25to/4.4to nur folgenden in die Hände:
- Vermieter (können auch weiterhin WoMos vermieten, wenn auch endlich mal strikt gegen Überladen durchgegriffen wird!)
- WoMo-Bauer, sie können "einfacher" bauen und müssen weniger aufs Gewicht achten und können mehr extras verkaufen... (wobei wir dann rasch wieder beim gleichen Problem wie aktuell bei den 3.5 Tonner sind...)
- der Faulen Person XY, welche sich zu schade ist, zu faul ist, den C1 Schein zu machen... aber seit Jahren durchgehend und vorsätzlich überladen herumfährt...


Warum bringt mir als Wohnmobil Besitzer das ganze praktisch nichts...?
- die teilweise absurd höheren Fixkosten für das gleiche Auto mit 4.4to anstatt 3.5to bleiben
- unterschiedliche Mautsysteme in ganz Europa bleiben
- unterschiedliche Regelungen wie z.B. ob LKW-Überholverbote beachtet werden müssen oder nicht, bleiben
- etc.


P.S., in der Schweiz haben wir z.B. noch den Absurden Fall, das ein Wohnmobil Fahrsicherheitstraining mit einem WoMo bis 3.5to vom Bund mit 100.- gefördert werden... Gehe ich ans gleiche Training, mit dem gleichen Auto, das im Schein aber nicht 3.5to sondern 4.4to stehen hat, bekomme ich diese 100.- Förderung nicht...
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#115

Beitrag von womocamper »

Felisor hat geschrieben: Di 13. Jul 2021, 13:32
womocamper hat geschrieben: Di 13. Jul 2021, 12:19
Es gibt keinen gewerblichen Klasse 2 oder C Führerschein
Ah stimmt... da war ja was. Korrekterweise: Es gibt seit Mai '21 keinen gewerblichen Führerschein der Klasse C1/C mehr.
Es gab noch nie einen gewerblichen Führerschein Klasse 2 oder C :roll:

Was Du meinst sind besondere Befähigkeitszulassungen, oder Module.
Und auch da gibt es Ausnahmen wo man die nicht braucht um LKW gewerblich zu fahren.
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#116

Beitrag von Felisor »

ChrisL88 hat geschrieben: Di 13. Jul 2021, 16:36
Meiner Meinung nach Spielt im Wohnmobilsektor diese mögliche Ausweitung des B-Scheins auf 4.25to/4.4to nur folgenden in die Hände:
Eigentlich nur dem Vermieter. Denn der muss sich letztendlich als Fahrzeughalter auch um die Zulassung und Maut kümmern, kann dann aber die großen Mobile entsprechend teurer auch an zahlungskräfte junge Leute vermieten, die für die ein oder zwei Mal nicht extra den C1 machen wollen.

Der Absatz im normalen Endkundenverkauf wird sich durch den erweiterten Führerschein nicht relevant ändern. Denn wie du ja schon festgestellt hast, ist der Führerschein eigentlich die kleinste Hürde. Unterhalt, Steuern, Maut, TÜV und verkehrsrechtliche Einschränkungen wirken da wesentlich abschreckender. Da wird auch der notorisch Überladene weiter mit 3,5t fahren, wenn er für seine 3,85t, die er eigentlich hat, wesentlich tiefer in die Tasche greifen muss. Denn sind wir mal ehrlich. Das Groß der aktuellen 3,5t-Fahrer ist noch im Besitz der alten Auto-Führerscheine bis 7,5t.

Insofern würde ich sagen, wir sind schon auf der gleichen Wellenlänge: Die Erweiterung nur des Führerscheins auf 4,25t. bringt kaum etwas, wenn sich die restlichen Rahmenbedingungen nicht auch an diese Grenzen anpassen.
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#117

Beitrag von Felisor »

womocamper hat geschrieben: Di 13. Jul 2021, 16:41
Es gab noch nie einen gewerblichen Führerschein Klasse 2 oder C
Mal abgesehen davon, dass ich nie explizit von einem gewerblichen Führerschein geschrieben habe, wurde bisher sehr wohl im Führerschein vermerkt, ob du berechtigt bist, im gewerblichen Güterverkehr zu fahren. Wenn du ohne die Schlüsselzahl 95 im Führerschein unterwegs bist, gibt es ordentlich Strafe (bis 20.000 € für Spediteur und 5.000€ für Fahrer). Um diese Schlüsselzahl in den Führerschein eingetragen zu bekommen, musst du entsprechende Schulungen nachweisen. Nur die Nachweise ("Module" bzw. Grundquali) alleine helfen dir nicht, wenn nicht im Führerschein eingetragen (Führerscheine ausgestellt vor Mai '21). Ja, es gibt einige wenige spezielle Ausnahmen für Landwirte und Hilfsorganisationen, die auch Güter ohne 95 fahren dürfen. Die sind aber schon recht weit weg vom üblichen gewerblichen Güterverkehr. So gilt das für Landwirte nur im innerbetrieblichen Verkehr. Fährt der Bauer seinen Weizen zur BayWa zum Verkaufen, fällt das streng genommen schon nicht mehr unter die Ausnahmen.
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#118

Beitrag von Nikolena »

womocamper hat geschrieben: Di 13. Jul 2021, 16:41
Und auch da gibt es Ausnahmen wo man die nicht braucht um LKW gewerblich zu fahren.
Korrekt! Zum Beispiel im Werksverkehr….
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Re: Klasse B Führerschein Erweiterung

#119

Beitrag von Felisor »

Nikolena hat geschrieben: Di 13. Jul 2021, 17:15
Zum Beispiel im Werksverkehr….
Falsch. Auch im Werksverkehr (Beförderung von Gütern von einem Werksteil zu einem anderen im öffentlichen Straßenverkehr) ist die 95 Pflicht.

https://www.berufskraftfahrer-qualifika ... -ausnahmen

Der Zimmermann, der sein Bauholz zur Baustelle fährt, um dort den Dachstuhl aufzustellen, ist z.B. ausgenommen, da er das Material für seine eigene Tätigkeit befördert und das Fahren nicht seine Hauptbeschäftigung ist. Hat die Baufirma aber extra einen Fahrer eingestellt, der das Material zu den Baustellen fährt, dort abläd und dann die nächste Baustelle anfährt, braucht der Fahrer den BKF Nachweis.
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