auf einen wunderschönen Waldparkpatz ohne Nachtparkverbot.
Da wären wir dann beim nächsten Thema. Hat aber nichts mit dem Gewicht zutun. Wenn dort kein Nachtparkverbot ausgeschildert ist heißt das noch lange nicht daß man dort Übernachten darf. Da hilft auch kein Womo<3,5t.
... Warum sollte ich da nicht reinfahren mit meinem? ...
Na ja, manchmal haben die Dinger ja auch einen Grund, weshalb ein Weg für schwerere Fahrzeuge ungeeignet ist. Hat dann weniger mit der Größe als tatsächlich mit dem Gewicht zu tun.
Vielleicht weil´s verboten ist? Grundlos steht so ein Schild selten.
Der Weg hier war nicht asphaltiert, teilweise durch hereinhängende Äste eng und durch die Feuchtigkeit auch rutschig. Meistens sind Gewichtsbeschränkungen deswegen angezeigt, weil die Traglast der Fahrbahn, des Belags oder einer Brücke/Böschungsbefestigung nicht mehr verträgt. Aber muss man das immer erklären oder würdest du aussteigen um das Gutachten der Behörde zu lesen das unter dem Schild hängt?
Gruß
Steffen
Die Ebene ist der Gipfel geografischer Niveaulosigkeit - schöne Grüße
Steffen im Hymer Exsis I 564 - 3,5t / 6,75x2,22x2,77m
Vielleicht weil´s verboten ist? Grundlos steht so ein Schild selten.
Der Weg hier war nicht asphaltiert, teilweise durch hereinhängende Äste eng und durch die Feuchtigkeit auch rutschig.
Gruß
Steffen
Das Gute ist, daß Du dort nicht von einem >3,5 t überholt wirst.
Darum gehts ja hier
Nicht mit >3,5to., da muss er auf der Autobahn nämlich mindestens 50m betragen.
Wenns dem einen oder andern zwischen 2 LKW's nicht gefällt kann man auch mehr als 50 m einhalten, zum Vordermann natürlich. Den hinteren Abstand bestimmt der Hintermann. So einfach ist das manchmal.
Nicht mit >3,5to., da muss er auf der Autobahn nämlich mindestens 50m betragen.
Wenns dem einen oder andern zwischen 2 LKW's nicht gefällt kann man auch mehr als 50 m einhalten, zum Vordermann natürlich. Den hinteren Abstand bestimmt der Hintermann. So einfach ist das manchmal.
Grüße Hans
"… so einfach“ … und völlig unrealistisch:
Bei 50 m fährt Dir dauernd einer in die Lücke. Und Du bist dauernd am verzögern.
Nichts mit "im Tempomat mitgleiten“!
"… so einfach“ … und völlig unrealistisch:
Bei 50 m fährt Dir dauernd einer in die Lücke. Und Du bist dauernd am verzögern.
Nichts mit "im Tempomat mitgleiten“!
Wenn Du immer viel Abstand hälst und immer einer in die Lücke fahrt mußt Du immer abbremsen.
Irgent wann stehst Du
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight Cliff Advance 140 PS aut.Getriebe Bj 2024
Man kann auch krampfhaft nach Argumenten suchen warum man nicht rechts fährt! Selbst mit meinem 3.5er fahre ich rechts und wenn ich bummel, dann lasse ich mich auch überholen, das kratzt micht im WoMo wenn ich reise überhaupt nicht. Mit dem PKW bin ich ein Raser (vor allem in Deutschland)
womocamper hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 10:01
Wenn Du immer viel Abstand hälst und immer einer in die Lücke fährt .......
Da wäre mal die Einführung einer neuen Ordnungswidrigkeit nötig :
- Einscheren in den vorhandenen Sicherheitsabstand zweier Fahrzeuge !
Oder gibt´s das schon ?
In N zählt das unter "gefährliches Überholen" und wird bei Vorlage eines Videobeweises auch bestraft.
Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
Reisen mit C-Carver771L, mit Vollausstattung, 800 Ah LiFePO4-Batt.-Kap. 1040 Wp Solar
DerTobi1978 hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 10:26
Ein Verstoß wird mit 5€ Verwarnungsgeld geahndet.
Lächerlich wenig !
Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
Reisen mit C-Carver771L, mit Vollausstattung, 800 Ah LiFePO4-Batt.-Kap. 1040 Wp Solar
... Bei 50 m fährt Dir dauernd einer in die Lücke. Und Du bist dauernd am verzögern.
Nichts mit "im Tempomat mitgleiten“!
womocamper hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 10:01
...
Wenn Du immer viel Abstand hälst und immer einer in die Lücke fahrt mußt Du immer abbremsen.
Irgent wann stehst Du
Kann man natürlich immer machen, nur sollte dann nicht irgendwann der "Falsche" in die Lücke fahren. Bei mir war es vor vielen Jahren die zivile Autobahnpolizei, die sich vor meinen Firmen-PKW gesetzt hatte. Gab dann irgendwann Post mit Bild sowie dreistelligem Bußgeld und Punkten.
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Grüße von Walter aus Selbu
Reisen mit C-Carver771L, mit Vollausstattung, 800 Ah LiFePO4-Batt.-Kap. 1040 Wp Solar
DerTobi1978 hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 10:26
Gibt es schon. In D gilt das Rechtsfahrgebot. ...
Was hat das Rechtsfahrgebot mit dem Einscheren in eine Kolonnen-Lücke von 50m zu tun? Da ist das doch gerade davon ausgenommen.
Ich habe den falschen Beitrag zitiert und hatte in meinem wirren Kopf eine andere Verknüpfung. Weiter oben stand …. Es fährt sicherlich keiner in die Lücke….
Das wäre dann - wenn die Lücke groß genug ist und die Abstände eingehalten werden - der fette Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot…
Beste Grüße vom Niederrhein
Der Tobi
unterwegs mit Knaus LiveWave 700MEG 2020 auf Fiat Ducato 4400kg, 160 PS und Sack und Pack.