Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
Wir haben in Europa, immer noch verschiedene Gesetze.Doraemon hat geschrieben: Di 20. Dez 2022, 22:24Meine persönliche Meinung:
Ein in Deutschland (EU) ordnungsgemäss angemeldeter Roller kann/muss in Spanien genauso akzeptiert werden, würde ansonsten dem Gleichheitsgesetz in der EU widersprechen, die Frage wäre für mich ist nur, kann der spanische Guardia Trafico diese Papier auch richtig lesen, und das bezweifle ich jetzt mal sehr stark.
Was in Deutschland erlaubt ist, ist nicht unbedingt in Italien erlaubt.
Ein Beispiel:
In Italien darf ein 125 er Motorrad nicht auf die Autobahn oder Schnellstrassen, und das seit Jahrzehnte.
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
Ja und jedes Land hat auch andere Geschwinidgkeitsbegrenzungen für Womos und PkWs, denke aber das Eine hat mit dem Anderen nicht zu tun.Variokawa hat geschrieben: Di 20. Dez 2022, 23:22In Italien darf ein 125 er Motorrad nicht auf die Autobahn oder Schnellstrassen, und das seit Jahrzehnte.
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
So ich habe jetzt mal bei der Guardia Civil angerufen um das Ganze zu klären. Klare Aussage, wenn der Roller max.49,5ccm hat und ordnungsgemäss in D zugelassen ist, Versicherung und Betriebserlaubnis, dann darf dieser Roller auch in Spanien gefahren werden. Es spielt dabei keine Rolle ob dafür in Spanien TÜV/ITV benötigt wird, solange man sich im Urlaub befindet ist das egal. Rechtslage ändert sich wenn man länger also 183 Tage in Spanien ist, dann ist man verpflichtet sich in Spanien anzumelden und dann auch den Roller ummelden muss.
Bei Problemen mit der Policia Municipal am Besten gleich die Guardia Civil anrufen, tel.062.
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
Das hört sich gut an, wenn man das schriftlich hätte, könnte man das den Lokalen in die Hand drücken und die könnten sich mit der Guardia Civil auseinander setzen.
Kannst Du das per Email anfragen, dann wäre das Thema vom Tisch?
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
DANKEDoraemon hat geschrieben: Mi 21. Dez 2022, 13:36So ich habe jetzt mal bei der Guardia Civil angerufen um das Ganze zu klären. Klare Aussage, wenn der Roller max.49,5ccm hat und ordnungsgemäss in D zugelassen ist, Versicherung und Betriebserlaubnis, dann darf dieser Roller auch in Spanien gefahren werden. Es spielt dabei keine Rolle ob dafür in Spanien TÜV/ITV benötigt wird, solange man sich im Urlaub befindet ist das egal. Rechtslage ändert sich wenn man länger also 183 Tage in Spanien ist, dann ist man verpflichtet sich in Spanien anzumelden und dann auch den Roller ummelden muss.
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
Mal schaun ob ich was finden kann, habe heute früh auch beim Deutschen Konsulat angerufen, wollten mich zurückrufen bis jetzt kein Anruf.Cybersoft hat geschrieben: Mi 21. Dez 2022, 13:49Das hört sich gut an, wenn man das schriftlich hätte, könnte man das den Lokalen in die Hand drücken und die könnten sich mit der Guardia Civil auseinander setzen.
Kannst Du das per Email anfragen, dann wäre das Thema vom Tisch?

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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
Berichtigung der Telefonnummer, die 062 ist nur für Notfälle, korrekt ist die kostenlose Nummer 900 101 062.
Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
Danke, habe ich mir abgespeichert.
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
Jetzt sind wir aber wieder da, wo wir schon einmal waren, lieber Christian: Der Roller ist in Deutschland ja NICHT zugelassen, sondern nur versichert. Und er hat eine Betriebserlaubnis.Doraemon hat geschrieben: Mi 21. Dez 2022, 13:36So ich habe jetzt mal bei der Guardia Civil angerufen um das Ganze zu klären. Klare Aussage, wenn der Roller max.49,5ccm hat und ordnungsgemäss in D zugelassen ist, Versicherung und Betriebserlaubnis, dann darf dieser Roller auch in Spanien gefahren werden.
Lieber Grüße von den Kanaren an die Península

Schönen Tag noch und allzeit gute Fahrt
Ödi
Ödi
Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
Eine Betriebserlaubnis ist rechtlich gleichgestellt mit einer Zulassung, sonst dürfte das Teil nicht im öffentlichen Strassenverkehr benützt werden. Der Hauptunterschied ist die amtliche Registrierung. Ob Du einen Fahrzeugschein oder eine amtliche Bescheinigung der Betriebserlaubnis hast oder sogar nur eine amtlich bestätigte Freigabe ist völlig egal. Hauptsache das Ding hat in Deutschland eine Zulassung im Strassenverkehr. Was in Deutschland rechtlich erlaubt ist ist im EU Ausland zeitlich begrenzt auch erlaubt. Zumindest was Fahrzeuge betrifft. Unabhängig von Zulassung (Regierung bei KBA) oder nur Typfreigabe (Keine Registrierung beim KBA). Das offizielle Papier muss natürlich vorgelegt werden können.
Viele Grüße
Willi
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
Zugelassen ist auch, eine amtliche Erlaubnis für etwas besitzend, ist somit mit der Betriebserlaubnis und dem Versicherungsnachweis zugelassen.Oedi hat geschrieben: Do 22. Dez 2022, 10:09Jetzt sind wir aber wieder da, wo wir schon einmal waren, lieber Christian: Der Roller ist in Deutschland ja NICHT zugelassen, sondern nur versichert. Und er hat eine Betriebserlaubnis.
Beim Gespräch heute mit dem Konsulat in Madrid kam nicht wirklich viel raus, als Einzigen brauchbaren Tipp sagte man mir, das es vielleicht sinnvoll wäre die Unterlagen in spanisch zu haben, in wie weit das so einfach zu realisieren ist weiss ich nicht.
Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
Ja typisch, ich brauche in der EU etwas in spanisch!
Fakt ist, ich darf mit den Roller ( S 50 -DDR Fabrikat ) in vielen Ländern der EU problemlos fahren!
Warum ?
Weil selbst in Albanien der S 50 oder die MZ aus DDR Zeiten völlig normal sind und täglich im
Straßenbild zu sehen sind.
Bisher hab ich in Spanien, außer meinen, wenige S 50 gesehen.
In Griechenland waren das schon viel mehr und auch in Albanien, aber auch in Italien noch viel mehr!
Alle ohne wirkliche Zulassung und nur mit Versicherungskennzeichen.
Fakt ist, ich darf mit den Roller ( S 50 -DDR Fabrikat ) in vielen Ländern der EU problemlos fahren!
Warum ?
Weil selbst in Albanien der S 50 oder die MZ aus DDR Zeiten völlig normal sind und täglich im
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Bisher hab ich in Spanien, außer meinen, wenige S 50 gesehen.
In Griechenland waren das schon viel mehr und auch in Albanien, aber auch in Italien noch viel mehr!
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
Was auf Spanisch hilft halt dann wenn man die Sprache nicht so gut oder fast gar nicht spricht, war nur als Hilfestellung gedacht. Mit Englisch kommt man auch nicht unbedingt weiter und wenn ich manchmal höre wie dei Spanier Englisch reden stehen mir die Haare zu Berge. Bei der policia municipal gibt es nicht immer nur helle Köpfe und manch einer nutzt seine Autorität auch mal aus.
Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
In Italien ticken die Uhren anders:Tjaffer hat geschrieben: Do 22. Dez 2022, 11:41Was in Deutschland rechtlich erlaubt ist ist im EU Ausland zeitlich begrenzt auch erlaubt. Zumindest was Fahrzeuge betrifft.
Viele Grüße
Willi
Wer ein Auto nach Italien überführt, sollte ein spezielles Ausfuhrkennzeichen verwenden und kein Kurzzeitkennzeichen. Das rät das BundesMINIsterium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. In letzter Zeit klagten vermehrt Halter von Fahrzeugen mit deutschen Kurzzeitkennzeichen über hohe Geldbußen in Italien. Manche Autos hätten die italienischen Behörden sogar beschlagnahmt.
gleiches gilt wer ein auto in Italien kaufen will und mit kurzzeit kennzeichen nach Deutschland reisen will.
Wo EU drauf ist, ist nicht immer EU drin

Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
Moin
Also, ich glaube Dir schon, dass es in Albanien diese Fahrzeuge gibt, aber nicht dass dieser Umstand eine Zulässigkeit innerhalb der EU begründen wird
Dein Fall da ist aus Sicht der Dich im Ausland kontrollierenden Person ja nun schon etwas speziell. Das vermeintlich zu schnelle Gefährt ist alt und die dazugehörigen technischen Papiere ebenso. Sie stammen zudem aus einer Zeit, als die EU überwiegend noch eine Wirtschaftsgemeinschaft war und der ausstellende Staat (oder der Produzent) zudem kein Teil dieser Gemeinschaft. Ja, es gibt Rechtsnachfolgen, aber es ist etwas viel verlangt, dass der Kontrolleur die entsprechende Anlage aus dem deutschen Einigungsvertrag ( https://www.buzer.de/gesetz/2318/a32730 ... men%20sind.) kennt, aus der Bezeichnung "Kleinkraft" dann auf die hier geltende Zulassungsfreiheit ( https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html ) schließt und dieses merkwürdige Versicherungskennzeichen akzeptiert. Und alles ohne Länderkennzeichen am Moped, welches mit deutlich mehr als den üblicherweise zulässigen 40-45 km/h durch die Landschaft fuhr.
Gute Fahrt
Gruß
K.R.
Glaub ich nicht.FWB Group hat geschrieben: Do 22. Dez 2022, 21:29
Fakt ist, ich darf mit den Roller ( S 50 -DDR Fabrikat ) in vielen Ländern der EU problemlos fahren!
Warum ?
Weil selbst in Albanien [...]
Also, ich glaube Dir schon, dass es in Albanien diese Fahrzeuge gibt, aber nicht dass dieser Umstand eine Zulässigkeit innerhalb der EU begründen wird

Dein Fall da ist aus Sicht der Dich im Ausland kontrollierenden Person ja nun schon etwas speziell. Das vermeintlich zu schnelle Gefährt ist alt und die dazugehörigen technischen Papiere ebenso. Sie stammen zudem aus einer Zeit, als die EU überwiegend noch eine Wirtschaftsgemeinschaft war und der ausstellende Staat (oder der Produzent) zudem kein Teil dieser Gemeinschaft. Ja, es gibt Rechtsnachfolgen, aber es ist etwas viel verlangt, dass der Kontrolleur die entsprechende Anlage aus dem deutschen Einigungsvertrag ( https://www.buzer.de/gesetz/2318/a32730 ... men%20sind.) kennt, aus der Bezeichnung "Kleinkraft" dann auf die hier geltende Zulassungsfreiheit ( https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html ) schließt und dieses merkwürdige Versicherungskennzeichen akzeptiert. Und alles ohne Länderkennzeichen am Moped, welches mit deutlich mehr als den üblicherweise zulässigen 40-45 km/h durch die Landschaft fuhr.
Ja, aber vielleicht steckst Du doch noch ein D-Schild an, auch wenn es eher merkwürdig wirkt, und eine Grüne Versicherungskarte ein. Notfalls gäbe es noch den Weg der Zulassung auf Antrag (siehe §3 Abs. 3 FZV) und damit ein "richtiges Kfz-Kennzeichen". Zu HU muss die Simson damit trotzdem nicht.Alle ohne wirkliche Zulassung und nur mit Versicherungskennzeichen.
Gute Fahrt
Gruß
K.R.
Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
Hallo Variokawa,
das ist richtig was Du schreibst.
Es ist jedoch ein Unterschied ob ich ein Auto nach Italien verkaufe (oder kaufe, Einfuhr- Ausfuhrgesetz) oder MEIN Fahrzeug zeitlich begrenzt in Italien als Urlauber benutze und es danach wieder mit nach Hause nehme.
Viele Grüsse
Willi
das ist richtig was Du schreibst.
Es ist jedoch ein Unterschied ob ich ein Auto nach Italien verkaufe (oder kaufe, Einfuhr- Ausfuhrgesetz) oder MEIN Fahrzeug zeitlich begrenzt in Italien als Urlauber benutze und es danach wieder mit nach Hause nehme.
Viele Grüsse
Willi
Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
Danke.LT35 hat geschrieben: Fr 23. Dez 2022, 08:04Moin
Dein Fall da ist aus Sicht der Dich im Ausland kontrollierenden Person ja nun schon etwas speziell. Das vermeintlich zu schnelle Gefährt ist alt und die dazugehörigen technischen Papiere ebenso. Sie stammen zudem aus einer Zeit, als die EU überwiegend noch eine Wirtschaftsgemeinschaft war und der ausstellende Staat (oder der Produzent) zudem kein Teil dieser Gemeinschaft.
Gute Fahrt
Gruß
K.R.
Das KBA hat die Daten aus der DDR für das Kleinkraftrad in 2011 bestätigt.
In 2011 war die EU schon die heutige EU.
Die Unterlagen habe ich immer am Mann. Stückchen weiter oben auch hier eingestellt.
Das mit der freiwilligen Zulassung überlege ich mir aber.
Mit herzlichen Grüßen, Frank Schröder
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
Dafür gibt es einfache, auch in Italien akzeptierte Regelungen. Unsere Ausfuhr Kennzeichen bzw. Zollkennzeichen. Aus Kostengründen verzichten viele Privat Leute aber die die selbigen und nutzen Kurzzeitkennzeichen.Variokawa hat geschrieben: Do 22. Dez 2022, 23:36
In Italien ticken die Uhren anders:
Wer ein Auto nach Italien überführt, sollte ein spezielles Ausfuhrkennzeichen verwenden und kein Kurzzeitkennzeichen. Das rät das BundesMINIsterium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. In letzter Zeit klagten vermehrt Halter von Fahrzeugen mit deutschen Kurzzeitkennzeichen über hohe Geldbußen in Italien.
Für uns Händler gibt es noch die roten 06 Kennzeichen, die wir problemlos EU weit nutzen dürfen.
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Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?
Moin
https://www.verkehrsportal.de/board/inde ... pic=123916
Die dort verlinkten Seiten sind zum Teil tot, aber manches archiviert:
https://web.archive.org/web/20171208062 ... bud.de:80/
Gruß
K.R.
Hatte ich neulich gesehen, auf dem Smartphone aber nicht als „neu“ erkannt, Pardon.FWB Group hat geschrieben: Fr 23. Dez 2022, 18:44
Die Unterlagen habe ich immer am Mann. Stückchen weiter oben auch hier eingestellt.
Viel Erfolg.Das mit der freiwilligen Zulassung überlege ich mir aber.
https://www.verkehrsportal.de/board/inde ... pic=123916
Die dort verlinkten Seiten sind zum Teil tot, aber manches archiviert:
https://web.archive.org/web/20171208062 ... bud.de:80/
Gruß
K.R.