Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

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Austragler
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#61

Beitrag von Austragler »

Nikolena hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 07:13
Hat das Ducato Light nicht sogar nur 3,3 t und kann auf 3,5 t aufgelastetem werden? Ich meine diese Option in diversen PLs gelesen zu haben.
Mein Eura steht auf einem Ducato light, es waren 3,5 to. Gesamtgewicht eingetragen, auflastbar auf 3650 Kg.
Ich habe ihn durch den Einbau einer Zusatzluftfederung hinten und verstärkten Federn vorn auf 4 to. auflasten lassen.
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"
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Nikolena
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#62

Beitrag von Nikolena »

Austragler hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 09:55
Nikolena hat geschrieben: Fr 3. Feb 2023, 07:13
Hat das Ducato Light nicht sogar nur 3,3 t und kann auf 3,5 t aufgelastetem werden? Ich meine diese Option in diversen PLs gelesen zu haben.
Mein Eura steht auf einem Ducato light, es waren 3,5 to. Gesamtgewicht eingetragen, auflastbar auf 3650 Kg.
Ich habe ihn durch den Einbau einer Zusatzluftfederung hinten und verstärkten Federn vorn auf 4 to. auflasten lassen.
Das ist das meist verbreitete ZGG. Beim Light gibts tatsächlich zwei Varianten.
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Ferres
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#63

Beitrag von Ferres »

Moin,
vor dem eigenem Wagen waren wir Mieter und haben uns über Gewichte überhaupt keine Gedanken gemacht. Zum Glück nahmen wir nie viel mit und wurden auch nicht kontrolliert.
unterwegs im Hymer ML-T 580
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WoMoFahrer
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#64

Beitrag von WoMoFahrer »

Wir haben vor dem Kauf auch ein paarmal gemietet. Zu zweit war das kein Problem. Als wir dann mal mit 4 Erwachsenen, einem Kleinkind und einem Hund nach Schweden wollten habe ich den Vermieter nach der Zuladung gefragt, die Antwort war, machen Sie sich keine Sorgen, die Zuladung reicht aus. Als ich dann wissen wollte wie hoch die explizit ist, kam die Antwort, das hat noch keiner wissen wollen. Da wusste ich, dass wir auf jeden Fall mit dem 3,5 Tonner überladen sind. Der Urlaub war problemlos, aber ich hatte immer ein schlechtes Gewissen.
Als wir dann 2015 ein eigenes WoMo gekauft haben hat uns der Händler gesagt, dass er uns den Knaus Sun Ti 700 Meg mit der Ausstattung auf keine Fall als 3,5 Tonner verkauft. Als wir ihm dann bestätigt haben, das unsere Führerschein auch mehr zulassen, hat er uns dass Heavy Fahrgestell ohne Aufpreis gegeben, das nennt man Service und wir haben das nie bereut uns sogar noch auf 4,25 to aufgelastet. Ich will mir einfach keinen Kopf darüber machen ob wir überladen sind oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen

Tommy
______________________________________________
Ohne Ziel stimmt jede Richtung
______________________________________________
Unterwegs mit einem Knaus SUN TI 700 MEG BJ 2015
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FWB Group
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#65

Beitrag von FWB Group »

Ich habe jetzt nicht alles und nicht jeden Beitrag ausgiebig gelesen.
Um kurz zur Erhellung als aktiver Womo Vermieter beizutragen.....

Bei uns in der Vermietung bekommt der Kunde vorab das Abfahrgewicht des Fahrzeuges
(also mit Anbauten, Treibstoff und Wasser - meist Fahrstellung ) und das zulässige zGG und zwar schriftlich.

Bei der Übergabe im Übergabeprotokoll steht das dann nochmals drin, der Kunde unterschreibt
vor Abfahrt das Protokoll. Wir gehen davon aus, das wir damit unserer augenscheinlichen Pflicht
genüge getan haben.

Man kann es mit der Fürsorgepflicht gegenüber einem Mieter aber auch übertreiben!
Auch wir haben schon festgestellt, das ein Mieter dennoch als Fahrzeugführer ein Fahrzeug von uns
hoffnungslos überladen hatte.
Wir sind alles erwachsene Menschen, ich kann nicht auch noch für einen Mieter mitdenken und
den dann auch noch Schulmeistermässig kontrollieren.

Aus dem Grunde haben wir Fahrzeugtechnisch in der Anschaffung der Fahrzeuge vorgebaut.
Beispiel 1:
Ahorn 595 Camp in der Vermietung (ein kurzer Alkoven auf Renault, mit 5,95 m)
4 er Schläfer
Problemlos knapp 700 kg Zuladung
Beispiel 2:
Sunlight V 66 Van / Teilintegriert / 6,60 m langer und schmaler Van / Zuladung unglaubliche 890 kg!
2 er Schläfer
Beispiel 3:
Mein Carthago Malibu / Ausgebaut als Super Light Weight ab Werk /
Abfahrbereit mit 3501 kg laut Wiegeprotokoll.
2 er Schläfer

Es geht also doch, das man die Zuladungsgrenze von 3,5 To nicht unbedingt von Hause aus reißen muss!

Bei 7,00 Meter Länge und 6 Personenzulassung reißt man mit Sicherheit die 3,5 To Grenze.
So ein Fahrzeug besitzen wir aber nicht.
Das dem so ist sollte einem Mieter mit Führerscheinklasse B aber schon vom normalen
Menschenverstand her klar sein!

Beste Grüsse aus Spanien,......
Mit herzlichen Grüßen, Frank Schröder
Bei Fragen zu Wohnmobilen, Autos, Oldtimern etc. einfach durchbimmeln
0173 911 88 12
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Birdman
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#66

Beitrag von Birdman »

FWB Group hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 14:10
... Man kann es mit der Fürsorgepflicht gegenüber einem Mieter aber auch übertreiben! ...
Das was ihr macht, ist doch vorbildlich! Mehr braucht es wirklich nicht, damit ist der Mieter informiert und kann sich entsprechende Gedanken machen. Ob er das Mobil dann trotzdem hoffnungslos überlädt, ist dann alleine seine Verantwortung.
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
Kalle-OB
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#67

Beitrag von Kalle-OB »

Cybersoft hat geschrieben: Do 2. Feb 2023, 13:11
Auch dass die Versicherung dann verweigert wird gibt es nicht.
Das steht wo? Oder behauptest du das mal einfach so?
Wenn mein Unfallgegner ein Womo <3,5t wäre, würde ich die Polizei bitten das Fahrzeug wiegen zu lassen, weil ich davon ausgehen würde, das es überladen ist und das ist ein Fahrzeug <3,5t bei 3.501 Kg. Bringt also
min. eine Teilschuld.
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Cybersoft
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#68

Beitrag von Cybersoft »

.....
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Cybersoft
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#69

Beitrag von Cybersoft »

Und das steht wo? 3501 kg bringt nie eine Teilschuld, das geht kein Gericht mit.
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Kalle-OB
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#70

Beitrag von Kalle-OB »

Cybersoft hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 20:30
Und das steht wo? 3501 kg bringt nie eine Teilschuld, das geht kein Gericht mit.
Wenn du das sagst.... :roll:
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Cybersoft
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#71

Beitrag von Cybersoft »

Du hast doch oberklug geschissen ... Also Ball flach halten.
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Masure49
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#72

Beitrag von Masure49 »

Cybersoft hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 20:35
Du hast doch oberklug geschissen ...
Fäkalsprache ist in diesem freundlichen Forum völlig überflüssig, deplaziert und hat hier nichts verloren!!!
Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"

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LG
Peter
*BYE*
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