Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

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raidy
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#101

Beitrag von raidy »

Fahrtauglichkeitstest für Senioren? Gilt das auch für E-Bikes und elektrische Rollstühle? :duw:
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Es lebe der German Regulierungswahn.

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Gruß Georg
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womocamper
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#102

Beitrag von womocamper »

Wunder das die Fahrlehrer nicht profitieren.
Ein oder zwei Fahrstunden würden dehnen gut in der Kram passen ;-)

Hat dehnen ihre Lobby geschwächelt ?
Gruss Dieter
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heinz1
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#103

Beitrag von heinz1 »

Mein Vater hat mit 83 einen Test bei einem Arzt gemacht und danach behauptet, alles sei in bester Ordnung.
Erst nach seinem Tode habe ich erfahren, dass das gar nicht stimmte. Der Arzt hatte ihm geraten, sich nicht mehr ans Steuer zu setzen.

Ein Nachbar hat mit 85 sein Auto verschenkt, nachdem er ein paar Bagatellunfälle verschuldet hatte. Dann hat er sich ein E-Dreirad gekauft. Damit ist er rum gefahren bis er mit 90 gestorben ist.

Okay, hier in der Stadt ist es leicht, ohne Auto auszukommen. Zur Bushaltestelle ist es nicht weit, und der fährt alle 20 Minuten. Zum ALDI geht man 10 Minuten zu Fuß u.s.w.

Aber auf dem Land....... ??
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Mobildomizil
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#104

Beitrag von Mobildomizil »

Bei Freunden: dementer Mann, uneinsichtig, wird ausfallend, findet nicht mehr nach Hause. Neues Hobby: das Auto nehmen, zerschraddelt zurückbringen. Polizei und Behörden eingeschaltet, und siehe da: es gibt keine Möglichkeit, ihm gegen seinen Willen den Lappen wegzunehmen, egal, was der Arzt sagt. Da scheint mir so eine Regelung überfällig zu sein.

Gruss Manfred
Unser Mobildomizil: Knaus Sport TR auf Renault Master, Solar, LFP und WR.
Details, Umbauten und Ergänzungen auf mobildomizil.de
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Capricorn
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#105

Beitrag von Capricorn »

Ich weiss ja nicht, wer so einen Sch.... erfinden kann. Als ob man den notwendigen Fitnesszustand an ein Alter knüpfen könnte.....

Ohne politisch werden zu wollen, aber es gibt halt schon Menschen die ticken anders - so wie
de "Frieesen clock" - de löppt ok annersrum.

Manchmal hab ich keine Vorstellung was bei denen wohl im Leben falsch gelaufen ist.....
Klug zu reden ist schon schwer, klug zu schweigen noch viel mehr......

herzliche Grüsse und euch allen allzeit gute Fahrt

Adrian

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heinz1
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#106

Beitrag von heinz1 »

Mobildomizil hat geschrieben: Sa 29. Apr 2023, 12:41
. Polizei und Behörden eingeschaltet, und siehe da: es gibt keine Möglichkeit, ihm gegen seinen Willen den Lappen wegzunehmen, egal, was der Arzt sagt.
Das mag in DIESEM Fall so sein. Wir kennen die Einzelheiten nicht.

Frage: Würde ein dementer, uneinsichtiger Mann plötzlich geheilt und einsichtig, bloß weil man ihm den "Lappen" weg genommen hat ? Ich glaube nicht, denn er hätte das nach 5 Minuten vergessen.

Man muss ihm das FAHRZEUG oder zumindest die Schlüssel weg nehmen. Das fiele dann erstmal in die Zuständigkeit der Familie, falls vorhanden.
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Weitreisender
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#107

Beitrag von Weitreisender »

Mobildomizil hat geschrieben: Sa 29. Apr 2023, 12:41
Bei Freunden: dementer Mann, uneinsichtig, wird ausfallend, findet nicht mehr nach Hause. Neues Hobby: das Auto nehmen, zerschraddelt zurückbringen. Polizei und Behörden eingeschaltet, und siehe da: es gibt keine Möglichkeit, ihm gegen seinen Willen den Lappen wegzunehmen, egal, was der Arzt sagt. Da scheint mir so eine Regelung überfällig zu sein.

Gruss Manfred
Das stimmt so nicht, bei meinem Schwiegervater (Demenz) ging das ganz fix, erst FS eingezogen, dann kam die Anordnung.

Gruß
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.

Albert Einstein
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Weitreisender
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#108

Beitrag von Weitreisender »

raidy hat geschrieben: Sa 29. Apr 2023, 12:05
Fahrtauglichkeitstest für Senioren? Gilt das auch für E-Bikes und elektrische Rollstühle? :duw:
Ein derart wichtiges Thema einfach nur ins Lächerliche zu ziehen, weil einem die Argument ausgehen, hilft da leider auch nicht weiter. Es ist ja OK, wenn Dir das Vorgeschlagene nicht passt, das ändert aber an den Tatsachen leider nichts.

Aber lesen soll angeblich auch weiterbilden: https://www.zeit.de/mobilitaet/2023-03/ ... gle.com%2F


Gruß
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womocamper
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#109

Beitrag von womocamper »

Mein Vater ist 103 Jahre alt geworden.
Auto ist er bis 102 gefahren.
Das letzte neue Auto kaufte er sich mit 96 Jahre.
Mal sehen ob ich das auch hin bekomme.
Gruss Dieter
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raidy
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#110

Beitrag von raidy »

Weitreisender hat geschrieben: Sa 29. Apr 2023, 14:26
raidy hat geschrieben: Sa 29. Apr 2023, 12:05
Fahrtauglichkeitstest für Senioren? Gilt das auch für E-Bikes und elektrische Rollstühle? :duw:
Ein derart wichtiges Thema einfach nur ins Lächerliche zu ziehen, weil einem die Argument ausgehen, hilft da leider auch nicht weiter. Es ist ja OK, wenn Dir das Vorgeschlagene nicht passt, das ändert aber an den Tatsachen leider nichts.

Aber lesen soll angeblich auch weiterbilden: https://www.zeit.de/mobilitaet/2023-03/ ... gle.com%2F


Gruß
Dann gebe ich dir mal meine Argumente:
Ich bin gegen Fahrtauglichkeitstest für Senioren.
Unsere Unfall- und Todeszahlen im Straßenverkehr haben sich drastisch reduziert, von rund 22.000 in 1970 bis auf 2782 in 2023, das ist rund Faktor 8.
Dies haben wir vorwiegend durch bessere Technik, wie ABS, Airbag, ESP und Maßnahmen wie Gurt erreicht.
Vor Allem aber haben wir es ohne ständige Nachprüfungen via Menschen-TÜV erreicht.
Diese ständigen Kontrollen, ich würde sie als Schikane empfinden, widerstreben mir zu tiefst.
Der Nutzen steht in keiner Relation zum Aufwand und der Schikanen, die man den älteren Mitbürgern zumutet.
1) Mehr Alkoholkontrollen würden viel mehr Unfälle und Tode vermeiden, als dies ein solcher Fahrtauglichkeitstest je könnte.
2) Mehr Geschwindigkeitskontrollen würden auch viel mehr Unfälle und Tode vermeiden, als dies ein solcher Fahrtauglichkeitstest je könnte.

Also lasst uns doch erst mal da durchgreifen, wo offensichtliche vorsätzliche Vergehen Leib und Leben gefährden, bevor man einen "Menschen-TÜV ohne direkt begründeten Verdacht" verlangt.

Außerdem sind die Ergebnisse dieser Kontrollen fragwürdig. Denn sich für eine kurze Zeit X vorzubereiten und zu konzentrieren, bedeutet doch überhaupt nicht, dass man diese "Fahrtüchtigkeit" wirklich auch nur annähernd im Alltag besitzt.
Hinzu kommen viele Menschen die vom Wesen aus Angst vor jeglicher Art von Prüfung haben.
Viele von Ihnen werden einfach nur deshalb nicht bestehen, weil die Prüfung für sie purer Stress ist.
Auf der anderen Seite werden viele den Test bestehen, welche im Alltag meinen 3 Bier sind noch o.k..

Der Test steht in keiner Relation zum Nutzen, andere Maßnahmen wären viel effektiver.
Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollte man erst diese Potentiale ausschöpfen, bevor man solch repressive Maßnahmen ergreift.

Und noch was: Meine Post sah ich gar nicht als lächerlich, sondern eher traurigen Hinweis wohin das führen wird, wenn man jeden Tag noch noch mehr Gesetzen und Regeln und Einschränkungen ruft.

Wir ersaufen noch an neuen Regelungen und Gesetzen, wir sind wohl ein Volk, was für jeden Sch... ein neues Gesetz will.
Ich will meine Ruhe vor denen, die mir dauernd was neues vorschreiben wollen, das geht mir so was von auf den Wecker. Lasst mich einfach in Ruhe, schreibt mir nicht jeden Sch... vor.



"Ein derart wichtiges Thema einfach nur ins Lächerliche zu ziehen " hast du geschrieben.
Ich frage mal warum nimmst du dir das Recht es als "derart wichtig" zu deklarieren?
Ich finde es total UNWICHTIG!
Aber ich lasse dir deine Meinung, lasse du mir bitte auch meine.
Argumente hast du ja jetzt bekommen. Denke aber dran: Es sind meine Argumente, mir ist schon klar, dass sie dir überhaupt nicht zusagen, so wenig mir dein "derart wichtige Thema" zusagt.

War dir das jetzt ernsthaft genug? Und wenn ja, was hat es gebracht?
Gruß Georg
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Agent_no6
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#111

Beitrag von Agent_no6 »

Ich frage mich warum das Thema immer und immer wieder überhaupt rausgekrant wird.
Aktuell ist nichts geplant, keine Gesetzesvorlage nichts.Es wurde mal darüber diskutiert, ja ok.
Verstehe ich nicht. Solange da tatsächlich noch nichts geplant ist, und wie das überhaupt aussehen soll, solange braucht man sich doch gar keinen Kopf machen.
Ich gehe davon aus, solange wir kein Tempolimit haben, solange wird es auch keine Altersbeschränkung geben oder eine andere Form der Kontrolle...
Habe da keine Sorgen..
Viele Grüße
Dietmar
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Heribert
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#112

Beitrag von Heribert »

Ich finde auch, dass diesbezüglich hier über "ungelegte Eier" diskutiert wird.
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AndiEh
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#113

Beitrag von AndiEh »

raidy hat geschrieben: Sa 29. Apr 2023, 16:29
Wir ersaufen noch an neuen Regelungen und Gesetzen, wir sind wohl ein Volk, was für jeden Sch... ein neues Gesetz will.
Ich will meine Ruhe vor denen, die mir dauernd was neues vorschreiben wollen, das geht mir so was von auf den Wecker. Lasst mich einfach in Ruhe, schreibt mir nicht jeden Sch... vor.
Amen.....

Gruß
Andi
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heinz1
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#114

Beitrag von heinz1 »

Heribert hat geschrieben: Sa 29. Apr 2023, 18:44
Ich finde auch, dass diesbezüglich hier über "ungelegte Eier" diskutiert wird.
Für die, die so einen Fall in der Familie haben, kann das höchst problematisch sein.
Was kommt auf uns zu, wenn "der/die Alte" einen Unfall baut, womöglich noch mit Personenschaden, und die Versicherung dann später mit Regressforderungen anklopft??

Aber wie gesagt: Da genügt es nicht, den Schein einzuziehen. Da muss das Fahrzeug verschwinden.

https://www.test.de/Demenz-Wenn-Autofah ... 5321390-0/
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raidy
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#115

Beitrag von raidy »

heinz1 hat geschrieben: So 30. Apr 2023, 09:35
Für die, die so einen Fall in der Familie haben, kann das höchst problematisch sein.
Stimmt!
Das gleiche Problem haben aber auch die, welche einen Alkoholiker in der Familie haben.
Trotzdem fordert keiner, dass man alle Jahre einen Leberwerte-TÜV machen muss um präventiv eine theoretisch mögliche Gefährdung auszuschließen. Und das, obwohl es mehr Unfälle, Verletzte und Tote durch Alkohol als durch altersbedingte Unfälle am Steuer gibt.
Gruß Georg
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#116

Beitrag von Agent_no6 »

Wir sollten eher mal einen Waffentauglichkeitstest einführen, bevor wir über einen Fahrtauglichkeitstest reden.
Oder einen Kinderkriegentauglichkeitstest, wer alles Kinder bekommt, die nicht tauglich dafür sind und und und
Viele Grüße
Dietmar
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Heribert
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#117

Beitrag von Heribert »

Seit wann kann denn eine Versicherung Regress einfordern, wenn der Verursacher einen Führerschein hat und das Fahrzeug ordentlich versichert ist ? Nun hört doch mal auf, derartige Horrorszenarien hier einzuspielen.
Heribert
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heinz1
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#118

Beitrag von heinz1 »

Heribert hat geschrieben: So 30. Apr 2023, 17:47
Seit wann kann denn eine Versicherung Regress einfordern, wenn der Verursacher einen Führerschein hat und das Fahrzeug ordentlich versichert ist ? Nun hört doch mal auf, derartige Horrorszenarien hier einzuspielen.
Informiere Dich mal über die Rechtslage.
Einen Link hatte ich schon angeboten.

https://www.test.de/Demenz-Wenn-Autofah ... 5321390-0/
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heinz1
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#119

Beitrag von heinz1 »

raidy hat geschrieben: So 30. Apr 2023, 10:21

Das gleiche Problem haben aber auch die, welche einen Alkoholiker in der Familie haben.
Trotzdem fordert keiner, dass man alle Jahre einen Leberwerte-TÜV machen muss
Früher oder später muss er zum "Idiotentest". Da geht es nicht nur um Leberwerte.
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LT35
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Re: Fahrtauglichkeitstest für Senioren?

#120

Beitrag von LT35 »

Moin
heinz1 hat geschrieben: So 30. Apr 2023, 18:06
Heribert hat geschrieben: So 30. Apr 2023, 17:47
Seit wann kann denn eine Versicherung Regress einfordern, wenn der Verursacher einen Führerschein hat und das Fahrzeug ordentlich versichert ist ? [...]
Informiere Dich mal über die Rechtslage.
Einen Link hatte ich schon angeboten.

https://www.test.de/Demenz-Wenn-Autofah ... 5321390-0/
Das ist aber etwas dünn ("kann" und "eventuell" ), was zu dem Thema da steht. Zunächst mal müsste die Verantwortlichkeit der schädigenden Person selbst entfallen. Die Rechtsgrundlage dafür könnte §827 BGB sein.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__827.html

Das löst aber nicht automatisch die Verantwortung für einen Dritten aus, auch nicht für die Verwandtschaft oder den Ehegatten. Hierzu bedürfte es m.E. die Verletzung der Aufsichtspflicht und die muss ja erst einmal bestehen. Bei einer gesetzlichen Betreuung könnte man die Haftung schon eher annehmen, beschränkt auf die Aufgabenkreise, für die diese Betreuung besteht. Die Aufsichtspflicht an sich entsteht m.E. nicht grundsätzlich mit der Betreuung. Für den ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuer kann es eine Haftpflichtversicherung geben (automatisch in einigen Bundesländern oder Mitgliedschaft in einschlägigen Vereinen), die dann mal die Fährlässigkeit abdeckt.

Beim Bewohner eines Pflegeheimes sieht das etwas anders aus, das ist ja keine ehrenamtliche Betreuung, wobei die wohl eine Gruppenhaftpflichtversicherung für die "Bewohner" haben werden. Nur wird kaum jemand noch ein Kfz bewegen.

Rechtsgrundlage für den Entzug der Fahrerlaubnis:

§3 StVG https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__3.html
§2 Abs. 4 StVG https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html

"Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. Ist der Bewerber auf Grund körperlicher oder geistiger Mängel nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, so erteilt die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis mit Beschränkungen oder unter Auflagen, wenn dadurch das sichere Führen von Kraftfahrzeugen gewährleistet ist."


§46 FeV https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__46.html

Anlage 4 zur FeV https://www.gesetze-im-internet.de/fev_ ... age_4.html
(das sind Regelfälle, keine automatischen k-O-Kriterien)

Anlage 6 zur FeV https://www.gesetze-im-internet.de/fev_ ... age_6.html
(speziell Sehvermögen)


In 3 StVG steht "Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen" , danach besteht da eher kein Ermessenspielraum. Wenn die Behörde die Person denn für ungeeignet hält und das kann sie nicht immer so am Scheibtisch entscheiden. Erstmal muss sie es wissen, offiziell und nicht anonym, und dann brauchts halt Gutachten.

Gruß
K.R.
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