Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Hier die Meldung in Deutsch:
https://trans.info/de/frankreich-neue-p ... gen-211630
Die Frage ist ob es so wie in Deutschland " schwere PKW" Klasse M1 gibt oder ob mit "Lastkraftwagen" vehicles lourdes auch Wohnmobile gemeint sind. Das verstehe ich nicht, meine frankophile Tochter versucht es rauszubekommen.
Ich gehe erst mal davon aus, dass
Klasse N2
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.
Klasse N3
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.
Gemeint sind.
Um die Zuordnung einer französischen Vorschrift zu einem Gesetz vornehmen zu können, muss zunächst ein Fahrzeug in Frankreich einer jeweiligen Fahrzeugtype zugeordnet werden. Die Fahrzeuge lassen sich wie folgt in die 3 Typen-Gruppen L, M, N unterteilen:
Ein PKW zählt zum Typ M1: Transport von Personen bis 8 Sitzplätze (plus Fahrersitz) Gesamtgewicht bis 3,5 t
Ein Bus zählt zum Typ M2 oder M3: Transport von Personen ab 8 Sitzplätzen (plus Fahrersitz), ab 3,5 t bis 5 t entspricht M2. Der Transport von Personen ab 8 Sitzplätzen (plus Fahrersitz), ab 5 t entspricht M3
Ein Nutzfahrzeug zählt zum Typ N1: Transport von Waren, Gesamtgewicht bis 3,5 t
Ein LKW zählt zum Typ N2 oder N3: Transport von Waren, Gesamtgewicht ab 3,5 t bis 12 t entspricht N2. Der Transport von Waren, Gesamtgewicht ab 12 t entspricht N3
Motoräder, Mofas, Dreiräder und 4-rädrige Leichtfahrzeuge bis 400kg zählen zu den Fahrzeugtypen L1-L7
Alle Fahrzeugtypen finden sich detailliert im Décret 2016-697 vom 27.05.2016, Code de la Route - Article R311-1.
Grüße, Alf
https://trans.info/de/frankreich-neue-p ... gen-211630
Die Frage ist ob es so wie in Deutschland " schwere PKW" Klasse M1 gibt oder ob mit "Lastkraftwagen" vehicles lourdes auch Wohnmobile gemeint sind. Das verstehe ich nicht, meine frankophile Tochter versucht es rauszubekommen.
Ich gehe erst mal davon aus, dass
Klasse N2
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.
Klasse N3
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.
Gemeint sind.
Um die Zuordnung einer französischen Vorschrift zu einem Gesetz vornehmen zu können, muss zunächst ein Fahrzeug in Frankreich einer jeweiligen Fahrzeugtype zugeordnet werden. Die Fahrzeuge lassen sich wie folgt in die 3 Typen-Gruppen L, M, N unterteilen:
Ein PKW zählt zum Typ M1: Transport von Personen bis 8 Sitzplätze (plus Fahrersitz) Gesamtgewicht bis 3,5 t
Ein Bus zählt zum Typ M2 oder M3: Transport von Personen ab 8 Sitzplätzen (plus Fahrersitz), ab 3,5 t bis 5 t entspricht M2. Der Transport von Personen ab 8 Sitzplätzen (plus Fahrersitz), ab 5 t entspricht M3
Ein Nutzfahrzeug zählt zum Typ N1: Transport von Waren, Gesamtgewicht bis 3,5 t
Ein LKW zählt zum Typ N2 oder N3: Transport von Waren, Gesamtgewicht ab 3,5 t bis 12 t entspricht N2. Der Transport von Waren, Gesamtgewicht ab 12 t entspricht N3
Motoräder, Mofas, Dreiräder und 4-rädrige Leichtfahrzeuge bis 400kg zählen zu den Fahrzeugtypen L1-L7
Alle Fahrzeugtypen finden sich detailliert im Décret 2016-697 vom 27.05.2016, Code de la Route - Article R311-1.
Grüße, Alf
Meine Bastelbude: https://forum.hme-ev.de/search.php?sr=t ... =titleonly
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Salut
Sicherlich eine gute Sache für die Sicherheit. Mein Wohnmobil 6.99 Meter lang, aufgelastet auf 3.9 T und ohne toten Winkel müsste nun mit einem solchen Kleber versehen werden. D.h. auch wenn ich auf der Autobahn nun die Geschwindigkeit für über 3.5 T überschreite, zeige ich der staatlichen Rennleitung in ganz Europa, dass mein WoMo aufgelastet ist - will ich das?
Gruss Martin
PS: In Frankreich gibt es immer wieder solche Dinge (z.B. die Umweltplakette die kein Franzose beachtet oder das Mitführen von Alkotests)
Sicherlich eine gute Sache für die Sicherheit. Mein Wohnmobil 6.99 Meter lang, aufgelastet auf 3.9 T und ohne toten Winkel müsste nun mit einem solchen Kleber versehen werden. D.h. auch wenn ich auf der Autobahn nun die Geschwindigkeit für über 3.5 T überschreite, zeige ich der staatlichen Rennleitung in ganz Europa, dass mein WoMo aufgelastet ist - will ich das?
Gruss Martin
PS: In Frankreich gibt es immer wieder solche Dinge (z.B. die Umweltplakette die kein Franzose beachtet oder das Mitführen von Alkotests)
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Also, wenn ich nach Frankreich fahre klebe ich halt so ein Dingens drauf und schon ist Ruhe, oder ?
Ich muß noch den Aufkleber "Promobil Forum-ich bin dabei" abkratzen, jetzt ist es mir dafür aber zu kalt.
Ich muß noch den Aufkleber "Promobil Forum-ich bin dabei" abkratzen, jetzt ist es mir dafür aber zu kalt.
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"

Franz
Vormals "Waldbauer"
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Franz, obwohl mich die Klebevorschrift nicht betrifft (<3,5t), muss ich hier doch mal solchen Pauschalmeinungen widersprechen. Auf meiner täglichen Radlfahrt in die Arbeit sehe ich bestimmt mehr PKW-Fahrer, die die Regeln missachten als böse Radlrambos. Zuparken von Radwegen, Rechtsabbiegen ohne Rücksicht, bei Dunkelrot noch über den Fußgänger-/Radüberweg, Vorfahrt für Radfahrer gibts nicht, von 1,5m Abstand beim Überholen will ich gar nicht erst anfangen...Austragler hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 11:12Die Idee mit diesem Aufkleber ist an sich nicht schlecht.
Aaaaber:
Radfahrer und Fußgänger werden den genau so ignorieren wie sie rote Ampeln und andere Verhaltensmaßregeln nicht beachten.
Ich glaube nicht dass es viele Radler (und Fußgänger) gibt, die wissentlich und aus Spaß die Knochen hinhalten. Ohne defensive und vorrausschauende Fahrweise beim Radfahren würde ich hier sicher schon lange nicht mehr mitschreiben. Und denkt dran - es gibt auch radfahrende Kinder und Ältere, die komplexe Situationen nicht überblicken bzw. schnell darauf reagieren können.
Gab es nicht eine neue Vorschrift hierzulande, dass >3,5t-Fahrzeuge vor dem Rechtsabbiegen stoppen müssen? Nicht dass ich davon schon mal was gemerkt hätte...
Grüße
Steffen
Die Ebene ist der Gipfel geografischer Niveaulosigkeit - schöne Grüße
Steffen im Hymer Exsis I 564 - 3,5t / 6,75x2,22x2,77m
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Du hast ja vollkommen recht.
Ich hätte vor "Radfahrer und Fußgänger" das Wort "manche" setzen müssen.
Ich hätte vor "Radfahrer und Fußgänger" das Wort "manche" setzen müssen.
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"

Franz
Vormals "Waldbauer"
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
OT, ADAC: Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen künftig auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren.rumfahrer hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 14:21Gab es nicht eine neue Vorschrift hierzulande, dass >3,5t-Fahrzeuge vor dem Rechtsabbiegen stoppen müssen? Nicht dass ich davon schon mal was gemerkt hätte...
Grüße
Steffen
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Ja, ist off topic. Da hast du aber was brutal falsch verstanden.MobilLoewe hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 14:34OT, ADAC: Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen künftig auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren.
Meine Bastelbude: https://forum.hme-ev.de/search.php?sr=t ... =titleonly
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Der Text ist am 5.1. raus:
https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/ ... 0042865682
...aber die französische Fachpresse kolportiert auch nur. Denn nix Genaues steht noch immer nicht drin. Und so wird angenommen, dass es angewandt werden muss...
https://www.lemondeducampingcar.fr/cour ... rts/189428
https://www.camping-car.com/nos-actus/2 ... bligatoire
https://ffcc.fr/actualite/nos-camping-c ... les-morts/
https://ffcc.fr/actualite/signalisation ... 35-tonnes/
Mal sehen, ob die FFCC (die französische CampingCar Vereinigung) noch was unternimmt: "...La FFCC a saisi Madame la Déléguée à la sécurité routière pour que les campings cars poids lourds soient ajoutés à la liste des véhicules exonérés de l’obligation de porter la signalisation avertissant de la présence d’un angle mort, objet du décret . Les camping-cars sont des véhicules de transports de personnes. Cette nouvelle réglementation les concerne..."
Aber mal klar: wer geht schon hin und sagt was gegen Sicherheitsmassnahmen, und seien sie noch so quer?
https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/ ... 0042865682
...aber die französische Fachpresse kolportiert auch nur. Denn nix Genaues steht noch immer nicht drin. Und so wird angenommen, dass es angewandt werden muss...
https://www.lemondeducampingcar.fr/cour ... rts/189428
https://www.camping-car.com/nos-actus/2 ... bligatoire
https://ffcc.fr/actualite/nos-camping-c ... les-morts/
https://ffcc.fr/actualite/signalisation ... 35-tonnes/
Mal sehen, ob die FFCC (die französische CampingCar Vereinigung) noch was unternimmt: "...La FFCC a saisi Madame la Déléguée à la sécurité routière pour que les campings cars poids lourds soient ajoutés à la liste des véhicules exonérés de l’obligation de porter la signalisation avertissant de la présence d’un angle mort, objet du décret . Les camping-cars sont des véhicules de transports de personnes. Cette nouvelle réglementation les concerne..."
Aber mal klar: wer geht schon hin und sagt was gegen Sicherheitsmassnahmen, und seien sie noch so quer?
Grüsse, Andreas
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Nö. Passt flankierend genau hier rein.Alfred hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 14:37Ja, ist off topic. Da hast du aber was brutal falsch verstanden.MobilLoewe hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 14:34OT, ADAC: Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen künftig auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren.
Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !

Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Davon ist mir nichts bekannt, ich weiß nur was von nicht schneller als 7 Km/h.rumfahrer hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 14:21
Gab es nicht eine neue Vorschrift hierzulande, dass >3,5t-Fahrzeuge vor dem Rechtsabbiegen stoppen müssen? Nicht dass ich davon schon mal was gemerkt hätte...
Grüße
Steffen
Grüße Hans
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Moin
OT Abbiegen mit Kfz über 3.5t zGM in D:
§ 9 Absatz 6 StVO:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html
Mit freundlichen Grüßen
K.R.
OT Abbiegen mit Kfz über 3.5t zGM in D:
§ 9 Absatz 6 StVO:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html
Mit freundlichen Grüßen
K.R.
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
So ist es richtig:
Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.
Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.
Meine Bastelbude: https://forum.hme-ev.de/search.php?sr=t ... =titleonly
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Was ist wenn ich einen Anhänger dran habe,ist das Schild dann auch auf den Anhänger anzubringen? Was ist wenn ich nur auf der Autobahn unterwegs bin?
Grüße Hans
Grüße Hans
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Nee, der Anhänger braucht kein eigenes Schild und auf Autobahnen ist die "Beschilderung" nicht vorgeschrieben, sondern nur im städtischen Bereich (dem man aber z.B. auf vielen Landstrasse kaum entgehen kann).
Tom
Tom
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Es gibt von Camperklatsch ein schönes YT Video, wo sie versucht haben diese 3 Schilder gemäß den Vorschriften anzubringen.
Bleibt auch noch die Frage, wo bringe ich das hintere Schild an, wenn hinten ein Fahrradträger angebracht ist.
Bleibt auch noch die Frage, wo bringe ich das hintere Schild an, wenn hinten ein Fahrradträger angebracht ist.
MLT-580 3,5t auf MB 416CDI Automatik
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Das wäre ja noch die einfachere Lösung. Man könnte sich ein abnehmbares Schild bauen. Für mich haben die einen Vogel, vermutlich ziehn dann andere Länder mit ihren eigenen Vorstellungen nach, natürlich in der eigenen Landessprache. Sieht man ja bei der Warntafel Italien/Spanien, für einen Laien kaum merklich.HannesNRW hat geschrieben: Di 19. Jan 2021, 15:55wo bringe ich das hintere Schild an, wenn hinten ein Fahrradträger angebracht ist.
Grüße Hans
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Na ja, ist halt so.
Viel interessanter: An der Vorderfront vom Ducato kann man doch Magnetschilder anbringen. Nur hinten muß man sich etwas anderes einfallen lassen, das dürfte Alu (oder wahlweise GFK) sein.
Sehe ich das richtig?
Gruß
Andi
Viel interessanter: An der Vorderfront vom Ducato kann man doch Magnetschilder anbringen. Nur hinten muß man sich etwas anderes einfallen lassen, das dürfte Alu (oder wahlweise GFK) sein.
Sehe ich das richtig?
Gruß
Andi
Unterwegs mit einem Knaus Sun Ti 700 MEG 2019 4t Jetzt reisen.....nicht später
Wie funktioniert das Forum? Hier entlang für Tipps und Tricks: KLICK
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Sehe ich auch so. Gibt es denn Magnetschilder? (die haften auch auf einem Sprinter
) Hinten könnte man den Aufkleber einlaminieren und mit doppelseitigen Klebeband befestigen.
