Mobilhein hat geschrieben: Fr 4. Okt 2024, 22:58
Nach gut zwei Monaten erhielt ich jetzt eine Rechnung für Software Update usw.
Eine weitere von mir beauftragte Arbeit wurde nach meiner Meinung zu einem Wucherpreis abgerechnet.
Da stellt sich sicher auch mir die Frage, muss ich tatsächlich bei einer Fachwerkstatt (MB) bleiben, um die Gewährleistung aufrecht zu erhalten?
Da vermischen sich verschiedene Sachverhalte.
Als erstes mal Grundsätzliches. Die Gewährleistung, von in Deutschland zwei Jahre, hat immer der Verkäuferbetrieb zu leisten.
Da dies bei einem Fahrzeug oft schwierig ist, den Herstellern klar ist, dass dies zu Unmut führen würde, wenn der Fahrzeugbesitzer irgendwo wegen einem Fehler liegenbleibt und dann wegen dem Fehler des Herstellers auch noch bezahlen muß, vereinbart er in der Regel mit seinen Vertragshändlern, dass sie die Gewährleistungsfälle direkt mir dem Hersteller abrechnen können (und müssen), auch wenn das Fahrzeug nicht bei ihnen gekauft wurde.
Dies teilen sie dem Fahrzeugbesitzer in der Regel mit einer
Garantievereinbarung in den Unterlagen mit. Diese Garantie, dass der Kunde auch bei einer anderen Vertragswerkstatt Fehler beheben lassen kann, kann der Hersteller an Bedingungen knüpfen, wie z.B. regelmäßige Wartung in einer Vertragswerkstatt.
Daraus folgt: Hast du so eine Garantievereinbarung in deinen Unterlagen, hast du die Fehlersuche und das Softwareupdate bei einer Vertragswerkstatt machen lassen, hätten sie dir diese Arbeiten nicht berechnen dürfen. (bitte mal nachlesen).
Hast du so eine Garantievereinbarung nicht, kannst du zu deinem Verkaufshändler gehen und ihm die Rechnung vorlegen. Weigert dieser sich, die Rechnung zu ersetzen, bleibt nur der Klageweg.
Hast du diese Garantievereinbarung, also eine Erweiterung der gesetzlichen Gewährleistung, und willst diese in Anspruch nehmen, dann wirst du dich in der Garantiezeit an diese Bedingungen halten müssen.
In deinem Fall würde ich mich dann an MB wenden, und den Fall schildern. (Vorher vielleicht mal mit der Reparaturwerkstatt sprechen, ob sie bei der Rechnungsstellung nicht einen Fehler gemacht haben)
Gruß
Andi