Es gibt mittlerweile ein erstes Urteil des AG Bottrop von 12.2022 ("29 owi-40 js 1108/22-557/22", findet man im Internet unter diesem Aktenzeichen zum Download, z.B. bei linertreff).
Dieses bestätigt die Rechtsauffassung, die ich ausführlich herausgearbeitet habe, und die unbestreitbar belegt, dass Wohnmobile (zumindest bis 3,5t zGG) eindeutig PKW im Sinne der StVO und auch im Sinne des Rechtes zu parken sind. (Siehe im Anhang, sollte jeder Wohnmobilfahrer kennen). Die m.A.n. verfassungswidrigen Urteile des OLG Schleswig und des KG Berlin von 1990 bzw. 1991 sind auch nach dem AG Bottrop veraltet und nicht mehr relevant. Das gleiche gilt für alte Kommentarmeinungen und erst recht für die politische Meinung der Bundesregierung, auf die sich auch die Stadt Schweinfurt beziehen wollte.
Das Verwaltungsgericht Würzburg verhandelt am 26.07.23 um 11:00 in Würzburg. Dort geht es auch um dieses Thema und auch die Rechtmäßigkeit der betreffenden Parkzone bzw. die Rechtmäßigkeit der Verweigerung einer Ausnahmegenehmigung für mich. Die Ausnahmegenehmigung wurde mir verweigert, weil es in meinem Haushalt ein weiteres Fahrzeug gäbe, das ich aber nicht nutzen kann. Die Stadt hat dies nicht interessiert. Sie hat mir und meiner Familie im Rahmen der Klage sogar nach spioniert, Eigentumsverhältnisse recherchiert, den Parkort meines Fahrzeuges außerhalb der Parkzone durch den Außendienst eruieren lassen usw. Allein dies ist schon ein Skandal. Darüber hinaus hat man mindestens einem Reichen für sein Luxuswohnmobil eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dazu muss man wissen, dass das betreffende Wohngebiet (Parkzone) das Nobelwohngebiet von Schweinfurt ist. Die Wohnmobile und Wohnwägen hat man vor allem in das angrenzende, aber auch gute Wohngebiet Steinberg verdrängt. Die hatten aber anscheinend keine so große Lobby im Stadtrat. Die vorgeschobenen Argumente der Stadt für die Parkzone im traditionellen, historischen Nobelwohngebiet Hochfeld waren, es gäbe zu wenig Parkplätze für die Mitarbeiter und Besucher des dort ansässigen Krankenhauses sowie auch für die Besucher der Anwohner des Hochfeldes. Aha, Besucher und Krankenhausmitarbeiter haben laut Meinung der Stadt also anscheinend Vorrang vor Anwohnern selbst. Dazu verdrängte man nun die Besitzer von Wohnmobilen, Transportern und Anhängern. Bezüglich der Anhänger mag dies vertretbar sein. Es gibt kein Recht auf Nutzung des öffentlichen Raumes zum Parken laut Städtetag etc. Es ist auch nicht sozial, wenn man seinen Anhänger - egal welcher Art - in einem Wohngebiet mit prekärer Parksituation parkt. Am Hochfeld gibt es in mindestens einer solchen Straße eine derartig prekäre Parksituation, dort befinden sich einige Hochhäuser und Wohnblöcke, von "nobel" kann man da auch nicht mehr reden. In dieser Straße wohne ich. Vor allem dort hat man vor Einrichtung der Parkzone die Parksituation noch einmal verschärft, in dem man am gesamten Hochfeld Stadtteil Parkmarkierungen anbrachte. Ein älterer Stadtrat, der vermögensbezogen in einer anderen Sphäre schwebt, hat sich mir gegenüber nicht geschämt zu behaupten, dass man damit die Parksituation ja verbessert habe. Aha, für die Besitzer der Villen und Einfamilienhäuser sicher, denn die müssen jetzt nicht mehr mit dem Zollstab herumlaufen, um Polizei und Parküberwachung mal wieder jemanden zu melden, der 10cm zu nah an ihrer Garagenausfahrt parkt. Der Rest - wie ich - guckt in die Röhre und hat jetzt noch mehr Probleme zu parken. Es ist übrigens witzig, dass die Mitarbeiter oder Besucher des Krankenhauses maximal 300m entfernt vom Krankenhaus parken wollen. Weiter will man nicht laufen. Die Parkzone ist aber um ein Vielfaches größer, umfasst das ganze Wohngebiet. Natürlich gibt es auch 2 Parkhäuser, deren Benutzung ist den Mitarbeitern des Krankenhauses aber laut Stadt nicht zuzumuten bzw. man kann sie nicht zwingen. Aha. Daher "zwingt" man lieber arme Bewohner als Besitzer von Wohnmobilen und Transportern, die keinen eigenen Parkgrund besitzen ...
Natürlich handelt es sich nur um eine Handvoll betreffender Fahrzeuge, denn die Mehrheit der über 400 Besitzer von Wohnmobilen und Anhängern sind Besitzer von Anhängern, die entweder auf ihren Grundstücken parken, oder auf Campingplätzen abgestellt sind. Und die Besitzer von teuren Wohnmobilen stellen ihre reinen Zweitfahrzeuge meist ohnehin auf Privatgrund oder in Hallen ab, allein schon zum Schutz vor Wetter oder Vandalismus etc.
Die Amtsgerichte unterstützen ein solch rechtswidriges Verhalten der Kommunen leider anscheinend meist, denn auch ich wurde aufgrund meines Einspruches gegen eine erste Verwarnung vorgeladen. Und dies, obwohl besondere Umstände vorliegen, die - abgesehen davon, dass mein Wohnmobil eindeutig ein PKW ist (laut EU Klasse M1, urspr. Klasse 16 deutscher Kategorie, sowie laut mehreren OLGs und des BFH, alle sich auch auf § 4 PBfeG beziehend), - nahelegen, dass die Stadt die Verwarnung schon aus anderen Gründen rechtswidrig erteilt hat, u.a. parkte ich schon vor Aufstellung der entsprechenden Schilder ein paar Tage an der betreffenden Stelle. Das Aufstellen der Schilder erfolgte erst danach (etwa 2 Tage später), ohne dass zuvor ein konkreter (fixer) Termin den Anwohnern genannt worden war. Am ersten Werktag nach Aufstellen der Zonenschilder hat man dann sofort Verwarnungen verteilt. Dies kann man nur als bösartig bezeichnen. Und das Amtsgericht findet dies anscheinend OK, denn es hat mich in der Vorladung schon vorverurteilt und mir nahe gelegt, den Einspruch zurückzunehmen. Dem AG habe ich aber entsprechend geantwortet. Insbesondere wäre jede Argumentation, Wohnmobile wären keine PKW, weil sie überwiegend dem "Wohnen" dienen, aus rechtlicher Perspektive (StVO, OLG Entscheidungen etc.) heutzutage nur noch haarsträubender Unsinn. Leider gibt es gegen OWiG Entscheidungen keine Berufung, sondern nur eine Rechtsbeschwerde, die einer Revision entspricht. Das entspricht m.A.n. auch nicht einem guten Rechtsstaat, dessen Erläuterung hier aber zu weit führt und endlich von der EU bzw. EU-Gerichten Deutschland gegenüber angemahnt werden sollte.
Der Grund, weshalb die Stadt die Parkzone eingerichtet hat, ist offensichtlich. Sicher nicht, um die prekäre Parksituation für die Menschen am Hochfeld zu verbessern, die keinen eigenen Parkraum besitzen. Und nach dem St. Floriansprinzip vertreibt man rechtsmissbräuchlich Anwohner in Nachbarwohngebiete. Leider ist dies nicht strafbar, zumindest nicht als Amtsmissbrauch, da man im 3. Reich den entsprechenden Paragraphen aufgehoben hat und die Politik sich bis heute weigert, einen entsprechenden Paragraphen, wie er in Österreich mit §302 StGB noch existiert, wieder einzuführen. Ein Skandal - wie alles an diesem "Fall", der eigentlich vor eines der europäischen Gerichte gehört. Deutschland, das immer belehrend auf andere zeigt, sollte zuerst einmal vor seiner eigenen Türe kehren und den Rechtsstaat wieder herstellen. Aber dies ist ein noch viel komplexeres Thema. Ach ja, ich bin kein Jurist, aber etwas vorbelastet
