Übereinstimmungserklärung Mercedes Esterel 21

Hier kann jeder sein Wohnmobil vorstellen. Wie es ausgestattet ist, ob es sich unter 3,5t fahren läßt etc.
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RALFROCK
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Übereinstimmungserklärung Mercedes Esterel 21

#1

Beitrag von RALFROCK »

Hallo liebe
Forenmitglieder,
Mein Name ust Ralf Fuckardt und komme aus Düsseldorf und für meinen heute eintretenden Vorruhestanfand kaufte ich mir im November 22 einen Mercedes Esterel 21 in Frankreich.
Und da fingen die Probleme an...erst heißt es ich benötige einen neuen TÜV Dekra D.dorf...also Termin gemacht..7 Wochen später zum Termin gege ich vorher zum Straßenverkehrsamt und man bestätigt mir, dass der TÜV aus Frankreich anerkannt wurde...Termin bei Dekra abgesagt und ab zum Straßenverkehrsamt Mettmann,,, alles Super, dann zur Frage, wo ist den das COC Übereinkommensgedöns....nachdem mir die nette Dame erklärt hat worum es sich handelt ab nach Mercedes Sprinter Vertragswerkstatt und ein Coc angefordert...nach 3 Wochen kommt jenes. 249€ abgedrückt und wieder zum Straßenverkehrsamt.. die Dame staunt...und sagt, was soll ich denn damit, das ist das Datenblatt für den Sprinter und nicht für den Aufbau von Esterel....diese Firma gibt es aber nicht mehr und die Alternative wäre eine Paragraph 21 Vollabnahme...dafür wäre dann auch das COC von Mercedes brauchbar...nach mehreren Telefonaten und jeder teilt einem etwas anderes mit nun die Frage an Euch...wo soll man denn nun dieses EUblättchen bekommen , oder bleibt nur die Alternative Parag.21...und dies schimpft sich dann Europa...vielen Dank und eventuell ist dieses Problem bekannt.
LG Ralf :-$
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Fazerfahrer
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Re: Übereinstimmungserklärung

#2

Beitrag von Fazerfahrer »

Hallo Ralf,

erstmal Gruß in meine alte Heimat (Exil Velberter).

Welches Baujahr ist Dein Fahrzeug?

Ich habe etwas aus 2004 gefunden?

https://www.promobil.de/einzeltest/esterel-21-ld/

Früher gab es noch kein COC, von daher ist es fraglich ob es dieses Dokument jemals für Dein Fahrzeug gab?

https://www.eurococ.eu/de/coc-pedia/was ... cheinigung.
Mit Grüßen aus dem Fränkischen Seenland, Thorsten.
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Alpa
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Re: Übereinstimmungserklärung

#3

Beitrag von Alpa »

Hallo Ralf,

Deine Verärgerung ist verständlich, die EU-Schelte aber dennoch ungerechtfertigt. Denn die EU hat alle Voraussetzungen für ein unkompliziertes Zulassungsverfahren überall in der EU geschaffen.

Das Certificate of Conformity (CoC) wurde Ende der 90er gerade für Zwecke, wie das deine, geschaffen. Es bescheinigt die Übereinstimmung eines national zugelassenen Fahrzeuges mit den EU-Zulassungsrichtlinien und eine EG-Typgenehmigung. Es ist daher zwingend erforderlich für die unkompliziert prüfungsfreie Zulassung im europäischen Ausland (hier Deutschland, weil du ein französisches Fahrzeug hast) Du bekommst es in der Tat nur von dem Hersteller nachgeliefert. Und der Hersteller ist Esterel. Wenn es den nicht mehr gibt, hast du erst mal schlechte Karten.
Das CoC des Fahrgestellherstellers Mercedes ist nur Basis für die zweite, endgültige CoC des Aufbauherstellers.

Wenn du die französische Zulassung (Certificat d'immatriculation) oder eine Kopie davon hast, kannst du versuchen, mit der dort vermerkten EG-Typgenehmigungsnummer hier bei uns eine Zulassung zu bekommen. Genauso wie in unser Zulassungsbescheinigung Teil 1 findest du diese Nummer unter der Ziff. K.
Es kann aber sein, dass ergänzend dazu noch weitere Daten angeliefert werden müssen, weil die Typ-Genehmigungsnummer und das Certificat d'immatriculation u.U. das CoC-Datenblatt nicht vollständig ersetzen können. Das kann z.B. das Leergewicht sein oder ähnliches, was nationale Bestimmungen nicht zwingend in ihren Zulassungsbescheinigungen voraussetzen.

Für Großserienfahrzeuge gibt es kommerzielle Datenbanken, deren Anbieter die erforderlichen Daten vorhalten. Für Wohnmobile ist das aber leider eher unwahrscheinlich.

Hast du das alles nicht bzw. kannst die fehlenden Daten nicht liefern, bleibt dir nichts anders als die Einzelabnahme nach 21 StVZO. Dafür brauchst du dann wiederum die CoC von Mercedes. Sonst wird die Prüfung erheblich umfangreicher und finanziell kaum noch lohnenswert, weil Bremsen, Motor etc. noch einmal auf Zulassungsvoraussetzungen und Umweltverträglichkeit etc. geprüft werden müssen.

Das Landratsamt hat dir insofern schon alle wesentlichen Parameter genannt.
Bei geplanten Fahrzeugimporten ist man gut beraten, mit der Zulassungsstelle und einer technischen Prüfstelle (für eventuell erforderliche Umrüstungen) die Voraussetzungen vorab zu klären, wenn man so etwas noch nie gemacht hat. Bei beiden Institutionen gibt es immer jemanden, der sich auch mit Importen aus exotischeren Ländern als der EU auskennt und gerne Auskünfte erteilt. Für Standardimporte z.B aus der EU oder den USA haben viele Ämter und Prüfstellen inzwischen FAQ auf ihren HPs hinterlegt.
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Austragler
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Re: Übereinstimmungserklärung

#4

Beitrag von Austragler »

Leider gibt es in deutschen Zulassungsstellen viele Mitarbeiter die total überfordert sind wenn ein aus dem Ausland nach Deutschland importiertes Fahrzeug hier zum Straßenverkehr zugelassen werden soll. Und leider fühlen sich solche Mitarbeiter,sich am längeren Hebel sitzend wähnend, erstmal dazu berechtigt den Zulassungswilligen zu belehren, ja oft zu schikanieren.
Hat mein Sohn vor einem Jahr erlebt als er seine neue Harley Davidson, gekauft in Salzburg, da sitzt der von uns aus nächste Harleydealer, im Landratsamt anmelden wollte. Die Dame hinterm Schalter kannte sich überhaupt nicht aus und zeigte sich jeglichen Argumenten gegenüber resistent. Sohnemann hörte sich das arrogante Geschwafel eine Zeitlang an, stand auf und sagte der Dame dass er jetzt jemanden holen werde der das Prozedere beherrscht. Wir kennen dort jemanden......
Er kam mit diesem Jemand nach wenigen Minuten zurück und nach weiteren wenigen Minuten war die Zulassung erledigt. Und die Gesichtsfarbe der Dame hinter der Glasscheibe änderte sich von blass nach rot.
Ich gebe zu dass ich ein gestörtes Verhältnis zu Leuten habe die in Behörden arbeiten und dafür gut bezahlt werden obwohl sie nichts können. Nicht mal ein neues Kraftfahrzeug zulassen. Obwohl die Zulassungspapiere vollständig waren inklusive COC-Wisch und auch der Nachweis vorlag dass die deutsche Mehrwertsteuer bezahlt ist. Vielleicht sollte der TE etwas mehr Hartnäckigkeit zeigen ?
Gruß aus Oberbayern
Franz
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Anon18
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Re: Übereinstimmungserklärung

#5

Beitrag von Anon18 »

Hallo Ralf,
sind nicht alle geforderten Papiere vorhanden und sind diese nicht vom Hersteller lieferbar bleibt Dir aus meiner Erfahrung die ich vor 4 Jahren mit einem aus Belgien importieren Auto machen durfte nichts anderes übrig als Paragraph 21. Das Spiel ist ganz einfach: Die Kfz Zulassung lässt nur zu wenn alle Papiere vorliegen. Fehlen welche können diese entweder über Hersteller besorgt werden oder über Untersuchungsgesellschaften wie TÜV DEKRA und andere durch Paragraph 21 ersetzt werden. Bei mir war es langwierig, aber nachdem ich endlich einen fähigen UND willigen TÜV Prüfer gefunden hatte möglich.

Ich wünsche Dir viel Glück, gute Nerven und viiiiiel Erfolg!

Viele Grüße
Willi
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Re: Übereinstimmungserklärung

#6

Beitrag von Bevaube »

Ich würde versuchen, eine Fiat - Werkstatt zu finden, die auch Wohnmobile betreut, aber keinen Hersteller vertritt. Die kennen meist die Materie und auch welche Prüfstelle kooperativ arbeitet.
Das kostet zwar etwas, aber führt eher zum Ziel als wenn Du als kleiner Hansel und Bittsteller auftreten musst.

Gruss, Beat.
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Alpa
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Re: Übereinstimmungserklärung

#7

Beitrag von Alpa »

Tjaffer hat geschrieben: Fr 30. Jun 2023, 21:34
... aus meiner Erfahrung die ich vor 4 Jahren mit einem aus Belgien importieren Auto machen durfte nichts anderes übrig als Paragraph 21.... Bei mir war es langwierig, aber nachdem ich endlich einen fähigen UND willigen TÜV Prüfer gefunden hatte möglich.
Ach ihr Leut. Bis 2019 waren nur technische Prüfstellen wie z.B. TüV oder DEKRA befugt, die sogenannte "Vollabnahme" nach 21 StVZO zu machen. Dafür gab es es speziell ausgebildetes und amtlich anerkanntes Personal, das nicht jede Prüfstelle vorgehalten hat. Wer bzw. welcher Standort das machte, konnte und kann man bei jeder Prüfstelle erfragen.

Heute dürfen das auch andere vom KBA befugte Prüfdienste wie z.B. KÜS und sonstige selbständige Ingenieure machen.

Allen Prüfern ist und war eins gemeinsam. Die Vollabnahme gehört zum Kerngeschäft. Sie verdienen u.a. damit ihr Geld. Warum sollten sie egal bei welcher Organisation nicht willig sein? Ausreichend kompetent sind sie an den vorgesehenen Standorten auf jeden Fall.

Und als Bittsteller muss man nirgends auftreten. Die Zulassungsstellen sind qua Gesetz verpflichtet und die Prüforganisationen sind schlicht Geschäftspartner, die man sich aussuchen kann.
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Jörg

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Anon18
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Re: Übereinstimmungserklärung

#8

Beitrag von Anon18 »

Tj Jörg,
das mit 2019 und nach 2019 ist bekannt. Wenn es sooo einfach ist hast Du recht und ich hab mich zigfach einfach doof angestellt. Kann passieren.
Meine Erfahrungen sind anders als Deine, auch das kann passieren.

Viele Grüße
Willi
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Re: Übereinstimmungserklärung

#9

Beitrag von Austragler »

Die §21-Abnahme wird wohl sein müssen. Ich würde mich vorher bei mehreren entsprechenden Organisationen nach den Kosten erkundigen. Hab ich vor der letzten Gasprüfung gemacht. Beim TÜV wollte man mehr als € 50,- , die GTÜ-Stelle in der Nähe hats für € 35,- gemacht.
Gruß aus Oberbayern
Franz
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Re: Übereinstimmungserklärung Mercedes Esterel 21

#10

Beitrag von Seewolfpk »

Habe die Themenüberschrift mal ergänzt und den Beitrag von Vorstellung neuer User nach hier verschoben.
Gruß
Paul
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Re: Übereinstimmungserklärung Mercedes Esterel 21

#11

Beitrag von LT35 »

Moin
RALFROCK hat geschrieben: Fr 30. Jun 2023, 15:26
[…] Aufbau von Esterel....diese Firma gibt es aber nicht mehr[…]
Wie alt ist denn das Auto eigentlich ? Esterel als Marke mag es nicht mehr geben, die gehören aber seit Anfang der 1990 zu Rapido und wurden bis etwa 2004 auch in Mayenne (F) gefertigt. Erst dann hat man in Beaucouzé (bei Angers) eine neue Fertigung aufgezogen (zusammen mit Itineo), die aber 2012 wieder geschlossen und nach Mayenne zurück verlegt. Der After-Service-Bereich sollte dort bleiben, das dürfte aber wohl längst vorbei sein (am ehemaligen Standort in Beaucouzé ist heute irgendeine BioTech-Firma).

Ob die einem in Mayenne weiterhelfen würden (und könnten), käme evtl. auf einen Versuch an. ( Rapido, 414 Rue des Perrouins, 53100 Mayenne, Frankreich )

Der Weg der Vollabnahme bleibt ja erhalten.

Gruß
K.R.
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Re: Übereinstimmungserklärung Mercedes Esterel 21

#12

Beitrag von Anon18 »

Aus eigener leidvoller Erfahrung, hier in Kurzform: Ein in Frankreich produziertes Auto, nach Belgien verkauft in Belgien nach 24 Jahren gekauft. Damals gab es noch keine COC Papiere, und da von dem Auto insgesamt nur 1500 Stück gebaut wurden war jedes Fahrzeug damals in seinem Zulassungsland eine Einzelabnahme. Ich also, freudig dass das Fahrzeug ja schon 24 Jahre Zulassung in der EU hatte zum Landratsamt zur Zulassung. Zulassung verweigert mit der Begründung dieses Fahrzeug braucht eine (damals einzig zulässig) TÜV Bescheinigung. ( Fahrzeug hatte neuen Belgischen TÜV.) Ich zum nächsten TÜV und die Odyssee ging los. TÜV kein Problem, verschiedene Ausstattungen benötigen Paragraph 21 und ICH muss dem TÜV ein Abgasgutachten vorlegen. Dieses Abgasgutachten gab es nie für das Fahrzeug. Ist aber kein Problem, kann auf meine Kosten bei einem Fachinstitut erstellt werden. Kosten zwischen 3500 € und 6000€, je nachdem ob ich bei der ersten Abgasmessung Erfolg habe. OHNE ABGASGUTACHTEN KEINE ZULASSUNG! Hat mich Unmenge an Zeit, Geld, Aufwand, Km und Nerven gekostet bis ich einen fähigen TÜV Ingenieur gefunden hatte der eine Lösung fand. Die EU finde ich toll!
Meine Vorhersage: ob ein Mercedes Motor verbaut ist ist egal. Das zählt nicht mehr da er nicht mehr in einem Sprinter, sondern in einem Esterel verbaut ist. Der Aufbau ist das kleinere Problem.

Daher nochmal:
Gute Nerven und viiiel Erfolg!

Viele Grüße
Willi
Anon18
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Re: Übereinstimmungserklärung

#13

Beitrag von Anon18 »

Alpa hat geschrieben: Fr 30. Jun 2023, 22:29
Tjaffer hat geschrieben: Fr 30. Jun 2023, 21:34
... aus meiner Erfahrung die ich vor 4 Jahren mit einem aus Belgien importieren Auto machen durfte nichts anderes übrig als Paragraph 21.... Bei mir war es langwierig, aber nachdem ich endlich einen fähigen UND willigen TÜV Prüfer gefunden hatte möglich.
Ach ihr Leut. Bis 2019 waren nur technische Prüfstellen wie z.B. TüV oder DEKRA befugt, die sogenannte "Vollabnahme" nach 21 StVZO zu machen. Dafür gab es es speziell ausgebildetes und amtlich anerkanntes Personal, das nicht jede Prüfstelle vorgehalten hat. Wer bzw. welcher Standort das machte, konnte und kann man bei jeder Prüfstelle erfragen.

Heute dürfen das auch andere vom KBA befugte Prüfdienste wie z.B. KÜS und sonstige selbständige Ingenieure machen.

Und als Bittsteller muss man nirgends auftreten. Die Zulassungsstellen sind qua Gesetz verpflichtet und die Prüforganisationen sind schlicht Geschäftspartner, die man sich aussuchen kann.
Hallo Jörg,
nach nochmaligem lesen Deines Beitrages muss ich Dich korrigieren.
Bis 2019 durfte ausschliesslich der TÜV Fahrzeug nach Paragraph 19 abnehmen. Auch der DEKRA war das verweigert. Ich hab's 2019 versucht, war denen gesetzlich verboten.
Geschäftspartner gegenüber dem der einen Eintragungsantrag stellt ist relativ.
Ich erlebe es gerade live und in Farbe. Ich versuche für meinen Pkw einen Motor der gleichen Baureihe, aber des nächsten Modelljahres eingetragen zu bekommen: 100 Kubikzentimeter mehr Hubraum und 4 PS mehr. Ein Drama. Die tragen nur das ein was ICH vom Hersteller an Daten beibekommen kann. Selbst stellen die keine Nachforschungen an. Auch nicht gegen Gebühren. Gibts den Hersteller, oder wie in meinem Fall die Herstellerkombination nicht mehr, dann gute Nerven.

Viele Grüße
Willi
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Alpa
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Re: Übereinstimmungserklärung

#14

Beitrag von Alpa »

Tjaffer hat geschrieben: Mo 17. Jul 2023, 23:01
Hallo Jörg,
nach nochmaligem lesen Deines Beitrages muss ich Dich korrigieren.
Bis 2019 durfte ausschliesslich der TÜV Fahrzeug nach Paragraph 19 abnehmen. Auch der DEKRA war das verweigert. Ich hab's 2019 versucht ...
Die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis (umgangssprachlich: Vollabnahme) ist in Par 21 StVZO geregelt. Darum geht es im geschilderten Fall von Ralfs Esterel
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Jörg

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Re: Übereinstimmungserklärung Mercedes Esterel 21

#15

Beitrag von Anon18 »

In meinem Fall auch. Und Paragraph 21 ist immer großer Mist da Du immer von Gottes Gnaden bei der Prüfung oder von einem fähigen Prüfer abhängig bist. Was ein anderer Motor des gleichen Fahrzeugs in der nächsten Modellgeneration bei unveränderter Fahrzeugtechnik ausmacht weiss wohl nur die Prüforganisation. Allein: Sie verrät es nicht.

Viele Grüße
Willi
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