Tjaffer hat geschrieben: Mo 17. Jul 2023, 09:49
Hier ist Gefahr im Verzug, Gemeindeverwaltung ist hiermit informiert. Im Schadensfall, da die Verwaltung nichts unternommen hat, ist diese in der Haftung".
Ich weiß, dass das hier ein Stammtisch-Thema ist, aber das ist dann doch zu viel Stammtisch.
Bei uns gilt zum Glück das Verursacherprinzip. Wenn jemand vorgeschriebene 30 km/h missachtet und es kommt dadurch zum Unfall, haftet nicht die Gemeinde sondern derjenige, der die Vorschriften missachtet hat.
Die Gemeinde hat ihrer Verkehrssicherungspflicht durch die Anordnung der Tempo 30 Zone schon Genüge getan. Das belegt die genannte Tatsache, dass sich an dieser Stelle trotz der "Raser" (die in Anliegerstraßen erfahrungsgemäß ohnehin die sich beklagenden Anwohner selbst sind) keine Unfälle mehr ereignet haben. Also auch nix mit "Gefahr im Verzug". Zum Glück orientieren sich solche Begrifflichkeiten auch nicht an jedem "Willi" einer Gemeinde

(Verzeihung für das Wortspiel), das könnte sonst niemand bezahlen.
Wenn jedes Mal die Gemeinde haftet, wenn sich irgendwo ein Unfall ereignet, würdest du nur noch für das Finanzamt arbeiten, um die drohende Staatspleite abzuwenden. Das überall und jederzeit Verkehrsvorschriften missachtet werden, ist schließlich kein Geheimnis.
Und wenn die Gemeinde irgendwo misst, ohne dass sich dort Unfälle ereignen, schreit gleich der nächste Stammtisch noch lauter als der erste
Abzocke 