Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

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Springer12
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#921

Beitrag von Springer12 »

Auch Opfer haben schuld.
Glaube nicht daß mich jemand so über die Leisten ziehen würde wenn es um so eine Summe geht.Wie schon von mir geschrieben würde dann gehen.
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#922

Beitrag von Springer12 »

Auch Opfer haben schuld wenn sie so gutgläubig sind.
Glaube nicht daß mich jemand so über die Leisten ziehen würde wenn es um so eine Summe geht.Wie schon von mir geschrieben würde dann gehen.
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Nikolena
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#923

Beitrag von Nikolena »

Naja, dann besser ERST die Zahlungsbedingungen klären und DANN die Modellauswahl und die Konfiguration angehen.

Hat das schon mal jemand gemacht?

So - und dann hast du nach Stunden Dein Traummobil zusammengestellt, dich über Zusatzeinbauten technisch wie kaufmännisch verständigt, den LT geklärt, bist einig und voller Vorfreude - und gehst dann, weil der Händler, wie ganz viele mittlerweile auch, eine Anzahlung verlangt ? *SCRATCH*

Anzahlungen, gleich welcher Höhe. sind zulässig vereinbar und stellen per se keine Unseriosität oder gar Betrugsabsicht dar.
Wie gesagt kommt’s mMn auf die Absicherung einer geleisteten Zahlung an.

Deine „Abnahmeverpflichtung“ ist für den Händler gar nix wert, wenn du dann nicht bezahlen kannst. Ihr könnt euch dann beide nur auf die Verpflichtung des anderen verklagen.

Andi, der Brief stellt den Eigentumsübertrag sicher, nicht das Fahrzeug. Egal ob es am Händlerhof steht. Er müsste es wohl früher oder später rausrücken. Die Zahlungsbedingungen sind mW peripher. Deshalb wird dieser meist Zug im Zug vereinbart.
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#924

Beitrag von Kumopen »

Also ich finde, dass man aus dem Verlangen eines Händlers nach einer Anzahlung nicht per se auf eine Unseriosität oder finanziell angespannte Lage dieses Handelsunternehmens schlussfolgern sollte. Ich finde es legitim, wenn der Händler sich durch eine Anzahlung der Ernsthaftigkeit des Käufers vergewissert, insbesondere wenn eine Bestellung eine gewisse Individualität in sich trägt wie z.B die Fabrikation einer Couch mit ausgesuchtem Bezug. Die Alarmglocken sollten schrillen, wenn die Höhe der Anzahlung ca.10% des Gesamtpreises überschreitet.
Gruß
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#925

Beitrag von Springer12 »

Kumopen hat geschrieben: Mo 31. Jul 2023, 08:22
Also ich finde, dass man aus dem Verlangen eines Händlers nach einer Anzahlung nicht per se auf eine Unseriosität oder finanziell angespannte Lage dieses Handelsunternehmens schlussfolgern sollte.
Doch wer 33.000€ und über 50.000€ verlangt ist nicht seriös
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#926

Beitrag von Kumopen »

Springer12 hat geschrieben: Mo 31. Jul 2023, 09:26
Kumopen hat geschrieben: Mo 31. Jul 2023, 08:22
Also ich finde, dass man aus dem Verlangen eines Händlers nach einer Anzahlung nicht per se auf eine Unseriosität oder finanziell angespannte Lage dieses Handelsunternehmens schlussfolgern sollte.
Doch wer 33.000€ und über 50.000€ verlangt ist nicht seriös
Ich schrieb von 10% Anzahlung
Gruß
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#927

Beitrag von Nikolena »

Spielt doch gar keine Rolle wie viel angezahlt wird. Wie sie abgesichert ist, das ist das relevante. Ich würde auch nicht mit 5% in der Luft hängen wollen und auf das Versprechen des Verkäufers hoffen müssen.
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#928

Beitrag von Kumopen »

Nikolena hat geschrieben: Mo 31. Jul 2023, 12:14
Spielt doch gar keine Rolle wie viel angezahlt wird. Wie sie abgesichert ist, das ist das relevante. Ich würde auch nicht mit 5% in der Luft hängen wollen und auf das Versprechen des Verkäufers hoffen müssen.
Und wenn Ihr einen Anzug von der Stange kauft, diesen wegen einer Änderung aber vor der Ausführung zu 100% bezahlen müsst, welche Absicherung habt ihr da? Lasst Ihr dann nach stundenlanger Anprobierqual den Kauf sein, weil das Bekleidungsgeschäft keine Absicherung bietet, sie ohne Absicherung den Kaufpreis haben wollen, bevor die Änderungsschneiderin daran herumwerkelt? Oder vertraut Ihr drauf, dass die in den fünf Tagen bis zur Abholung schon nicht pleite gehen?
Gruß
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#929

Beitrag von WuG »

Da es dabei um absolut andere Größenordnungen geht, ist das wie die bekannten Äpfel und Birnen zu sehen.
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#930

Beitrag von Nikolena »

Kumopen hat geschrieben: Mo 31. Jul 2023, 13:44
Nikolena hat geschrieben: Mo 31. Jul 2023, 12:14
Spielt doch gar keine Rolle wie viel angezahlt wird. Wie sie abgesichert ist, das ist das relevante. Ich würde auch nicht mit 5% in der Luft hängen wollen und auf das Versprechen des Verkäufers hoffen müssen.
Und wenn Ihr einen Anzug von der Stange kauft, diesen wegen einer Änderung aber vor der Ausführung zu 100% bezahlen müsst, welche Absicherung habt ihr da? Lasst Ihr dann nach stundenlanger Anprobierqual den Kauf sein, weil das Bekleidungsgeschäft keine Absicherung bietet, sie ohne Absicherung den Kaufpreis haben wollen, bevor die Änderungsschneiderin daran herumwerkelt? Oder vertraut Ihr drauf, dass die in den fünf Tagen bis zur Abholung schon nicht pleite gehen?
Das Beispiel halte ich für absurd, lieber Kumopen. Siehe #940
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#931

Beitrag von Kumopen »

Nikolena hat geschrieben: Mo 31. Jul 2023, 15:06
Kumopen hat geschrieben: Mo 31. Jul 2023, 13:44


Und wenn Ihr einen Anzug von der Stange kauft, diesen wegen einer Änderung aber vor der Ausführung zu 100% bezahlen müsst, welche Absicherung habt ihr da? Lasst Ihr dann nach stundenlanger Anprobierqual den Kauf sein, weil das Bekleidungsgeschäft keine Absicherung bietet, sie ohne Absicherung den Kaufpreis haben wollen, bevor die Änderungsschneiderin daran herumwerkelt? Oder vertraut Ihr drauf, dass die in den fünf Tagen bis zur Abholung schon nicht pleite gehen?
Das Beispiel halte ich für absurd, lieber Kumopen. Siehe #940
Klar ist der Betrag bei meinem Anzug Beispiel um einen Faktor 10-20 geringer als die Anzahlung für ein Womo, es sind im Fall des Falles aber auch zwischen € 300 - € 1000 weg, je nach Anzug. Und da macht sich normalerweise niemand vorher einen Kopf, sondern zahlt das Teil komplett. Obwohl auch Bekleidungshäuser ab und an pleitegehen.
Gruß
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Nikolena
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#932

Beitrag von Nikolena »

Wird nicht besser, das Beispiel 😏

Lassen wir es. *DRINK*
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#933

Beitrag von Anon22 »

1997 Promobil gelesen. Wohnmobil 30000 Mark billiger wie hier bei uns damals Fa. Blume Frankia Händler.

Frankia Händler in hinter Köln angerufen. Bringen Sie ihren Wohnwagen mit, gebe Ihnen 19500 Mark ungesehen.

Hingefahren, Wohnwagendagelassen und den Rest Zuhause überwiesen. Ich hatte noch nicht einmal einen Kaufvertrag.

Meine damalige Frau sagte auf der Rückfahrt. Du hast den Schotterplatz, den Bauzaun, das offene Carport, die eine Frankia Fahne und die Gartenhütte wahrgenommen?

Für die erste Inspektion gab es keinen Telefonanschluss mehr.

2000 mehere Gewerbehallen gebaut. xxxxx 30 % in Vorlage gegangen........

Ich bin froh, dass ich heute sowas nicht mehr entscheiden muss und will.
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#934

Beitrag von Wernher »

Cybersoft hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 19:38
Wernher hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 18:42
....hat der Verkäufer auch einen Rechtsanspruch auf Anzahlung, meine ich.
Oh wei .. natürlich gibt es keinen Rechtsanspruch!
Das ist Vertragsrecht, da können zwei Parteien vereinbaren was sie wollen (solange es nicht gegen Anstand und Sitte spricht)
Ist vielleicht kein Rechtsanspruch, aber bei Bestellungen mit mit individuellen Sonderanfertigungen wie Einbauküchen ist das nicht sittenwidrig, sondern üblich.
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#935

Beitrag von Wernher »

AndiEh hat geschrieben: So 30. Jul 2023, 21:41
...
Es ist ja schon ein Unding den Brief nur gegen Kohle rauszugeben. Als Sicherheit hat der Händler ja das Fahrzeug.
Aber es ist halt nicht jeder so informiert und aufgeklärt.
Ich bin sicher, es gäbe auch etwas, wo du dich übers Ohr hauen lassen würdest. Niemand ist unfehlbar.

Gruß
Andi
Es ist allerdings beim PKW-Kauf allgemein üblich, dass vor Übergabe (mit Fahrzeugbrief) das Geld beim Verkäufer eingegangen sein muss.
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#936

Beitrag von lupoontour »

Wernher hat geschrieben: Di 1. Aug 2023, 14:05
AndiEh hat geschrieben: So 30. Jul 2023, 21:41
...
Es ist ja schon ein Unding den Brief nur gegen Kohle rauszugeben. Als Sicherheit hat der Händler ja das Fahrzeug.
Aber es ist halt nicht jeder so informiert und aufgeklärt.
Ich bin sicher, es gäbe auch etwas, wo du dich übers Ohr hauen lassen würdest. Niemand ist unfehlbar.

Gruß
Andi
Es ist allerdings beim PKW-Kauf allgemein üblich, dass vor Übergabe (mit Fahrzeugbrief) das Geld beim Verkäufer eingegangen sein muss.
Nur ist das Fahrzeug dann schon auf Dich zugelassen, oder ?
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#937

Beitrag von Cybersoft »

Wernher hat geschrieben: Di 1. Aug 2023, 14:02
Cybersoft hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 19:38

Oh wei .. natürlich gibt es keinen Rechtsanspruch!
Das ist Vertragsrecht, da können zwei Parteien vereinbaren was sie wollen (solange es nicht gegen Anstand und Sitte spricht)
Ist vielleicht kein Rechtsanspruch, aber bei Bestellungen mit mit individuellen Sonderanfertigungen wie Einbauküchen ist das nicht sittenwidrig, sondern üblich.
Wie Du den Thread sicher entnommen hast, sind hier nicht nur Einzelfälle die keine Anzahlung geleistet haben.
Ist halt Vertrauen und Verhandlung. Dass hier als üblich darzustellen ist falsch.
Aber eigentlich ging es ja um die Höhe, 5% Anzahlung würde ich auch machen wenn ich das Vertrauen zum Händler habe, aber 30% und mehr? Never ever ...
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#938

Beitrag von AndiEh »

Wernher hat geschrieben: Di 1. Aug 2023, 14:05
Es ist allerdings beim PKW-Kauf allgemein üblich, dass vor Übergabe (mit Fahrzeugbrief) das Geld beim Verkäufer eingegangen sein muss.
Ja ist es. Liegt daran, dass der Händler den Brief in alle Regel nur von der Bank bekommt, wenn er den Wagen bezahlt. Oft ist es so:

Kunde bestellt>Händler bestellt>Hersteller fertigt>Hersteller bringt den Wagen auf den Weg zum Händler>Hersteller schickt den Brief an die Bank des Händlers>Händler löst gegen Bezahlung den Brief bei der Bank aus> übergibt den Brief an den Kunden gegen Zahlung>Kunde läßt zu>Kunde holt Fahrzeug ab. (erst im letzten Schritt ist das Fahrzeug in den Besitz des Kunden übergegangen)

Kaufvertrag=Ware gegen Geld. (in der Regel)

Gruß
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#939

Beitrag von Alpa »

AndiEh hat geschrieben: Di 1. Aug 2023, 15:24
.... Kunde holt Fahrzeug ab. (erst im letzten Schritt ist das Fahrzeug in den Besitz des Kunden übergegangen)
So ist es (fast, s.u.). Nachzulesen in Par. 929 Satz 1 BGB

Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll.

Die Aushändigung des Briefs reicht nicht. Wenn der Händler zwischen Briefübergabe/Zulassung und Aushändigung des Fahrzeugs Insolvenz anmeldet, ist das Fahrzeug und die Anzahlung weg. Es fließt alles in die Insolvenzmasse.

@ Andi
Nur der Vollständigkeit halber. Besitz begründet kein Eigentum. Fehlt es z.B. an der o.a. Einigkeit, obwohl der Käufer das Fahrzeug schon in seiner Garage stehen hat, ist es in seinem Besitz. Sein Eigentum ist es damit aber noch nicht (Par. 929 Satz 2 BGB)
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Re: Leidensgenossen gesucht! Wohnmobil Liefertermin verzögert sich.

#940

Beitrag von AndiEh »

Alpa hat geschrieben: Di 1. Aug 2023, 17:03


@ Andi
Nur der Vollständigkeit halber. Besitz begründet kein Eigentum. Fehlt es z.B. an der o.a. Einigkeit, obwohl der Käufer das Fahrzeug schon in seiner Garage stehen hat, ist es in seinem Besitz. Sein Eigentum ist es damit aber noch nicht (Par. 929 Satz 2 BGB)
Da hast du recht. Also immer eine Übergabe mit Unterschrift machen. (zumindest bei diesen Beträgen)
Das macht ein Fahrzeug-Händler normalerweise eh, schon aus Eigeninteresse.
In diesem Zusammengang: Man sollte die Übergabe ernst nehmen oder und alles genau überprüfen und testen. Darum immer viel Zeit mitbringen und, wenn irgend möglich nicht schon am nächsten Tag eine lange Reise planen.

Wir haben in der Nähe übernachtet und prompt mussten wir am nächsten Tag nich etwas nachbessern lassen.

Gruß
Andi
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