Mautklasse 2A:
- Die Mautklasse 2A umfasst Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 Kilogramm, deren Höhe über der ersten Achse 1,3 Meter nicht überschreitet (die meisten PKWs, Minivans, Geländewagen, SUVs und sogenannte Pick-ups)
- Die Mautklasse 2B umfasst Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 Kilogramm, deren Höhe über der ersten Achse 1,3 Meter überschreitet (die meisten kombinierten und leichten Transporter).
- Die 1,3m Grenze - über die kommt fast jedes Reisemobil, womit Klasse 2B anzuwenden wäre
- Die Ausnahme für Wohnmobile
Die sehr hilfsbereite und kompetente Dame hat mich dann darauf hingewiesen, dass Wohnmobile bis 3,5t definitiv in die Klasse 2A fallen, sofern
- Betten vorhanden sind, die fest installiert sind.
Weiters wurde ich darauf hingewiesen, dass man eine Strafe erwarten kann, wenn man eine Vignette der falschen Klasse gelöst hat - nämlich auch dann, wenn man sich (irrtümlich oder im Zweifel befindend) eine Vignette der Klasse 2B entschieden hat, obwohl man in 2A fallen würde - also mehr bezahlt hat, als gefordert.
Das soll als Hinweis für jene gelten, deren Reisemobil sich in einer Grauzone befinden könnten. Die Information erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit, ich gebe die nur so weiter.