Grisu1965 hat geschrieben: Mo 23. Okt 2023, 09:14
Privatleute dürfen Barfuß am einen Ende oder mit HigHeels am anderen Ende fahren da es kein Gesetzt dagegen gibt. Was dabei Sinnvoll ist muss dann jede für sich selber entscheiden.
Da herrscht wohl von Gesetzes wegen eine Grauzone.
Ich habe, als ich noch besser beinander war, viel im Wald gearbeitet. Selbstverständlich unter Verwendung der vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung. Dazu gehören auch Schnittschutzstiefel, als Schutz für die Füße wenn man mit der Motorsäge mal abrutscht oder so. Ich habe sehr hochwertige Stiefel gekauft, von der Fa. Stihl, die haben bekanntlich nur gute und sehr teure Sachen. Mit den Stiefeln kann man eigentlich nur seine Füße schützen, man kann damit kaum gehen, man kann damit weder Auto- noch Traktor fahren, obwohl es erlaubt wäre. Ich habe dieses Schuhwerk nur zum Motorsägenkurs angezogen weil der Förster das verlangt hat, danach nie wieder.
Im Netz habe ich ein Video gefunden in dem demonstriert wird dass diese Stiefel einer halbwegs leistungsfähigen Motorsäge nicht widerstehen, es wurde an mehreren Schuhen der Versuch gemacht, in jedem Fall gingen die Sägen durch wie durch warme Butter. Nur am Rand bemerkt: Ich bin mal mit meiner 3,8-PS-Säge ausgerutscht und mit der laufenden Kette im Bereich eines Oberschenkels an die Schnittschutzhose geraten. Die Kette blieb innerhalb von Sekundenbruchteilen stehen, danach die Aramidfasern aus der Säge zu bekommen war richtig Arbeit. Die Hose war natürlich zu entsorgen, sie hat jedenfalls ihre Arbeit getan.
Aber ein Kraftfahrzeug zu führen mit diesen Dingern ist nicht verboten. Auch wenn es nicht möglich ist. Barfuß zu fahren stellt ein weitaus geringeres Risiko dar.
Ich weiß, der Beitrag ist OT, er sollte nur den Sinn oder Unsinn gewisser Vorschriften aufzeigen.
Wäre interessant zu sehen wie ein Polizeibeamter reagieren würde wenn er einen Berufskraftfahrer mit derartigem Schuhwerk im LKW antreffen würde.
Nun wieder zurück zu den Fußmatten......