Austragler hat geschrieben: Mi 25. Okt 2023, 18:20
Aus aktuellem Anlass frage ich hier:
Mein Sohn hat einen Nissan NV 300 zum Campingbus ausgebaut. Die hintere Sitzreihe wurde entfernt, stattdessen steht dort ein Gewerk von der Fa. VANessa, es beinhaltet oben ein Ausziehbett, im Schrankkörper einen Gas-Kartuschenkocher, eine Spüle, einen Frisch-und Abwassertank, Schubfächer für den Vorrat und eine fest eibgebaute Kühlbox. Davor gibt es einen Kleider-und Wäscheschrank, darunter steht ein PortaPotti. Dazu gibt es ein Zelt das bei geöffneter Heckklappe den Nutzbereich nach hinten verlängert.
Er war mit dem Fahrzeug heute beim TÜV um es zu einem Wohnmobil umschreiben zu lassen. Als solches wird das Fahrzeug in Zukunft genutzt denn für die Fahrten zum Arbeitsplatz ist dieses Fahrzeug zu kostspielig und vor allem zu reparaturanfällig, für diesen Zweck hat er einen gebrauchten Nissan Leaf gekauft.
Als Prüferin war beim TÜV eine Dame anwesend die sofort auf Konfrontationskurs ging. Das käme überhaupt nicht in Frage, schon weil das Auto hinten eine Sitzbank hat und das sei bei einem Wohnmobil nicht erlaubt. Ausserdem sei das sogenannte Bett überhaupt nicht zum Schlafen geeignet. Und ein geeigneter Tisch sei auch nicht drin und das ganze Fahrzeug hätte überhaupt keinen Wohnmobilcharakter.
Nachdem die fraglichen Punkte stichhaltig widerlegt werden konnten hat sie irgendwo nachgelesen, der letzte Vorwurf lautet nun dass es keine Dachhaube zur Be- und Entlüftung gäbe und das sei nun mal vorgeschrieben. Ich frage mich wie das in den zahlreichen ausgebauten VW-Bussen mit hochklappbarem Dach dann gesehen wird ? Da gibts auch keinen Dachlüfter.
Es befinden sich bestimmt mehrere Leute hier die mit ausgebauten Bussen herumfahren, speziell an die richte ich meine Frage: Habt ihr eure Mobile als PKW zugelassen oder als Wohnmobil ?
Ich versuche halt den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen.......und danke im Voraus für hilfreiche Antworten.
Als aller erstes such dir einen neuen TÜV Prüfer. Jemand der gewillt ist, dass zu tun. Bei den Vanessa Modulen kann es nämlich auch sein, dass Prüfer es ablehnen, da die Teile herausnehmbar sind. Herausnehmbare Module, machen kein Wohnmobil aus, Einbauten müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein.
Zur Zwangsentlüftung, es ist neue Vorschrift, dass unabhängig von Türen und Fenstern eine Vorhanden sein muss. Im Dach kann man z. B. eine Dachluke mit Zwangsbelüftung einbauen, wenn du sagst es geht bei euch nicht ab zum nächsten TÜV und nachfragen, was gewünscht ist. Der sagt es euch.
Ich kenne das, musste viele Tüver abklappern, bis damals meine Umbauten an meinem alten Auto eingetragen worden sind. Ist leider so.
Hier mal die Angaben, aus dem Merkblatt
MB FZMO 0740:2022-01-19