Kupplungsverlängerung für die AHK?

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jagstcamp-widdern
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Kupplungsverlängerung für die AHK?

#1

Beitrag von jagstcamp-widdern »

hat jemand erfahrung mit kupplungsverlängerungen und montiertem fahrradträger?
die erhöhte ha - last ist mir klar...

ungefähr sowas:
https://www.ebay.de/itm/285081239363?mk ... 01&mkevt=1
So weit, so gut!

Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal :!:
https://www.jagstcamp-widdern.de

Noch mit MaxiDaily 35S12, ab Sommer MaxiSprinter 314cdi 8-)
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rumfahrer
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Re: Kupplungsverlängerung für die AHK?

#2

Beitrag von rumfahrer »

Hallo Hartmut,

obwohl ich keine AHK habe und folglich natürlich auch keine Erfahrung, schreibe ich mal meine spontanen Gedanken dazu.
Wenn es sich anbietet und sinnvoll erscheint - was spricht dagegen es einfach mal zu probieren? Klar, sind 130 € Risikokapital aber das (verlinkte) Teil ist ECE-zertifiziert und hat eine ABE. Für geringere Lasten (normale Fahrräder) also sicher kein Problem. Für zwei schwere E-Bikes könnte es kritisch werden, zumindest für die 250mm-Ausführung. Leider habe ich auf die Schnelle keine Lastangaben (in kg) gesehen. Die größere Hebelwirkung auf die HA ist dir ja bewusst.

Gruß
Steffen
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Was würde es bringen mehr zu wollen?
Hymer Exsis I 564 - 3,5t / 6,75x2,22x2,77m
Bevaube
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Re: Kupplungsverlängerung für die AHK?

#3

Beitrag von Bevaube »

Soviel ich weiss, ist sowas bei uns in der Schweiz verboten!
Was die zuständigen Stellen in Deutschland, Austria u.s.w. dazu meinen, kann ich nicht sagen.

Gruss, Beat.
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Acki
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Re: Kupplungsverlängerung für die AHK?

#4

Beitrag von Acki »

Bevaube hat geschrieben: Di 6. Feb 2024, 22:17
Soviel ich weiss, ist sowas bei uns in der Schweiz verboten!
Was die zuständigen Stellen in Deutschland, Austria u.s.w. dazu meinen, kann ich nicht sagen.

Gruss, Beat.
Wo steht das betreffend der Schweiz?!
Gruss Acki
Bevaube
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Re: Kupplungsverlängerung für die AHK?

#5

Beitrag von Bevaube »

Acki hat geschrieben: Mi 7. Feb 2024, 13:39
Bevaube hat geschrieben: Di 6. Feb 2024, 22:17
Soviel ich weiss, ist sowas bei uns in der Schweiz verboten!
Was die zuständigen Stellen in Deutschland, Austria u.s.w. dazu meinen, kann ich nicht sagen.

Gruss, Beat.
Wo steht das betreffend der Schweiz?!
Als Fuhrparkchef in einem grösseren Betrieb über 15 Jahre hatte ich unzählige Termine mit den Prüfstellen und auch die verschiedensten Anhänger und -Vorrichtungen im Fahrzeugpark.
Da das auch schon 20 Jahre her ist, kann ich nicht mehr sagen, wann diese Tatsache wo zur Sprache kam.
Um eine fundierte Antwort zu kriegen, einfach bei einer amtlichen Prüfstelle bei MFK, TüV, Dekra oder ähnlichem nachfragen. Am Besten schriftlich, damit sich niemand später rausreden kann.

Gruss, Beat.
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