Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

Benutzeravatar
Cybersoft
Beiträge: 3878
Registriert: Mi 30. Dez 2020, 19:14

Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#61

Beitrag von Cybersoft »

Ja klar, ich denke das ist sogar Urkundenfälschung ...
Aber lassen wir das.
Ich bin ja kein Angsthase, aber das Thema ist mir zu heiß.
Fahrt mit den Versicherungskennzeichen, ich werde das nicht machen, das Thema ist für mich durch.
Benimar 268 BildBild
Benutzeravatar
FWB Group
Beiträge: 344
Registriert: Do 3. Dez 2020, 12:37
Wohnort: Meißen

Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#62

Beitrag von FWB Group »

LT35 hat geschrieben: Fr 19. Mai 2023, 19:58
Moin
FWB Group hat geschrieben: Fr 19. Mai 2023, 19:29
Ein Moped und ordentlich zulassen, so ein Quatsch und dann lies sich mich einfach stehen.
Die zuckte, ob meines Ansinnen, mit den Schultern und erklärte, dafür sei sie nicht zuständig.
Sitzenbleiben und freundlich fragen, wer denn dann nach ihrer Meinung für das zwar möglicherweise seltene, aber nicht unzulässige Verfahren (freiwillige Zulassung) nach §3 Abs. 3 FZV zuständig sei ? Man würde ggf. auch gerne eine fachkundige Kollegin fragen (äh, nee, sowas besser erst im zweiten Anlauf).

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html

https://www.landkreis-schweinfurt.de/se ... rades-3829

Gruß
K.R.
Danke jetzt hab ich den Paragrafen
Mit herzlichen Grüßen, Frank Schröder
Bei Fragen zu Wohnmobilen, Autos, Oldtimern etc. einfach durchbimmeln
0173 911 88 12
Benutzeravatar
FWB Group
Beiträge: 344
Registriert: Do 3. Dez 2020, 12:37
Wohnort: Meißen

Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#63

Beitrag von FWB Group »

Cybersoft hat geschrieben: Fr 19. Mai 2023, 21:52
FWB Group hat geschrieben: Fr 19. Mai 2023, 19:29
Die zuckte, ob meines Ansinnen, mit den Schultern und erklärte, dafür sei sie nicht zuständig.
Damit hast Du Dich abspeisen lassen? Hätte ich nicht von Dir erwartet ..
Ich auch nicht, ich bin immer noch zu gutmütig, aber jetzt habe ich dank LT 35 den Paragrafen. Zulassungsstelle - ich komme!
Mit herzlichen Grüßen, Frank Schröder
Bei Fragen zu Wohnmobilen, Autos, Oldtimern etc. einfach durchbimmeln
0173 911 88 12
Benutzeravatar
LT35
Beiträge: 1130
Registriert: Sa 28. Nov 2020, 09:05
Wohnort: Südholstein

Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#64

Beitrag von LT35 »

Moin
FWB Group hat geschrieben: So 21. Mai 2023, 19:54
Zulassungsstelle - ich komme!
Viel Erfolg.

Und nimm Dein Gerät mit hin (und es sollte eine Kennzeichenbeleuchtung haben, aber in den neueren Rückleuchten sind die m.E. mit drin), sonst wird das evtl. wieder nichts.

Gruß
K.R.
UmDieWeltSegler
Beiträge: 1
Registriert: Di 6. Feb 2024, 22:13

Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#65

Beitrag von UmDieWeltSegler »

Hallo und Entschuldigung für die Wiederbelebung dieses Threads ...

Für mich stellt(e) sich die Frage mit Versicherungskennzeichen ebenfalls, und zwar in Bezug auf Frankreich.
Einerseits 50 ccm /45 kmh Mopeds betreffend, andererseits 45 kmh Leichtkraftfahrzeuge ("Mopedautos") betreffend, die in Deutschland ebenso ZULASSUNGSFREI sind und mit Versicherungskennzeichen gefahren werden.

Ich habe wirklich stundenlang recherchiert.

Mein Ergebnis (mit Quelle und Zitat am Ende):

In Frankreich besteht für 50 ccm/45 kmh Mopeds ebenso wie für die Leichtkraftfahrzeuge "Mopedautos" eine ZULASSUNGSPFLICHT UND VERSICHERUNGSPFLICHT.
Dies führt zu der im Harmonisierungswahn der EU nicht zu erwartenden Tatsache, dass ein Franzose mit seinem ordnungsgemäß zugelassenen und versicherten Moped oder Leicht-KFZ problemlos und legal -weil alle deutschen Anforderungen erfüllend, sogar übererfüllend- über die Grenze nach Deutschland fahren kann, WENN er auch die in Deutschland geltende Führerscheinpflicht Klasse AM erfüllt.
Umgekehrt allerdings dürfen in Deutschland ordnungsgemäß versicherte solche Fahrzeuge NICHT über die Grenze nach Frankreich fahren (auch nicht für einen 15 Minuten Kurztrip!), da diese zwar die Versicherungspflicht im Idealfall erfüllen, aber NICHT DIE ZULASSUNGSPFLICHT.
Weiterhin kommt dazu, dass in Frankreich zumindest für die Leicht-KFZ mit diesem Jahr (2024) auch die "controle technique" (entspricht dem "TÜV") eingeführt wird, was in Deutschland (noch?) nicht vorgesehen ist.

Auch die oft erwähnte Betriebserlaubnis / Konformitätsbescheinigung / COC ersetzt keineswegs eine Zulassung, sondern Besitz und Vorlage dieser Papiere sind notwendig um überhaupt eine Zulassung (sowohl dort, wo sie Pflicht ist, als auch eine freiwillige Zulassung, die in Deutschland möglich ist) zu erhalten. Auch ein "D"-Aufkleber macht aus einem Versicherungskennzeichen, einer Betriebserlaubnis und einer Konformitätsbescheinigung keine Zulassung, so sehr man es sich auch herbei reden will.

Ein weiteres Beispiel für die gravierenden möglichen Unterschiede bzgl. der Regelungen ist die Führerscheinfrage: Während in Deutschland für alle diese Fahrzeuge die Führerscheinklasse AM vorgeschrieben ist, darf man in Frankreich die genannten Fahrzeuge ohne jeglichen Führerschein (sogar bei Entzug der Fahrerlaubnis) fahren, sofern man VOR 1988 geboren ist. Wer später geboren ist, benötigt auch die Klasse AM.

Quelle und Begründung fand ich auf dem französischsprachigen Teil der Internetseite des "Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz", und zwar hier:
https://www.cec-zev.eu/thematiques/vehi ... ns-permis/

Die entscheidende Stelle übersetzt:

"Ist der Grenzübertritt mit dem Auto ohne Führerschein möglich?

Im Prinzip hindert Sie nichts daran, am Steuer eines Leicht-KFZ von Frankreich nach Deutschland zu fahren.
Aber Vorsicht! Sie müssen die deutschen Vorschriften respektieren, um in Deutschland ein Leicht-KFZ zu fahren. Somit dürfen nur Personen über 15 Jahren die Grenze überqueren , die über einen Führerschein für Leicht-KFZ (Klasse AM) verfügen.

Andererseits können Autofahrer mit einem deutschen Leicht-KFZ NICHT nach Frankreich fahren , da ihr Fahrzeug angemeldet sein muss, was auf der anderen Seite des Rheins (Anmerkung: in Deutschland) nicht der Fall ist."

Der einzige Weg wäre eine "freiwillige Zulassung" in Deutschland, wenn man uuuuunbedingt das betreffende Fahrzeug in Ländern mit Zulassungspflicht fahren will. In den meisten Fällen lohnt sich der Aufwand aber nicht.

Für mich persönlich besonders deshalb ärgerlich, weil das was die Versicherung für ein Leicht-KFZ in Deutschland PRO JAHR kostet, fällt für die Versicherung des selben Fahrzeugs in Frankreich PRO MONAT an.

Ich hoffe, dass damit klar wird, dass all das Pochen auf "ABER IN DEUTSCLAND IST DAS DOCH ALLES KORREKT SO, DAS MUSS IN DER GANZEN EU GELTEN UND AKZEPTIERT WERDEN" einfach eine Fehlannahme ist. Mag bei manchem gut gehen (ich bin hier in Frankreich auch 1 Jahr mit Moped und deutschem Versicherungskennzeichen rum gefahren, und hatte das Glück dass sich nie ein Polizist dran störte), aber es muss nicht gut gehen und man zieht GARANTIERT den Kürzeren, wenn es ein Polizist irgendwo wissen will oder ihm dein Gesicht nicht gefällt....

Machts gut!
Sealord
Beiträge: 5
Registriert: Do 25. Jan 2024, 10:44

Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#66

Beitrag von Sealord »

Danke FWB!
Benutzeravatar
WoMoFahrer
Beiträge: 1395
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 22:35
Wohnort: Weikersheim

Re: Roller fahren, nur mit Versicherungskennzeichen in Spanien?

#67

Beitrag von WoMoFahrer »

Nur um ganz sicher zu gehen, einen Elektroscooter, der ja in Deutschland versichert sein muss, darf ich aber in Frankreich fahren, oder regen sich die Franzosen darüber auf, weil er ein Versicherungskennzeichen hat. Dann würde zumindest ein abkleben mit Tape helfen.
Bin gerade etwas verwirrt.
Mit freundlichen Grüßen

Tommy
______________________________________________
Ohne Ziel stimmt jede Richtung
______________________________________________
Unterwegs mit einem Knaus SUN TI 700 MEG BJ 2015
Antworten

Zurück zu „Spanien, Portugal, Marokko“