Das ist in der Schweiz über die Via - App perfekt und einfachst geregelt
Ich habe jetzt für den Sommer noch Tagespauschalen vom letzten Herbst übrig
Das ist in der Schweiz über die Via - App perfekt und einfachst geregelt
Also auch die Tunnel?jagstcamp-widdern hat geschrieben: ↑Sa 29. Apr 2023, 19:03in i und ch nicht, in a schon.
aber nur, wenn man mautpflichtige straszen befährt....
Das sehe ich teils anders, richtig ist - es ist ein MAXI! Und so müsste es auch in den COC Papieren stehen. Es ist aber nur "auf Wunsch des Erstkäufers" als 3,5t zugelassen worden. Genauso habe ich das auch gemacht. Ergo müsste man mit den COC zum Tüv und es wieder auflasten können, denn technisch ist es ja genau dafür genbaut worden. Auch bei mir stehen die 3,500kg auf dem Kleber aber auch die zu 4,5t gehörenden Achslasten, denn die ändern sich ja nicht. Und deshalb braucht man auch NICHTS nachrüsten!sahra85 hat geschrieben: ↑So 30. Apr 2023, 07:31Hallo,
es ist ein Maxifahrgestell, aber vom Kunden als abgelastet bestellt. Da Problem liegt jetzt beim Aufbauer nicht bei Fiat. Leider duckt sich der Aufbauer weg, man bekommt über ein einbau, z.B. einer Luftfeder, ein Gutachten für die Erhöhung auf 4-4,5t. Alles schon mit gemacht und so umsetzen müssen.
Gruß Rolf
Wie ist denn das Leergewicht, wenn von 4.400 auf 3.500 abgelastet werden kann?frankyibo hat geschrieben: ↑Fr 5. Mai 2023, 22:24Hallo zusammen, auch ich habe meinen Rapido, mit Maxi Fahrwerk bestellt, von Rapido auf 3500KG für die Zulassung ablasten lassen. Mit der Lieferung habe ich aber nicht nur das Zertifikat von Rapido mit 3500KG zGG erhalten, sonden auch die Original CoC Unterlage von Fiat zu meinem Fahrgestell. Da steht selbstverständlich noch 4400KG als zGG drin!
frankyibo
Manfred, sei mir nicht böse aber das ist das schrägste ArgumentMobildomizil hat geschrieben: ↑Mo 8. Mai 2023, 17:46Was bei den ganzen Nachteilen einer Auflastung gerne übersehen wird: man rutscht mit >3,5 to ggfs in eine andere Fahrzeugkategorie, für die auch andere Bussgelder gelten. Wenn man mit 4 Tonnen in Österreich erwischt wird, ist für den 3,5-Tonner ein Bussgeld fällig. Der 3,65-Tonner aber landet vor Gericht, trotz geringerer Überladung.
Gruss Manfred
Das sollte. Oft aber wird das Mobil nur "papiermäßig" aufgelastet.
Hähh? .. meinste die fallen auseinander wenn sie mit 3860kg zugelassen sind? Der Autombilbau rechnet immer noch mit hohen Sicherheiten.
Das ist so, aber auch da gibt es Grenzen und ein LKW Fahrgestell kann noch mehr ... gibt immer etwas was mehr kann
Nee. Halten tun die. Aber ich bin 2011 mit dem Carado auf 15" Ducato mal Pässe gefahren und das war vom Geruch schon grenzwertig.
Den Geruch hatte ich ein Mal - da bin ich einfach zu sehr auf der Bremse gestanden als es sportlich von Hafling in´s Tal ging. Danach nicht mehr. Es kann aber auch sein, dass die Kupplung beim Handschalter "duftet". Da nützt dir dann auch das Maxi-Fahrgestell nix. Auch die 15-Zöller tun da nix dazu.Sellabah hat geschrieben: ↑Di 9. Mai 2023, 14:04Nee. Halten tun die. Aber ich bin 2011 mit dem Carado auf 15" Ducato mal Pässe gefahren und das war vom Geruch schon grenzwertig.
Hatte ich danach auf schlimmeren Strecken mit den Maxis nie wieder. Von daher ist es eh von vornrein gut ein Maxigestell zu nehmen auch mit 3,5t.
Hallo,
Soviel ich weis, hat das Maxi-Fahrgestell die 16"-zölligen Räder weil eine größere Bremse (Scheibendurchmesser) verbaut ist.
Unser Light hat die auch - ok. war ein Extra aber mow obligatorisch.
Aber vermutlich nicht die größere Bremse ..... Oder?