Da bei meinem rollenden Appartment nächsten Monat die Hauptuntersuchung ansteht und die letzte Gasprüfung auch vom Frühjahr 2022 ist, werde ich beides demnächst erledigen.
Ich habe eine ALUGAS Travelmate verbaut mit Füllanschluß im Gaskasten, dazu die Edelstahlbänder mit Flügelmuttern zur schnellen Entnahme. Selbst verbaut, Flasche reinstellen und Schlauch dran kenne ich ja noch von früher

Daher ist bei mir weder die Flasche im gelben Heft eingetragen noch hatte ich bisher eine Gasprüfung.
Nun habe ich meinen freien Vormittag genutzt und bin nacheinander die Prüfstellen von TÜV Nord, TÜV Süd und DEKRA angefahren (praktischerweise im Umkreis von wenigen 100 m) zwecks Auskunft, ob zur Prüfung die Füllstopflasche ok ist oder ich eine normale einbauen muss.
Alle 3 Prüfstellen hatten einen freundlichen Gasfachmann parat. Alle 3 Gasfachmänner bestätigten mir einhellig, dass sich an den Bedingungen nach G607 nicht geändert habe und auch ihres Wissens keine Änderung in Arbeit ist. Weiterhin 20g/8g, Eintragung in gelbe Heft und dann kann geprüft werden.
Mir ist es völlig unverständlich, wie einige hier von erfolgreichen Prüfungen mit im Gasfach stehender Füllflasche berichten bzw. die Eintragung ohne 20g-Nachweis ins Prüfheft erfolgte.
Da bisher noch niemand bisher ein Pamphlet vorlegen oder verlinken konnte, dass "geänderte" Vorschriften belegt, muss ich davon ausgehen, dass derzeit alles beim alten ist.
Heißt wohl, Pfandflasche rein und keine Diskussion.