Felisor hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 12:00
MobilLoewe hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 11:28
Denn wo sonst, als an Tankstellen sollte der Verbraucher die Tankflaschen füllen können?
Am heimischen Flüssiggastank z.B., wenn der eine geeignete Entnahmevorrichtung hat. Dann ist das auch steuerlich in Ordnung. LPG an Tankstellen ist nunmal steuerlich begünstigt und deswegen auch billiger als beim Händler für Industriegase. Und genauso wie man kein Heizöl ins Dieselauto schütten darf (da gibts allerdings entsprechende Marker), darf man eben auch kein Autogas zum Kochen und Heizen verwenden. Dein Festeinbautank ist dabei eine rechtliche Grauzone, wie du ja selber schon gemerkt hast, da er nach Vorgaben für Fahrzeugtanks für Antriebe richtet. Bewegliche Tanks dürfen an Tankstellen nicht befüllt werden, weil man mit denen eben auch Heizungen oder den Gasherd betreiben kann. Ein fest eingebauter Fahrzeugtank eignet sich nur zum Betreiben des Fahrzeugs.
???
Sorry, aber wo steht all das?
Ich frage nur, weil ich schon seit ich Tanks (!) unter dem Auto für Heizen, Kochen und Warmwasser habe, immer an Tankstellen GPL getankt habe. So auch gestern noch, als ich meinen 85L Tank aufgefüllt habe, damit ich nicht friere. Friere, ja, denn das Fahrzeug drumrum rennt mit Diesel.
Muss ich jetzt Gewissensbisse wegen Steuerhinterziehung haben? Hast Du eine Quelle für Deine Infos?
Nach meien Informationen ist der Liter Heizgas, der in Tanks an Häusern (die mit 1-2000 Litern) geliefert wird sogar noch billiger als das was ich an der Tanke für mein GPL bezahahle. Wo ist das Betuppen vom Fiskus? Die Tanke ist definitiv dafür vorgesehen, auch WoMos zu betanken, zu Heiz- und Kochzwecken!