Moin,
genauso ist es. Alles was dann kommt ist guter Wille der Bescheid Geber. Rechtsanspruch auf Aussetzung hast du bei den meisten Bescheiden nicht automatisch.
Wer kennt das böse Sprichwort nicht:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht . Da ist es auch so ungerecht.
Gruß Bosko