Das ist m.E. die Argumentation vom Gasverein, der interpretiert, dass es verboten ist, weil es nicht explizit erlaubt ist (weil man ja die Flasche herausnehmen könnte ....).Bert hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 07:01Die gab und gibt es schon die ganze Zeit und hat sich noch nicht verändert (wenn man das HörenSagen mal weglässt):
Ist verboten und darf man nicht. In Deutschland gibt es auch keine Möglichkeit diese Flaschen legal zu betanken.
Wenn die identische Flasche, dann mit starrer Verrohrung, eingetragen in den Papieren zum Antrieb des Fahrzeugs diente, dürfte man die Betankung vornehmen.
Der Gasverein versucht also zur Erhaltung seiner Pfründe dem Wohnmobilisten eine Quadratur des Kreises aufzuhalsen.