Oedi hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 13:44
Da habt ihr natürlich recht, Hans und Wolfgang, und habt mich auf dem falschen Fuss erwischt. Aber der Chef wurde mit bereits versteuertem Geld bezahlt.
Nein, Oedi…wird er nicht. Er bekommt in den meisten Fällen ein Gehalt (als GmbH-Geschäftsführer)
was genauso behandelt wird, wie die übrigen Lohn-und Gehaltskosten. Erst danach wird versteuert. Nur bei z.B. einer GmbH & Co.KG liegt es etwas anders. Dort spricht man dann von einer monatlichen Gewinnvorwegentnahme, es wird also auf einen Gewinn spekuliert und daraus erfolgt eine monatliche Auszahlung im Wesen eines Gehaltes. Die Steuern trägt dann logischer und korrekter Weise das Unternehmen.
Mir fehlt halt das Verständnis für das Nureinmalversteuern. Dieses "Argument" ist jedesmal absolut fehl am Platz. Bislang konnte mich da noch niemand aufklären.
Das ist doch nicht so schwer. Es geht um die Ungerechtigkeit der nochmaligen Besteuerung auf schon versteuertes Einkommen oder andersherum um die Gerechtigkeit jene doppelt zu besteuern, weil sie dem Vernehmen nach eh zu viel Geld haben und ihnen dann auch nicht zusteht.
Es ist eine Frage der Betrachtung und letztlich politischen Willen. Mit den Freibeträgen für Ehepartner, Kinder, etc. räumt der Staat eine Schonung für die ersten xxxxEUR ein, die sich aber erst im Laufe von 10 Jahren auf vollständige Steuerfreiheit für diese Summe ergeben. Das lässt sich so oft wiederholen, wie alt man wird.