Moin
Schröder hat geschrieben: ↑Fr 19. Mär 2021, 19:53
Warum bastelt man sich vorsätzlich die nächste Hürde und geht nicht gleich auf den C-Führerschein? Das kostet einmalig mehr und das Gewicht spielt nie wieder eine Rolle!
Stimmt schon, aber wenn man nicht gerade eine
einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen kann, muss man bis zum 21. Lebenjahr warten. Ich vermute mal, die Tochter ist jünger.
Zum Thema BF17: gilt nur für die Kfz bis 3.5t, auch mit Anhänger. Also alles was in die Klassen B, AM und L fällt.
Zu den Kosten der Untersuchungen: mal nach "Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung" suchen, es gibt diverse Anbieter, die das en bloc anbieten. Geht schneller und ist evtl. etwas günstiger, falls der Hausarzt nicht einen Teil im Rahmen einer anderen, von der GKV oder PKV bezahlten Untersuchung mit abhandeln kann oder will. Nicht alle Anbieter richten sich allerdings an den Freizeitfahrer, auch wenn man sich dort als Privatperson untersuchen lassen könnte.
Beispiel, keine Werbung, ich kenne den Anbieter nicht:
https://hausarzt-bad-homburg.de/impressu ... erordnung/
https://www.fev-mpu.de/standortsuche/umkreissuche.html
Gruß
K.R.