20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

Allgemeine Neuigkeiten und Diskussionen über unsere geliebten fahrenden Ferienwohnungen
<Anon1>

Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#41

Beitrag von <Anon1> »

Die Gewichtsproblematik bekommt auch in dieser Diskussion einen Schwerpunkt. Es gibt durchaus 7m Mobile, wo mit 2 Personen die 3,5 t eingehalten werden können. Aber ohne Verzicht auf der einen oder anderen Seite klappt das nicht. Diejenigen, die vom Fahrwerk her technisch gerüstet sind, dennoch 3,5 t fahren und bewußt überladen sind, handeln gegen das Recht. In Deutschland sind die Toleranzen bis zum Bußgeld hoch, im Ausland fällt das teilweise wesentlich drastischer aus. https://www.promobil.de/tipp/ueberladun ... l-strafen/

Was die lächerlichen 20 Liter Wasser Fahrstellung angeht, für mich steht das völlig konträr zu meinem Reiseverhalten. Ich meine auch, damit wird der grundsätzliche Sinn eines Reisemobils in Frage gestellt, für eine gewisse Zeit autark zu sein.
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Schröder
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#42

Beitrag von Schröder »

Doraemon hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 08:02
Würde man die Grenze auf z.B. 4,2t anheben wäre diese ganze Diskussion vom Tisch.

Ich denke, das wäre nur von kurzer Dauer! Die Hersteller würden sich das erste Stück vom "Kuchen" nehmen und viele 3,t-Fahrer würden Sachen einladen/einbauen die sie bis heute angeblich nie haben wollten. :mrgreen:

Wenn wir schon dabei sind, hätte ich den C1 gerne auf 12t angehoben! *LOL*
20181114_132049.jpg
Gruß
Thomas

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Henhamb
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#43

Beitrag von Henhamb »

Hallo,
es fehlt nachwievor die rechtliche Begründung ... einen 120 oder mehr Ltr. fassenden Tank gegenüber § 42 Abs. 3 StVZO zu begrenzen.

Das Thema ist alt...
https://forum.hme-ev.de/viewtopic.php?f ... ung#p57655
https://forum.hme-ev.de/viewtopic.php?t=9488

Gruß Henhamb
ChrisL88
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#44

Beitrag von ChrisL88 »

Doraemon hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 08:02
Ich glaube eher das es daran liegt, das die Mehrheit nur den Führerschein bis 3,5t hat und die Hersteller deswegen alles versuchen um das einzuhalten. Würde man die Grenze auf z.B. 4,2t anheben wäre diese ganze Diskussion vom Tisch.
Ich bin jetzt mal etwas böse, aber bei dieser ganzen Thematik bis 3.5to oder über 3.5to, müssten die Deutschen auch mal ihre "Deutschland-Brille" abziehen.

In vielen ländern in Europa, sind die Einschränkungen, Höhere Kosten etc. massiv, sobald ein Womo auch nur 3.55to GG hat - der Führerschein ist dabei das absolut kleinste übel - klar gibt es solche, die nicht bereit sind, den C1 zu erwerben - aber schau nur mal, wie viele heute schon über 3.5to fahren dürften, sich aber bewusst für unter 3.5to entschieden haben...

Nur mal ein paar Beispiele aus Sicht eines Schweizers in der Schweiz:
KOSTEN
- Strassenverkehrssteuern für ein 3.5to Womo mit 2.3 Liter Motor im Kanton ZH: 1'178.- CHF (1'138.- + 40.- Vignette)
- Strassenverkehrssteuern für ein 4.4to Womo mit 2.3 Liter Motor im Kanton ZH: 2'308.- CHF (1'658.+ + 650.- PSVA)
--> somit 1'130.- CHF mehr Steuern, pro Jahr - dies ohne irgendwelche Gegenleistung/Mehrwert, sondern nur mit zusätzlichen Aufwendungen/Einschränkungen...

- Versicherung, hatte mir mal das gleiche Womo rechnen lassen, einmal als 3.5 Tonner, einmal als 4.4 tonner, Ergebniss, 400.- mehr pro Jahr für den 4.4 tonner... (Begründung, stellt ein grösseres Risiko dar...)
--> somit Steuern und Versicherung, schon mal 1'530.- CHF mehr pro Jahr - man Bedenke, für das exakt gleiche Fahrzeug, nur ein anderes eingetragenes GG im FZ!

Dazu kommen 3.5to Fahrverbote (ja, gibt es in CH doch recht häufig, und diese gelten auch für WoMos!)
Höhere Kosten bei Zugsverladung (Fähren haben wir ja hier bei uns nicht ;)) und und und...

Weiter kommt die "gängelung" und "verschiedenen Regelungen" in Europa, bevor ich in irgend ein Land fahre aus der CH heraus - ausgenommen natürlich Deutschland ;) - muss ich mich mit Regelungen befassen, wie Maut, Überholverbote, irgendwelchen lustigen Aufklebern, Höchstgeschwindigkeit Ausserorts, Autobahn etc. etc.

Dies alles mag für viele Rentner, welche XY Wochen/Monate im Jahr unterwegs sind, kein Problem sein, man kennt es ja, man hat Zeit sich zu informieren, vorher ne GoBox zu bestellen etc. etc.
Für Jüngere welche voll im Berufsleben stehen, oder Familien, ist das alles halt eine Frage der Zeit...

Wenn ich diesen Juni los fahre, dieses mal erst nur 10 Tage, ist das einzige was ich weiss, Übernahme des Womo an Tag X, Rückgab an Tag Y, an Tag Z muss ich, falls eine Veranstaltung dann statt finden darf, an Ort W sein.
Ob ich dazwischen noch Deutschland, Frankreich, Italien, Östereich fahre, keine Ahnung, dass wird spontan anhand des Wetters entschieden...
Mit dem Fahrzeug bis 3.5to, kein Problem, reinsitzen und fahren...
Fahrzeug plus 3.5to.... kein Kommentar...


Nochmals, ja, die Sicht als Deutscher ist hier etwas anders, da man in DE eben defakto keine Nennenswerte Einschränkungen kennt... Die wohl "schlimmste", ist das beachten des LKW-Überhohlverbot, falls nicht für WoMos ausgenommen (hier Pluspunkt für CH, hier sind Womos generell ausgenommen, da Reisebussen gleichgestellt) - aber für das Beispiel oben, das gleiche Fahrzeug als 3.5 oder schwerer, siehtman von aussen (wenn man nicht gerade in Frankreich war - danke den Klebern...), nicht an... und die Busse, falls man wirklich mal rausgezogen wird, wird wohl nicht der rede Wert sein...?
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Schröder
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#45

Beitrag von Schröder »

ist es in der CH nicht möglich das Fahrzeug tageweise zuzulassen?
In D kann ich mein Fahrzeug genau für die Tage zulassen, die ich es benötige. Bei 60 Tagen/Jahr wären das 2 Monate und die Kosten wären bei 1/6.
Gruß
Thomas

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ChrisL88
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#46

Beitrag von ChrisL88 »

können schon, aber...
- Gebühren, Gebühren, Gebühren...
- will ich ein WoMo haben, das ich in einer fix definierten Periode benützen kann, oder will ich ein Womo haben, um auch mal spontan an einem Weekend/Verlängertes Weekend los fahren zu können...?

da brauche ich ja kein eigenes WoMo mehr, sondern kann mir für diese Tage jeweils eines Mieten... Kommt dann viiiiel günstiger ;)



Vor ein paar Jahren hatten ja z.B. hier die meisten Leute ihre Töffs über die Winter ausgelöst, inzwischen machen das nur noch wenige, da es sich finanziell eben kaum mehr lohnt...
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Dieselreiter
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#47

Beitrag von Dieselreiter »

MobilLoewe hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 19:51
Das Mobil in dem Video könnte ein Carado A361 gewesen sein, hier die Daten des Herstellers:

Screenshot_20210411_195320.jpg

Was mir noch einfällt, die Polizei hat nicht die einzelnen Achslasten bewertet, nur das Gesamtgewicht.
Das war ein A461, der ist schon ein Eck' größer und schwerer.
Da ich den A361 selbst gehabt habe, kann ich die Gewichte einigermaßen einschätzen. Nachdem drei Kinder mit dabei und hinten vier Fahrräder montiert waren, habe ich das Gewicht auf Pi mal Daumen 3.700kg geschätzt. OK, es waren dann über 3.800kg, aber der Näherungswert war schon mal nicht schlecht.
Die Achslast war sicher kein Problem, die meisten haben ja hinten eine zu hohe Achslast. Durch den Alkoven und die Streckung verteilt sich die Last recht schön gleichmäßig.
MobilLoewe hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 22:39
Unbedenklich? Ein Ducato Light Fahrgestell ist meines Wissens technisch für maximal 3.650 kg ausgelegt. Da würde ich schon Bedenken hinsichtlich der Sicherheit anmelden, wenn mit 3.800 kg überladen gefahren wird. Tragkraft der 15 Zoll Reifen, Auslegung der Bremsen und der Fahrwerks Komponenten.
Mein A361 war Euro-5 und das Fahrgestell wäre noch für 3,85t gut gewesen. Ab Euro-6 durfte das Light Chassis nur mehr auf 3,65t aufgelastet werden - warum auch immer. Das Fahrwerk hält jedenfalls mit, wirkliche Schwächen habe ich noch nicht feststellen können. Aber das Bessere ist wie immer Feind des Guten.
Grüße Peter, unterwegs auf Carado T334

"Da streiten sich die Leut herum, oft um den Wert des Glücks,
der eine heißt den andern dumm, am End weiß keiner nix."

(Hobellied von Ferdinand Raimund anno 1834, bevor es Foren gab - a g'scheiter Mann)
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Schröder
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#48

Beitrag von Schröder »

die Kosten hier für An-und Abmeldung sind hier auch gering, bislang war ich nur zu faul zum Geld sparen.
Gruß
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Felisor
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#49

Beitrag von Felisor »

Doraemon hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 08:02
Würde man die Grenze auf z.B. 4,2t anheben wäre diese ganze Diskussion vom Tisch.
Dann wäre die Diskussion genauso da. Nur eben nicht um 3,5t sondern um 4,2t und warum man das nicht auf 4,8t anheben kann, damit die Diskussion vom Tisch ist.

Man hätte vielleicht den Vorteil davon, dass dann eben statt 12mm Pappelsperrholz 14mm HDF verwendet werden oder mehr Metall anstatt Plastik verbaut würde. Aber ganz schnell wäre man dann auch an der 4,2t Grenze wieder mit den gleichen Diskussionen und Tricksereien wie jetzt mit 3,5t.
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#50

Beitrag von Felisor »

MobilLoewe hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 22:39
Ein Ducato Light Fahrgestell ist meines Wissens technisch für maximal 3.650 kg ausgelegt.
Nein, es kann bis maximal 3,65t zGG zugelassen werden (ohne Modifikationen). Die technische Maximalauslastung dürfte noch einiges darüber liegen, da im zGG einiges an Sicherheiten eingerechnet ist. Ich möchte mal behaupten, das es technisch ohne Probleme möglich ist, das Light-Fahrgestell auch mit 4,5t zu fahren.
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#51

Beitrag von <Anon1> »

Eine Auflastung des 3,65 t Fahrwerk ist nur mit Nachrüstungen und TÜV Abnahme bis 4 t möglich. Zumindest Ist das mein Wissensstand.
Felisor
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#52

Beitrag von Felisor »

MobilLoewe hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 15:06
Eine Auflastung des 3,65 t Fahrwerk ist nur mit Nachrüstungen und TÜV Abnahme bis 4 t möglich. Zumindest Ist das mein Wissensstand.
Ja. Ich schrieb deswegen ja auch "technisch möglich". Unter Ausnutzung aller Sicherheitsreserven und mit dem Bewustsein, dass man das Fahrzeug an der (technischen) Grenze bewegt. Dass das zulassungstechnisch nicht möglich ist, ist mir schon bewusst.
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Schröder
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#53

Beitrag von Schröder »

Felisor hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 15:02
Ich möchte mal behaupten, das es technisch ohne Probleme möglich ist, das Light-Fahrgestell auch mit 4,5t zu fahren.
Da frage ich mich, warum nutzt der Hersteller diesen Wettbewerbsvorteil nicht aus, wenn so unproblematisch 4,5t möglich sind?

Ich sage mal, egal mit welchen Rafinessen immer weiter hochgerüstet wird, die Hauptkomponenten wie Achsen, Bremsen, Motor und Getriebe, bleiben immer gleich. Für diese Komponenten gibt der Hersteller seine Garantie bis 3,5t und eben nicht für 4,5t! Da es bei der Herstellung um jeden 1/1000stel Cent Ersparnis geht, und der Hersteller genau seine Belastbarkeiten kennt, wird es keine Werksauslieferung mit 4,5t geben.
Der Tüv mag diesem hochgedrückten "Eigenbau" noch seinen Segen geben, der Hersteller nimmt es so hin, weil er ja vorzeitig Ersatzmotoren und Getriebe liefern kann. :grin:

Wenn man den anderen Weg gehen würde, also ein stärkeres Chassis kaufen und ablasten, würde der Hersteller Nase machen und gar keine Ersatzteile mehr verkaufen!
Gruß
Thomas

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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#54

Beitrag von M846 »

Henhamb hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 09:27
Hallo,
es fehlt nachwievor die rechtliche Begründung ... einen 120 oder mehr Ltr. fassenden Tank gegenüber § 42 Abs. 3 StVZO zu begrenzen.

Gruß Henhamb
Der Hersteller kann doch machen was er will.
Was ist daran nicht zu verstehen.

Wenn er sagt es gibt eine Fahrtstellung und du hast das Womo so gekauft dann ist das so.
Du musst es nicht kaufen aber wenn doch dann geht es nach seinen Regeln und die sagen das der Tank zur Fahrt umgestellt werden muss.
Da kann kein Gesetz was gegen manchen weil das sind seine 100%. Stehen und Fahren sind ein Unterschied.

Es gibt ja auch die Möglichkeit das der Wassertank 150Liter groß ist aber der Hersteller bei 120Liter den Überlauf gesetzt hat.
Der nächste Hersteller hat den Überlauf bei 150Liter.
Willst dann dann auch per Gesetz die 150Liter?
Hersteller können das so machen wie sie meinen.

Ich weiß auch nicht warum die immer ein Gesetz über Anhängelast zeigst. *SCRATCH*
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#55

Beitrag von Felisor »

Schröder hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 15:43
Felisor hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 15:02
Ich möchte mal behaupten, das es technisch ohne Probleme möglich ist, das Light-Fahrgestell auch mit 4,5t zu fahren.
Da frage ich mich, warum nutzt der Hersteller diesen Wettbewerbsvorteil nicht aus, wenn so unproblematisch 4,5t möglich sind?
Weil, wie ich ja jetzt schon ein paar mal geschrieben habe, das Ganze zulassungstechnisch nicht funktioniert. Da müssen noch Reserven vorgehalten werden.

Das Gleiche wie z.B. Aufzüge, die technisch auch locker das Doppelte transportieren könnten, der Hersteller sie aber nur mit den angegebenen Lasten in den Verkehr bringt. Im Übrigen ist das kein Wettbewerbsvorteil. Auch andere Hersteller haben in ihren Leistungsdaten noch Sicherheiten eingerechnet.
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#56

Beitrag von M846 »

Felisor hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 16:33
Das Gleiche wie z.B. Aufzüge, die technisch auch locker das Doppelte transportieren könnten, der Hersteller sie aber nur mit den angegebenen Lasten in den Verkehr bringt
Das liegt daran das per Gesetz Sicherheit mit eingerechnet werden muss.

Beim Ducato gibt es bestimmt kein Gesetz das der doppelte Sicherheitsfaktor eingerechnet werden muss. ;-)
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#57

Beitrag von M846 »

Eine Sache ist auch wichtig.
Das Reisemobil hat einen 20 Liter Tank.
Als Bonus und nur im Stand erlaubt kann man 100 Liter dazu packen.
So muss man das Lesen und nicht das er 120 Liter hat und nur 20 Liter darf.
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#58

Beitrag von jagstcamp-widdern »

wie ists denn mit dem grauwaszertank :?:
irgendwo musz das nudelwaszer ja hin..... 8-)
So weit, so gut!

Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal :!:
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Noch mit MaxiDaily 35S12, ab Sommer MaxiSprinter 314cdi 8-)
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#59

Beitrag von Nikolena »

Henhamb hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 09:27
Hallo,
es fehlt nachwievor die rechtliche Begründung ... einen 120 oder mehr Ltr. fassenden Tank gegenüber § 42 Abs. 3 StVZO zu begrenzen.

Das Thema ist alt...
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Gruß Henhamb
Scheint so, als seist Du hier wirklich einem riesen Skandal auf der Spur! :Ironie:
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Re: 20 Liter Fahrstellung Frischwassertank

#60

Beitrag von Doraemon »

ChrisL88 hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 09:45

Ich bin jetzt mal etwas böse, aber bei dieser ganzen Thematik bis 3.5to oder über 3.5to, müssten die Deutschen auch mal ihre "Deutschland-Brille" abziehen.

In vielen ländern in Europa, sind die Einschränkungen, Höhere Kosten etc. massiv, sobald ein Womo auch nur 3.55to GG hat - der Führerschein ist dabei das absolut kleinste übel - klar gibt es solche, die nicht bereit sind, den C1 zu erwerben - aber schau nur mal, wie viele heute schon über 3.5to fahren dürften, sich aber bewusst für unter 3.5to entschieden haben...

Nur mal ein paar Beispiele aus Sicht eines Schweizers in der Schweiz:
KOSTEN
- Strassenverkehrssteuern für ein 3.5to Womo mit 2.3 Liter Motor im Kanton ZH: 1'178.- CHF (1'138.- + 40.- Vignette)
- Strassenverkehrssteuern für ein 4.4to Womo mit 2.3 Liter Motor im Kanton ZH: 2'308.- CHF (1'658.+ + 650.- PSVA)
--> somit 1'130.- CHF mehr Steuern, pro Jahr - dies ohne irgendwelche Gegenleistung/Mehrwert, sondern nur mit zusätzlichen Aufwendungen/Einschränkungen...

Sorry ich liebe die Schweiz und besonders das Tessin, aber die Schweizer gehen schon immer ihren eigenen Weg, wie es im restlichen Europa ausschaut kann ich nicht wirklich sagen, aber mal so zum Nachdenken.

Die EU ist verantwortlich für die Führerscheinkategorien und jeder Staat für seine Steuererhebungen, wenn also ein Staat, in diesem Fall die Schweiz (nicht EU) nicht will das schwere Fahrzeuge durch ihr Land fahren, erhebt man für solche Fahrzeuge die Gebühren und erreicht somit eine Reduzierung solcher Fahrzeuge. Nebeneffekt dabei ist, das Ausländische Fahrzeuge über 3,5t die Schweiz meiden und lieber durch Frankreich, Deutschland oder Österreich fahren.
Ist halt eine Art Verkehrsregulierung. :grin: , sehr diplomatisch wie die Schweiz halt ist.

Was ich damit sagen will, die Regierungen machen die Gesetze und die Hersteller reagieren darauf, die Hersteller müssen immer einen Weg finden ihre Ware zu verkaufen und suchen somit allen Möglichkeiten sich im Rahmen der Gesetze zu bewegen.

Ich bin mir sicher unser nächsten Womo hat mehr als 3,5t, einzige Bedingung ist eine grosse Küche *2THUMBS UP* .
Saludos Christian

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