Das war schon vor Corona eine Grauzone, da in Deutschland außerhalb von Stell- und Campingplätzen nur eine Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt ist. Die Voraussetzungen hierfür sind eng gefasst, dazu gab es hier im Forum eine intensive Diskussion. *) Ganz ehrlich, ich würde offizielle Behörden nicht auf die Idee kommen lassen, was rechtlich zulässig ist.
*) viewtopic.php?f=25&t=1371