jetzt stell mal bitte ein paar Fotos ein....du kannst ja viel erzählen !

Jetzt wartet halt der nächste einen Monat auf seine Fahrzeugpapiere zum Zulassen
... und manchmal reicht das mit versteckten Mängeln sogar über die Gewährleistung hinausLuxman hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 20:23Also ich werde keine Funktionspruefungen machen fuer Wasser, Gas, etc. ich gehe davon aus das GUEMA das vor der Uebergabe gemacht hat.
Ich kontrolliere auf sichtbare Schaeden innen und aussen, denn das geht nicht auf Gewaehrleistung spaeter.
Und auf Vollstaendigkeit der Teile und des Zubehoers.
Beste Gruesse Bernd
Hätte spätestens dem HU - Prüfer auffallen müssen. Aber unter 3,5 to sind es ja 3 Jahre zur Ersten HU.belabw hat geschrieben: Mo 24. Mai 2021, 14:30Jetzt folgt halt nach 3 Jahren die kostenpflichtige Reparatur![]()
Frank1965 hat geschrieben: Mo 24. Mai 2021, 17:39...
Ich würde das Schloß trotzdem mal auschlagen, mit Silikonspray einsprühen usw....
Kurz mal OT:Frank1965 hat geschrieben: Mo 24. Mai 2021, 17:39Aber unter 3,5 to sind es ja 3 Jahre zur Ersten HU.
Wenn du den Termin nach zwei Jahren ignorierst, dann gibt es die nächste Plakette nur für ein Jahr?Lemax hat geschrieben: Mo 24. Mai 2021, 18:18Muss nur nochmal rechtlich prüfen, ob ich besser trotzdem nach 24 Monaten zur 1.HU fahre (ist ja auch im eigenen Interesse) bzw. ob einem tatsächlich ein Problem entstehen kann, wenn man die nun behördlich falsch vorgegebene Frist (Kennzeichen, Papiere) einfach einhält.
Hallo Frank,Frank1965 hat geschrieben: Mo 24. Mai 2021, 17:39Hätte spätestens dem HU - Prüfer auffallen müssen. Aber unter 3,5 to sind es ja 3 Jahre zur Ersten HU.belabw hat geschrieben: Mo 24. Mai 2021, 14:30Jetzt folgt halt nach 3 Jahren die kostenpflichtige Reparatur![]()
Ich würde das Schloß trotzdem mal auschlagen, mit Silikonspray einsprühen usw....
Wenn das rechtssicher wäre, fände das mein Gefallen. Ich bin der letzte, der den TÜV mit Geld füttern muss. Dann doch lieber einmal mehr richtig gut essen gehen ..Agent_no6 hat geschrieben: Mo 24. Mai 2021, 18:33Wieso denn. Aus welchem Grund soll der Prüfer nach 3 Jahren nur die Einjahresplakette kleben?
Du bekommst in 3 Jahren wieder volle 2 Jahre, bis zum 6. Jahr, ab dann nur noch 1 Jahr. Im 5.Jahr wirst du voraussichtlich auch nochmal 2 Jahre bekommen, weil erst ab dem 6 Jahr die einjährige Frist gilt. Die er ja dann einhält.
Noch was, in meinem Interesse wäre die 2-Jährige Prüfung nie, ist ja quasi ein Neuwagen. Das ist nur TÜV Interesse $$$£££€€€€
Unfall - Gutachter stellt fest dass der TUEV bereits seit fast einem Jahr faellig gewesen waere.
Es wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass durch die Erteilung und Anbringung der Prüfplakette mit Beweiswirkung für und gegen jedermann der Nachweis des Termins der nächsten HU erbracht wird (u.a. BGH 1 Str 172/18 vom 16.8.2018, wobei es in der Sache allerdings dort um gleichzeitige Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges ging).Lemax hat geschrieben: Mo 24. Mai 2021, 18:51Frage wäre, ob man gem. §29 StVZO dann dem Tatbestand einer Fälligkeitsüberschreitung unterliegt (75 EUR Bußgeld + 1 Punkt)?
Ja, danke - du hast Recht. Ab meinem Beitrag oben Mo 24. Mai 2021, 18:18 könnte der bisherige Rest des Threads dorthin verschoben werden.Frank1965 hat geschrieben: Di 25. Mai 2021, 12:01Hier passt es besser:
viewtopic.php?f=11&t=1445&p=31913&hilit ... ung#p31913