Moin
Vorweg mal eine Bemerkung zu der vermeintlichen Planbarkeit seiner Aufenthalte. Das ist natürlich möglich, und dann kommt man in Deutschland während der Schulferien vielleicht auch auf die Idee, bereits gegen Mittag einen Platz anzufahren, weil sonst leicht mal vieles blegt sein könnte. Das wäre in diesem Fall irgendwo bei FL gewesen und führt dann am nächsten Tag dazu, dass die nächste Wegstrecke in Richtung auf das Ziel wieder länger wird und länger dauert. Spinnt man das weiter, ist irgendwann ein zusätzlicher Reisetag nötig, der irgendwoanders fehlt. Hier war von 2 Monaten Tour die Rede, ich bezweifel mal, dass man die so durchplanen kann und das dann auch so aufgeht. Es soll gelegentlich auch irgendwelche Störungen geben, die dann dazu führen, dass man später als geplant irgendwo aufschlägt.
TomL hat geschrieben: ↑Sa 26. Jun 2021, 18:52
Billy1707 hat geschrieben: ↑Sa 26. Jun 2021, 18:44
Tom, was hast Du denn den Ordnungsamt Menschen erzählt in der Früh ?
Ich habe es irgendwie überlesen ?
Gar nix.... den hat absolut gar nix interessiert. Der hat nur gesagt "
Schreiben Sie das alles in Ihren Widerspruch... ich nehme das hier nur auf." Der hatte weder Interesse an ein Gespräch, an Erklärungen, noch eine Diskussion.... an dem prallte alles ab.
Ist das nicht verständlich ? Der war vermutlich nicht um ersten Mal deswegen unterwegs und wenn er mit jedem eine Diskussion anfängt, hat er irgendwann Fransen am Mund, oder einen roten Kopf, weil sich irgendwelche Kandidaten in Unkenntnis lokaler Vorschriften verbal aufregen. Eine Beweisaufnahme dürfte vor Ort problematisch sein, eine Entscheidung pro oder contra Bußgeldbescheid sowieso. Also nimmt er nur auf, was und vor allem wer dort übernachtet und den konkreten Vorwurf schreibt dann jemand in den Bescheid.
Nur ... und das ist das tragische.... bin ich mal wieder Opfer meiner eigenen Aufrichtigkeit geworden. Er hat mich gefragt, wann ich gekommen bin.... und weil ich nicht Lügen will, habe ich wahrheitsgemäß gesagt, zwischen 20 und 21 Uhr. Hätte ich geantwortet, ich bin gerade gekommen, vor vielleicht 20 Minuten, wäre wohl gar nix passiert.... außer einer Belehrung, dass ich da nicht stehen darf.
Kann sein, muss aber nicht sein, auch wenn nicht anzunehmen ist, dass die um 21 Uhr schon mal ausgerückt sind und jetzt sehen, wer noch da steht.
Um das noch einmal zu wiederholen... wo ich geparkt habe, war nur normaler städtischer Parkraum, kein Stellplatz. Der ehemals vorhandende Stellplatz war 100 m weiter... ist aber mittlerweile einer Baustelle zum Opfer gefallen. Der frühere Stellplatz war das Ziel, nicht der Parkplatz... das war nur die Notlösung...
Ja, ok, aber die Feststellung, dass der ehemalige Stellplatz nicht mehr da ist, die kam ja vor der Übernachtung. Nun waren der eigenen Leistungsfähigkeit Grenzen gesetzt, aber es gibt mehrere Campingplätze in der Nähe (Haitabu 5km, Silberstedt 15km, Missunde 20km) und weitere Stellplätze. Letztere kann man vermutlich um die Zeit nicht anrufen und wenn man die 10km hinter sich hat und der ebenso belegt, ist man genauso schlau wie vorher. Irgendwo ist es dann mal gut. Jetzt bin ich aber schon bei der Diskussion mit dem Ordnungsamt, welches die sich ersparen wollen.
Dieses LNatSchG mit dem Verbot stammt von 1993 und dieses tolle erste Urteil des OLG Schleswig (!) ist auch knapp 20 Jahre alt, taucht aber an allen möglichen Stellen des Internets auf (wenn auch überwiegend nicht im Volltext). Seit 2020 gibt es ein weiteres einschlägiges Urteil vom gleichen Gericht, wobei sich die Einschlägigkeit auf den Vorwurf bezieht und nicht unbedingt auf Deine Situation. Solltes Du die Vorschrift kennen, wenn auch nicht im Wortlaut, und Dich auf diese Fahrtüchtigkeitsdiskussion zurück ziehen, dann müsste man jetzt diskutieren, was denn noch unter dem Gemeingebrauch fallen könnte (Parken des Fahrzeuges, Schlafen, Nutzung der eigenen Toilette u.a.) und was möglicherweise nicht (Camping-ähnliches Verhalten, TV-Abend, Mahlzeitenzubereitung u.a.. Das werden wir hier aber wohl nicht lösen, und der vom Ordnungsamt hat es auch nicht gewollt.
Er muss aber feststellen, wer da vorgeblich übernachtet. Das Knöllchen hinterm Scheibenwischer kann er hier nicht nehmen und der Halter wird nicht haften (beim Parkticket ja auch nicht, aber da kann man den mit den Verfahrenskosten ärgern, wenn der nicht antwortet).
Abwarten, was nun kommt.
Gruß
K.R.