Dashcam für's Wohnmobil

Alles zu Sound, TV und Internet unterwegs
<Anon1>

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#21

Beitrag von <Anon1> »

walter7149 hat geschrieben: Sa 12. Dez 2020, 11:26
Danke schön, willst du hier wieder eine Sinn-Unsinn-Diskussion losbrechen ?

Die gesetzlichen Bedingungen sollten jedem bekannt sein und es ist jedem seine eigene Entscheidung.
Ach Walter... Es sollte jedem möglich sein Beiträge zu ignorieren, es sollte im freundlichen Forum möglich sein, dass ein jeder eigene Rückschlüsse zieht und sein Wissen überprüft. :oops:
M846
Beiträge: 3237
Registriert: Do 26. Nov 2020, 21:44
Wohnort: Norddeutschland

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#22

Beitrag von M846 »

Braucht man nicht losbrechen.
Jeder weiß das die nicht erlaubt sind und dadurch Unsinn.
Weil, was will ich damit wenn ich die Daten nicht benutzen darf.
Und die ganzen Video's im Netz haben auch ein Problem wenn alles gezeigt wird.
Aber das sollte man vielleicht in einem anderen Thema behandeln.
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
<Anon1>

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#23

Beitrag von <Anon1> »

M846 hat geschrieben: Sa 12. Dez 2020, 11:46
Jeder weiß das die nicht erlaubt sind und dadurch Unsinn.
Das stimmt nach aktueller Rechtsprechung nicht so absolut, lese dazu die Ausführungen des ADAC, Link weiter oben.
M846
Beiträge: 3237
Registriert: Do 26. Nov 2020, 21:44
Wohnort: Norddeutschland

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#24

Beitrag von M846 »

Ich sag ja, ein eigenes Thema.
ADAC hat geschrieben:
Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich sei und daher gegen den Datenschutz verstoße.
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
Benutzeravatar
AndiEh
Beiträge: 7587
Registriert: Di 24. Nov 2020, 20:19
Wohnort: Erlangen

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#25

Beitrag von AndiEh »

Und wisst ihr, was ich liebe? Wenn man nicht nur auf Probleme hinweist, sondern auch Lösungen anbietet.

Z. B. ist die ein paar Beiträge weiter vorne gepostete Dashcam KLICK in der Lage sich selber einzuschalten, also nicht permanent aufzunehmen.
Erstes Problem gelöst; Zusätzlich wird nicht permanent aufgezeichnet, sondern nach einiger Zeit die vorhandene Aufnahme übrschrieben.

Wenn ich mit dieser Kamera dann mal länger aufnehme, ist das dann halt Zufall, wenn dann gerade ein Unfall passiert. Denn, wer hat denn noch nie Erinnerungsvideos von seiner Fahrt gemacht.

Gruß
Andi
Bild
Unterwegs mit einem Knaus Sun Ti 700 MEG 2019 4t Jetzt reisen.....nicht später
Wie funktioniert das Forum? Hier entlang für Tipps und Tricks: KLICK
M846
Beiträge: 3237
Registriert: Do 26. Nov 2020, 21:44
Wohnort: Norddeutschland

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#26

Beitrag von M846 »

Dann geht es aber nur um Unfallaufzeichnung.
Und keiner weiß ob das richtig funktioniert weil die Aufzeichnung läuft immer damit beim Unfall gespeichert werden kann.

Und der letzte Satz ist gerade das was verboten ist.
Dauerhafte Aufzeichnung ist nicht erlaubt und wird beim Unfall auch nicht zugelassen.
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
Benutzeravatar
walter7149
Beiträge: 5193
Registriert: Do 26. Nov 2020, 22:12
Wohnort: Selbu, eine Autostunde südöstlich von Trondheim/Norwegen

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#27

Beitrag von walter7149 »

M846 hat geschrieben: Sa 12. Dez 2020, 22:04
Dann geht es aber nur um Unfallaufzeichnung.
Und keiner weiß ob das richtig funktioniert weil die Aufzeichnung läuft immer damit beim Unfall gespeichert werden kann.

Und der letzte Satz ist gerade das was verboten ist.
Dauerhafte Aufzeichnung ist nicht erlaubt und wird beim Unfall auch nicht zugelassen.
In welchem Paragraphen steht das, bitte Quellen ?
Bild

Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
Reisen mit C-Carver771L, mit Vollausstattung, 800 Ah LiFePO4-Batt.-Kap. 1040 Wp Solar
<Anon1>

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#28

Beitrag von <Anon1> »

Die Quelle habe ich schon genannt, im Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 15. Mai 2018 (Az.VI ZR 233/17) wurde die Aussage getroffen.
Benutzeravatar
walter7149
Beiträge: 5193
Registriert: Do 26. Nov 2020, 22:12
Wohnort: Selbu, eine Autostunde südöstlich von Trondheim/Norwegen

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#29

Beitrag von walter7149 »

Wo steht da, das private Videoaufnahmen als Erinnerung an eine touristische Reise verboten sind ?
Bild

Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
Reisen mit C-Carver771L, mit Vollausstattung, 800 Ah LiFePO4-Batt.-Kap. 1040 Wp Solar
Benutzeravatar
Hans 7151
Beiträge: 1641
Registriert: So 29. Nov 2020, 13:47

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#30

Beitrag von Hans 7151 »

walter7149 hat geschrieben: Sa 12. Dez 2020, 22:43
Wo steht da, das private Videoaufnahmen als Erinnerung an eine touristische Reise verboten sind ?
Nirgends, aber wenn es eine dauerhafte Aufzeichnung ist darf sie im Regelfall nicht als Beweismittel verwendet werden. Ich bezweifle ob es sich lohnt so ein Teil sich anzuschaffen, und außerdem bräuchte man ja dann für alle Fahrzeuge ein daß man für alle Fälle gerüstet ist. Ich habe keine und werde mir auch keine anschaffen, aber jeder wie er mag.

Grüße Hnas
M846
Beiträge: 3237
Registriert: Do 26. Nov 2020, 21:44
Wohnort: Norddeutschland

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#31

Beitrag von M846 »

Walter es geht um deutsche Gesetze.
Norwegen macht das vielleicht anders.

Im Urteil steht ganz deutlich:
In Deutschland verstößt der Einsatz solcher Kameras in der Regel gegen das Datenschutzrecht, da es sich dabei um eine unzulässige Videoüberwachung handeln kann (§ 6b BDSG). So sehen es die obersten Datenschutzbehörden in ihrem Beschluss vom Februar 2014.

Das Interesse des Autofahrers, für den Fall eines Verkehrsunfalls Videoaufnahmen als Beweismittel zur Hand zu haben, rechtfertige diesen Eingriff nicht.

Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat das ähnlich gesehen (Urteil vom 12. August 2014, Az. AN 4 K 13.01634): Das Gericht musste den Bescheid des Bayerischen Landesamts für Datenschutz gegen einen Rechtsanwalt überprüfen. Die Behörde hatte ihm untersagt, die Kamera im öffentlichen Verkehrsraum permanent zu verwenden....stellte das Gericht fest, dass die Nutzung einer On-Board-Kamera ohne konkreten Anlass gegen das Datenschutzrecht verstößt. Und das kann grundsätzlich mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Rechtslage ändert sich nicht durch die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 4 BDSG-neu). Die neuen Regelungen gelten ab dem 25. Mai 2018.

Eine Unfallaufnahme können Gerichte verwenden, mehr nicht.

https://www.finanztip.de/dashcam-urteil/

Hier noch ein Urteil:
Auch das Amtsgericht Niemburg (AG Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)) kam zu dem Schluss, dass Dashcams als Beweismittel zulässig sind. Begründet wird das Urteil durch den Fakt, dass die Kamera nicht dauerhaft Aufnahmen machte und keine Personen gefilmt wurden. Generell dürften keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, auch nicht die des Angeklagten.
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
M846
Beiträge: 3237
Registriert: Do 26. Nov 2020, 21:44
Wohnort: Norddeutschland

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#32

Beitrag von M846 »

Weil es zu viel in einem Beitrag wird.

In Norwegen ist die Kamera für private Zwecke erlaubt.
Was das genau heißt, weiß ich nicht.
Natürlich ist ein Urlaubsvideo Privat aber Personen und Kennzeichen sind durch Datenschutz geschützt und dürfen nicht aufgenommen werden.
Jedenfalls in Deutschland.
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
Benutzeravatar
walter7149
Beiträge: 5193
Registriert: Do 26. Nov 2020, 22:12
Wohnort: Selbu, eine Autostunde südöstlich von Trondheim/Norwegen

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#33

Beitrag von walter7149 »

Warum bringst du einen Link, der ganz oben schon meine Meinung bestätigt ?

Außerdem gelten deutsche Gesetze und Vorschriften auch für mich, wenn ich in D bin.
Bild

Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
Reisen mit C-Carver771L, mit Vollausstattung, 800 Ah LiFePO4-Batt.-Kap. 1040 Wp Solar
M846
Beiträge: 3237
Registriert: Do 26. Nov 2020, 21:44
Wohnort: Norddeutschland

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#34

Beitrag von M846 »

Ich habe den wichtigen Text kopiert und da steht nichts von Urlaub.
Wenn du als Urlauber in Deutschland deine Kamera laufen lässt gibt es Ärger.
Nur nicht permanente Aufzeichnung kann vor Gericht erlaubt sein.
Auch wenn du das gerne überlesen möchtest.

Wie du so ein Urlaubsvideo bekommen möchtest weiß ich nicht.

Ach ja, ganz vergessen.
Natürlich ist die Dashcam in Deutschland erlaubt.
Aber nur wenn sie nicht läuft oder alle paar Sekunden neu überspielt.
(Einfach mal eine Zeile weiter lesen und nicht nur ganz oben ;-) )

Das wollest du wahrscheinlich hören.

Edit:

Hier nochmal beide Zeilen

Eine Kamera an Windschutzscheibe oder Armaturenbrett, eine sogenannte Dashcam, ist gesetzlich nicht verboten.
Wer aber mit der Kamera permanent ohne konkreten Anlass den Verkehr filmt, verstößt gegen Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld.
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
Benutzeravatar
walter7149
Beiträge: 5193
Registriert: Do 26. Nov 2020, 22:12
Wohnort: Selbu, eine Autostunde südöstlich von Trondheim/Norwegen

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#35

Beitrag von walter7149 »

Ich werde auch in D weiterhin meine Urlaubsvideos machen, wer will mir das verbieten ?

Aber hier in dem Thema geht es um die Technik, nicht was man damit legal machen kann, oder legal nicht machen darf.
Bild

Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
Reisen mit C-Carver771L, mit Vollausstattung, 800 Ah LiFePO4-Batt.-Kap. 1040 Wp Solar
M846
Beiträge: 3237
Registriert: Do 26. Nov 2020, 21:44
Wohnort: Norddeutschland

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#36

Beitrag von M846 »

Ja hier geht es um die Technik.
Und jetzt weiß jeder was erlaubt ist und was nicht.
Gehört auch dazu und ist geklärt.

Wenn du weiter Videos machst ist das deine Sache. So lange die nicht im Netz landen wird es wahrscheinlich keiner merken.
Außer einer sieht das Ding und zeigt dich an. Aber alles deine Sache :-)

Weiter im Text:

Gibt es die Kameras auch mit Akku?
Das lange Kabel würde mich stören.
Beim Auto hängt es doch immer im Weg.
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
Benutzeravatar
AndiEh
Beiträge: 7587
Registriert: Di 24. Nov 2020, 20:19
Wohnort: Erlangen

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#37

Beitrag von AndiEh »

M846 hat geschrieben: Sa 12. Dez 2020, 23:00


https://www.finanztip.de/dashcam-urteil/

Hier noch ein Urteil:
Auch das Amtsgericht Niemburg (AG Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)) kam zu dem Schluss, dass Dashcams als Beweismittel zulässig sind. Begründet wird das Urteil durch den Fakt, dass die Kamera nicht dauerhaft Aufnahmen machte und keine Personen gefilmt wurden. Generell dürften keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, auch nicht die des Angeklagten.
Und wie aus deinem Link zu entnehmen ist, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Dashcam Aufnahmen in Zivil Verfahren verwendet werden können.
Zutat: "Es gab lange Zeit keine klare Linie, ob Gerichte die Aufnahmen einer Kamera als Beweis verwerten dürfen oder nicht. Mittlerweile gibt es Klarheit durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2018 (Az. VI ZR 233/17). Auch wenn die Aufnahmen gegen Datenschutzrecht verstoßen, können Gerichte sie dennoch in einem Zivilverfahren als Beweis verwerten."

Außerdem ist immer die Rede von dauerhafter Aufnahme des Verkehrsgeschehens. Wenn ich aber meine Kamera nur laufen lasse, um meinen Urlaub zu filmen, ist das keine dauerhafte Aufnahme zur Überwachung. Wenn ich angebe, ich habe die Kamera zur Überwachung, dann muß sie eben in kurzen Abständen die Aufnahme wieder überschreiben, oder nur auslösen, wenn es zu einem Unfall kommt, beziehungswiese das Überschreiben einstellen. Letztlich ist es wohl ein Frage der Interpretation des Gerichtes, wofür und wie die Kamera genutzt wird. Aber wie immer: Vor Gericht und auf hoher See.....

Gruß
Andi
Bild
Unterwegs mit einem Knaus Sun Ti 700 MEG 2019 4t Jetzt reisen.....nicht später
Wie funktioniert das Forum? Hier entlang für Tipps und Tricks: KLICK
<Anon1>

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#38

Beitrag von <Anon1> »

Vielleicht ein Missverständnis, aus meiner Sicht ist der Zweck von Dashcams ausschließlich eine Absicherung bei möglichen Verkehrsunfällen oder Verkehrsdelikten. Da hat der ADAC (Link weiter oben) ausführlich die rechtliche Problematik beschrieben.

An eine private Nutzung, um Straßen zu filmen, habe ich nicht gedacht. Was sicherlich grundsätzlich kein Problem ist, außer das bei Veröffentlichungen im Netz das Persönlichkeitsrecht zu beachten ist.
Manred80
Beiträge: 139
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 17:04
Wohnort: Niederrhein

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#39

Beitrag von Manred80 »

So ganz kann ich den Disput hier nicht verstehen, mit Lesen des ADAC-Links oben hätte man schon einige Missverständnisse vermeiden können, die Nennung veralteter und mittlerweile nicht mehr geltender Rechtsvorschriften hilft auch nicht weiter. Da wohl schon alles zum Thema gesagt wurde, aber wohl noch nicht von jedem, würde ich auch noch gerne meinen Senf dazugeben.

Nach deutschem Recht gesetzeskonform zeichnen aktuelle Dashcams permanent in einer Art "Ringmodus" auf. Dabei werden immer ein paar Minuten gespeichert und neue Aufzeichnungen so angehangen, dass nur diese letzten paar Minuten Aufzeichnung existieren. Wenn die paar z. B. drei Minuten wären, kann man sich das wie den Minutenzeiger einer "Drei-Minuten-pro-Stunde-Uhr" vorstellen. Entweder manuell durch den Benutzer oder durch einen G-Sensor im Falle eines Unfalles können die vergangenen paar Minuten aus diesem Ringspeicher mit ein paar weiteren Minuten, die im Anschluss noch gefilmt werden, dauerhaft zur späteren Verwendung gespeichert werden. Von der ganzen Filmerei bleibt nur dieser gespeicherte Film übrig.

Dies erfüllt nicht den Tatbestand der "permanenten anlasslosen Überwachung", ein solcher Betrieb wäre durchaus mit deutschem Recht vereinbar und die Aufnahmen könnten von einem Gericht als Beweismittel zugelassen werden. Übrigens sollte ein Unfallbeteiligter mit solchen Aufzeichnungen auch dann, wenn er nur Zeuge ist, alle anderen Unfallbeteiligten in Kenntnis seiner Aufnahmen setzen.
Viele Grüße

Peter
Benutzeravatar
walter7149
Beiträge: 5193
Registriert: Do 26. Nov 2020, 22:12
Wohnort: Selbu, eine Autostunde südöstlich von Trondheim/Norwegen

Re: Dashcam für's Wohnmobil

#40

Beitrag von walter7149 »

Danke Peter, das wäre ja sonst Zurückhaltung/Unterschlagung von Beweismaterial.
Bild

Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
Reisen mit C-Carver771L, mit Vollausstattung, 800 Ah LiFePO4-Batt.-Kap. 1040 Wp Solar
Antworten

Zurück zu „Multimedia und Internet“