Dashcam für's Wohnmobil
Re: Dashcam für's Wohnmobil
Peter das stand da doch schon alles.
Und veraltet ist da nichts. Immer noch gültig. Die Gesetze haben sich nicht geändert.
Im ADAC Link steht nichts neues drin. Sogar noch weniger Info.
Ich frag mich wie ein Unfallbeteiligter nur Zeuge sein kann?
Wenn ich beteiligt bin dann dann bin ich beteiligt.
Wenn ich Zeuge bin heißt es nicht das ich was damit zu tun hatte.
Ich habe aber was gesehen und kann was zum Unfallhergang erzählen.
Eine Aufnahme davon darf ich aber nicht haben.
Eigentlich kann man dann auch keine Aufnahme haben, weil die erst beim Unfall auslösen darf.
Also immer noch der selbe Stand:
Erlaubt ja
Benutzen ja, wenn automatisch gelöscht wird.
Benutzen für dauerhafte Aufzeichnung, nein.
Wir teilweise von Gerichten zugelassen, ist aber keine Pflicht.
Da freu ich mich das die neuen Autos sowas von alleine machen.
Da gibt es kein Problem mit Datenschutz, weil ich die Aufnahme nur nach einem Unfall habe.
Und veraltet ist da nichts. Immer noch gültig. Die Gesetze haben sich nicht geändert.
Im ADAC Link steht nichts neues drin. Sogar noch weniger Info.
Ich frag mich wie ein Unfallbeteiligter nur Zeuge sein kann?
Wenn ich beteiligt bin dann dann bin ich beteiligt.
Wenn ich Zeuge bin heißt es nicht das ich was damit zu tun hatte.
Ich habe aber was gesehen und kann was zum Unfallhergang erzählen.
Eine Aufnahme davon darf ich aber nicht haben.
Eigentlich kann man dann auch keine Aufnahme haben, weil die erst beim Unfall auslösen darf.
Also immer noch der selbe Stand:
Erlaubt ja
Benutzen ja, wenn automatisch gelöscht wird.
Benutzen für dauerhafte Aufzeichnung, nein.
Wir teilweise von Gerichten zugelassen, ist aber keine Pflicht.
Da freu ich mich das die neuen Autos sowas von alleine machen.
Da gibt es kein Problem mit Datenschutz, weil ich die Aufnahme nur nach einem Unfall habe.
Viel Spaß mit Signaturwissen.
- walter7149
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Re: Dashcam für's Wohnmobil
Wenn die Videoaufnahme erst vom Crashsensor gestartet wird, ist das witzlos, denn da ist die Entstehung des Unfalls nicht erfasst.
Was will ich mit einem Video "nach dem Rumms"
Der Crashsensor bewirkt allerdings die überschreibgeschützte Abspeicherung der gerade laufenden Videosequenz.
Manche wollen oder können es einfach nicht verstehen, oder
Was will ich mit einem Video "nach dem Rumms"

Der Crashsensor bewirkt allerdings die überschreibgeschützte Abspeicherung der gerade laufenden Videosequenz.
Manche wollen oder können es einfach nicht verstehen, oder


Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
Reisen mit C-Carver771L, mit Vollausstattung, 800 Ah LiFePO4-Batt.-Kap. 1040 Wp Solar
Re: Dashcam für's Wohnmobil
Erst wenn man sich damit beschäftigt kommt man dahinter. *HAPPY*walter7149 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 13:06Manche wollen oder können es einfach nicht verstehen, oder![]()
Also der aktuelle Clip wird nicht überschrieben, dann ist die Sequenz vor dem Crash verfügbar, sofern die Technik funktioniert.Test hat geschrieben:Wenn hohe Verzögerungskräfte (G-Kräfte) auf die Kamera einwirken, etwa bei einer Vollbremsung oder einem Crash, speichern die Geräte automatisch den aktuellen Clip.
- walter7149
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Re: Dashcam für's Wohnmobil
Hab ich was anderes geschrieben ?

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Re: Dashcam für's Wohnmobil
Das habe ich auch nicht behauptet. Ausnahmsweise

- walter7149
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Re: Dashcam für's Wohnmobil
Dann Dank und Entschuldigung.
Also läuft die Dashcam immer, zeichnet immer auf und speichert, erst nach "Befehl" wird überschreibgeschützt abgespeichert.
Der andere aufgezeichnet und gespeicherte Rest wird abhängig von der verwendeten Größe des Speichermediums nach entsprechender Zeit
überschrieben.
Sind wir uns da einig
Also läuft die Dashcam immer, zeichnet immer auf und speichert, erst nach "Befehl" wird überschreibgeschützt abgespeichert.
Der andere aufgezeichnet und gespeicherte Rest wird abhängig von der verwendeten Größe des Speichermediums nach entsprechender Zeit
überschrieben.
Sind wir uns da einig


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Re: Dashcam für's Wohnmobil
Hab ich was anderes geschrieben?
Walter einfach mal die Finger still halten und in Ruhe lesen.
Die Aufnahme ist immer in einem Speicher der nicht dauerhaft ist.
Ausgelöst wird nach dem Unfall und dann ist sie dauerhaft.
Musst dich auch nicht an dem Wort ausgelöst aufhängen
Ach vergessen. Komplett dauerhaft ist sie nicht immer.
Wenn die Speicherkarte voll ist kann es sein das die Kamera alles vorhandenen überschreibt.
Muss man einstellen.
Walter einfach mal die Finger still halten und in Ruhe lesen.

Die Aufnahme ist immer in einem Speicher der nicht dauerhaft ist.
Ausgelöst wird nach dem Unfall und dann ist sie dauerhaft.
Musst dich auch nicht an dem Wort ausgelöst aufhängen

Ach vergessen. Komplett dauerhaft ist sie nicht immer.
Wenn die Speicherkarte voll ist kann es sein das die Kamera alles vorhandenen überschreibt.
Muss man einstellen.
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- walter7149
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Re: Dashcam für's Wohnmobil
@Marko, hast du eine Dasshcam ?

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Re: Dashcam für's Wohnmobil
Hallo Marco, erstmal vorweg: Ich bin kein Jurist, meine Aussagen können fachlich sicher nur an der Oberfläche ankratzen. Und frei nach Hans-Dieter Hüsch kann ich nichts, weiss nichts, kann aber alles erklären.
"Dashcams im Straßenverkehr" von der Gewerkschaft der Polizei
"Aufzeichnungen einer Dashcam sind als Beweis vor Gericht verwertbar" aus Finanztip.de
Rechtslage DashCams

M846 hat geschrieben: Sa 12. Dez 2020, 23:00In Deutschland verstößt der Einsatz solcher Kameras in der Regel gegen das Datenschutzrecht, da es sich dabei um eine unzulässige Videoüberwachung handeln kann (§ 6b BDSG). [...]
Da möchte ich Dir widersprechen: Tatsächlich sind solche Gesetze wie dieses Bundesdatenschutzgesetz sehr häufigen Änderungen unterworfen. Du hast leider nicht geschrieben, auf welche Fassung Du Dich beziehst. Einen §6b BDSG gab es in einigen Versionen, er wurde mehrfach überarbeitet, nach meiner kurzen Recherche war die jüngste Fassung vom 15.07.2017 bis zum 24.05.2018 gültig. Im aktuellen Bundesdatenschutzgesetz gültig ab dem 25.05.2018 in der letzmalig am 26.11.209 geänderten Fassung gibt es jedoch keinen §6b mehr. Es gibt dort zwar einen §6 (ohne "b"), der hat aber einen vollkommen themenfremden Inhalt - ich kann mir nicht vorstellen, dass Du den gemeint hast.M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 12:48[...] Und veraltet ist da nichts. Immer noch gültig. Die Gesetze haben sich nicht geändert. [...]
Da hast Du vollkommen Recht - ich hatte meine Aussage vor dem Mittagessen so dahingeschludert. Zeuge ungleich Unfallbeteiligter.M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 12:48[...] Ich frag mich wie ein Unfallbeteiligter nur Zeuge sein kann?
Wenn ich beteiligt bin dann dann bin ich beteiligt. [...]
Ein Zeuge eines Unfalles muss sich als solcher zu erkennen geben und zur Verfügung stellen. Dabei ist es unerheblich, ob er selbst glaubt, überhaupt etwas Dienliches zum Unfallhergang aussagen zu können. Auch Jemand, der im Besitz von möglichen Beweismitteln ist und ansonsten persönlich nichts bezeugen kann, muss die Existenz dieser Mittel kundtun und sie spätestens nach Anforderung durch ein Gericht herausrücken. Zeugen haben insofern meiner Meinung nach sehr wohl etwas mit einem Unfall "zu tun". Soweit ich weiss, können Zeugen bei Missachtung Ihrer Zeugenpflicht z. B. auch den Tatbestand der Unfallflucht erfüllen.M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 12:48[...] Wenn ich Zeuge bin heißt es nicht das ich was damit zu tun hatte.
Ich habe aber was gesehen und kann was zum Unfallhergang erzählen.
Eine Aufnahme davon darf ich aber nicht haben.
Eigentlich kann man dann auch keine Aufnahme haben, weil die erst beim Unfall auslösen darf.
Die Aufnahmen darf man davon haben, ich spare uns mein Geschreibe und zeige nur ein paar Links zum Thema:M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 12:48[...] Eine Aufnahme davon darf ich aber nicht haben.
Eigentlich kann man dann auch keine Aufnahme haben, weil die erst beim Unfall auslösen darf. [...]
"Dashcams im Straßenverkehr" von der Gewerkschaft der Polizei
"Aufzeichnungen einer Dashcam sind als Beweis vor Gericht verwertbar" aus Finanztip.de
Rechtslage DashCams
Viele Grüße
Peter
Peter
Re: Dashcam für's Wohnmobil
Ich kenn die Dinger und habe derzeit keine weil die in Deutschland nicht erlaubt sind.
Hab jetzt nur noch eine Kamera für zu Hause und Privat.
@all
Ich habe Andi eine Mail geschrieben ob wir das vielleicht mal trennen sollten.
In anderen Ländern gibt es andere Gesetze und das wäre vielleicht auch interessant zu wissen.
Hier geht das ja unter.
Hab jetzt nur noch eine Kamera für zu Hause und Privat.
@all
Ich habe Andi eine Mail geschrieben ob wir das vielleicht mal trennen sollten.
In anderen Ländern gibt es andere Gesetze und das wäre vielleicht auch interessant zu wissen.
Hier geht das ja unter.
Viel Spaß mit Signaturwissen.
Re: Dashcam für's Wohnmobil
Es ist der Wunsch aufgetaucht ein Thema:
"Was darf ein DashCam Benutzer hier und anderswo."
aufzumachen.
Bitte mal mit Danke antworten, wenn ich ein neues Thema aufmachen soll* UND die entsprechenden Beiträge dort hin verschieben soll.
Gruß
Andi
* Neues Thema kann ja jeder, nur nicht verschieben.
"Was darf ein DashCam Benutzer hier und anderswo."
aufzumachen.
Bitte mal mit Danke antworten, wenn ich ein neues Thema aufmachen soll* UND die entsprechenden Beiträge dort hin verschieben soll.
Gruß
Andi
* Neues Thema kann ja jeder, nur nicht verschieben.
Unterwegs mit einem Knaus Sun Ti 700 MEG 2019 4t Jetzt reisen.....nicht später
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Re: Dashcam für's Wohnmobil
Aktuelle Kameras haben einen gesetzeskonformen Modus, in dem sie eingeschaltet werden können und permanent "filmen", aber nur die vergangenen letzten paar Minuten (ich glaube es sind 3) werden gespeichert, älteres wird fortlaufend überschrieben. Man nennt soetwas in der IT eine Ringspeicherung, der "Ring" wäre dann z. B. 3 Minuten "lang". Neue Inhalte überschreiben den Kram von vor sagen wir 3 Minuten immer wieder, die letzten 3 Minuten bleiben aber bestehen. Erst dann, wenn der G-Sensor auslöst oder ein Benutzer manuell eingreift ("Knöppchen drückt"), werden diese letzten drei Minuten dann gemeinsam mit dem, was nach der Auslösung noch gefilmt wird dauerhaft abgespeichert. So sind nur 3 Minuten vor dem Unfall oder der vom Benutzer als auslösenswert beurteilten Situation und eine gewisse Zeit danach als permanente Aufzeichnung verfügbar.walter7149 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 13:06Wenn die Videoaufnahme erst vom Crashsensor gestartet wird, ist das witzlos, denn da ist die Entstehung des Unfalls nicht erfasst.
Was will ich mit einem Video "nach dem Rumms"![]()
Der Crashsensor bewirkt allerdings die überschreibgeschützte Abspeicherung der gerade laufenden Videosequenz.
Manche wollen oder können es einfach nicht verstehen, oder![]()
Viele Grüße
Peter
Peter
Re: Dashcam für's Wohnmobil
Das ist nicht korrekt,M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 15:36Ich kenn die Dinger und habe derzeit keine weil die in Deutschland nicht erlaubt sind.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... er=0088/18
Re: Dashcam für's Wohnmobil
@ Peter
Als Zeuge hast du nichts mit dem Unfall zu tun. Also bist betroffen. Dir ist kein Schaden entstanden.
Dann frage ich mich voher du davon eine Aufnahme hast.
Wenn du eine hast musst du die zeigen und trotzdem bekommst du eine Strafe weil du ohne Grund den Verkehr gefilmt hast.
Darum geht mir das.
Als Zeuge kannst du im Normalfall keine Aufnahme haben außer deine Kamera filmt und speichert immer.
Den Link von Finanztip hatte ich oben schon stehen, bestätigt nur meine Aussage.
Und auch auf der Polizeiseite steht das man die nicht dauerhaft benutzten darf.
Also nochmal.
Wie kannst du als Zeuge eine Aufnahme davon haben? (wie so ein YouTube Video die man ganz oft sieht)
Richtig, nur wenn du dauerhaft filmst und das ist nicht erlaubt.
Daher meinte ich eine Aufnahme von dem Unfall darfst du nicht haben.
Wenn du sie hast dann nicht erlaubt.
Eine Aufnahme hat nur jemand der am Unfall beteiligt war weil die Kamera da den Unfall registert hat und die letzte Aufnahme gespeichert hat.
Als Zeuge hast du nichts mit dem Unfall zu tun. Also bist betroffen. Dir ist kein Schaden entstanden.
Dann frage ich mich voher du davon eine Aufnahme hast.
Wenn du eine hast musst du die zeigen und trotzdem bekommst du eine Strafe weil du ohne Grund den Verkehr gefilmt hast.
Darum geht mir das.
Als Zeuge kannst du im Normalfall keine Aufnahme haben außer deine Kamera filmt und speichert immer.
Den Link von Finanztip hatte ich oben schon stehen, bestätigt nur meine Aussage.
Und auch auf der Polizeiseite steht das man die nicht dauerhaft benutzten darf.
Also nochmal.
Wie kannst du als Zeuge eine Aufnahme davon haben? (wie so ein YouTube Video die man ganz oft sieht)
Richtig, nur wenn du dauerhaft filmst und das ist nicht erlaubt.
Daher meinte ich eine Aufnahme von dem Unfall darfst du nicht haben.
Wenn du sie hast dann nicht erlaubt.
Eine Aufnahme hat nur jemand der am Unfall beteiligt war weil die Kamera da den Unfall registert hat und die letzte Aufnahme gespeichert hat.

Viel Spaß mit Signaturwissen.
Re: Dashcam für's Wohnmobil
Ja, aber als Unfallkamera und nicht als Urlaubskamera.MobilLoewe hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 15:46Das ist nicht korrekt,M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 15:36Ich kenn die Dinger und habe derzeit keine weil die in Deutschland nicht erlaubt sind.wie hier vielfältige Hinweise belegt haben und von der Rechtsprechung (BGH 2018) mit Einschränkungen bestätigt wurde.
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... er=0088/18
Was soll ich mit einer Kamera die nicht die Urlaubsfahrt aufzeichnet?
Als Unfallkamera brauch ich die nicht.
Das haben wir ja schon oft genug geschrieben.
Viel Spaß mit Signaturwissen.
Re: Dashcam für's Wohnmobil
Klar kannst du private Filmaufnahmen machen, wie ich schon geschrieben habe, es sind allerdings bei Veröffentlichungen im Netz die Persönlichkeitsrechte zu beachten, genau wie beim fotografieren.M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 15:50Ja, aber als Unfallkamera und nicht als Urlaubskamera.MobilLoewe hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 15:46Das ist nicht korrekt,M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 15:36Ich kenn die Dinger und habe derzeit keine weil die in Deutschland nicht erlaubt sind.wie hier vielfältige Hinweise belegt haben und von der Rechtsprechung (BGH 2018) mit Einschränkungen bestätigt wurde.
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... er=0088/18
Was soll ich mit einer Kamera die nicht die Urlaubsfahrt aufzeichnet?
Als Unfallkamera brauch ich die nicht.
Das haben wir ja schon oft genug geschrieben.
Re: Dashcam für's Wohnmobil
Nein, du darfst nicht dauerhaft filmen.
Für Urlaubsfotos gibt es noch keine Entscheidung.
Bei Videoaufzeichnungen im Auto geht es nur als Unfallkamera.
Auch wenn du die Aufnahme privat behältst und nicht zeigst ist es verboten.
Edit
Wo steht denn das ich für mich dauerhaft den Verkehr aufnehmen darf?
Für Urlaubsfotos gibt es noch keine Entscheidung.
Bei Videoaufzeichnungen im Auto geht es nur als Unfallkamera.
Auch wenn du die Aufnahme privat behältst und nicht zeigst ist es verboten.
Edit
Wo steht denn das ich für mich dauerhaft den Verkehr aufnehmen darf?
Viel Spaß mit Signaturwissen.
- walter7149
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- Registriert: Do 26. Nov 2020, 22:12
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Re: Dashcam für's Wohnmobil
Scheiße, wieder nicht aufgepasst und mein Beitrag ist verschwunden im Nirvana, also schreib ich nochmal.M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 15:36Ich kenn die Dinger und habe derzeit keine weil die in Deutschland nicht erlaubt sind.
Hab jetzt nur noch eine Kamera für zu Hause und Privat.
Wenn du Nichtbesitzer und -benutzer einer Dashcam bist, wenn ich richtig verstanden habe, dann diskutiere ich hier mit dir nicht weiter

Ich kenne auch BH´s, beteilige mich aber an keiner Diskussion darüber

Dashcam und private Videoüberwachung zu Hause sind nicht vergleichbar


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Re: Dashcam für's Wohnmobil
Wo steht, dass nicht?M846 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 15:56Nein, du darfst nicht dauerhaft filmen.
Für Urlaubsfotos gibt es noch keine Entscheidung.
Bei Videoaufzeichnungen im Auto geht es nur als Unfallkamera.
Auch wenn du die Aufnahme privat behältst und nicht zeigst ist es verboten.
Edit
Wo steht denn das ich für mich dauerhaft den Verkehr aufnehmen darf?
Wenn das so pauschal verboten wäre, wären schon massenweise Youtuber angezeigt worden.
Es ist immer eine Frage, warum mache ich das, und wie benutze ich das. Es gibt tausende von Videos die eine Fahrt zeigen.
Gruß
Andi
Unterwegs mit einem Knaus Sun Ti 700 MEG 2019 4t Jetzt reisen.....nicht später
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Re: Dashcam für's Wohnmobil
Wobei ich das so formulieren würde:
dauerhaft: immer wenn ich Auto fahre, läuft die Kamera mit und zeichnet auf (verboten)
(Urlaubs) Fahrtaufnahme: Ich entscheide mich; jetzt die 2 stündige Fahrt mitzuschneiden. (nicht verboten)
Gruß
Andi
dauerhaft: immer wenn ich Auto fahre, läuft die Kamera mit und zeichnet auf (verboten)
(Urlaubs) Fahrtaufnahme: Ich entscheide mich; jetzt die 2 stündige Fahrt mitzuschneiden. (nicht verboten)
Gruß
Andi
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