Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

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max mara
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Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#1

Beitrag von max mara »

Aus aktuellem Anlass poste ich Informationen zu neuen gesetzlichen Bestimmungen, die in absehbarer Zukunft alle Reisemobilhalter von Fahrzeugen über 3,5t zGG betreffen werden. Von Interesse sind diese Veränderungen auch für die Entscheidung hinsichtlich des zGG bei Kauf eines neuen Wohnmobils.

Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen: EU-Staaten einigen sich auf neue Maut-Regeln

Die EU-Verkehrsminister einigten sich am Dienstag mehrheitlich auf neue Maut-Regeln für Lastwagen in der EU. Konkret geht es um eine neue Richtlinie, die Grundlage für eine Änderung der Lkw-Maut auch in Deutschland ist. Nach der Einigung der Minister soll es in allen EU-Staaten, in denen es bereits Gebührensysteme für Lkw gibt,

eine verpflichtende Gebührenerhebung für Lastwagen über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht geben.

Die Länder sollen jedoch selbst entscheiden können, ob sie ein strecken- oder zeitbezogenes Mautsystem einführen, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte. Die Einigung der Verkehrsminister auf die Reform der Eurovignetten-Richtlinie soll formell am 18. Dezember von den EU-Botschaftern der Mitgliedstaaten bestätigt werden. Die Richtlinie ist die europarechtliche Grundlage für die Erhebung von Straßennutzungsgebühren.
Quelle: Automobilwoche: Dienstag, 08. Dezember 2020, 14.15 Uhr

Womit ist zu rechnen: Der ADAC-Link gibt einen Überblick über die derzeitigen Gebührenerhebung in der EU

Wohnmobile von 3,5 t bis 7,5 t in Europa - PiNCAMP
Beste Grüße Max
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oldi45
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#2

Beitrag von oldi45 »

Wenn es nur um die Maut geht, bin ich ganz tiefenentspannt. Wir fahren schon seit vielen Jahren mautfrei durch Europa. Für uns ist die Reise das Ziel. Wir sind ja nicht auf der Flucht. Maut nur, wenn es keine zumutbare Alternative gibt. Großstadtumfahrungen auf Autobahnen sind meist mautfrei. Mein Navi arbeitet ständig nur unter "mautfrei".
Gruß Hajo
max mara
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#3

Beitrag von max mara »

Hi,
ein Blick über die Grenzen einiger Nachbarländer zeigt, dass es hier um mehr geht als die Er- oder Anhebung einer Autobahnmaut. Es werden womöglich Wohnmobile zwischen 3,5t und 7,5t zGG per Gesetz Bestimmungen unterworfen, die bislang nur für Kraftfahrzeuge galten welche oberhalb dieser Gewichtsgrenzen lagen. BG Max
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<Anon1>

Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#4

Beitrag von <Anon1> »

max mara hat geschrieben: Sa 12. Dez 2020, 11:53
Hi,
ein Blick über die Grenzen einiger Nachbarländer zeigt, dass es hier um mehr geht als die Er- oder Anhebung einer Autobahnmaut. Es werden womöglich Wohnmobile zwischen 3,5t und 7,5t zGG per Gesetz Bestimmungen unterworfen, die bislang nur für Kraftfahrzeuge galten welche oberhalb dieser Gewichtsgrenzen lagen. BG Max
Max, hast du mal Beispiele?
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Alfred
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#5

Beitrag von Alfred »

max mara hat geschrieben: Sa 12. Dez 2020, 09:54
Aus aktuellem Anlass poste ich Informationen zu neuen gesetzlichen Bestimmungen, die in absehbarer Zukunft alle Reisemobilhalter von Fahrzeugen über 3,5t zGG betreffen werden. Von Interesse sind diese Veränderungen auch für die Entscheidung hinsichtlich des zGG bei Kauf eines neuen Wohnmobils.

Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen: EU-Staaten einigen sich auf neue Maut-Regeln

Die EU-Verkehrsminister einigten sich am Dienstag mehrheitlich auf neue Maut-Regeln für Lastwagen in der EU. Konkret geht es um eine neue Richtlinie, die Grundlage für eine Änderung der Lkw-Maut auch in Deutschland ist. Nach der Einigung der Minister soll es in allen EU-Staaten, in denen es bereits Gebührensysteme für Lkw gibt,

eine verpflichtende Gebührenerhebung für Lastwagen über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht geben.
Mir wäre ein LKW als Wohnmobil viel zu unbequem. Der ML-T580 mit 4,1t ist Klasse M1. Deshalb alles nicht zutreffend.

Grüße, Alf
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walter7149
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#6

Beitrag von walter7149 »

Hallo, laßt doch die neuen Bestimmungen erstmal kommen.

So lange wie in Brüssel nur beraten wird bin ich da auch entspannt, und wenn läuft es doch meistens auf eine finanzielle Mehrbelastung
nur für den gemeinen Bürger hinaus.
Und zur Zeit gibt es wohl wichtigere Probleme.
Bild

Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
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Travelboy
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#7

Beitrag von Travelboy »

In Italien zählt das Wohnmobil nicht als LKW,
auch wird da nicht nach 3,5t oder >3,5t unterschieden, die wird die Gebühr nach Höhe und Anzahl der Achsen berechnet.
In Portugal und Spanien wird die Maut gerade für viele Strecken abgeschafft oder ermäßigt.

Und die Schweiz ist sowieso aussen vor, wer glaubt dann a an eine einheitliche Regelung - wohl nur die sesselxxx in Brüssel.
Schöne Grüße
Volker
max mara
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#8

Beitrag von max mara »

Hallo Bernd,
in Spanien gelten z.B. für Fahrzeuge über 3,5t zGG (LKW-like) Höchstgeschwindigkeiten von 90 bzw. 80 km/Sdt. Der ML-T 570 wurde GM noch nicht ausgeliefert. Er ist aber mit 3,5t zGG erhältlich. Ich weiß nicht, ob eine Ablastung auf 3,5t bei Disposition des 3,88t Fahrwerk möglich ist? Beim 4t Yosemitefahrwerk berechnet Hymer 250€ für eine Ablastung auf 3,5t zGG. Das Zauberwort bei Inkrafttreten verschärfter Bestimmungen lautet: Ablasten. BG Max
Beste Grüße Max
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akany
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#9

Beitrag von akany »

Ich weiss wirklich nicht, was das Geschwurbel hier soll... und ich habe wirklich gesucht.

"NUTZFAHRZEUGE" sind keine Wohnmobile.
"LKW" auch nicht.

Es werden nur irgend welche obskure Möglichkeits-Ideen zu LKW und Nutzfahrzeugen gepostet, nix Konkretes zu Reisemobilen. Nix zu RV.

Also, was soll das Ganze? Herr Lehrer, ich weiss was oder was?
Grüsse, Andreas
Frajop
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#10

Beitrag von Frajop »

max mara hat geschrieben: Sa 12. Dez 2020, 16:29
in Spanien gelten z.B. für Fahrzeuge über 3,5t zGG (LKW-like) Höchstgeschwindigkeiten von 90 bzw. 80 km/Sdt.
In Spanien sind die Höchstgeschw. für unter/über 3,5t identisch!

siehe https://www.promobil.de/news/4486193/Ve ... Europa.pdf

Und Womos sind keine LKWs. 7,5-Tonner zahlen jetzt auch keine LKW Maut. Also mal keine Panik....

Gruß
Frank
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max mara
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#11

Beitrag von max mara »

Hallo Frank, ich danke Dir, in Spanien gelten gleiche Bestimmungen, in Österreich aber nicht. Andreas, Du hast Recht. Man sollte sich keinen Kopf über ungelegte Eier machen. Nur ist der Kauf eines WM oft eine Festlegung für viele Jahre. Die Entscheidung beim zGG die 3,5t nicht zu überschreiten ist in Zukunft für den Eigner mit Sicherheit von Relavanz . Auch die Frage nach der Möglichkeit einer Ablastung wird sich in absehbarer Zeit für viele WM-Halter mit Fahrzeugen über 3,5t zGG mMn stellen. Vielleicht sehe ich nur Gespenster und es gibt z.Z. wichtigere Themen? BG Max
Beste Grüße Max
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Hans 7151
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#12

Beitrag von Hans 7151 »

Max, ja ich glaube Du siehst gespenster. Die Maut betrifft Fahrzeuge die zur Güterbeförderung bestimmt sind. Wohnmobile > 7,5 t sind ja jetzt auch nicht betroffen. Es gibt nur eine Absenkung auf ab > 3,5t, viele Handwerker sind davon betroffen aber die Womos nicht. Alle anderen Verbote haben wir in Deutschland ja schon. In den meisten EU-Ländern werden Womos nicht als LKWs behandelt. Also nix neues am Vorschriften Himmel.

Grüße Hans
Frajop
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#13

Beitrag von Frajop »

max mara hat geschrieben: Sa 12. Dez 2020, 18:55
Vielleicht sehe ich nur Gespenster und es gibt z.Z. wichtigere Themen?
Nun ja. Wünschen kann man sich viel, aber ob es überhaupt geht mit 3,5t steht auf einem anderen Blatt...

Grüße
Frank
Gruß Frank
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Doraemon
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#14

Beitrag von Doraemon »

Frajop hat geschrieben: Sa 12. Dez 2020, 17:19
max mara hat geschrieben: Sa 12. Dez 2020, 16:29
in Spanien gelten z.B. für Fahrzeuge über 3,5t zGG (LKW-like) Höchstgeschwindigkeiten von 90 bzw. 80 km/Sdt.
In Spanien sind die Höchstgeschw. für unter/über 3,5t identisch!

siehe https://www.promobil.de/news/4486193/Ve ... Europa.pdf

Und Womos sind keine LKWs. 7,5-Tonner zahlen jetzt auch keine LKW Maut. Also mal keine Panik....

Gruß
Frank
Die Liste kannst du in Bezug auf Spanien in die Tonne treten, in Spanien gilt für Womos über 3,5t max 90km/h auf Autobahnen, wobei Geschwindigkeitkontrollen momentan nur für 120km/h durchgeführt werden, ohne Gewähr.

https://www.onroadmagazine.com/nuevos-l ... 0para%20el
saludos Christian

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WoMoFahrer
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#15

Beitrag von WoMoFahrer »

Naja, in Österreich dürfen WoMos über 3,5 To zwar die Brenner Bundesstraße nutzen, weil sie keine LKW`s sind, aber beim kassieren auf der Autobahn, werden sie nach LKW Tarifen abgerechnet. Deshalb kann man keine Entwarnung geben. Die ASFINAG`s in Europa brauchen Geld und sind sehr erfinderisch.
Mit freundlichen Grüßen

Tommy
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willy13 (verstorben)
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#16

Beitrag von willy13 (verstorben) »

Also ich sehe das mit der Maut sehr entspannt, ob das Kind nun so heißt oder anders, bezahlen werden wir es so oder so. Mir bleibt ja scheinbar die Freiheit auf Landstraßen auszuweichen, und da spricht bei mir auch nichts dagegen.
Man darf die Zeiten von früher mit heute nicht vergleichen, auch die Ansprüche der Straßennutzer sind um ein vielfaches höher und daher kostenintensiver, wer will schon Kopfsteinpflaster?
Und wenn die Maut in Brüssel geregelt wird, dann könnte dies ja noch ein paar Jahre dauern, und für alles gleich werden, so ist der Plan.
Ich bin auf jeden Fall dafür, das der der nutzt auch bezahlt und warum erst ab 3,5to. erschließt sich mir nicht.
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#17

Beitrag von Nikolena »

willy13 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 07:11
Also ich sehe das mit der Maut sehr entspannt, ob das Kind nun so heißt oder anders, bezahlen werden wir es so oder so. Mir bleibt ja scheinbar die Freiheit auf Landstraßen auszuweichen, und da spricht bei mir auch nichts dagegen.
Man darf die Zeiten von früher mit heute nicht vergleichen, auch die Ansprüche der Straßennutzer sind um ein vielfaches höher und daher kostenintensiver, wer will schon Kopfsteinpflaster?
Und wenn die Maut in Brüssel geregelt wird, dann könnte dies ja noch ein paar Jahre dauern, und für alles gleich werden, so ist der Plan.
Ich bin auf jeden Fall dafür, das der der nutzt auch bezahlt und warum erst ab 3,5to. erschließt sich mir nicht.
Unabhängig davon, ob die Gefahr besteht, dass nun auch Womos von der Maut künftig nicht ausgenommen werden.......

Du musst dann auch schon auf Bundesstrassen verzichten, wenn du mautfrei fahren willst. *OOPS*
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#18

Beitrag von willy13 (verstorben) »

Bundesstraßen sollen nicht dazu zählen, nur Schnellstraße welche Autobahn ähnlich sind
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Hans 7151
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#19

Beitrag von Hans 7151 »

willy13 hat geschrieben: So 13. Dez 2020, 16:20
Bundesstraßen sollen nicht dazu zählen, nur Schnellstraße welche Autobahn ähnlich sind
Für LKW bezahlst Du auf jeder Bundeseigenen Straße, hat nix mit 4 Spurig zu tun.

Grüße Hans
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?

#20

Beitrag von willy13 (verstorben) »

nach EU-Norm gibt es keine LKW mehr, es gibt nur Fahrzeuge der EU-Klasse M und N, Wohnmobile zählen Europaweit zur Klasse M, also Fahrzeuge zur Personenbeförderung, und werden wohl nicht ganz ausgenommen werden von einer Maut, aber auch nicht als gewerblicher Kraftverkehr gerechnet werden. Und wenn es so kommt wird es bezahlt und gut ist.
Gruß aus Cöln
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