Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Wie gesagt der Sinn der Schilder fuer Mobile die es genau so auch mit 3,5to gibt erschliesst sich mir nicht.
Weder fuer die gelben noch fuer die Geschwindigkeit.
Ich halte mich an die Begrenzungen aber geklebt hab ich noch nie.
Ich war vor vier Wochen in Frankreich und hab kein Mobil gesehen das gelb oder rot-weisse Kleber hatte, selbst die grossen nicht.
Beste Gruesse Bernd
Weder fuer die gelben noch fuer die Geschwindigkeit.
Ich halte mich an die Begrenzungen aber geklebt hab ich noch nie.
Ich war vor vier Wochen in Frankreich und hab kein Mobil gesehen das gelb oder rot-weisse Kleber hatte, selbst die grossen nicht.
Beste Gruesse Bernd
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Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Habe auch kein Schild drann gehabt im letzten Urlaub in Fr.
Habe aber welche dabei, wenn ich kontrolliert werden sollte können die die Weiterfahrt nicht verbieten,klebe schnell welche an.
Habe aber welche dabei, wenn ich kontrolliert werden sollte können die die Weiterfahrt nicht verbieten,klebe schnell welche an.
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight Cliff Advance 140 PS aut.Getriebe Bj 2024
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Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
klebt "200" drauf, dann seid ihr auf der "sicheren" seite.... 

So weit, so gut!
Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal
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mit Sprinter 906 Maxi Kasten, Selbstausbau, 3,5 t
Führe mich nicht in Versuchung, ich finde den Weg allein! (Mae West)
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Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Moin
R 413-8-1
https://www-legifrance-gouv-fr.translat ... tr_pto=nui
--> 80 / 100 / 110
Auch wenn ich die schon mal an einem (größeren) französischem Wohnmobil gesehen habe, kann ich mich gerade noch beherrschen, meinen aktuellen Spielzeuglaster damit zu tapezieren.
Gruß
K.R.
Wieso 90/100 ? Das Wohnmobil dient der Personenbeförderung und wiegt in eher seltenen Fällen 12t oder mehr.
R 413-8-1
https://www-legifrance-gouv-fr.translat ... tr_pto=nui
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Auch wenn ich die schon mal an einem (größeren) französischem Wohnmobil gesehen habe, kann ich mich gerade noch beherrschen, meinen aktuellen Spielzeuglaster damit zu tapezieren.
Gruß
K.R.
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Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Nee, hab mich vertan, dachte an diese Abbiegeschilder

Geschwindigkeitsschilder hab ich nicht.
Gruss Dieter
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Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Ich glaube hier ist man mit Unwissenheit im Vorteil. Ich starte jetzt und fahre so durch Frankreich, als hätte ich das hier alles nicht gelesen.
Gruß Hajo
Gruß Hajo
Zu Problemen am Wohnmobil stehe ich den Foristen gern für eine unentgeltliche 1.Beratung zur Verfügung;
https://www.wohnmobil-check.com/
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Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
So mache ich es und keine Problemeoldi45 hat geschrieben: Do 21. Okt 2021, 14:27Ich glaube hier ist man mit Unwissenheit im Vorteil. Ich starte jetzt und fahre so durch Frankreich, als hätte ich das hier alles nicht gelesen.
Gruß Hajo
Beste Gruesse Bernd
Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Die "Angles Morts" waren auf jedem LKW, jedem Linienbus, jedem Reisebus und auf allen mutmaßlich über 3,5 Tonnen liegenden Wohnmobilen, sowohl auf inländischen, wie auch auf ausländischen angebracht. Mein Eindruck war, dass jeder über 3,5 Tonnen diese Schilder brav angebracht hat.Luxman hat geschrieben: Do 21. Okt 2021, 08:51[...] Ich war vor vier Wochen in Frankreich und hab kein Mobil gesehen das gelb oder rot-weisse Kleber hatte, selbst die grossen nicht. [...]
Aufkleber zur Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbegrenzung wie diese schwarz-weißen hier, die es wohl auch mit rotem Rand gibt, sind mir an so gut wie allen LKWs, aber nur an einem französischen Wohnmobil aufgefallen.
Viele Grüße
Peter
Peter
Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Welche Geschwindigkeiten sollen denn aufgeklebt werden ?
die von Deutschland oder die von Frankreich oder die von XXX,
sind doch national alles recht unterschiedlich in der EU
die von Deutschland oder die von Frankreich oder die von XXX,
sind doch national alles recht unterschiedlich in der EU
Schöne Grüße
Volker
Volker
Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Aus der Google-Übersetzung der französischen Straßenverkehrsordnung, Artikel R413-13: "Fahrzeuge, deren Geschwindigkeit aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Fahrweise geregelt wird, müssen am Heck sichtbar die Höchstgeschwindigkeit(en) tragen, die sie nicht überschreiten dürfen. ..."Travelboy hat geschrieben: Do 21. Okt 2021, 15:57[...] Welche Geschwindigkeiten sollen denn aufgeklebt werden ? [...]
Das hieße in meinem Fall: 80, 100 und 110 für Landstraße, Schnellstraße und Autobahn.
Viele Grüße
Peter
Peter
Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Ja und in D sind es 80, 100, 100
in I sind es 80, 80,100
in S sind es 60-100 und 90-120 unabhängig von Gewicht aber nach Eintragung im KFZ Schein
in XXX
Also was denn nun, alle Schilder aufkleben oden von Land zu Land wechseln

in I sind es 80, 80,100
in S sind es 60-100 und 90-120 unabhängig von Gewicht aber nach Eintragung im KFZ Schein
in XXX
Also was denn nun, alle Schilder aufkleben oden von Land zu Land wechseln


Schöne Grüße
Volker
Volker
Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Die 'Geschwindigkeitsschilder' an den WoMo > 3,5t hängen unter Umständen damit zusammen, das in Frankreich gerne von hinten geblitzt wird.
Damit ist ein eindeutiger Regelverstoß sichtbar, gegenüber den WoMo <=3,5t 80/110/130
Damit ist ein eindeutiger Regelverstoß sichtbar, gegenüber den WoMo <=3,5t 80/110/130
MLT-580 3,5t auf MB 416CDI Automatik
Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Tja, Pech gehabt wuerde ich sagen

Beste Gruesse Bernd
Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
In den zwei Wochen die wir im September in Frankreich unterwegs waren hab ich sehr genau auf die AM Aufkleber geachtet. Mir sind viele Franzosen mit Maxichassis ohne Aufkleber aufgefallen. Auch sind sehr viele mit 7,40/7,50 Grundrissen unterwegs, die die 3,5 sicher nicht einhalten können, genauso ohne Aufkleber. Wie sie in den Papieren laufen weiß ich natürlich nicht. Sobald aber die runden KM Aufkleber drauf waren haben die AM Schilder nicht gefehlt.Manred80 hat geschrieben: Do 21. Okt 2021, 15:08Die "Angles Morts" waren auf jedem LKW, jedem Linienbus, jedem Reisebus und auf allen mutmaßlich über 3,5 Tonnen liegenden Wohnmobilen, sowohl auf inländischen, wie auch auf ausländischen angebracht. Mein Eindruck war, dass jeder über 3,5 Tonnen diese Schilder brav angebracht hat.Luxman hat geschrieben: Do 21. Okt 2021, 08:51[...] Ich war vor vier Wochen in Frankreich und hab kein Mobil gesehen das gelb oder rot-weisse Kleber hatte, selbst die grossen nicht. [...]
Da mich die Sache schon interessiert hat hab ich dann mal einen netten französischen Stellplatznachbarn nach dem Apero direkt gefragt wie es so um die Sache steht.
Er meinte dass sehr viele Camping Caristes blanko unterwegs sind, da es zum Einen bei der Überlandfahrt viele 3,5t Straßen gibt die dann nicht nutzbar wären und man an der Mautstelle trotz einer Höhe <3,00m mit den Aufklebern im Zweifelsfall hochgestuft wird. Somit gäbe es mit Aufkleber nur Nachteile und von Kontrollen hörte er auch sehr selten. Das Überwachen der Tempolimits natürlich ausgenommen.
Wer mit Aufkleber fährt gibt sich quasi direkt als „Poids lourd“ zu erkennen mit den genannten Nachteilen.
Da wir ab dem nächsten Jahr auch mit 4,5t unterwegs sind werde ich mir die Magnetausführung für das Fahrerhaus und ein Schild mit Saugnäpfen für das Heck besorgen. Wo und in welchem Umfang sie dann drankommen wird sich zeigen.
Viele Grüße
Holger
…unterwegs im Hymer B-MC T550
Holger
…unterwegs im Hymer B-MC T550
Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Sehr gute Absicht.Vagabund hat geschrieben: Do 21. Okt 2021, 18:15Da wir ab dem nächsten Jahr auch mit 4,5t unterwegs sind werde ich mir die Magnetausführung für das Fahrerhaus und ein Schild mit Saugnäpfen für das Heck besorgen. Wo und in welchem Umfang sie dann drankommen wird sich zeigen.

Genau so habe ich das auch entschieden, und während unseres zurück liegenden 3-wöchigen Urlaubs im September hatte ich die Schilder nicht am Fahrzeug angebracht. Es war tatsächlich so, dass die WoMos mit diesen Schildern zu > 90% entweder Deutsche waren oder Franzosen, denen man schon von weitem ansah, dass ihre Mobile deutlich mehr als 3,5 to. wogen.
Wir sind ausgesprochen frankophil und sehr oft in Frankreich, aber dabei lasse ich es drauf ankommen.
Beste Grüße
Martin

HYMER B-MCT680, MB417_______
Martin

HYMER B-MCT680, MB417_______
Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Das klingt, als ob Du von den "Angles Morts" Schildern schreibst. Die hatte ich bereits Anfang des Jahres für teures Geld von der Werbetechnik-Firma mit Saugnäpfen und Wohnmobil-Motiv gekauft, im Urlaub drangemacht und war genauso zufrieden wie k28:Vagabund hat geschrieben: Do 21. Okt 2021, 18:15die Magnetausführung für das Fahrerhaus und ein Schild mit Saugnäpfen für das Heck
Die Rechtslage ist für diese Schilder klar und wurde in einem anderen Thread schon ausführlich erläutert - um die ging es mir aber nicht.k28 hat geschrieben: Mi 20. Okt 2021, 22:24[...] Wir haben ebenfalls die Schilder mit den 4 Saughaltern von diesem Anbieter angebracht:
https://www.werbetechnik-horsch.de/selling.php [...]
Ich wäre an Infos zu den Geschwindigkeitsschildern interessiert, da ist die Rechtslage aus meiner Sicht nicht so klar. In der französischen Straßenverkehrsordnung steht, dass man soetwas haben muss. Dort steht aber auch: "... Der für die Straßenverkehrssicherheit zuständige Minister legt per Dekret die Bedingungen für die Anwendung dieses Artikels fest." Den Inhalt irgendeines ministerialen Dekrets konnte ich genausowenig wie andere belastbare Infos im Netz finden, deshalb war eine Frage von mir: Müssen auch ausländische Wohnmobile über 3,5 Tonnen die drei Schilder 80, 100 und 110 in Frankreich auf die Heckwand kleben?
(Ob man das auch wirklich macht, ist dann nochmal eine andere Frage.)
Viele Grüße
Peter
Peter
Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Ich konnte auch beobachten, dass augenscheinlich >3,5t Wohnmobile die tote Winkel Aufkleber dran hatten, egal ob französische oder ausländische Wohnmobile. Auch habe ich eins französisches Wohnmobil gesehen, welches die Geschwindigkeitsaufkleber dran hatte. Sonst kein anderes.
Die genaue Rechtslage kenne ich auch nicht, nur habe ich festgestellt, dass zwar die ausländische Lkw und Busse die tote Winkel Aufkleber angebracht hatten, jedoch die Geschwindigkeitsaufkleber nicht. Daraus folgere ich, dass diese Geschwindigkeitsaufkleber nicht für ausländische Fahrzeuge >3,5t erforderlich sind.
...
Die genaue Rechtslage kenne ich auch nicht, nur habe ich festgestellt, dass zwar die ausländische Lkw und Busse die tote Winkel Aufkleber angebracht hatten, jedoch die Geschwindigkeitsaufkleber nicht. Daraus folgere ich, dass diese Geschwindigkeitsaufkleber nicht für ausländische Fahrzeuge >3,5t erforderlich sind.
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Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Erstmal ein herzliches Dankeschön an alle, die sich hier Mühe gegeben haben, mich aufzuklären!
So ganz ist das leider nicht gelungen, ich war danach immer noch ohne Erkenntnis. Leider hat die französische Botschaft in Berlin mich auch noch nicht erreicht und erleuchten können, meine Anfrage blieb jedenfalls bis jetzt unbeantwortet. So hab' ich mich nochmal selbst im Netz auf die Suche nach Rechtsgrundlagen für diese Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder gemacht. In der Schule hab' ich mich damals für Latein entschieden, weil man mir sagte, da müsse ich weniger irreguläre Verben lernen. Das mit den Verben stimmte möglicherweise, aber Französisch hätte ich jetzt doch besser als "De Bello Gallico" brauchen können. Alle folgenden Recherchen im Netz habe ich mit Google-Translate übersetzen müssen, Fehler durch mangelhafte Übersetzung könnten sich eventuell eingeschlichen haben.
Alles beginnt im Artikel R413-13 der französischen Straßenverkehrsordnung:
"Fahrzeuge, deren Geschwindigkeit aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Fahrweise geregelt wird, müssen am Heck sichtbar die Höchstgeschwindigkeit(en) tragen, die sie nicht überschreiten dürfen. Der für die Straßenverkehrssicherheit zuständige Minister legt per Dekret die Bedingungen für die Anwendung dieses Artikels fest."
Der "zuständige Minister" ist in Frankreich offenbar der "Minister für Ausrüstung, Wohnen und Verkehr", er hat diese Verordnung erlassen, hier ein Auszug aus der aktuellen Version:
"Wenn ein Fahrzeug ... gemäß Artikel R. 312-4 ... eine oder mehrere Geschwindigkeitsanzeigescheiben tragen muss, muss jede Scheibe die folgenden Bedingungen erfüllen: ..."
Im genannten Artikel R. 312-4 geht es eigentlich um Maximalgewichte, die Verordnung des Ministers bezieht sich aber ausdrücklich auf die dort genannten Fahrzeugtypen, im Wesentlichen Schwerlastfahrzeuge. Nach meinem Verständnis müssen also nur die dort aufgeführten Fahrzeugtypen diese Schildchen aufpappen.
Eine Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Fahrzeugen konnte ich nicht feststellen. Wohnmobile über 3,5 Tonnen sind offenbar nicht ausdrücklich genannt, ich konnte auch keine andere Sparte finden, unter die solche Wohnmobile fallen könnten - mit einer Ausnahme: "... 2° Motorfahrzeug mit drei Achsen ..." (Der Franzose neben mir an der Entsorgung hatte einen Hymer mit drei Achsen, wahrscheinlich musste der diese Geschwindigkeitsschildchen deswegen aufkleben.)
Da unser Wohnmobil keinem aufgeführten Fahrzeugtyp aus Artikel R. 312-4 entspricht, denke ich, diese Geschwindigkeitsschildchen sind für uns nicht vorgeschrieben.
So ganz ist das leider nicht gelungen, ich war danach immer noch ohne Erkenntnis. Leider hat die französische Botschaft in Berlin mich auch noch nicht erreicht und erleuchten können, meine Anfrage blieb jedenfalls bis jetzt unbeantwortet. So hab' ich mich nochmal selbst im Netz auf die Suche nach Rechtsgrundlagen für diese Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder gemacht. In der Schule hab' ich mich damals für Latein entschieden, weil man mir sagte, da müsse ich weniger irreguläre Verben lernen. Das mit den Verben stimmte möglicherweise, aber Französisch hätte ich jetzt doch besser als "De Bello Gallico" brauchen können. Alle folgenden Recherchen im Netz habe ich mit Google-Translate übersetzen müssen, Fehler durch mangelhafte Übersetzung könnten sich eventuell eingeschlichen haben.
Alles beginnt im Artikel R413-13 der französischen Straßenverkehrsordnung:
"Fahrzeuge, deren Geschwindigkeit aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Fahrweise geregelt wird, müssen am Heck sichtbar die Höchstgeschwindigkeit(en) tragen, die sie nicht überschreiten dürfen. Der für die Straßenverkehrssicherheit zuständige Minister legt per Dekret die Bedingungen für die Anwendung dieses Artikels fest."
Der "zuständige Minister" ist in Frankreich offenbar der "Minister für Ausrüstung, Wohnen und Verkehr", er hat diese Verordnung erlassen, hier ein Auszug aus der aktuellen Version:
"Wenn ein Fahrzeug ... gemäß Artikel R. 312-4 ... eine oder mehrere Geschwindigkeitsanzeigescheiben tragen muss, muss jede Scheibe die folgenden Bedingungen erfüllen: ..."
Im genannten Artikel R. 312-4 geht es eigentlich um Maximalgewichte, die Verordnung des Ministers bezieht sich aber ausdrücklich auf die dort genannten Fahrzeugtypen, im Wesentlichen Schwerlastfahrzeuge. Nach meinem Verständnis müssen also nur die dort aufgeführten Fahrzeugtypen diese Schildchen aufpappen.
Eine Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Fahrzeugen konnte ich nicht feststellen. Wohnmobile über 3,5 Tonnen sind offenbar nicht ausdrücklich genannt, ich konnte auch keine andere Sparte finden, unter die solche Wohnmobile fallen könnten - mit einer Ausnahme: "... 2° Motorfahrzeug mit drei Achsen ..." (Der Franzose neben mir an der Entsorgung hatte einen Hymer mit drei Achsen, wahrscheinlich musste der diese Geschwindigkeitsschildchen deswegen aufkleben.)
Da unser Wohnmobil keinem aufgeführten Fahrzeugtyp aus Artikel R. 312-4 entspricht, denke ich, diese Geschwindigkeitsschildchen sind für uns nicht vorgeschrieben.
Viele Grüße
Peter
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- DerTobi1978
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Re: Aufkleber Geschwindigkeitsbegrenzung für Womos über 3,5 t in Frankreich
Ich glaube, du machst dir zu viele Gedanken....
Wir sind heute nach zweimaliger Frankreichdurchquerung (Nord/Süd zur Costa Brava) zurückgekehrt. Wir sind mautfrei gefahren und haben so ziemlich alles an verschiedenen Straßen befahren. Wir haben Städte besucht und haben mehrfach übernachtet. Ich glaube wir haben 2x die Gendamerie gesehen. Und die haben sich so überhaupt nicht für uns interessiert. Einfach entspannt und unauffällig fahren. Dann wirste auch nicht angehalten.....
Viel Erfolg
Wir sind heute nach zweimaliger Frankreichdurchquerung (Nord/Süd zur Costa Brava) zurückgekehrt. Wir sind mautfrei gefahren und haben so ziemlich alles an verschiedenen Straßen befahren. Wir haben Städte besucht und haben mehrfach übernachtet. Ich glaube wir haben 2x die Gendamerie gesehen. Und die haben sich so überhaupt nicht für uns interessiert. Einfach entspannt und unauffällig fahren. Dann wirste auch nicht angehalten.....
Viel Erfolg

Beste Grüße vom Niederrhein
Der Tobi
unterwegs mit Knaus LiveWave 700MEG 2020 auf Fiat Ducato 4400kg, 160 PS und Sack und Pack.
https://www.trustyournose.de
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