MobilLoewe hat geschrieben: Mo 1. Nov 2021, 08:57 ... Das öffnen der Türe zum Gaskasten ist nun wirklich kein Problem. .....
Diese Begründung galt für mich nicht und wird auch für viele Andere nicht gelten. Mein Gasfach, bzw, das Gasfach in meinem Teilintegrierten, also auch die dieses abschließenden Tür ist halt nicht in der Fahrzeug-Außenwand, sondern liegt in der Garage und ist dort unter dem Längsbett. Die Positionierung in der Garage kann man auch erkennen, wenn man sich meine/die Bilder ansieht.
Ich wollte schlicht vermeiden, bei jedem Tanken an der Gastanke meine für die Reise gepackte Garage der Allgemeinheit zur Betrachtung frei zu geben. Also nicht alle Aussagen vom MobilLoewe gelten für Jedermann/ jeden Wohnmobil -Typ und -Hersteller.
Noch etwas zu dem Von "MobilLoewe" eingestellten Link: die verlinkten Publikationen der DVFG sind natürlich keine Verordnung sondern Merkblätter der DVFG. Einzig die hier zu lesende
https://www.dvfg.de/fileadmin/user_uplo ... 170315.pdf ist eine umgelabelte BGN - Info (BGN =Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) und ausgerechnet die bezieht sich eindeutig auf eine "
Gebrauchs - und Betriebsanweisung für Treibgasflaschen" .
Also, seit wann eine Gebrauchsanweisung einer Verordnung des Gesetzgebers gleichzusetzen ist, bleibt mir verborgen.
Diese ach so tolle DVFG schmückt sich gern mit dem Anschein, irgend etwas wie eine staatliche Stelle zu sein, die rechtsverbindliche Schriftsätze erstellt. Dem ist nicht so.
Ganz erstaunlich und auch auf der von "MobilLoewe" verlinkten Seite zu finden, ist dieses Merkblatt:
https://www.dvfg.de/fluessiggas-in-der- ... campinggas in diesem Infoschreiben wird nicht mehr von der 20 /8g Befestigung geschrieben, sondern inzwischen nur noch geschrieben:
"Gastanks sind fest im Fahrzeug verbaut. Diese können also nicht aus dem Wohnmobil entnommen, dafür aber problemlos an einer der zahlreichen Autogas-Tankstellen nachgefüllt werden. Anders verhält es sich mit den nicht fest im Wohnmobil eingebauten Gasflaschen: Diese dürfen in Deutschland nicht an öffentlichen Tankstellen befüllt werden."
wobei der Begriff Gastank in der Zwischenzeit auch von dem Anbieter "Wynen-Gas" für die Gas-Tankflaschen benutzt wird. Einfach gesagt:
Durch Anschrauben im Gasfach des Womos wird die Gas-Tankflasche zum Gastank.
Also, noch einfacher ausgedrückt:
jede Befestigung einer Tankflasche, auf welche Art auch immer, ist ausreichend, also auch die bei mir damals angewandte Verschraubung. Es ist nur zu gewährleisten, dass beim Tankvorgang die zu betankende Flasche in Deutschland nicht aus dem Gasfach entnommen werden darf. Wie bzw. ob das auch in anderen europäischen Ländern gilt, bleibt dahingestellt.