Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

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g-r-i-s-u

Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#21

Beitrag von g-r-i-s-u »

willy13 hat geschrieben: Mo 14. Dez 2020, 09:44
Und beachten das bei dem Hersteller Hella die gesetzliche Norm nur mit den richtigen auf der Lampe genannten Batterien erfüllt ist.
Das ist auch so eine Vorschrift, die nicht so richtig nachvollziehbar ist :-$
Zusätzlich habe ich noch zwei von diesen an Bord. Die sind zwar nicht zulässig, aber alles was leuchtet und Blinkt, bringt Sicherheit.
kai_et_sabine
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#22

Beitrag von kai_et_sabine »

Wir haben uns für die Hella-Akku-Leuchte entschieden, die kommt jetzt in die Heckgarage, hat einen festen Platz dank Wandhalterung und ist immer geladen.

Leuchten gehen gerne nicht, wenn man sie sonst braucht, weil dann die Batterien leer sind.

Zurück zum Vorlegekeil:

Ich habe schon Vorlegekeile benutzt und auch Bordsteine als Wegrollschutz. In SFO ist das übrigens verpflichtend, dass man das Lenkrad zum Bordstein hin einschlägt auf den Steigungsstrecken.

gruss kai
kai_et_sabine
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#23

Beitrag von kai_et_sabine »

g-r-i-s-u hat geschrieben: Mo 14. Dez 2020, 09:50
Das ist auch so eine Vorschrift, die nicht so richtig nachvollziehbar ist
Na ja, das kommt halt aus dem gewerblichen Bereich. Und wenn Du mal liegengeblieben bist, dann soll halt gewährleistet sein, dass Du auch die angegebene Zeit lan wirklich Blinklicht hast und das nicht nach 2 Stunden den Geist aufgibt.

Es gibt viele Vorschriften an die wir uns einfach halten, warum nicht hier auch?
g-r-i-s-u hat geschrieben: Mo 14. Dez 2020, 09:50
aber alles was leuchtet und Blinkt, bringt Sicherheit.
Jepp.

gruss kai
willy13 (verstorben)
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#24

Beitrag von willy13 (verstorben) »

g-r-i-s-u hat geschrieben: Mo 14. Dez 2020, 09:50

Das ist auch so eine Vorschrift, die nicht so richtig nachvollziehbar ist :-$
Zusätzlich habe ich noch zwei von diesen an Bord. Die sind zwar nicht zulässig, aber alles was leuchtet und Blinkt, bringt Sicherheit.
Doch diese Vorschrift ist für mich nachvollziehbar. Der Gesetzgeber stellt gewisse Anforderungen an diese Warnlampen, und Hella muss ein Gutachten erbringen das diese Warnlampen der gesetzlichen Forderung entsprechen.
Die Institution die das Gutachten fertigt dieses nur mit einer Batteriesorte, für jede Sorte ein neues Gutachten, und da Hella auch auf den Preis achten muss werden nur 3 Batteriehersteller geprüft und für diese sind dann die Lampen freigegeben. Ob sich ggf. die Batteriehersteller an den Kosten beteiligt ist mir nicht bekannt, wäre aber denkbar.
Gruß aus Cöln
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Schröder
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#25

Beitrag von Schröder »

Travelboy hat geschrieben: Mo 14. Dez 2020, 08:32
Frage:
Wer hat die Keile schon jemals gebraucht oder wurde danach gefragt?
gefragt hat noch nie einer.

Gibt aber Situationen wo man Keile braucht. z.B. wenn man beim Hecktriebler den Wagen hinten mit den Stützen anhebt, da hat die Handbremse keine Wirkung mehr und da hilft nur noch der Keil.

Wem die Keile zu viel Platz weg nehmen, der kann sich die klappbare Version holen. Die nehmen wenig Platz weg, sind dafür aber schwer.

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Gruß
Thomas

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Mark-86
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#26

Beitrag von Mark-86 »

Ich hatte mal einen mit, war mir aber zu groß und zu sperrig, bei 385er Reifendimension ist dass n halber Kirchturm ^^
Man kann halt auch alles übertreiben.

Den Keil braucht man eigentlich nur wenn man große Anhänger abstellt, weil die Bremse dann offen ist und ansonsten wenn man nen Anhängerzug am Berg abstellt, weil die Bremse am Anhänger aufgeht wenn die Luft weg ist und sonst bei Reparaturarbeiten/Radwechsel. Wobei, wenn meine Bremse dabei fest ist, steht dass Ding fest...
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#27

Beitrag von willy13 (verstorben) »

Anhänger ohne Luft dann ist normalerweise die Bremse zu, dank der Federspeicherzylinder
Gruß aus Cöln
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#28

Beitrag von Fazerfahrer »

Mark-86 hat geschrieben: Mo 14. Dez 2020, 11:05
Ich hatte mal einen mit, war mir aber zu groß und zu sperrig, bei 385er Reifendimension ist dass n halber Kirchturm ^^
Man kann halt auch alles übertreiben.

Den Keil braucht man eigentlich nur wenn man große Anhänger abstellt, weil die Bremse dann offen ist und ansonsten wenn man nen Anhängerzug am Berg abstellt, weil die Bremse am Anhänger aufgeht wenn die Luft weg ist und sonst bei Reparaturarbeiten/Radwechsel. Wobei, wenn meine Bremse dabei fest ist, steht dass Ding fest...
Ich glaube Du solltest nochmal nachlesen wie das mit der Federspeicherbremse funktioniert *OOPS*.
Mit Grüßen aus dem Fränkischen Seenland, Thorsten.
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Mark-86
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#29

Beitrag von Mark-86 »

Soweit ich weis hat das Zugfahrzeug Federspeicher für die Handbremse. Der Anhänger hat Membranbremszylinder.
Der kann ohne Luft nicht bremsen.

Bei Abriss des Anhängers macht der seine Leitungen zu und bremst über sein eigenes Anhängerbremsventil mit dem Luftvorrat den er im Kessel hat.

Wenn du den Anhänger abstellst, zieht die Bremse über die Membranbremszylinder an. Bis Luft alle ist, dann rollt er weg.
Deshalb hat das Zugfahrzeug auch eine EG Kontrollstellung im Bremshebel, wenn du den Zug mit Handbremse am Berg abstellst, dann bremst der Anhänger mit. Gehen die Anhängerbremsen irgendwann auf, weil Luft alle ist, muss sichergestellt werden dass das komplette gespann über die Federspeicherfeststellbremse des Motorwagens gehalten werden kann. Wenn du die Feststellbremse betätigst, dann ziehst du den Handbremsgriff nach oben oder drückst drauf und findest dort die Kontrollstellung, in der die Anhängerbremse deaktiviert ist. Das Gespann wird jetzt nur über die Motorwagenfeststellbremse (Federspeicher) gehalten. Rollt es nun weg, musst du zwingend nen Keil unterlegen.

Das ist zumindest mein Lehrstand 2012. Änderungen sind mir nicht bekannt.

Jetzt gehen die ersten Klasse 3 Piloten die 12/18 Tonnen fahren dürfen gleich los und entdecken die EG Kontrollstellung an ihren Feststellbremshebeln :D (Ist nur da wenn auch ne durchgehende Bremse da ist, sonst ist n Bremshebel ohne die Funktion verbaut)
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#30

Beitrag von Mark-86 »

https://rollerreiner.org/Bremsanlage%20Aufgaben.htm

Da findest du ganz unten das Druckluftschema.
Zugfahrzeug Vorderachse im Normalfall Bremszylinder, Hinterachse Federspeicherbremszylinder.
Anhänger rundum nur Bremszylinder.

Wichtig ist auch, dass man den Anhänger auf die Keile rollen lässt, damit einem keiner die Keile klaut :D
Denn wenn einer die Keile klaut, der Anhänger irgendwann keine Luft mehr hat, rollt er weg.
Oder wenn n paar Kinder dein Anhängerfeststellbremsventil lösen...
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Fazerfahrer
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#31

Beitrag von Fazerfahrer »

Ich muss zugeben, daß meine Führerschein Ausbildung Klasse 2 inzwischen 30 Jahre zurück liegt. Mein diffuses Halbwissen beschränkt sich auch ehrlicherweise auf Sattelauflieger (von denen wir bei meinem Arbeitgeber cirka 1.300 Stück im Einsatz haben) und nicht spezifisch Anhänger.
Nach meinem Kenntnisstand sind unsere Auflieger mit Scheibenbremsen ausgestattet, welche Kombibremszylinder mit integriertem Federspeicher besitzen. Von daher meine Annahme, daß (zumindest bei einem Sattelauflieger) auch eine drucklose Anlage die Feststellbremse nicht freigibt, sondern über den integrierten Federspeicher blockiert ist.
Mit Grüßen aus dem Fränkischen Seenland, Thorsten.
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#32

Beitrag von Mark-86 »

Ich kenne nur das Lehrmodell von 2012/13 und da waren die Unterlagen auch nicht unbedingt auf dem neusten Stand...
Es gibt auch Anhänger mit Federspeicherfeststellbremse, dass ist wohl richtig. Das sind die moderneren Bremssysteme.
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#33

Beitrag von walter7149 »

Travelboy hat geschrieben: Mo 14. Dez 2020, 08:32
Frage:
Wer hat die Keile schon jemals gebraucht oder wurde danach gefragt?

meine liegen seit 9 Jahren unbenutzt in der Garage,
Hallo Volker, ich benutze den Vorlegekeil oft, besonders im Winter.
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Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#34

Beitrag von Austragler »

Schröder hat geschrieben: Mo 14. Dez 2020, 11:01
Travelboy hat geschrieben: Mo 14. Dez 2020, 08:32
Frage:
Wer hat die Keile schon jemals gebraucht oder wurde danach gefragt?
gefragt hat noch nie einer.

Gibt aber Situationen wo man Keile braucht. z.B. wenn man beim Hecktriebler den Wagen hinten mit den Stützen anhebt, da hat die Handbremse keine Wirkung mehr und da hilft nur noch der Keil.

Wem die Keile zu viel Platz weg nehmen, der kann sich die klappbare Version holen. Die nehmen wenig Platz weg, sind dafür aber schwer.


20190416_133825.jpg 20190416_133713.jpg
Die gelben Dinger könnte man doch als Panflöte benutzen wenn man die Löcher auf einer Seite verschließt, oder ? :-D
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"
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Schröder
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Re: Unterlegkeile - Vorschrift über 4 t (Gewicht korrigiert)

#35

Beitrag von Schröder »

mein 10 jähriges Enkelkind ist womoverrückt. Wenn ich sie nicht finde ist sie in ihrem Reich, im Womo und da beherrscht sie seit ca. 3 Jahren alle Funktionen. Auch wenn ich ihr erklärt habe es nicht zu tun, habe ich trotzdem Angst, dass sie mal die Handbremse löst.
Deswegen, wenn sich das Kind ansagt ist der Wagen immer zusätzlich mit Keilen gesichert!
Gruß
Thomas

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